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Praktikantenvisum
Wenn Sie ein Praktikum in Japan absolvieren möchten, gibt es drei Wege das Visum zu erhalten. Der Antrag ist mit dem Certificate of Eligibility (CoE) zu stellen (siehe Informationen zum CoE). Für unbezahlte Praktika unter drei Monaten brauchen deutsche Staatsbürger kein Visum zu beantragen. Visapflichtige Staatsbürger beantragen bitte ein Visum für temporäre Aufenthalte.
Die Bearbeitungsdauer bei Antragstellung mit CoE beträgt 3-5 Werktage.
Hier finden Sie im Überblick die Möglichkeiten für ein Visum für Praktika in Japan:
- Unbezahltes Praktikum - Temporäre Aufenthalte
- Unbezahltes Praktikum - Cultural Activity Visum
- Bezahltes Praktikum - Designated Activity Visum
1. Unbezahltes Praktikum - Temporäre Aufenthalte
Bei einem unbezahlten Praktikum bzw. einem Praktikum mit geringer Aufwandsentschädigung, dessen Dauer 90 Tage nicht überschreitet, können Sie als Tourist ohne Visum in Japan einreisen. Wenn Sie eine Staatsbürgerschaft besitzen, bei der Sie auch für kurzfristige Aufenthalte in Japan ein Visum beantragen müssen (Liste der Länder, die von der Visumspflicht befreit sind, Link zum Jap. Außenministerium - engl.), setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
2. Unbezahltes Praktikum - Cultural Activity Visum
Wenn Sie ein unbezahltes Praktikum bzw. ein Praktikum mit geringer Aufwandsentschädigung in Japan absolvieren werden und dieses länger als 90 Tage dauert, benötigen Sie ein Visum. Grundsätzlich ist der Antrag mit dem Certificate of Eligibility aus Japan zu stellen. Folgende Dokumente sind bei Antragsstellung einzureichen:
- Gültiger Reisepass
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular / Alle Staatsbürger aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion reichen bitte zwei Antragsformulare ein.
- Aktuelles unbeschädigtes Passfoto (Frontalaufnahme, keine Scans und Kopien, heller Hintergrund) / Alle Staatsbürger aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion reichen bitte zwei Passfotos ein.
- Das Certificate of Eligibility als Original. Wir können das Visum nicht ausstellen, wenn nur die Kopie des CoE vorliegt.
- Kopie des Certificate of Eligibility
3. Bezahltes Praktikum - Designated Activity Visum
Wenn Sie ein bezahltes Praktikum in Japan absolvieren, müssen Sie unabhängig von der Dauer des Aufenthalts ein Visum beantragen. Grundsätzlich ist der Antrag mit dem Certificate of Eligibility aus Japan zu stellen. Folgende Dokumente sind bei Antragsstellung einzureichen:
- Gültiger Reisepass
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular / Alle Staatsbürger aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion reichen bitte zwei Antragsformulare ein.
- Aktuelles unbeschädigtes Passfoto (Frontalaufnahme, keine Scans und Kopien, heller Hintergrund) / Alle Staatsbürger aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion reichen bitte zwei Passfotos ein.
- Das Certificate of Eligibility im Original. Wir können das Visum nicht ausstellen, wenn nur die Kopie des CoE vorliegt.
- Kopie des Certificate of Eligibility
Kontakt:
Wenn Sie nicht sicher sind, welches Visum Sie beantragen sollen oder wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Email: taishikan-ryoujibu@bo.mofa.go.jp
Telefon: (030) 21094 0