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Austausch-, Forschungs- und Bildungsprogramme nicht-kommerzieller Träger
Weitere Wege nach Japan
IV. Auslandsaufenthalte im Rahmen einer Promotion/Abschlussarbeit in Japan
Viele Absolventen suchen im Rahmen der Promotion oder der Abschlussarbeit nach Möglichkeiten diese international zu absolvieren. Einen Auszug über die zahlreichen Möglichkeiten dafür haben wir auf den nächsten Seiten zusammengestellt.
http://www.dijtokyo.org/about_us/scholarships
Ziel
Das Deutsches Institut für Japanstudien Tokyo (DIJ), ein Institut der Max Weber Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, vergibt im Rahmen seiner Aufgaben Stipendien zur Förderung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte.
Das DIJ fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs durch Vergabe von Doktorandenstipendien.
Wer kann sich bewerben?
Das Stipendium richtet sich in erster Linie an Personen, die eine deutschsprachige Universität absolviert haben oder deutscher Nationalität sind. Bewerber(innen) müssen eine Dissertation auf einem Gebiet japanbezogener Forschung schreiben und nachweisen, dass ihr Promotionsvorhaben an ihrer Heimatuniversität anerkannt ist.
- Abschlussexamen einer wissenschaftlichen Hochschule (Diplom, Magisterprüfung, Staatsexamen, ggf. Promotion),
- gute Kenntnisse der englischen und in der Regel auch der japanischen Sprache,
- Gutachten eines akademischen Lehrers,
- für das Forschungsvorhaben muss ein Aufenthalt in Japan erforderlich sein.
Dauer
drei bis max. zwölf Monate
Kontakt
dijtokyo@dijtokyo.org
http://www.erich-becker-stiftung.de/content/ebs/de/infos-fuer-bewerber/vergabe-von-stipendien.html
Ziel
Stipendien werden an Einzelpersonen vergeben, die an Hochschulen des In- und Auslandes luftverkehrsbezogene Themen im Rahmen von
- Diplom- oder ähnlichen wissenschaftlichen Arbeiten,
- Dissertationen,
- Habilitationsschriften
bearbeiten oder ein solches Vorhaben planen. Es sollen besonders solche Arbeiten gefördert werden, die sich unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit mit den Auswirkungen von Luftverkehr und Mobilität auf die Umwelt befassen.
Kontakt
Erich-Becker-Stiftung
Stiftungsbüro, Geb. 178
60547 Frankfurt am Main
Telefon: 069 690-71655
Telefax: 069 690-49571655
E-Mail: stiftung@fraport.de
3. FIT - Internationale Forschungsaufenthalte in der Informationstechnologie für Doktoranden (FIT weltweit) (DAAD)
Ziel
Der DAAD möchte forschungsorientierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftlern der Informatik die Möglichkeit geben, Auslandserfahrungen zu sammeln, um ihre wissenschaftlichen Interessen bestmöglich weiterzuentwickeln.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Promovierende der Informatik, die ihre Promotion an einer deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchführen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsaufenthalte im Ausland im Rahmen der Promotion an einer deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens kann an einer Hochschule, einem außeruniversitären Forschungsinstitut oder einem industriellen Forschungslabor erfolgen.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten
Dauer der Förderung
Die Dauer der Förderung beträgt einen bis sechs Monate. Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
4. Jahresstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden (DAAD)
Ziel
Dieses Stipendienprogramm bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Promotionsvorhabens im Ausland zu forschen und sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus werden der Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit internationalen Fachkolleginnen und Fachkollegen unterstützt.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden, die an einer deutschen oder ausländischen Hochschule promovieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsvorhaben im Ausland, die im Rahmen einer Promotion stehen. Die Forschungsvorhaben können an einer Hochschule, einem außeruniversitären Forschungsinstitut oder in einem industriellen Forschungslabor durchgeführt werden.
Um die Förderung einer medizinischen Promotion im Rahmen dieses Programms können sich ausschließlich graduierte Mediziner bewerben.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten
Leistungen von dritter Seite (Stipendien, weiterlaufende Gehälter usw.) werden in angemessener Weise auf das DAAD-Stipendium angerechnet.
Dauer der Förderung
7 bis in der Regel 12 Monate; die individuelle Förderdauer wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit vom Vorhaben und von der Arbeitsplanung festgelegt.
Eine mehr als einjährige Förderung ist nur für Doktoranden deutscher Hochschulen möglich, die entsprechend lange Feldforschungs- oder Archivphasen im Ausland durchführen müssen. Deren Notwendigkeit muss besonders begründet werden. Die Bewilligung erfolgt in diesen Fällen für maximal 12 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit. Die Verlängerung des Stipendiums ist abhängig vom erfolgreichen Fortschritt der Arbeiten, der Bewerberkonkurrenz und den verfügbaren Finanzmitteln.
5. Jahresstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden bei bi-national betreuten Promotionen (DAAD)
Ziel
Dieses Stipendienprogramm bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Promotionsvorhabens im Ausland zu forschen und sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus werden der Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit internationalen Fachkolleginnen und Fachkollegen unterstützt.
Ziel dieses Programms ist die Förderung von bi-national betreuten Promotionsvorhaben an einer Hochschule in Deutschland und ihrer Partnerhochschule im Ausland. Voraussetzung ist eine individuelle Vereinbarung zwischen den beteiligten Hochschulen, die über das zu betreuende Promotionsvorhaben abgeschlossen wird.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden, die an einer deutschen Hochschule promovieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsaufenthalte an der Partnerhochschule zur Anfertigung einer Dissertation, die bi-national betreut und durchgeführt wird.
Um die Förderung einer medizinischen Promotion im Rahmen dieses Programms können sich ausschließlich graduierte Mediziner bewerben.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten
Leistungen von dritter Seite (Stipendien, weiterlaufende Gehälter usw.) werden in angemessener Weise auf das DAAD-Stipendium angerechnet.
Dauer der Förderung
Insgesamt 7 bis in der Regel 12 Monate; das Stipendium ist nach den Bedingungen der jeweiligen Betreuungsvereinbarung für kürzere Aufenthalte in bis zu 3 aufeinanderfolgenden Jahren zu verwenden, wenn dies von Anfang an so beantragt wird.
Die individuelle Förderdauer wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit vom Vorhaben und von der Arbeitsplanung festgelegt.
Eine mehr als einjährige Förderung ist nur für Doktoranden deutscher Hochschulen möglich, die entsprechend lange Feldforschungs- oder Archivphasen im Ausland durchführen müssen. Deren Notwendigkeit muss besonders begründet werden. Die Bewilligung erfolgt in diesen Fällen für maximal 12 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit. Die Verlängerung des Stipendiums ist abhängig vom erfolgreichen Fortschritt der Arbeiten, der Bewerberkonkurrenz und den verfügbaren Finanzmitteln.
Stipendium
Das Stipendium wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gewährt. Unabhängig davon erhält jeder Stipendiat ein monatliches Büchergeld. Studienaufenthalte im Ausland können bis zu zwei Semester finanziell unterstützt werden. Alle Leistungen werden als nicht zurückzuzahlende Zuschüsse gewährt.
Promotionsförderung
http://www.kas.de/wf/de/71.14337/
Wir vergeben Vollstipendien, die neben einer finanziellen Förderung das umfangreiche ideelle Förderprogramm der Begabtenförderung beinhalten.
Das Stipendium wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gewährt. In der Regel wird eine Forschungskostenpauschale i im Monat gezahlt. Weitere Zuschläge (z.B. Familie, Kinder) werden gegebenenfalls gewährt.
Für Ihr Promotionsvorhaben oder Ihr künstlerisch orientiertes Aufbaustudium wichtige Auslandsaufenthalte können wir bezuschussen. Gern helfen wir auch bei der Kontaktaufnahme zu den ortsansässigen Außenstellen der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Habilitationsförderung
http://www.kas.de/wf/de/71.14294/
Die Förderungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. In begründeten Fällen kann die Förderung auf insgesamt fünf Jahre verlängert werden. Eine parallele, der wissenschaftlichen Arbeit dienliche vergütete Mitarbeit in Forschung und Lehre an der Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung ist zulässig, soweit sie ein Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht übersteigt.
Kontakt
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Rathausallee 12
53757 Sankt Augustin
Tel.: +49 22 41/24 6-0
Fax: +49 22 41/24 6-25 91
E-Mail: zentrale@kas.de
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Klingelhöferstraße 23
10785 Berlin
Tel.: 030/26996-0
E-Mail: zentrale-berlin@kas.de
7. Kurzstipendium für Doktorandinnen und Doktoranden (DAAD)
Ziel
Dieses Stipendienprogramm bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Promotionsvorhabens für eine kürzere Zeit im Ausland zu forschen und sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren.
Darüber hinaus werden der Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit internationalen Fachkolleginnen und Fachkollegen unterstützt.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden, die an einer deutschen Hochschule promovieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsvorhaben im Ausland, die im Rahmen einer Promotion stehen.
Die Forschungsvorhaben können an einer Hochschule, einem außeruniversitären Forschungsinstitut oder in einem industriellen Forschungslabor durchgeführt werden.
Die Stipendien werden insbesondere vergeben für:
- Bibliotheks- und Archivaufenthalte
- die Durchführung von Versuchsreihen
- Feldforschung
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten
Leistungen von dritter Seite (Stipendien, weiterlaufende Gehälter usw.) werden in angemessener Weise auf das DAAD-Stipendium angerechnet.
Dauer der Förderung
1 bis 6 Monate. Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
8. GRAFÖG - Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung (DAAD)
Ziel
Die meisten Bundesländer haben Regelungen zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses erlassen. Sie sehen eine Förderung der Promotionsvorbereitung im Ausland vor. Der DAAD kann in diesem Rahmen mit einem Aufstockungsstipendium zur Förderung beitragen.
Wer kann sich bewerben?
Deutsche Graduierte wissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen, die im Rahmen ihres Stipendiums nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt benötigen.
Was wird gefördert?
Förderung längerer Auslandsaufenthalte von Stipendiaten nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder durch den DAAD:
Der DAAD kann deutschen Graduierten wissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen, die im Rahmen ihres Stipendiums nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt von mindestens 30 Tagen benötigen, ein Aufstockungsstipendium für diese Zeit (Förderungsdauer von bis zu 12 Monaten) gewähren.
Promotionsförderung bei binational betreuten Dissertationen:
Der DAAD vergibt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Stipendiaten, die nach den Graduiertenförderungsgesetzen der Länder gefördert werden, auch Aufstockungsstipendien für gemeinsam von einem deutschen und einem ausländischen Hochschullehrer betreute Dissertationen zu besonderen Bedingungen: Ein Jahresstipendium für den Zweck einer gemeinsam betreuten Dissertation ist nach den Bedingungen der jeweiligen Betreuungsvereinbarung für kürzere Aufenthalte in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren zu verwenden, wenn dies von Anfang an so eantragt wird.
Stipendienleistungen
- Zusatzstipendien zu Lebenshaltungskosten im Ausland, und zwar den Differenzbetrag zwischen der Stipendienrate des DAAD für das betreffende Land und dem Regelsatz des Stipendiums im Rahmen der Länder-Graduiertenförderungsgesetze.;
- Reisekostenzuschuss (einmalig);
- Studiengebühren, wenn sie in unabweisbarem und wirklich notwendigem Zusammenhang mit dem Arbeitsvorhaben stehen (nicht für die Teilnahme an regulären Lehrveranstaltungen).
- nur für Doktoranden: eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten;
- Übernahme der Prämie für eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung durch den Gruppenversicherungsvertrag des DAAD, sofern erforderlich.
Binational betreute Dissertationen: Für jede durch Beleg dokumentierte stattgefundene Reise des betreuenden deutschen und ausländischen Hochschullehrers wird eine Reisekostenpauschale gezahlt.
Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nach Ländern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbeitrag zusammen. Die Stipendien für Studierende und Graduierte stehen für Studierende im grundständigen (z.B. Bachelor) und Graduierte im weiterführenden Studium (z.B. Master) sowie für in Graduiertenprogrammen geförderte Promovierte zur Verfügung. Die höhere Doktorandenrate erhalten Stipendiaten, die ausdrücklich im direkten inhaltlichen Zusammenhang mit dem Abfassen einer wissenschaftlichen Doktorarbeit gefördert werden.
Dauer der Förderung
Mindestens 30 Tage, bis zu 12 Monate.
Ein Jahresstipendium für eine binational betreute Dissertation ist nach den Bedingungen der jeweiligen Betreuungsvereinbarung für kürzere Aufenthalte in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren zu verwenden, wenn dies von Anfang an so beantragt wird.