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JET-Programm - Das Japanische Austausch- und Unterrichtsprogramm
Sports Exchange Adviser (SEA):
als SportberaterIn für 1-5 Jahre in Japan arbeiten
im Rahmen des JET-Programms als TrainerIn für Schulen und
Sport-Clubs und zur Förderung der internationalen Verständigung durch Sport
Leider stehen keine Stellen für Deutsche Sportler im Rahmen des JET-Programms mehr zur Verfügung .
1. Tätigkeitsbereiche und Aufgaben der SEA
2. Auswahlkriterien für SEA
3. Bedingungen der Tätigkeit
4. Orientierung
5. Bewerbungsformalitäten
Anmerkungen
1. Tätigkeitsbereiche und Aufgaben der SEA
SEA sind im internationalen Austausch durch Sport engagiert. Sie sind den entsprechenden Behörden von Städten oder Gemeinden zugeordnet. Je nach Gastinstitution können die ihnen zugewiesenen Aufgaben u. a. folgende sein:
- Assistenz bei Trainingsprogrammen (inkl. Zusammenarbeit und Beratung bei der Planung, Erstellung und Einführung von Sportprojekten)
- Assistenz beim Training talentierter Athleten am Ort
- Assistenz beim Sporttraining für Angestellte der lokalen Verwaltung und Bürger
- Beratung von lokalen privaten Gruppen oder Organisationen, die sich für den internationalen Austausch engagieren, bei der Planung von Sportprojekten
2. Auswahlkriterien für SEA
Bewerber müssen ...
- an Japan interessiert sein und bereit sein, dieses Interesse und ihre Kenntnisse über Japan weiter zu vertiefen
- geistig und körperlich gesund sein
- die Fähigkeit haben, sich den Lebens- und Arbeitsbedingungen in Japan anzupassen
- alle japanischen Gesetze befolgen
- im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein (Bewerber, die eine doppelte Staatsangehörigkeit mit Japan haben, müssen diese bis zum 20. Juli des Antrittsjahres aufgeben)
- am 01. April des Antrittsjahres jünger als 40 Jahre alt sein, da das Programm die Verbindung zwischen Jugendlichen fördern will
- eine vom Nationalen Olympischen Komitee oder einem Sportfachverband ausgestellte Trainerlizenz für die gesuchte Sportart und mindestens 3 Jahre Erfahrung als Trainer in dieser Sportart nachweisen können
- motiviert sein, an internationalen Austauschaktivitäten der Gemeinden oder Städte mitzuwirken
- gute Englischkenntnisse besitzen
Bewerber ...
- dürfen nicht in den letzten 10 Jahren JET-Teilnehmer gewesen sein,
- dürfen ohne berechtigten Grund keine Position im JET-Programm abgelehnt haben, nachdem sie als Teilnehmer angenommen wurden und
- dürfen in den letzten acht Jahren insgesamt nicht länger als drei Jahre in Japan gelebt haben.
Von Bewerbern, die als SEA angenommen werden, wird erwartet, daß sie sich bereits vor der Abreise und auch während des gesamten Aufenthaltes um das Erlernen der japanischen Sprache bemühen.
3. Bedingungen der Tätigkeit
Im allgemeinen gelten für die Tätigkeit die folgenden Bedingungen, die jedoch je nach Gastinstitution auch unterschiedlich sein können:
- Dauer der Tätigkeit
Verträge werden ab Mitte August 2008 für ein Jahr abgeschlossen. Sie können mit gegenseitiger Zustimmung beider Vertragspartner verlängert werden, jedoch höchstens zwei Mal. Ein vorzeitiger Vertragsabbruch seitens des Teilnehmers verursacht beim Arbeitgeber große Unannehmlichkeiten, weshalb von allen Teilnehmern erwartet wird, dass sie die volle Laufzeit des Vertrages erfüllen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne ausreichende Begründung sowie die Verletzung anderer Vertragsbedingungen kann zur Folge haben, dass der Teilnehmer die Kosten für seine Beförderung nach Japan erstatten muss. Die normale Arbeitszeit dauert in Japan Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 17.15 Uhr. Die Teilnehmer arbeiten durchschnittlich 35 Wochenstunden (ausschließlich einer Mittagspause von 45 Minuten). Es kann Fälle geben, in denen nach der normalen Arbeitszeit Überstunden erforderlich sind. Samstage, Sonn- und japanische Feiertage sind generell frei. Hinzu kommen mindestens 12 weitere bezahlte Feiertage, wobei es jedoch zwischen den Arbeitgebern Unterschiede geben kann. Für die SEA sind dagegen die Arbeitszeiten jedoch z. T. stark auf die frühen Abendstunden und die Wochenenden verschoben! - Stationierung
CLAIR entscheidet nach Rücksprache mit den entsprechenden Stellen, welcher Gastinstitution der Teilnehmer zugewiesen wird. Die Erfüllung von Wünschen seitens des Bewerbers in Bezug auf die Platzierung kann nicht garantiert werden. Die Ablehnung der angebotenen Stelle führt zum Ausschluss aus dem Programm. - Gehalt
Personen, die in Japan Steuern zahlen müssen, erhalten ungefähr Yen 3.760.000 pro Jahr in monatlichen Zahlungen. Personen, die aufgrund eines Vertrages zwischen Japan und ihrem Heimatland in Japan keine Steuern zahlen, erhalten etwa Yen 3.600.000 pro Jahr in Nettozahlungen. Die Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung (etwa Yen 42.000 pro Monat) sind von jedem einzelnen zu tragen und werden vom monatlichen Gehalt in Höhe von Yen 300.000 abgezogen. Die normalen Lebenshaltungskosten lassen sich von diesem Gehalt bestreiten. - Reisekosten
Bewerber, die angenommen wurden und Mitte August 2008 zu angegebenen Daten nach Japan reisen werden, erhalten von ihren Arbeitgebern Flugscheine für den Hin- und Rückflug zwischen dem deutschen Flughafen und dem internationalen Flughafen Narita, vorausgesetzt, dass sie ihren Vertrag und die Bedingungen und Abläufe des Programms erfüllen (Japan innerhalb eines Monats nach Ablauf des Programms verlassen und ohne mit einer dritten Partei in ein Arbeitsverhältnis einzutreten, sowie zu einem Abflughafen ihres Heimatlandes zurückkehren). Teilnehmer können ihren Ehepartner auf eigene Kosten unter der Bedingung mitbringen, dass sie zuvor die Gastinstitution unterrichtet haben und gewährleistet ist, dass Vorkehrungen für die Unterkunft getroffen worden sind. - Unterkunft
Die Gastinstitution wird den Teilnehmer bei der Wohnungssuche unterstützen. In manchen Fällen wird über die Unterkunft bereits vor der Ankunft des Teilnehmers entschieden sein. Die Miete (ungefähr Yen 30.000 bis Yen 60.000 pro Monat, in großen Städten wie Tokyo und Osaka oft mehr) ist vom Teilnehmer zu zahlen. Kautionen, normalerweise 2 bis 5 Monatsmieten, werden bei der Rückkehr, um eventuelle Mietrückstände und/oder Reparaturkosten reduziert, zurückgezahlt. Sie sind wie das Schlüsselgeld", gewöhnlich ein bis zwei Monatsmieten, vom Teilnehmer zu tragen. Bedingungen der Unterkünfte und Mieten können zwischen den Einsatzorten beträchtlich schwanken.
4. Orientierung
- Vor der Abreise:
Teilnehmer erhalten vor der Abreise schriftliches Informationsmaterial über das Programm sowie ein Japanisch-Übungsbuch mit Kassette. Vor der Abreise nach Japan findet Mitte/Ende Juni eine pre-departure-orientation in Berlin statt.
- Nach der Ankunft:
Von CLAIR, dem Ministerium für Erziehung und den Gastinstitutionen wird eine Einführung über den Lebensstil in Japan und die Durchführung bestimmter Aufgaben gegeben. Die Teilnahme an der post-departure-orientation in Tokyo ist Pflicht.
- Fortbildung:
Während des Vertragsjahres werden von CLAIR und anderen Organisationen Fortbildungsseminare durchgeführt wie die Halbjahresfortbildung, die Konferenz für Vertragsverlängerer etc.
5. Bewerbungsformalitäten
Den Bewerbungsantrag
(Formblätter, Punkt 1 und 2) hier zusammen mit den
Instruktionen herunterladen!
Nur zur Information - aktualisierte Formulare erst nach neuer
Ausschreibung!
Wenn Sie Interesse und Trainerbefähigung für eine der Sportarten haben, schicken Sie ein kurze email mit Kurzlebenslauf und Ihren Daten (und mit "JET" und Ihrer Sportart in der Betreffzeile) an die Botschaft, Sie werden dann ggf. angeschrieben, wenn eine Stelle ausgeschrieben werden sollte.
| 1. | Bewerbungsantrag (auf
Englisch, Formblatt!) mit Passbild (nicht älter als 6 Monate) |
1 Original | 2 Kopien |
| 2. | Eigene Beurteilung des
Gesundheitszustandes (auf Englisch, Formblatt!) |
1 Original | 2 Kopien |
| 3. | zwei Empfehlungsschreiben aus dem
Trainerbereich (auf Englisch bzw. mit engl. Übersetzung, formlos) |
je 1 Original | je 2 Kopien |
| 4. | Auflistung relevanter (Studien-)kurse (Sprachkurse) und anderer Qualifikationen (Trainerlizenz!) (mit englischer Übersetzung) | je 1 Original | je 2 Kopien |
| 5. | Trainerlizenz (mit englischer Übersetzung) | je 1 Kopie | je 2 Kopien |
| 6. | Darlegung der Motive für die Teilnahme
am Programm (auf Englisch, maschinengeschrieben, einseitig, zweizeilig, A4, maximal 2 Seiten) |
1 Original | 2 Kopien |
| 7. | Zeugnis des höchsten schulischen bzw.
akad. Abschlusses (mit englischer Übersetzung) |
je 1 Kopie | je 2 Kopien |
| 8. | tabellarischer
Lebenslauf mit sportlichem Lebenslauf (Spieler- und Trainer-Karriere) |
1 Original | 2 Kopien |
Die erforderlichen Dokumente müssen in drei Sets (die beiden Kopie-Sets ungeheftet und mit nur einer großen Büroklammer, sowie ohne Mappen) bis an die
Botschaft von Japan
JET-desk
Hiroshimastr. 6
10785 Berlin
geschickt werden. Eine möglichst frühe Vorlage der Materialien wird erbeten.
Die notwendigen Übersetzungen können von Ihnen selbst angefertigt werden und müssen
nicht beglaubigt werden.
Weitere Auskünfte unter: Tel. (030) 210 94-0 und den "JET-desk"
verlangen.
Die erste Sichtung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nach Eingang.
Ausgewählte Bewerber werden nach Absprache zu einem Gespräch in die Botschaft gebeten.
Die Kosten für An- und Rückreise zum Interview gehen zu Lasten des Bewerbers.
Die Ergebnisse des Gesprächs werden innerhalb von drei bis vier Wochen bekannt
gegeben. (Die Unterlagen aller interviewten Kandidaten werden
nicht zurückgeschickt).
Die angenommenen Bewerber werden gebeten, einen amtlichen, medizinischen
Untersuchungsbericht, der von einem zugelassenen, praktizierenden Arzt unterzeichnet ist,
vorzulegen.
Teilnehmer können in folgenden Fällen ohne Vorwarnung aus dem Programm ausgeschlossen
werden:
- Der Teilnehmer verhält sich auf eine Art und Weise, die als unpassend für einen JET-Teilnehmer angesehen wird, oder es bestehen berechtigte Befürchtungen, dass so ein Verhalten auftreten könnte.
- Die Bewerbungsunterlagen des Teilnehmers enthalten falsche Angaben.
Die Platzierung der Teilnehmer bei mehreren freien Stellen einer Sportart wird vom Japanischen Außenministerium durch die Botschaft im Juli des Jahres bekannt gegeben.
Anmerkungen
CLAIR:
Eine von den lokalen Verwaltungsbehörden Japans eingerichtete Organisation zur
Unterstützung des JET-Programms; verantwortlich für die Platzierung der Kandidaten sowie
Orientierung, Ausbildung, Beratung und damit zusammenhängende Angelegenheiten.
Funktionen der Ministerien und örtlichen Gastinstitutionen:
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten: Über die Botschaften und Konsulate in das
Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Kandidaten einbezogen Ministerium für Erziehung: In
die Orientierung und die Halbjahresfortbildung einbezogen, ebenso in die Beratung
bezüglich der Aufgaben der Assistenzsprachlehrer Ministerium für Innere Angelegenheiten:
Nimmt Anträge der örtlichen Gastinstitutionen entgegen, entscheidet über die
Kandidatenzahl pro Präfektur, stellt die Hauptfinanzmittel für die Gastinstitutionen
Gastinstitutionen: Als Arbeitgeber der Programmteilnehmer zuständig für die Zahlung der
Gehälter und andere notwendige Maßnahmen des Programms.
Teilnehmer des JET-Programms sind von steuerlichen Verpflichtungen in ihrem Heimatland
nicht unbedingt befreit. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, solche
Verpflichtungen selbst vor der Abreise nach Japan zu klären. Die Zahlung irgendwelcher
Steuern im Heimatland liegt in der persönlichen Verantwortung des einzelnen Teilnehmers.
Passbilder:
Angenommene Bewerber müssen zu einem späteren Zeitpunkt weitere Passbilder
nachreichen, damit ihr Visum ausgestellt werden kann.
