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Austausch-, Forschungs- und Bildungsprogramme nicht-kommerzieller Träger
Weitere Wege nach Japan
I. Studienaufenthalte in Japan
Studienaufenthalte sind eine ideale Gelegenheit Japan kennenzulernen, die Kultur zu erleben und auch die Sprache zu erlernen. Es gibt viele Stipendien, die ein Voll- oder Teilstipendien anbieten oder Zuschüsse, die einem helfen den teuren Flug nach Japan zu finanzieren. Vielfältige Studiengänge und viele gute Universitäten erwarten dich in Japan. Schau dich auf den nachfolgenden Seiten nach weiteren Informationen um.
1. AuslandsBAföG für ein Auslandsstudium oder Auslandssemester
http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/auslandsstudium/
http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/auslandssemester/
Kurz gesagt wird in der Regel die Förderung für den Aufenthalt in nur einem Land und bis zur Dauer eines Jahres gewährleistet (§ 16 Abs. 1 BAföG).
Für Hochschulstudenten ist eine Verlängerung für drei weitere Semester möglich, wenn euer Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte, die gleichwertig zu einer inländischen Hochschule sein muss, für eure gesamte Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.
Auch hier müsst ihr diese besondere Bedeutung durch eine gutachtliche Stellungnahme eines hauptamtlichen Mitglieds des Lehrkörpers eurer Ausbildungsstätte, die ihr während des ersten Jahres der Ausbildung im Ausland besucht habt, nachweisen.
https://www.deutsche-bildung.de/de/studienfoerderung/bachelor/
https://www.deutsche-bildung.de/de/studienfoerderung/master-finanzieren
https://www.deutsche-bildung.de/de/studienfoerderung/mba/
Ziel
Die Deutsche Bildung AG fördert Auslandssemester und komplette Studiengänge im Ausland.
Wer kann sich bewerben?
- Du hast deine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erworben
- Du bist deutscher Staatsbürger oder hast eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
- Du studierst an einer staatlichen anerkannten Hochschule in Deutschland oder an einer vergleichbaren Hochschule im Ausland
- Du hast keinen negativen Schufa-Eintrag
Leistungen
- Monatliche, halbjährliche, jährliche oder einmalige Auszahlung, auch in Kombination
- Ab drei Monaten Förderdauer zu jedem Zeitpunkt deines Studiums, maximal sechs Semester
- Rundum-Betreuung mit dem Förderprogramm WissenPlus
Bachelor finanzieren
- Bis zu 15.000 Euro insgesamt
Master finanzieren
- Bis zu 25.000 Euro insgesamt
MBA/Promotion finanzieren
- Bis zu 30.000 Euro insgesamt
Kontakt
Deutsche Bildung AG
Weißfrauenstraße 12-16
60311 Frankfurt am Main
069-920 39 45 141
info@deutsche-bildung.de
3. Friedrich-Ebert-Stiftung - Grundförderung
http://www.fes.de/studienfoerderung/stipendienprogramme/start-zum-starken-abschluss
Ziel
Mit der Grundförderung bieten wir engagierten jungen Menschen eine finanzielle Unterstützung an, die sie nicht zurückzahlen müssen.
Leistungen
Unsere Grundförderung bietet finanzielle Sicherheit und die Einbindung in eine Gemeinschaft, die sich für gesellschaftliche Ziele engagiert. Ein umfassendes Seminarprogramm ermöglicht es, die eigenen sozialen und fachlichen Kompetenzen zu stärken. Die Themen ermöglichen ihnen, neue Perspektiven auf Politik und Gesellschaft zu gewinnen und sich konkret auf ihre Berufslaufbahn vorzubereiten.
Persönlich werden sie von den Mitarbeiter/innen der Studienförderung betreut, die informiert und engagiert ihr Studium begleiten. Unsere Hochschulgruppen bieten Raum für den gesellschaftspolitischen Einsatz der Stipendiat/innen. Mentor/innen teilen ihre Erfahrungen, geben Tipps und unterstützen die Studierenden individuell.
Höhe der Förderung
Stipendiat/innen erhalten monatlich Zuschüsse. Hinzu kommt eine monatliche Studienkostenpauschale, die alle Stipendiat/innen einkommensunabhängig zur freien Verfügung erhalten.
Aufenthalte im Ausland während der Förderzeit unterstützen wir ausdrücklich: durch Zuschüsse zu Reisekosten, Studiengebühren und zur Auslandskrankenversicherung – vor allem für Studien-/Forschungsaufenthalte, Sprachkurse und Praktika bis zu zwölf Monaten.
Was wird erwartet?
Der persönliche Einsatz für die Gesellschaft hat bei uns einen hohen Stellenwert. Als politische Stiftung erwarten wir von unseren Stipendiat/innen ein unseren Werten entsprechendes Engagement, z.B. Tätigkeit als Schulsprecher/in, Mitarbeit in der Fachschaft, Jugendarbeit, Mitwirkung in Verbänden und NGOs oder in zum Umfeld der Friedrich-Ebert-Stiftung passenden politischen Organisationen. Daneben sind überdurchschnittliche Leistungen im Studium bzw. in der Schule – bei der Bewerbung zu Beginn des ersten Hochschulsemesters eine Abiturnote bzw. Fachhochschulreife von 2,0 oder besser – erforderlich.)
Kontakt
Friedrich-Ebert-Stiftung
Studienförderung
Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Tel.: 0228 883 - 0 (FES-Zentrale)
Fax: 0228 883 – 9225
stipendien@fes.de
https://www.freiheit.org/content/foerderung
https://www.freiheit.org/content/stipendien
Ziel
Auslandserfahrungen bereichern Ihr Weltbild und lassen Ihre Persönlichkeit reifen. Wir befürworten ausdrücklich Studien- und Forschungsaufenthalte an ausländische Hochschulen.
Leistungen
Da diese Erfahrung in der Regel recht teuer ist, bezuschussen wir Auslandsaufenthalt bis zu maximal 12 Monaten. Studierende und Promovierende, die aus den Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Bildung gefördert werden, können zudem Famulaturen und Sprachkurse im Ausland ablegen. Studiengebühren werden bis zu einer gewissen Höchstgrenze erstattet.
Zusätzlich bietet unser weltweites Netz an FNF-Auslandsbüros unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten die einmalige Gelegenheit, durch ein Praktikum auch erste berufliche Erfahrungen zu sammeln.
Die von Stipendiaten in Kooperation mit den Auslandsbüros organisierte Auslandsakademie bildet einen zentralen Höhepunkt im stipendatischen Jahr. Materielle und ideelle Förderung haben dabei denselben Stellenwert. Stipendium, Studienkostenpauschale, Auslandszuschläge etc. sichern die materiellen Rahmenbedingungen.
Dauer und Höhe der Förderung
Auslandszuschläge sowie Zuschüsse zu Reisekosten und Studiengebühren von bis zu 12 Monaten sind möglich. Auf Antrag ist eine Verlängerung möglich.
Wer kann sich bewerben?
Die Begabtenförderung ist offen für alle Studienfächer, die an staatlich anerkannten deutschen Hochschulen gelehrt werden.
Kontakt
begabtenfoerderung@freiheit.org
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Karl-Marx-Straße 2
14482 Potsdam
Telefon: 030 22012634
Telefax: 030 69088102
E-Mail: service@freiheit.org
http://www.hss.de/stipendium/foerderung.html
Ziel
Ziel ist es, zur Erziehung eines persönlich und wissenschaftlich qualifizierten Akademikernachwuchses beizutragen bzw. besondere wissenschaftliche Leistungen in der Promotion zu fördern. Für überdurchschnittliche Leistungen und gesellschaftliches Engagement gewährt die Hanns-Seidel-Stiftung ein Stipendium, das an die Teilnahme an bildungspolitischen Seminaren gebunden ist.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt für ein Stipendium bei der Hanns-Seidel-Stiftung sind deutsche Studenten und Bildungsinländer (§ 8 BAföG) aller Fachrichtungen, die als ordentlich Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind.
Ebenso antragsberechtigt sind Graduierte, deren Persönlichkeit und Begabung eine besondere wissenschaftliche Leistung in der Promotion und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen. Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fördert Begabte. Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten sind Botschafter der Freiheit, die sich aktiv in gesellschaftliche Belange einbringen.
Grundsätzlich besteht für Stipendiaten der Hanns-Seidel-Stiftung die Möglichkeit der Förderung eines Auslandsaufenthalts in Japan, sofern die eigentliche Maßnahme bzw. das eigentliche Studium in Deutschland stattfindet
Kontakt
Referat IV/1 Auslandsstipendiaten
Dr. Michael Czepalla
Tel.: 089 1258-322 | Fax: -403
E-Mail: czepalla@hss.de
6. Jahresstipendien für Graduierte
- aller wissenschaftlichen Fächer (DAAD)
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=3&target=31&subjectGrps=&daad=&q=&page=2&detail=50096672
Ziel
Dieses Stipendienprogramm soll Graduierten in wissenschaftlichen Fächern ermöglichen, im Rahmen eines weiterführenden Auslandsstudiums internationale Studienerfahrungen zu sammeln.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich
- Studierende am Ende ihres Erststudiums, die nach dem Abschluss an einer ausländischen Hochschule weiterstudieren möchten,
- Studierende eines Master- oder Aufbaustudiums, die ein in ihr Studium eingebettetes Auslandsjahr absolvieren möchten,
- Graduierte, die nach den ersten Berufserfahrungen eine Studienphase im Ausland planen.
Gefördert wird die Teilnahme an einem strukturierten Studienprogramm im Ausland. Dabei kann es sich entweder um einen in ein Master- oder Aufbaustudium an einer deutschen Hochschule integrierten Studienaufenthalt oder um ein bis zu zweijähriges Vollstudium mit Abschluss an der ausländischen Hochschule handeln.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
7 – 24 Monate je nach Vorhaben
Dieses Stipendium wird zunächst für ein Studienjahr vergeben. Wenn Sie sich für ein mehr als einjähriges Vorhaben/Studienprogramm bewerben, können Sie in der Regel eine Verlängerung beantragen.
- im Fach Architektur (DAAD)
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=3&target=31&subjectGrps=&daad=&q=&page=2&detail=50021893
Ziel
Ziel des Programms ist es, Graduierten im Fach Architektur zu ermöglichen, im Rahmen eines weiterführenden Auslandsstudiums internationale Studienerfahrungen zu sammeln.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich aus dem Fachbereich Architektur:
- Studierende am Ende ihres Erststudiums, die nach dem Abschluss an einer ausländischen Hochschule weiterstudieren möchten,
- Studierende eines Master- oder Aufbaustudiums, die ein in ihr Studium eingebettetes Auslandsjahr absolvieren möchten,
- Graduierte, die nach den ersten Berufserfahrungen eine Studienphase im Ausland planen.
Gefördert werden fortbildende Studienaufenthalte im Ausland, das heißt für Ergänzungs-, Vertiefungs- und Aufbaustudien an ausländischen Hochschulen. Dies schließt auch die Teilnahme an einem strukturierten Studienprogramm im Ausland ein. Dabei kann es sich entweder um einen in ein Master- oder Aufbaustudium an einer deutschen Hochschule integrierten Studienaufenthalt oder um ein bis zu zweijähriges Vollstudium mit Abschluss an der ausländischen Hochschule handeln.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
In der Regel ein Studienjahr.
Dieses Stipendium wird zunächst für ein Studienjahr vergeben. Wenn Sie sich für ein mehr als einjähriges Vorhaben/Studienprogramm bewerben, können Sie in der Regel eine Verlängerung beantragen.
- im Bereich Bildende Künste/Design/Film (DAAD)
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=3&target=31&subjectGrps=&daad=&q=&page=2&detail=57068743
Ziel
Ziel des Programms ist es, besonders qualifizierte Graduierte im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film zur künstlerischen Fortbildung im Ausland zu fördern.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Kunst- und Filmhochschulen sowie der entsprechenden Fachhochschulstudiengänge.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die künstlerische Weiterbildung an Hochschulen im Ausland.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Jahresstipendien im Fachbereich Bildende Künste (einschließlich Design und Film) werden für die Dauer von mindestens 7 bis zu maximal 12 Monaten vergeben.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
- im Fachbereich Darstellende Kunst
(Tanz/Choreografie/Schauspiel/Regie/Musical) (DAAD)
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=3&target=31&subjectGrps=&daad=&q=&page=2&detail=50021901
Ziel
Ziel des Programms ist, besonders qualifizierte Graduierte im Fachbereich Darstellende Kunst (Tanz/Choreographie/Schauspiel/Regie/Musical) zur künstlerischen Fortbildung im Ausland zu fördern.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Kunst- und Musikhochschulen im Fachbereich Darstellende Kunst (Tanz/Choreographie/Schauspiel/Regie/Musical).
Was wird gefördert?
Gefördert wird die künstlerische Weiterbildung im Ausland.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Die Stipendien gelten für ein Studienjahr.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
- im Bereich Musik (DAAD)
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=3&target=31&subjectGrps=&daad=&q=&page=3&detail=50028037
Ziel
Ziel des Programms ist, besonders qualifizierte Graduierte im Fachbereich Musik zur künstlerischen Fortbildung im Ausland zu fördern.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Musikhochschulen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die künstlerische Weiterbildung an Hochschulen im Ausland.
Nicht gefördert werden Aufenthalte zur Verbesserung der Sprachkenntnisse oder zur Durchführung landeskundlicher Studien.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Die Stipendien im Fachbereich Musik gelten für ein Studienjahr. Sie können in Ausnahmefällen verlängert werden.
- Kurzfristige Studienaufenthalte für Graduierte im Fachbereich Bildende/Künste/Design/Film (DAAD)
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=3&target=31&subjectGrps=&daad=&q=&page=3&detail=50015504
Ziel
Ziel des Programms ist, besonders qualifizierte Graduierte im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film zur künstlerischen Weiterbildung im Ausland zu fördern.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Kunst- und Filmhochschulen sowie der entsprechenden Fachhochschulstudiengänge.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Gefördert werden Studienaufenthalte für eine Dauer von einem bis zu maximal sechs Monaten. Die genaue Laufzeit wird von der Auswahlkommission festgelegt.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
7. Jahresstipendien für Studierende
- aller wissenschaftlichen Fächer (DAAD)
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=1&target=31&subjectGrps=&daad=&q=&page=1&detail=50015536
Ziel
Ziel dieses Programms ist es, Studierenden die Möglichkeit zu bieten, im Rahmen eines Studienaufenthaltes an einer anerkannten Hochschule internationale Studienerfahrung im Ausland zu sammeln.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich qualifizierte Studierende aller wissenschaftlichen Fachrichtungen, die noch keinen ersten Abschluss erworben haben.
Masterstudierende mit Abschluss eines mindestens dreijährigen Bachelorstudiums gelten als graduiert.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Dieses Stipendium gilt für die Dauer eines Studienjahres (akademisches Jahr); eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
- im Fach Architektur (DAAD)
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=1&target=31&subjectGrps=&daad=&q=&page=1&detail=50048572
Ziel
Ziel des Programms ist es, qualifizierte Studierende im Fach Architektur zum Studium an einer anerkannten Hochschule im Ausland zu fördern.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende im Fach Architektur an einer staatlich anerkannten Hochschule.
Masterstudierende mit Abschluss eines mindestens dreijährigen Bachelorstudiums gelten als graduiert.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Dieses Stipendium gilt für die Dauer eines Studienjahres (akademisches Jahr); eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
- im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film (DAAD)
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=1&target=31&subjectGrps=&daad=&q=&page=2&detail=57068744
Ziel
Ziel des Programms ist, qualifizierte Studierende im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film zur künstlerischen Weiterbildung im Ausland zu fördern.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende der Fachbereiche Bildende Künste/Design/Film, die an einer staatlichen Kunsthochschule, Fachhochschule oder Akademie immatrikuliert sind.
Masterstudierende mit Abschluss eines mindestens dreijährigen Bachelorstudiums gelten als graduiert.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Die Stipendien werden im Allgemeinen für ein Studienjahr vergeben; abweichend davon sind auch Förderungen für eine Dauer von 7 bis 12 Monaten möglich. Die Förderung einer vollen Ausbildung im Ausland ist nicht möglich.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
- im Fachbereich Darstellende Kunst (DAAD)
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=1&target=31&subjectGrps=&daad=&q=&page=2&detail=50722676
Ziel
Ziel des Programms ist, besonders qualifizierte Studierende des Fachbereichs Darstellende Kunst (Tanz/Schauspiel/Regie/Musical) zur künstlerischen Weiterbildung im Ausland zu fördern.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende des Fachbereichs Darstellende Kunst, die an einer staatlichen Kunsthochschule, Fachhochschule oder Akademie immatrikuliert sind.
Was wird gefördert?
Gefördert wird ein Aufenthalt zur künstlerischen Weiterbildung an einer anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungsstätte im Fachbereich Darstellende Kunst (Tanz/Schauspiel/Regie/Musical).
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Es werden ausschließlich Stipendien für ein Studienjahr vergeben. Die Förderung einer vollen Ausbildung im Ausland ist nicht möglich. Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
- im Fachbereich Musik (DAAD)
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=1&target=31&subjectGrps=&daad=&q=&page=2&detail=50052216
Ziel
Ziel des Programms ist, besonders qualifizierte Studierende aus dem Fachbereich Musik zur künstlerischen Weiterbildung im Ausland zu fördern.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende der staatlichen Musikhochschulen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird ein Aufenthalt zur künstlerischen Weiterbildung im Fach Musik an einer Hochschule im Ausland.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Die Stipendien werden im Allgemeinen für ein Studienjahr vergeben; abweichend davon sind auch Förderungen für eine Dauer von 7 bis 12 Monaten möglich. Die Förderung einer vollen Ausbildung im Ausland ist nicht möglich.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
8. Japan-Stipendienprogramm – Doppelmaster-Abschluss
https://www.studienstiftung.de/japan-stipendienprogramm/?view[detail]=1&cHash=dc5048e0d8d22c35874e4b9b7b6ffb4d
http://www.japan-doppelmaster.de/
http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/29363.asp
Ziel
Ziel des Japanprogramms ist es, hochqualifizierte deutsche Studierende aller Fachrichtungen in einem zweijährigen Masterstudium zu Japanexperten auszubilden.
Die Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmer erwerben während ihres Studiums in Deutschland und Japan exzellente Kenntnisse der japanischen Sprache und Kultur, so dass sie im Kontext ihrer eigenen Disziplin als kompetente Vermittler zwischen Europa und Asien auftreten können.
Wer kann sich bewerben?
- für Absolventinnen und Absolventen aller Fächer, die besonderes Interesse an der japanischen Sprache, Kultur und Gesellschaft haben
- abgeschlossenes Studium (Bachelor, Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen) zum Zeitpunkt des Programmbeginns
- exzellente Studienleistungen
- Japanisch-Vorkenntnisse oder vorherige Auseinandersetzung mit Japan erwünscht, aber keine Bedingung
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf der letzte Hochschulabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Es gilt das Datum des Abschlusszeugnisses; Stichtag ist der 1. April.
- Höchstalter: bei Bewerbungsschluss jünger als 35 Jahre
Leistungen
Das Stipendium deckt die Kosten für Reise und Sprachkurse und beinhaltet Zuschüsse für den Lebensunterhalt.
- intensive, individuell angepasste Sprachausbildung in Einzel- oder Kleinstgruppenunterricht
- Stipendium der Studienstiftung für 24 Monate,
- Zusätzlich Japanzuschlag für 12 Monate,
- Reisekostenpauschale für Japan
- Erlass der Studiengebühren in Tokio
- Etc.
Kontakt
Eva Scholz
Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstraße 41, 53175 Bonn
Telefon 0228/820 96-470
scholz@studienstiftung.de
9. Brot für die Welt - Kirchlich-Theologische Stipendien für ein Studium der japanischen Religionen / NCC
http://info.brot-fuer-die-welt.de/stipendien/faq#400
http://www.japanese-religions.jp/isjp/index.html
Ziel
Brot für die Welt - das Hilfswerk der evangelischen Landes- und Freikirchen und ihrer Diakonischen Werke – vergibt Teilstipendien im Bereich Kirchlich-Theologische Stipendien an Theologiestudierende aus Deutschland, die selbst aus einer evangelischen Kirche kommen, und die ein Semester am NCC Center for the Study of Japanese Religions in Kyoto studieren möchten.
Bewerbung
Die Stipendieninteressenten müssen sich eigenständig vorab beim NCC Center in Kyoto bewerben. Das NCC bietet Studenten mit seinem ISJP (interreligious studies in Japan program) die Möglichkeit eines interreligiösen Dialogs. Die Bewerbugnsmodalitäten können hier eingesehen werden: http://www.japanese-religions.jp/isjp/index.html.
Programme
Stipendienprogramm für Mitgliedskirchen des Ökumenischen Rates der Kirchen
Ermöglicht Theologiestudierenden sowie Absolventinnen einen Studien- bzw. Forschungsaufenthalt im Ausland. Ein Austausch mit Christinnen und Christen unterschiedlicher Herkunft sowie anderen kirchlichen Traditionen stehen im Vordergrund.
Stipendienprogramm des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB)
Das Programm fördert den theologischen Austausch und die akademische Qualifizierung durch Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland.
Voraussetzungen
Die Interessenten für ein Teilstipendium müssen sich vorab eigenständig beim NCC bewerben. Allen kirchlich-theologischen Stipendienprogrammen liegen folgende Kriterien zugrunde:
- Akademische Qualifikation: mindestens Zwischenprüfung Theologie bzw. Bachelor
- Kirchliche und akademische Empfehlungen
- Nachgewiesene gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes
- Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht älter als 35 Jahre sein
Dauer des Stipendiums
Die Stipendiendauer beträgt für beide Programme max. ein Jahr mit Option auf Verlängerung. Für das Studiensemester in Japan entspricht die Stipendiendauer ein Semester.
Kontakt
Margret Kutschke
Caroline-Michaelis-Str. 1
10115 Berlin
Tel.: +49 (0)30 65211 1033
Fax: +49 (0)30 65211 3033
margret.kutschke@brot-fuer-die-welt.de
10. MAWISTA Stipendienprogramm
https://www.mawista.com/stipendium/
Ziel
Studium, Ausland und Kind, das ist eine echte Herausforderung, unabhängig davon, ob in einer Lebensgemeinschaft oder als Alleinerziehende. MAWISTA ist es wichtig, jungen Leuten diesen Spagat zwischen Kind und Studium zu ermöglichen.
Wer kann sich bewerben?
Im Vordergrund stehen dabei Dein Werdegang, Deine Persönlichkeit und Dein persönlicher Hintergrund, keine harten Fakten wie der Notenschnitt oder die Studiendauer. Schreibe uns, wieso wir gerade Dich fördern sollen und wie Du Dein tägliches Leben bewältigst.
Leistungen
Der Stipendiat erhält einen monatlichen Zuschuss für einen Zeitraum von 12 Monaten.
Kontakt
info@mawista.com
11. Stipendien für ein LL.M. – master of laws (DAAD)
Ziel
Ziel des Programms ist es, graduierten Juristinnen und Juristen an einer ausländischen Hochschule den Erwerb des akademischen Grads LL.M. (Master of Laws) zu ermöglichen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Juristinnen und Juristen mit abgeschlossener erster juristischer Prüfung und Graduierte rechtswissenschaftlicher Bachelor- oder Masterstudiengänge
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an akkreditierten LL.M-Studiengängen ausländischer Hochschulen.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Dauer der Förderung
Die Förderdauer beträgt in der Regel ein Studienjahr.
http://stiftungen.stifterverband.info/t258_gessmann/
Ziel
Die Stiftung fördert begabte Studentinnen und Studenten an Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in technischen und naturwissenschaftlichen Fächern, denen zudem die finanziellen Mittel fehlen, um das Studium ohne entsprechende Unterstützung im Rahmen der Regelstudienzeit zu absolvieren.
Leistungen
Die Förderung erfolgt in erster Linie durch die Vergabe von Stipendien und die Gewährung von Beihilfen für die Anschaffung fachwissenschaftlicher Literatur sowie die Vergabe von Preisen.
Kontakt
DSZ - Deutsches Stiftungszentrum
Barkhovenallee 1
45239 Essen
Oliver Heise