Fragen zur Geschichte
Japans Engagement in der Frage der Comfort Women
1. Die Frage der Comfort Women zwischen Japan und der Republik Korea (ROK)
- (1) Seit sich die Frage der Comfort Women in den 1990er Jahren zu einer wichtigen Angelegenheit innerhalb der Beziehungen zwischen Japan und der ROK entwickelt hat, stellt sich Japan dieser Frage in aufrichtiger Weise. Die Fragen des Vermögens und der Ansprüche zwischen Japan und der ROK (vgl. die Erklärung von Außenminister Kono inist) wurden 1965 durch das Abkommen über die Beilegung der Fragen in Bezug auf Vermögen und Ansprüche und über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Japan und der ROK vollständig und abschließend geregelt. Jedoch wirkten unter dem Aspekt der Gewährung einer praktischen Unterstützung für die ehemaligen Comfort Women die Bevölkerung und die Regierung von Japan zusammen, um 1995 den „Asian Women’s Fund (AWF)(PDF)“ ins Leben zu rufen, durch den sie medizinische und soziale Projekte durchführten sowie ehemaligen Comfort Women in Asien und weiteren Staaten, einschließlich der ROK, eine Entschädigung (Atonement Money) zukommen ließen. Zusätzlich haben Premierminister den ehemaligen Comfort Women Entschuldigungsschreiben zukommen lassen. Die Regierung von Japan hat auf diese Weise größtmögliche Anstrengungen unternommen.
- (2) Darüber hinaus haben die Regierungen Japans und der ROK als Resultat großer diplomatischer Anstrengungen bestätigt, dass die Frage der Comfort Women mit der bei der Zusammenkunft der Außenminister Japans und der ROK im Dezember 2015 erzielten Übereinkunft „abschließend und unumkehrbar gelöst“ ist. Die Staats- und Regierungschefs Japans und der ROK haben ebenfalls bestätigt, dass sie ihrer Verantwortung für die Umsetzung dieser Übereinkunft gerecht werden sowie dass sie bei verschiedenen Fragen auf der Grundlage des Geistes dieser Übereinkunft verfahren werden. Diese Übereinkunft wurde von der internationalen Gemeinschaft einschließlich des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, und der US-Regierung sowie der deutschen Regierung begrüßt.
Entsprechend dieser Übereinkunft hat die Regierung von Japan im August 2016 den Betrag von einer Milliarde Yen der von der Regierung der ROK ins Leben gerufenen „Reconciliation and Healing Foundation (Stiftung Versöhnung und Heilung)“ zukommen lassen. Diese Stiftung hat an 35 von 47 zum Zeitpunkt der Übereinkunft noch lebende ehemalige Comfort Women sowie an die Hinterbliebenen von 65 von 199 ehemaligen Comfort Women, die zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben waren, eine Zahlung geleistet. Die Übereinkunft wurde von zahlreichen ehemaligen Comfort Women positiv aufgenommen. - (3) Jedoch wurde im Dezember 2016 eine Comfort Woman-Statue(*) auf dem Bürgersteig vor dem Japanischen Generalkonsulat in Busan von einer Bürgerinitiative in der ROK aufgestellt. Im Anschluss trat im Mai 2017 die Regierung von Moon Jae-in ihr Amt an. Auf der Grundlage der Resultate einer Bewertung, die von einer Task Force zur Überprüfung der Übereinkunft über die Frage der Comfort Women (vgl. die Erklärung von Außenminister Kono zu dieser Bewertung) unter direkter Aufsicht der Außenministerin der ROK durchgeführt wurde, gab Außenministerin Kang Kyung-wha am 9. Januar 2018 die Position der Regierung der ROK wie folgt bekannt: (a) die Regierung wird Japan nicht um Neuverhandlungen ersuchen und (b) die Übereinkunft von 2015, die nicht in der Lage ist, die Wünsche der Opfer angemessen widerzuspiegeln, stellt keine wirkliche Lösung dieser Frage dar. Im Juli 2018 (vgl. die Pressekonferenz von Außenminister Kono) gab das Ministerium für Geschlechtergleichstellung und Familien der ROK bekannt, dass es Haushaltsmittel „in der Höhe des vollen Betrags“ von einer Milliarde Yen, den die Regierung von Japan gewährt hat, bereitstellen und diesen Betrag in den „Fonds für Geschlechtergerechtigkeit“ einzahlen wird. Im November teilte das Ministerium mit, dass es die Auflösung der „Reconciliation and Healing Fundation“ (vgl. die Pressekonferenz von Außenminister Kono) in Angriff nehmen wird.
- (4) Zudem hat am 8. Januar 2021 das Bezirksgericht Seoul-Mitte in einem Verfahren, in dem u.a. ehemalige Comfort Women Klage gegen die Regierung von Japan eingereicht hatten, die Anwendung des völkerrechtlichen Prinzips der Staatenimmunität verneint sowie ein Urteil gefällt, mit dem angeordnet wird, dass die Regierung von Japan u.a. eine Entschädigung an die Klägerinnen zahlt. Dieses Urteil wurde am 23. Januar in der ROK rechtskräftig. Am 21. April desselben Jahres wurde eine ähnliche Klage ehemaliger Comfort Women von demselben Gericht unter Bezug auf das völkerrechtliche Prinzip der Staatenimmunität abgewiesen; gegen diese Entscheidung legten die Kläger am 6. Mai Berufung ein. Am 23. November 2023 hat das Oberbezirksgericht Seoul in Bezug auf diese Berufung eine Anwendung des völkerrechtlichen Prinzips der Staatenimmunität verneint und ein Urteil gefällt, mit dem der Klage der Kläger entsprochen wird. Dieses Urteil wurde am 9. Dezember rechtskräftig. Japan hatte wiederholt seine Position deutlich gemacht, dass diese Klage abgewiesen werden muss, da es gemäß dem völkerrechtlichen Prinzip der Staatenimmunität nicht zulässig ist, dass die Regierung von Japan der Gerichtsbarkeit eines Gerichts der ROK unterliegt. Wie weiter oben bereits angeführt, sind die Fragen des Vermögens und der Ansprüche zwischen Japan und der ROK, einschließlich der Frage der Comfort Women, durch das Abkommen über die Beilegung der Fragen in Bezug auf Vermögen und Ansprüche und über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Japan und der ROK von 1965 vollständig und abschließend geregelt (vgl. die Erklärung von Außenminister Kono). Auch wurde durch die bei der Zusammenkunft der Außenminister Japans und der ROK im Dezember 2015 erzielten Übereinkunft bestätigt, dass die Frage der Comfort Women „abschließend und unumkehrbar gelöst“ ist. Demzufolge verstoßen diese Urteile in eindeutiger Weise gegen das Völkerrecht sowie gegen die bilateralen Übereinkünfte zwischen Japan und der ROK. Die Urteile sind äußerst bedauerlich und können unter keinen Umständen akzeptiert werden. Japan fordert die ROK erneut nachdrücklich dazu auf, als Staat umgehend in eigener Verantwortung geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Zustand des Verstoßes gegen das Völkerrecht zu korrigieren.
- (5) Die Übereinkunft zwischen Japan und der ROK, die eine Vereinbarung zwischen zwei Staaten darstellt, ist in verantwortungsvoller Weise umzusetzen. Die genaue Umsetzung dieser Übereinkunft in einer verantwortungsvollen Weise bildet zudem eine Pflicht nicht nur gegenüber Japan, sondern auch gegenüber der internationalen Gemeinschaft. Japan hat, wie oben angeführt, sämtliche Verpflichtungen im Rahmen der Übereinkunft erfüllt. Auch die Regierung der ROK erkennt an, dass diese Übereinkunft eine offizielle Übereinkunft zwischen den Regierungen beider Länder ist, und die internationale Gemeinschaft erwartet nun eine genaue Umsetzung der Übereinkunft durch die ROK. Die Regierung von Japan ruft die Regierung der ROK weiterhin dazu auf, die bilaterale Übereinkunft stetig umzusetzen.
(*)Aus praktischen Erwägungen werden die Statuen vor der Botschaft von Japan in Seoul sowie vor dem Japanischen Generalkonsulat in Busan als „Comfort Woman-Statuen“ bezeichnet. Jedoch ist die Verwendung dieses Begriffs nicht als Anerkennung dahingehend zu verstehen, dass diese Statuen die Realität dieser Frauen zum damaligen Zeitpunkt korrekt wiedergeben.
2. Die Frage der Comfort Women innerhalb der internationalen Gemeinschaft
- (1) Die Regierung von Japan hat die Fragen der Entschädigung, des Vermögens und der Ansprüche in Bezug auf den Zweiten Weltkrieg einschließlich der Frage der Comfort Women im Rahmen des Friedensvertrags von San Francisco (1 (PDF), 2 (PDF)), den die Regierung von Japan mit 45 Staaten geschlossen hat, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich und Frankreich, sowie im Rahmen weiterer bilateraler Verträge u.Ä. in aufrichtiger Weise behandelt. Diese Fragen einschließlich der Frage individueller Ansprüche wurden mit den Vertragsstaaten dieser Verträge u.Ä. bereits rechtlich geregelt.
- (2) Auf dieser Grundlage hat die Regierung von Japan in aktiver Weise Schritte unternommen, um die Ehre ehemaliger Comfort Women wiederherzustellen sowie ihnen Unterstützung zu gewähren. 1995 wurde der AWF(PDF) gemeinsam von der Bevölkerung und der Regierung Japans eingerichtet mit dem Zweck, ehemaligen Comfort Women eine Entschädigung sowie Hilfsprojekte zuteilwerden zu lassen. Die Regierung von Japan hat insgesamt 4,8 Mrd. Yen bereitgestellt. Ca. 600 Mio. Yen erhielt der AWF als Spenden vonseiten der Bevölkerung von Japan. Die Regierung von Japan hat dem AWF ihre größtmögliche Zusammenarbeit gewährt, um den ehemaligen Comfort Women praktische Hilfe zuteilwerden zu lassen; so führte der Fonds medizinische und soziale Unterstützung durch und zahlte eine Entschädigung (Atonement Money). Als Teil der Projekte des AWF erhielten 285 ehemalige Comfort Women (211 in den Philippinen, 61 in der ROK sowie 13 in Taiwan) eine Entschädigung (Atonement Money) in Höhe von zwei Millionen Yen pro Person, die aus Spenden der Bevölkerung von Japan stammte. Darüber hinaus stellte der AWF in diesen Staaten/Regionen Finanzmittel für medizinische und soziale Unterstützung aus Mitteln der Regierung von Japan zur Verfügung (3 Mio. Yen pro Person in der ROK und Taiwan sowie 1,2 Mio. Yen pro Person in den Philippinen) (zusammen also insgesamt 5 Mio. Yen pro Person in der ROK und Taiwan sowie 3,2 Mio. Yen in den Philippinen). Zudem unterstützte der AWF unter Verwendung von Mitteln, die von der Regierung von Japan bereitgestellt wurden, Projekte sowohl zur Förderung sozialer Wohlfahrtsdienstleistungen für ältere Menschen in Indonesien als auch zur Unterstützung der Verbesserung der Lebensumstände ehemaliger Comfort Women in den Niederlanden.
- (3) Sowohl bei der Bereitstellung der Entschädigung (Atonement Money) als auch der medizinischen und sozialen Unterstützung an einzelne ehemalige Comfort Women haben die damaligen Premierminister (namentlich PM Ryutaro Hashimoto, PM Keizo Obuchi, PM Yoshiro Mori und PM Junichiro Koizumi) von ihnen unterzeichnete Schreiben direkt an einzelne ehemalige Comfort Women versandt, in denen die Premierminister ihre Entschuldigung und Reue zum Ausdruck gebracht haben.
- (4) Wie in der Erklärung des Premierministers von 2015 zum Ausdruck gebracht wurde, wird Japan sich die Vergangenheit zu Herzen nehmen, als die Würde und Ehre zahlreicher Frauen während der Kriege im 20. Jahrhundert zutiefst verletzt wurden. Japan wird weltweit an führender Stelle stehen, um das 21. Jahrhundert zu einer Ära zu machen, in der die Menschenrechte von Frauen nicht verletzt werden.
- (5) Trotz dieser aufrichtigen Anstrengungen vonseiten der Regierung von Japan gibt es Behauptungen, die nur schwer als auf historischen Fakten basierend bezeichnet werden können, wie die Vorwürfe eines „gewaltsamen Wegführens“ von Comfort Women und „Sexsklavinnen“ sowie von Zahlen wie „200.000 Personen“ oder „mehreren hunderttausend“ für die Gesamtzahl von Comfort Women.
Die Position der Regierung von Japan in Bezug auf diese Behauptungen ist wie folgt:
- „Gewaltsames Wegführen“
Ein „gewaltsames Wegführen“ von Comfort Women durch japanische Militär- und Regierungsbehörden lässt sich anhand der Dokumente, die die Regierung von Japan ermitteln konnte, nicht belegen. (Diese Position wurde z.B. in einer vom Kabinett bestätigten schriftlichen Antwort vom 16. 12. 1997 auf die Frage eines Abgeordneten des Unterhauses zum Ausdruck gebracht.) - „Sexsklavinnen“
Der Ausdruck „Sexsklavinnen“ widerspricht den Tatsachen und sollte daher nicht verwendet werden. Dieser Punkt wurde gemeinsam mit der ROK anlässlich der Übereinkunft Japans und der ROK im Dezember 2015 bestätigt, und der Ausdruck „Sexsklavinnen“ wurde in der Übereinkunft nicht verwendet. - Zahlen wie z.B. „200.000 Personen“ als Gesamtzahl der Comfort Women
Die Zahl „200.000 Personen“ entbehrt konkreter Belege. Wie ein Bericht über die Ergebnisse einer Untersuchung durch die Regierung vom 04. 08. 1993 ausführt, ist es praktisch unmöglich, die Gesamtzahl von Comfort Women zu bestimmen, da keine Dokumente gefunden wurden, die entweder die Gesamtzahl angeben oder als ausreichende Grundlage für eine Schätzung dienen können.
- „Gewaltsames Wegführen“
- (6) Die Regierung von Japan hat Anstrengungen unternommen, um in internationalen Foren ihre aufrichtigen Bemühungen sowie ihre offizielle Position eindeutig zu erläutern. Konkret hat die Regierung von Japan innerhalb der Vereinten Nationen ihre Position bei einer Reihe von Gelegenheiten erläutert, etwa während der Prüfung des 7. sowie 8. Berichts der Regierung von Japan über die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau im Februar 2016 und bei der Prüfung ihres 9. Berichts über die Umsetzung dieses Übereinkommens im September 2021. Im Februar 2017 übersandte die Regierung von Japan zudem anlässlich des Verfahrens über eine Comfort Woman-Statue, die in Glendale, einem Vorort von Los Angeles, aufgestellt wurde, ein Amicus Curiae-Schreiben(PDF) an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten.
Related Links
- Ambassador Extraordinary and Plenipotentiary for Human Rights Okamura sent a letter (PDF) and fact-sheet (PDF) to Chair Janina of the Committee on Enforced Disappearances in which he expressed grave concern with regard to the Concluding Observations from the Consideration of the First Report by the Government of Japan under the Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance and explained Japan’s positon regarding the comfort women issue. (November 2018)
- Deputy Director-General of Foreign Policy Bureau Otaka made remarks on Japan’s position regarding the comfort women issue at the Consideration of the Tenth and Eleventh Combined Periodic Report by the Government of Japan under International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination. (August 2018)
- Parliamentary Vice-Minister for Foreign Affairs Horii explained Japan’s position regarding the comfort women issue in his statement at the High-Level Segment of the Human Rights Council. (February 2018)
- The Government of Japan submitted its amicus curiae brief (PDF) to the U.S. Supreme Court regarding the case concerning a comfort woman statue installed in Glendale. It includes explanations of Japan’s position and efforts on the comfort women issue. (February 2017)
- Deputy Minister for Foreign Affairs Sugiyama explained Japan’s position on the comfort women issue at the Consideration of the Seventh and Eighth Periodic Reports by the Government of Japan under the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women. (February 2016)
- Foreign Ministers of Japan and the Republic of Korea reached an agreement on the comfort women issue on December 28, 2015. This agreement was confirmed by the two leaders at the Japan-ROK summit telephone call on the same day.
- The Japanese cabinet approved the written answer to the second question submitted by Ms. TAKAICHI Sanae, member of the House of Representatives, on references to the comfort women issue in textbooks. (December 1997)