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Austauschmöglichkeiten


Austauschmöglichkeiten

JET-Programm - Das Japanische Austausch- und Unterrichtsprogramm


1. Tätigkeitsbereiche und Aufgaben von CIR bzw. ALT

2. Auswahlkriterien

3. Bedingungen der Tätigkeit

4. Vertragsorganisationen

5. Einreise und Ausreise

6. Verwendung von persönlichen Angaben

7. Unterkunft

8. Orientierungsveranstaltungen und Fortbildungen

9. Bewerbungsformalitäten

10. Platzierung und Disqualifizierung

Anmerkungen


1. Tätigkeitsbereiche und Aufgaben


Es werden zwei Tätigkeitsbereiche angeboten. Man kann sich grundsätzlich nur für einen der beiden Bereiche bewerben, und nicht für beide. 
Sollten Sie sich für beide Positionen interessieren und entsprechend qualifiziert sein, wenden Sie sich bitte vorab an die Botschaft in Berlin unter der unten stehenden Telefonnummer.

CIR - Koordinator für internationale Beziehungen

Die Teilnehmer werden zumeist in den Rathäusern von Städten oder Gemeinden bzw. in Präfekturverwaltungen eingesetzt.

Die Aufgaben des CIR sind unter der Leitung der Referatsleiter in den Behörden der Präfekturen, Städte oder Dörfer auszuführen und können je nach Gastinstitution sehr unterschiedlich sein und die Gestaltung der Arbeit wird in manchen Fällen auch den CIR z.T. selbst überlassen:


ALT - Assistant Language Teacher
(bzw. AGT = Assistant German Teacher)

ALT  werden z.T. mehreren Mittel- oder Oberschulen zugeteilt und führen ihre Aufgaben als Assistenzlehrer für Deutsch unter der Leitung von Beratern für Deutschlehrer oder japanischen Deutschlehrern durch. Die Aufgaben umfassen folgende Bereiche, deren Schwerpunkte je nach Gastinstitution unterschiedlich sein können:

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2. Auswahlkriterien


  1. Bewerber müssen an Japan interessiert sein und bereit sein, dieses Interesse nach der Ankunft in Japan zu vertiefen
  2. geistig und körperlich gesund sein
  3. die Fähigkeit haben, sich Lebens- und Arbeitsbedingungen anzupassen, die sich von denen des eigenen Landes grundlegend unterscheiden
  4. alle japanischen Gesetze befolgen
  5. Bewerber mit einer Bewährungsstrafe müssen diese Bewährungszeit zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung bereits beendet haben
  6. im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein (Bewerber, die eine doppelte Staatsangehörigkeit mit Japan haben, müssen diese bis Juli des Antrittsjahres aufgeben)
  7. am 01. April des Antrittsjahres jünger als 40 Jahre alt sein, da das Programm die Verbindung zwischen Jugendlichen fördern will
  8. bis 20. Juli des Antrittsjahres ein Hochschulstudium (mind. Bachelor-Studiengang) abgeschlossen haben (ein abgeschlossenes Vordiplom reicht leider nicht!)
  9. die deutsche Sprache ausgezeichnet beherrschen (Aussprache, Betonung, Sprachrhythmus und Stimmbild); ein modernes Standarddeutsch sprechen; über gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit und grammatische Kenntnisse verfügen
  10. Bewerber dürfen nicht in den letzten zehn Jahren JET-Teilnehmer gewesen sein
  11. ohne berechtigten Grund keine Position im JET-Programm abgelehnt haben, nachdem sie als Teilnehmer angenommen wurden
  12. in den letzten acht Jahren insgesamt nicht länger als drei Jahre in Japan gelebt haben

    Bewerber für CIR müssen zusätzlich zu den von a) bis l) genannten Bedingungen
  13. motiviert sein, an internationalen Austauschaktivitäten in der jeweiligen Gemeinde teilzunehmen und
  14. gute Japanischkenntnisse und sehr gute Englischkenntnisse besitzen.

    Bewerber für ALT müssen zusätzlich zu den von a) bis j) genannten Bedingungen
  15. am japanischen Erziehungssystem und an der japanischen Art des Sprachunterrichts interessiert sein,
  16. an der aktiven Arbeit mit Jugendlichen interessiert sein,
  17. bereits im Besitz von Qualifikationen als (Sprach)Lehrer sein, vorzugsweise "Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache" studiert haben, oder Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben und zum Unterrichten von DaF stark motiviert sein
  18. gute Englischkenntnisse besitzen

Von allen Bewerbern, die als CIR oder ALT angenommen werden, wird erwartet, dass sie sich um das Erlernen der japanischen Sprache bzw. dessen Fortsetzung vor und nach ihrer Ankunft in Japan bemühen!

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3. Bedingungen der Tätigkeit


Im allgemeinen gelten für die Tätigkeit die folgenden Bedingungen, die jedoch je nach Gastinstitution auch unterschiedlich sein können:

  1. Dauer der Tätigkeit
    Verträge werden ab August  für ein Jahr abgeschlossen. 
    Wenn ein Teilnehmer die Regeln der Gastinstitution bricht, kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. 
    Mit gegenseitiger Zustimmung beider Vertragspartner kann der Vertrag um ein Jahr verlängert werden, grundsätzlich jedoch höchstens zwei Mal. 
    Ein vorzeitiger Vertragsabbruch seitens des Teilnehmers verursacht beim Arbeitgeber große Unannehmlichkeiten, da die jährlichen Pläne und Budgets im voraus erstellt werden. Von allen Teilnehmern wird deshalb erwartet, dass sie die volle Laufzeit des Vertrages erfüllen. 
    Die normale Arbeitszeit dauert in Japan Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 17.15 Uhr. Die Teilnehmer arbeiten durchschnittlich 35 Wochenstunden (ausschließlich einer Mittagspause von 45 Minuten). Es kann Fälle geben, in denen nach der normalen Arbeitszeit oder an Samstagen, Sonn- bzw. japanischen Feiertagen Überstunden erforderlich sind. Die Zahl der bezahlten Urlaubstage variiert nach Arbeitgeber, aber es besteht neben den 15 staatlichen Feiertagen ein Anrecht auf mindestens 10 Tage.


  2. Gehalt
    Alle Personen erhalten nach Abzug von Steuern etwa Yen 3.600.000 pro Jahr in monatlichen Zahlungen (vgl. Anm. 5). Die Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung (etwa Yen 40.000 pro Monat) sind von jedem einzelnen zu tragen und werden vom monatlichen Gehalt in Höhe von Yen 300.000 abgezogen. Die normalen Lebenshaltungskosten lassen sich von diesem Gehalt bestreiten. Die Rentenversicherungsbeiträge kann man sich nach Beendigung des Vertrages bzw. des Aufenthaltes auf Antrag zum größten Teil rückerstatten lassen.


  3. Nebentätigkeiten verboten
    Es ist den Teilnehmern generell verboten, während der gesamten Vertragsdauer andere Tätigkeiten außerhalb derer des Programms aufzunehmen.
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4. Vertragsorganisationen


CLAIR entscheidet nach Rücksprache mit den entsprechenden Stellen, welcher Gastinstitution der Teilnehmer zugewiesen wird. Die Erfüllung von Wünschen seitens des Bewerbers in Bezug auf die Platzierung kann nicht garantiert werden. Die Ablehnung der angebotenen Stelle führt zum Ausschluss aus dem Programm. Ehepaare können sich bewerben, wobei aber jeder Ehepartner als einzelner Bewerber behandelt wird. Eine gemeinsame Platzierung ist jedoch eher unwahrscheinlich.

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5. Einreise und Ausreise


(1) Einreise
Angenommene Bewerber reisen zum von Tôkyô festgelegten Termin (2009: 01. August)  nach Japan und erhalten von ihren Arbeitgebern Flugscheine für den Hinflug von dem Flughafen Frankfurt am Main inkl. Zubringer von einem der folgenden Flughäfen: Berlin-Tegel, Hamburg, München oder Düsseldorf bzw. Köln/Bonn (ggf. Zubringer-Zug) zu dem internationalen Flughafen Narita bei Tôkyô. Außerdem organisieren und zahlen die Vertragsorganisationen den Transfer von Tôkyô in die verschiedenen Einsatzorte; die alleinige Anreise ist nicht erlaubt! Reisekosten zwischen dem Wohnort des Teilnehmers und dem Abflughafen gehen zu dessen eigenen Lasten. Teilnehmer können ihren Ehepartner auf eigene Kosten unter der Bedingung mitbringen, dass sie zuvor die Gastinstitution unterrichtet haben und gewährleistet ist, dass Vorkehrungen für die Unterkunft getroffen worden sind.

(2) Heimreise
Die Teilnehmer erhalten nach Beendigung des Vertrages von ihren Arbeitgebern ein Flugticket für den Rückflug zu dem ursprünglichen Abflughafen ihres Heimatlandes, vorausgesetzt, dass sie ihren Vertrag und die Bedingungen des Programms erfüllen (Japan innerhalb eines Monats nach Ablauf des Programms zu verlassen, mit keiner dritten Partei in Arbeitsverhältnis einzutreten).

(3) Rückerstattung der Reisekosten
Eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne ausreichende Begründung sowie die Verletzung anderer Vertragsbedingungen kann zur Folge haben, dass der Teilnehmer seiner Vertragsorganisation die Kosten für seine Beförderung nach Japan erstatten muss und ggf. noch anderweitig zur Rechenschaft gezogen wird.

 

6. Verwendung von persönlichen Angaben

Die persönlichen Angaben der Bewerber werden von den Japanischen Vertretungen, dem Ministeriums für öffentliche Verwaltung, Inneres, Post und Telekommunikation, dem Außenministeriums, dem Ministeriums für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie, CLAIR und den Vertragsorganisationen (Gast-Präfekturen/Designierte Städte) nur so weit wie notwendig verwendet.

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7. Unterkunft


Die Gastinstitution wird den Teilnehmer bei der Wohnungssuche und der Grundausstattung unterstützen. In manchen Fällen wird über die Unterkunft bereits vor der Ankunft des Teilnehmers entschieden sein. Die Miete (ungefähr Yen 30.000 bis Yen 60.000 pro Monat, in großen Städten wie Tôkyô und Ôsaka oft mehr) ist vom Teilnehmer zu zahlen. Kautionen, normalerweise 2 bis 6 Monatsmieten, werden bei der Rückkehr, um eventuelle Mietrückstände und/oder Reparaturkosten reduziert, zurückgezahlt. Sie sind wie das “Schlüsselgeld", gewöhnlich ein bis zwei Monatsmieten, vom Teilnehmer zu tragen. Bedingungen der Unterkünfte und Mieten können zwischen den Einsatzorten beträchtlich schwanken. Oft kann die Wohnung des Vorgängers übernommen werden, der mitunter auch die Ausstattung (von Futon bis TV etc.) ggf. gegen Abstandszahlung überlässt.

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8. Orientierungsveranstaltungen und Fortbildungen


  1. Vor der Abreise:
    Teilnehmer erhalten vor der Abreise schriftliches Informationsmaterial über das Programm sowie ein Japanisch-Übungsbuch mit Kassette/CD. Vor der Abreise nach Japan findet Mitte/ Ende Juni eine pre-departure-orientation in der Botschaft von Japan in Berlin statt. Unentschuldigtes Fernbleiben kann den Ausschluss aus dem Programm zur Folge haben.
  2. Nach der Ankunft:
    Von CLAIR, dem Ministerium für Erziehung und den Gastinstitutionen wird eine Einführung über den Lebensstil in Japan und die Durchführung bestimmter Aufgaben gegeben. Die Teilnahme an der post-departure-orientation in Tôkyô ist Pflicht.
  3. Fortbildung:
    Während des Vertragsjahres werden von CLAIR und anderen Organisationen obligatorische Fortbildungsseminare durchgeführt wie die Halbjahresfortbildung, die Konferenz für Vertragsverlängerer etc.
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9. Bewerbungsformalitäten


Die Bewerbung erfolgt grundsätzlich in zwei Stufen:

  1. Die bis zum Einsendeschluss eingegangenen Bewerbungsunterlagen werden in der Botschaft gesichtet und eine erste Kandidatenauswahl getroffen (die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt).
  2. Die hierbei ausgewählten Kandidaten werden zu einem Interview in die Botschaft von Japan gebeten, wonach wieder eine Auswahl getroffen wird, (Anreisekosten gehen zu Lasten der Bewerber).

Bewerbungsunterlagen sind unten herunterzuladen und auszudrucken bzw. bei technischen Problemen gegen Zusendung eines (im Inland mit  1,45 Euro) frankierten und rückadressierten A4- Rückumschlages bei folgenden Adressen erhältlich, die auch  für weitere Auskünfte zur Verfügung stehen:

Die folgenden Unterlagen, die den Bewerbern nicht zurückgesandt werden, sind möglichst gesammelt bei der Botschaft von Japan in Berlin einzureichen (keine Klarsichtfolien/Mappen, nur gemäß folgender Auflistung 2mal komplett durchkopiert und  zu 3 Sets [ein Original-Set und zwei kopierte Sets] mit drei großen Büroklammern geheftet):

  1. Bewerbungsantrag (S. 1-8 der "Application Form", unten auf der Seite herunterzuladen und gemäß den "Instructions für Deutsche" gut lesbar auf Englisch auszufüllen)
  2. mit 1 Passbild (nicht älter als 6 Monate; mit Namen auf der Rückseite versehen rechts oben auf die erste Seite des Antragsbogens geklebt)
  3. Eigene Beurteilung des Gesundheitszustandes (S. 9-10 der "Application Form"; auf Englisch gut lesbar auszufüllen)
  4. die ausgefüllte "Release and Authorisation Form"
  5. zwei Empfehlungsschreiben (auf Englisch oder mit engl. Übersetzung, bzw. auf Japanisch mit dt. Übersetzung) ersatzweise zwei andere relevante Zeugnisschreiben in Kopie mit engl. Übersetzung
  6. Auflistung relevanter Studienkurse (z.B. Sprachkurse, keine Einzelscheine!)
  7. ggf. Kopien von Bescheinigungen anderer relevanter Qualifikationen (mit Englischübersetzung)
  8. Darlegung der Motive für die Teilnahme am Programm (auf Englisch, maschine geschrieben, einseitig, zweizeilig, A4, maximal 2 Seiten)
  9. ggf. Zwischenzeugnis und Studienabschlusszeugnis (je mit Englischübersetzung)
  10. gut lesbare Kopie des Reisepasses - falls noch nicht vorhanden des Personalausweises
  11. tabellarischer Lebenslauf (auf Deutsch!)
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10. Platzierung und Disqualifizierung


Die Sichtung der Bewerbungsunterlagen erfolgt Ende Januar des Jahres, das Ergebnis dieser Vorauswahl wird Anfang Februar schriftlich mitgeteilt.

Ausgewählte Bewerber werden für Ende Februar (CIR am 23., 24. oder 25. 2. 2009; AGT am 26. 2. 2009) zu einem Gespräch (für CIR mit kurzer Japanisch-Prüfung) in die Botschaft gebeten. 

Die Termine und Einzelheiten werden den ausgewählten Kandidaten Anfang Februar schriftlich mitgeteilt. Die Kosten für An- und Rückreise zum Interview nach Berlin gehen zu Lasten des Bewerbers.

Die vorläufigen Ergebnisse der Gespräche werden Mitte/Ende März des Jahres schriftlich mitgeteilt, die von Japan bestätigten Nominierungen erfolgen Anfang April. Die nominierten Direktkandidaten erhalten einen Antwortbogen ("Reply Form"), auf dem sie umgehend ihre Teilnahme schriftlich bestätigen müssen. Erste daraufhin kann CLAIR in Absprache mit den verschiedenen Vertragsorganisationen die Platzierung beginnen.

Direktkandidaten erhalten außerdem einen englischen Vordruck für einen amtlichen, medizinischen Untersuchungsbericht, der von einem zugelassenen, praktizierenden Arzt ausgefüllt und unterzeichnet, fristgerecht bei der Botschaft eingereicht werden muss. Darüber hinaus muss zu diesem Zeitpunkt auch ein Polizeiliches Führungszeugnis mit (eigener) englischer Übersetzung erbracht werden.

Neben den Direktkandidaten wird auch eine Liste mit Ersatzkandidaten aufgestellt, die ggf. auch noch bis August auf zusätzlich frei werdende Positionen bzw. frei werdende Positionen von Direktkandidaten nachrücken können.

Die Platzierung der Teilnehmer wird vom Japanischen Außenministerium durch die Botschaft Ende Mai bekannt gegeben. Erst mit einer Platzierung ist die Teilnahme gesichert. Nominierte Kandidaten, die nicht platziert werden konnten (dies sind nur Ausnahmefälle!), haben ggf. im folgenden Jahr die Möglichkeit, sich direkt ab der zweiten Stufe (Interview) erneut zu bewerben.

Die platzierten Kandidaten (Teilnehmer) erhalten einen Ernennungsbescheid, eine Kopie des Arbeitsvertrages und Informationsmaterialien (z.B. über die Stadt oder Region) direkt von ihrem künftigen Arbeitgeber.

Teilnehmer, die ihr Studienabschlusszeugnis nicht mit dem Bewerbungsantrag eingereicht haben, müssen dies spätestens bis 20. Juli vorlegen.

Die nötigen Formalitäten für die Beantragung des korrekten Visums werden rechtzeitig von der Botschaft in Berlin bekannt gegeben. Die Kandidaten sollten frühzeitig über einen gültigen Reisepass verfügen. 


Disqualifizierung

Nominierte bzw. platzierte Kandidaten können in folgenden Fällen ohne Vorwarnung aus dem Programm ausgeschlossen werden:

  1. Der Kandidat oder Teilnehmer verhält sich auf eine Art und Weise, die als unpassend für einen JET-Teilnehmer angesehen wird, oder es bestehen berechtigte Befürchtungen, dass so ein Verhalten auftreten könnte.
  2. Die Bewerbungsunterlagen enthalten falsche Angaben.
  3. Der Antwortbogen (reply form) wird nicht fristgerecht eingereicht.
  4. Zu einem späteren Zeitpunkt wird klar, dass der Kandidat oder Teilnehmer den Anforderungen des Programms aus Gründen, die bei ihm selbst liegen, nicht genügt.
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Anmerkungen


CLAIR:
Eine von den lokalen Verwaltungsbehörden Japans eingerichtete Organisation zur Unterstützung des JET-Programms; verantwortlich für die Stationierung der Kandidaten sowie Orientierung, Ausbildung, Beratung und damit zusammenhängende Angelegenheiten. Funktionen der Ministerien und örtlichen Gastinstitutionen: Ministerium für öffentliche Verwaltung, Inneres, Infrastruktur und Verkehr: nimmt Anträge der örtlichen Gastinstitutionen entgegen, entscheidet über die Kandidatenzahl pro Präfektur, stellt die Hauptfinanzmittel für die Gastinstitutionen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten: über die Botschaften und Konsulate in das Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Kandidaten einbezogen Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie: in die Post-Arrival-Orientation und die Halbjahresfortbildung für ALT, sowie die Beratung bezüglich deren Aufgaben einbezogen Gastinstitutionen: Arbeitgeber und Vertragspartner der Programmteilnehmer; zuständig für die Zahlung der Gehälter und andere notwendige Maßnahmen des Programms. 2008 partizipierten ca. 1.100 Gastinstitutionen am JET-Programm.

ALT-Teilnehmer aus Deutschland gelten als Assistenzlehrer für Deutsch (AGT = Assistant German Teacher).

Deutschsprachige Clubs:
Aktivitäten an japanischen Schulen außerhalb des Unterrichts, mit dem Hauptziel, Deutsch zu sprechen.

Teilnehmer des JET-Programms sind von steuerlichen Verpflichtungen in ihrem Heimatland nicht unbedingt befreit. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, solche Verpflichtungen selbst vor der Abreise nach Japan zu klären. Die Zahlung von Steuern im Heimatland liegt in der persönlichen Verantwortung des einzelnen Teilnehmers. Zwischen Japan und der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, nach dem nicht in beiden Ländern für dasselbe Einkommen doppelt Steuern gezahlt werden muss. Weitere Informationen dazu gibt es später für die ausgewählten Kandidaten

Passbilder:
Angenommene Bewerber müssen zu einem späteren Zeitpunkt  weitere Passbilder (ca. 3 cm x 4 cm) nachreichen, damit ihr  Visum  ausgestellt werden kann.

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    Leider ist die Bewerbungsfrist für 2009 abgelaufen. Aktuelle Infos und Unterlagen für JET 2010 (nur für CIR)
   

 

(Bitte benutzen Sie nur die aktuellen Bewerbungsunterlagen des Landes Ihrer Nationalität)

http://www.adobe.com/products/acrobat/readstep2.html


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