Home > Konsularisches > Ferienarbeitsaufenthalt
Informationen zum Antrag eines Visums für einen Ferienarbeitsaufenthalt
Was ist das - ein Visum für einen Ferienarbeitsaufenthalt?
Visa für einen Ferienarbeitsaufenthalt dienen der Förderung besseren gegenseitigen
Verständnisses zwischen Japan und Deutschland und zugleich der Erweiterung der
internationalen Perspektive junger Menschen. Die Visa ermöglichen es jungen Deutschen, zu
einem längeren Ferienaufenthalt nach Japan zu reisen und dort einer vorübergehenden
Beschäftigung zur Ergänzung der Reisemittel nachzugehen.
Die japanische Regierung nimmt auf der Grundlage eines Notenwechsels mit der
Bundesregierung ab dem 01.12.2000 Anträge für ein Visum für einen
Ferienarbeitsaufenthalt entgegen. Personen, die die nachfolgend unter 1. genannten
Voraussetzungen erfüllen, können bei Vorlage der unter 2. genannten Dokumente und
Unterlagen bei diplomatischen Vertretung Japans in Deutschland (Botschaft von Japan in
Berlin sowie die einzelnen Japanischen Generalkonsulate), die sich in der Nähe ihres
Wohnsitzes befinden, gebührenfrei ein Visum zur einmaligen Einreise nach Japan mit der
Gültigkeit von einem Jahr erhalten.
1. Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums für einen Ferienarbeitsaufenthalt
- Die Antragsteller besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Der Zweck der Einreise besteht darin, Ferien in Japan - einhergehend mit der
Möglichkeit einer Beschäftigung - zu verbringen.
- Die Antragsteller sind zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens achtzehn (18) und
höchstens fünfundzwanzig (25) Jahre alt. In Ausnahmefällen kann bis zum Alter von
dreißig (30) Jahren ein Visum erteilt werden.
- Die Antragsteller werden nicht von Kindern begleitet.
- Die Antragsteller sind im Besitz gültiger Reisepässe und Rückflugscheine oder weisen
ausreichende Mittel zum Kauf solcher Flugscheine nach (ca. 1.100 EUR).
- Die Antragsteller verfügen über angemessene Mittel für ihren Unterhalt für die erste
Zeit ihres Aufenthalts in Japan (ca. 2.000 EUR).
- Den Antragstellern ist bisher noch kein Visum für einen Ferienarbeitsaufenthalt erteilt
worden.
- Die Antragsteller legen die Kopie eines Versicherungsscheins für eine abgeschlossene Krankenversicherung für die Zeit ihres Aufenthalts in Japan vor (Auslandsreisekrankenversicherung).
2. Vorzulegende Dokumente und Unterlagen
Zusätzlich zu den nachfolgend genannten Dokumenten und Unterlagen kann der Antragsteller aufgefordert werden, zusätzliche Unterlagen vorzulegen oder sich einem persönlichen Gespräch zu unterziehen. Das Visum sollte rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden. Mit einer Vorlaufzeit von 2 Wochen ist zu rechnen.
- gültiger deutscher Reisepaß
- Antragsformular für ein Visum (Formblatt - kann direkt bei Antragstellung in der Japanischen Vertretung ausgefüllt werden, ein neueres Paßfoto ist mitzubringen!)
- Lebenslauf
(Formblatt - kann hier ausgedruckt werden, bitte auf Englisch oder Japanisch ausgefüllt mitbringen) - Planung für einen bis zu ein Jahr dauernden Aufenthalt in Japan sowie Angaben zur
gewünschten Art der Beschäftigung
(Formblatt - kann hier ausgedruckt werden, bitte auf Englisch oder Japanisch ausgefüllt mitbringen) - Begründung für den Antrag
(formlos, ca. eine DIN A4-Seite, bitte auf Englisch oder Japanisch geschrieben mitbringen) - Kopie eines gültigen Versicherungsscheins für eine abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung für die Zeit des Aufenthalts in Japan
- Unterlagen für den Nachweis der in 1. (e) und (f) angeführten Voraussetzungen
(Rückflugschein, Nachweis über Bankguthaben, Reiseschecks u.a.)
3. Zu beachtende Punkte
- Art der Beschäftigung
Handlungen, die als dem Zweck eines Ferienarbeitsaufenthalts entgegengesetzt angesehen werden wie eine Beschäftigung, die unter das Gesetz zur Kontrolle und Verbesserung des Vergnügungs- und Unterhaltungsgewerbes fällt (z.B. in Nachtclubs o.ä.), sind nicht gestattet.
- Beratungseinrichtungen in Japan
Die nachfolgend genannte Körperschaft öffentlichen Rechts, die dem japanischen Arbeitsministerium zugeordnet ist, erteilt Auskünfte u. a. bezüglich Beschäftigung, Wohnen und Versicherungen an Personen, die mit einem Visum für einen Ferienarbeitsaufenthalt nach Japan eingereist sind. In den drei nachfolgend genannten Einrichtungen ist eine Beratung grundsätzlich in japanischer und englischer Sprache möglich. Die Zentrale in Tokyo bietet zudem eine Beratung in deutscher Sprache an.
Japan Association for Working Holiday Makers
http://www.jawhm.or.jp/eng/index.html
Der Verein vermittelt freie Arbeitsstellen, gibt Informationen über Übernachtungsmöglichkeiten und bietet Beratung an.
Um dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie die Mitgliedschaft beim Verein.
(Aufnahme möglich nur in den drei Hauptbüros in Tokyo, Osaka und Fukuoka)
Zentrale Tokyo:
Sunplaza 7F ,4-1-4 Nakano, Nakano-ku, Nakano, Tokyo 164-8512
Tel.: (03) 3389-0181, Fax: (03) 3389-1563
Zweigstelle Osaka:
L-Osaka 4F, 3-14 Kitahama Higashi, Chuo-ku, Osaka-shi, Osaka 540-0031
Tel.: (06) 6946-7010, Fax: (06) 6946-7021
Zweigstelle Kyushu:
Chihou Jichi Center Bld 6F, 5-4-12 Tenjin, Chuo-ku, Fukuoka-shi, Fukuoka 810-0001
Tel.: (092) 713-0854, Fax: (092) 713-0863
Drei neue Working Holiday Informationsbüros sind in den Städten Sapporo, Sendai und Nagoya mit dem Ziel eröffnet worden, Interessenten Auskunft über das Working Holiday Konzept zu liefern. Das Personal dieser Informationsbüros wird sich bemühen, alle Ihre Fragen zu beantworten. Im Gegensatz jedoch zu den drei Hauptbüros in Tokyo, Osaka und Fukuoka sind diese Informationsbüros nicht befugt, einen Arbeitsplatz zu vermitteln, und sie dürfen keine Mitglieder aufnehmen. Um als Working Holiday Mitglied aufgenommen zu werden, müssen Sie persönlich bei einem der drei Hauptbüros vorstellig werden.
Büro Sapporo
MN Bld 3F, Kita 1 Nishi 3 ,Chuo-ku, Sapporo, Hokkaido 060-0001
Tel:(011)211-2105, Fax(011)232-3833
Büro Sendai
Sendai International Center Bld, Aobayama Aoba-ku, Sendai, Miyagi 980-0856
Tel:(022)265-2482, Fax(022)265-2472
Büro Nagoya
Aichi Prefecture Sannomaru Government Office Bld, 2-6-1 Sannomaru, Naka-ku, Nagoya, Aichi 460-0001
Tel:(052)961-7902, Fax:(052)961-8045
(Für Telefonate und Faxe benutzen Sie die Vorwahl "0081" für Japan. Danach entfällt die erste "0" in der gewählten Nummer. )
