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Japan Brief des Foreign Press Center, Japan

Japan Brief, FPC Nr. 0510

31.01.2005
    

Beginn der Debatte zur Revision des Gesetzes über den Kaiserlichen Haushalt

 Der Expertenrat für das Gesetz über den Kaiserlichen Haushalt, ein privates Beratergremium von Ministerpräsident Junichiro Koizumi, traf sich am 25. Januar zu seinem ersten Treffen und eröffnete damit die Diskussion um die Revision des Gesetzes über den Kaiserlichen Haushalt, die wiederum das Für und Wider einer weiblichen Thronfolge thematisiert. Das Gremium wird im Herbst dieses Jahres einen Bericht vorlegen, auf dessen Grundlage die Regierung in der im nächsten Jahr beginnenden Sitzungsperiode des Parlaments einen Gesetzesentwurf zur Überarbeitung des Gesetzes über den Kaiserlichen Haushalt vorlegen und noch in der Amtszeit von Ministerpräsident Koizumi verabschieden will.

Für und Wider einer weiblichen Thronfolgeregelung

Das Gesetz über den Kaiserlichen Haushalt, das im Jahre 1947 als grundlegendes Gesetz Japans Kaisersystem bestimmte, besteht aus fünf Kapiteln und 37 Artikeln. Es regelt verschiedenste Belange in Bezug auf den Kaiser und die Kaiserliche Familie - nicht nur die Thronfolge und den Status der Mitglieder der Kaiserlichen Familie, sondern auch die Einrichtung und Kompetenzen des Kaiserlichen Hofamts. Verglichen mit dem alten Gesetz über den Kaiserlichen Haushalt aus der Zeit der Meiji-Verfassung ist es inhaltlich weitaus einfacher gefasst. Und im Unterschied zu dem vorherigen Gesetz, bei dem das Parlament keinerlei Mitspracherecht hatte, kann das aktuelle Gesetz durch das Parlament überarbeitet werden.

Artikel 1 des Gesetzes über den Kaiserlichen Haushalt bestimmt: "Der Kaiserthron soll an  einen männlichen Nachkommen der männlichen Linie des Kaiserhauses vererbt werden." Betrachtet man Japans Geschichte, so gab es bereits acht Kaiserinnen, die über zehn Herrschaftsperioden die Macht inne hatten. Sie alle spielten jedoch lediglich eine marginale Rolle. Keine von ihnen gebar nach der Thronbesteigung ein Kind, das ihnen auf den Thron folgte. In Japan wird der Herrschaftsanspruch an einen männlichen Erben aus der männlichen Nachkommenslinie weitergegeben. Diese "kontinuierliche Abstammungslinie" setzte sich bis zum heutigen Kaiser Akihito, dem 125. Kaiser, fort.

Das Problem besteht jedoch darin, dass die Kaiserliche Familie keine männlichen Erben hat. Das jüngste männliche Mitglied der Kaiserlichen Familie ist Prinz Akishino, der 1965 geboren wurde. Die Notwendigkeit einer Revision des Gesetzes über den Kaiserlichen Haushalt und die Möglichkeit einer weiblichen Thronfolge trat erstmals 2001 ins Bewusstsein der Öffentlichkeit, als Kronprinz Naruhito und Kronprinzession Masako ihr erstes Kind bekamen: Prinzessin Aiko.

Hinsichtlich der Möglichkeit der Inthronisierung einer Kaiserin kündigte die oppositionelle Demokratische Partei Japans während der Wahl zum Oberhaus im letzten Jahr an, dass "wir das Gesetz über den Kaiserlichen Haushalt revidieren werden, um eine weibliche Thronfolge zu ermöglichen." In einer Gesetzesvorlage zur Revision der Verfassung, die im November letzten Jahres durch den Forschungsausschuss zur Verfassung der regierenden Liberaldemokratischen Partei (unter Vorsitz von Okiharu Yasuoka) vorgelegt wurde, heißt es, dass "der Kaiserthron vererbt wird und von einer Person bestiegen werden soll, welcher der kaiserlichen Linie entstammt, unabhängig vom Geschlecht." Am 2. Dezember 2004 bemerkte Ministerpräsident Koizumi: "Ich bin mir sicher, dass die Menschen heutzutage auch eine Kaiserin begrüßen würden."

Zum Hintergrund der Schaffung des Beratungsgremiums Ende letzten Jahres stellte die Mainichi Shimbun am 27. Dezember 2004 fest: "Anstoß zur Revision des Gesetzes über den Kaiserlichen Haushalt war die Tatsache, dass innerhalb der Politik die Zustimmung für eine Kaiserin wächst. Unter Berücksichtigung der Besonderheit des Themas, die Situation innerhalb der Kaiserlichen Familie eingeschlossen, zögerte Ministerpräsident Koizumi, die Problematik auf die politische Tagesordnung zu setzen. Nun jedoch, zwei Jahre vor Ablauf seiner Amtszeit, spürt man sein Bestreben, noch unter seiner Regierung den Weg für eine Kaiserin zu ebnen."    

Über 80% der Bevölkerung unterstützen eine Kaiserin

Die Haltung der Öffentlichkeit gegenüber einer Kaiserin hat sich inzwischen grundlegend geändert. Nach einer Untersuchung von Japan News Network (Tokyo Broadcasting) unterstützen gegenwärtig 87% der Befragten die Idee einer Kaiserin. Dieser Meinungsumschwung spiegelte sich auch in den Kommentaren der führenden Zeitungen und der Expertenmeinungen wider. Die Asahi Shimbun (29. Dezember 2004) konstatierte in einem Artikel: "In einer Meinungsumfrage von vor zwölf Jahren sprachen sich 33% der Befragten für eine Kaiserin aus; vor sechs Jahren waren es bereits 50% und vor drei Jahren, unmittelbar nach der Geburt von Prinzessin Aiko, erreichte die Zustimmung 83%." Da "sich sowohl die Öffentlichkeit als auch die politischen Parteien in dieser Sache weitgehend einig sind", denken wir, dass das Gesetz über den Kaiserlichen Haushalt geändert werden sollte, um eine weibliche Thronfolge zu ermöglichen", fuhr sie fort.

 Die Yomiuri Shimbun (28. Dezember 2004) schrieb: "Selbst wenn eine Kaiserin ermöglicht würde, gäbe es noch zahlreiche weitere Dinge zu berücksichtigen, z.B. die Thronfolge und den Status des Ehegatten." Sie fuhr fort: "Das Gremium sollte diesbezüglich mit einer fundierten Meinung aufwarten."

Die Sankei Shimbun hob am 29. Dezember 2004 hervor: "Während es für die Regierung normal ist, die Möglichkeit einer Kaiserin in Betracht zu ziehen, gibt es zahlreiche Beobachter, die auf die daraus resultierenden Probleme verweisen. Das Gremium sollte sich an einer umfassenden Diskussion beteiligen, eingeschlossen die Frage, ob es eine andere Möglichkeit zur Sicherung der Thronfolge gibt."

Prof. Hidehiko Kasahara von der Keio-Universität (Politische Geschichte Japans) äußerte gegenüber der Yomiuri Shimbun: "Seit der Großteil der Öffentlichkeit eine Kaiserin befürwortet, wird sich die Diskussion voraussichtlich in diese Richtung bewegen. Wenn wir eine weibliche Thronfolge zulassen, stellt sich als erstes die Frage, wer Vorrang hat, das erstgeborene Kind oder das männliche Kind. Wir sollten vor dem Hintergrund unserer Traditionen und Sitten sorgfältig abwägen, was das Beste für Japan ist."

Prof. Isao Tokoro von der Kyoto Sangyo Universität (Rechtsgeschichte Japans) stellte in der Yomiuri fest: "Der oder die Betreffende muss auf die Rolle des Kaisers von Kindheit an vorbereitet werden. Wenn Prinzessin Aiko thronwürdig ist, sollte das Gesetz schnellstmöglich geändert werden."

Ex-Rektor der Universität Tokyo, Yoshikawa, steht dem Beratergremium vor

Auf dem ersten Treffen des Beratergremiums wurde Hiroyuki Yoshikawa, Präsident des Nationalen Instituts für fortgeschrittene Wissenschaft und Technologie der Industrie und ehemaliger Rektor der Universität Tokyo zum Vorsitzenden und Itsuo Sonobe (75), ehemaliger Richter am Obersten Gerichtshofs, zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Sonobe steht im Dienst des Kaiserlichen Hofamts und ist Autor eines Buches über das Gesetz zum Kaiserlichen Haushalt. Hinsichtlich der Frage einer möglichen Kaiserin erstatte er im Mai letzten Jahres der Untersuchungskommission zur Verfassung des Oberhauses Bericht und äußerte, dass es, "da nach dem gegenwärtigen System niemand thronwürdig wäre, notwendig ist, einer Frau die Möglichkeit zum Antritt der Thronfolge einzuräumen."

Neben Yoshikawa und Sonobe besteht das zehn Mitglieder zählende Gremium aus Sumiko Iwao (70), Professor am Musashi-Institut für Technologie und Experte für Gleichstellungsfragen, Sadako Ogata (77), Präsidentin der Behörde für Internationale Zusammenarbeit, Haruo Sasayama (72), emeritierter Professor der Universität Tokyo und Experte für Japanische Altertumsgeschichte, der Werke wie "Heian no chotei" ("Der Heian-Hof") publizierte, Masaaki Kubo (74), ebenfalls emeritierter Professor der Universität Tokyo und Spezialist für Klassische Studien des Westens, Koji Sato (67), Dekan der Rechtsfakultät der Kinki-Universität und Verfassungsexperte, Takeshi Sasaki (62), Rektor der Universität Tokyo, Hiroshi Okuda (72), Vorsitzender des Nippon Keidanren (Japanischer Unternehmesverband) und Teijiro Furukawa (70), ehemaliger stellvertretender Chefkabinettsekretär.

Die Sankei stellte am 26. Januar die Auswahl der Gremiumsmitglieder in Frage und schrieb: ""Lediglich Sasayama und Sonobe können als Experten für Belange des Kaiserlichen Hofs bezeichnet werden. Der Vorsitzende, Yoshikawa, ist Roboteringenieur. Der Grossteil der Mitglieder ist kein Experte." Sie stellte gleichfalls fest: "Nach seiner Berufung verdichtet sich der Verdacht, dass das Gremium lediglich die bereits durch die Regierung getroffene Entscheidung für eine weibliche Thronfolge absegnen soll."

Als die Einrichtung des Beratergremiums Ende letzten Jahres angekündigt wurde, äußerte Chefkabinettsekretär Hiroyuki Hosoda: "Statt eines regierungstreuen Rates wünschen wir uns Ratsmitglieder, die sich frei an Studien und Diskussionen beteiligen."

Nach dem ersten Ratstreffen benannte der Vorsitzende Yoshikawa auf einer Pressekonferenz hinsichtlich des weiteren Vorgehen des Gremiums folgende vier Punkte: (1) Die Debatte wird sich auf die Sicherung einer kontinuierlichen Thronfolge konzentrieren, (2) das Gremium wird der öffentlichen Meinung hohe Priorität einräumen und eine Entscheidung auf der Grundlage der allgemeinen Haltung der Menschen im Land treffen, (3) der Rat wird die zukünftige Gesellschaft berücksichtigen und herausfinden, was geändert und was beibehalten werden sollte, und (4) in Hinblick auf das System der Thronfolge wird der Rat ein Regelwerk vorschlagen, das die Menschen von seiner Richtigkeit überzeugen wird.

Unter Berufung darauf kommentierte die Asahi (26. Januar): "Dieses Gremium erfüllt uns nicht hundertprozentig mit Vertrauen." Als Begründung führte sie gleichfalls vier Punkte auf: (1) Es gib zu wenig Ratsmitglieder, die über detailliertes Wissen zum System und zur Geschichte des Kaiserhauses verfügen, (2) dem Gremium gehört kein einziges Mitglied an, das einer weiblichen Thronfolge ablehnend oder zumindest verhalten gegenübersteht, (3) ein- bzw. zweimalige Treffen pro Monat für ein bis zwei Stunden gewähren dem Rat nicht ausreichend Zeit, um sich einer angemessenen Diskussion zu widmen und die Debatte bis zum Herbst abzuschließen und (4) die Ratstreffen finden von Beginn an hinter verschlossenen Türen statt; der Vorsitzende wendet sich lediglich im Anschluss an die Sitzung an die Öffentlichkeit.  

(Copyright 2005 Foreign Press Center Japan)

 

 

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