Home > Deutsch-Japanische Beziehungen > Kooperation
Beitrag für den Frieden und die Stabilität
der internationalen Gemeinschaft
(Vereinte Nationen, G8 und Konfliktprävention, Regionale Sicherheit, Rüstungskontrolle,
Abrüstung und Nichtverbreitung, UNESCO)
Stärkung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen
unter Nutzung der Impulse der Globalisierung
(Kooperation für ein stabiles Wachstum der Weltwirtschaft, Kooperation für die Stärkung
des multilateralen Handelssystems, Kooperation zur Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen
zwischen Asien und Europa, Kooperation bei der Überwindung der Armut und der Hilfe
für die Entwicklungsländer)
Beitrag zur Lösung globaler Probleme und sozialer Aufgaben
(Kooperation bei der weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte,
Kooperation bei der Lösung globaler Umweltprobleme, Kooperation
im Energiebereich, Kooperation für die Entwicklung der sozialen Systeme,
Kooperation bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität)
Beitrag für die Stabilität in den Regionen
(Koreanische Halbinsel, China, ehemaliges Jugoslawien,
Rußland, Südasien, Neue Unabhängige Staaten, Naher Osten
und Golfregion, Mittel- und Südamerika, Osttimor, Afrika)
Weitere Gestaltung vertrauensvoller politischer
Beziehungen zwischen Japan und Deutschland
(Besuche von wichtigen Persönlichkeiten, Kontakte auf Parlamentsebene,
Zusammenarbeit der Außenministerien, Kooperation im Verteidigungsbereich,
Kooperation im Bereich des Rechts)
Förderung der Wirtschaftsbeziehungen
(Förderung von Handel und Investitionen, Dialog zu sozialen Fragen,
Kooperation im Bereich Wissenschaft und Technologie, DJR)
Förderung des gegenseitigen Verständnisses
und der Kulturbeziehungen
(Deutsch-Japanisches Forum, Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin,
Kooperation im Bereich Kultur und Medien, Jugendaustausch)
Japan und Deutschland zählen Freiheit und Demokratie, Menschenrechte
und Rechtsstaatlichkeit sowie internationale Kooperation zu ihren
grundlegenden Werten. Als führende Wirtschaftsmächte sind sie sich zu Beginn des
21. Jahrhunderts ihrer gemeinsamen Verantwortung und ihres gemeinsamen Beitrags
für die internationale Staatengemeinschaft bewusst. Sie arbeiten bei der Lösung
der globalen und der spezifischen Probleme zusammen, denen sie als reife
Gesellschaften gemeinsam gegenüberstehen.
Japan und Deutschland entwickeln sich in den unterschiedlichen historischen,
kulturellen und geographischen Kontexten Asiens und Europas. Sie tragen in ihren
jeweiligen Regionen besondere Verantwortung. Dadurch haben sie, bei allen Gemeinsamkeiten,
auch unterschiedliche Denk- und Handlungsansätze. Gerade deshalb ist es wichtig,
dass beide Länder sich innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft eng abstimmen
und auch im 21. Jahrhundert ihren Dialog und die Zusammenarbeit weiter ausbauen.
Angesichts der dynamischen Entwicklung in Europa muss die deutsch-japanische Kooperation
auch in den Prozess der Vertiefung der japanisch-europäischen Zusammenarbeit eingebettet
werden. Auf dem Gipfeltreffen zwischen Japan und der EU am 19. Juli 2000 ist Einigung
erzielt worden, die erste Dekade des neuen Jahrtausends zur “Dekade der japanisch-europäischen
Kooperation" auszurufen. Deutschland möchte als wichtiger Mitgestalter Europas aktiv zur
Gestaltung dieser Kooperation beitragen.
Eingedenk dieser Herausforderungen und auf der Grundlage der am 4. Oktober 1997 erfolgten Neufassung
der "Agenda für die deutsch-japanische Partnerschaft" haben sich die Außenminister Japans und
Deutschlands bei ihren Konsultationen am 30. Oktober 2000 in Tokyo auf sieben Bereiche verständigt,
auf die sich beide Länder in ihrer Kooperation für das 21. Jahrhundert besonders konzentrieren wollen.
Beide Regierungen rufen alle Menschen und Organisationen, denen die japanisch-deutschen Beziehungen am
Herzen liegen, dazu auf, zur Förderung der Kooperation in diesen sieben Bereichen beizutragen.
Die Außenminister beider Länder werden auch künftig in ihren regelmäßigen jährlichen Konsultationen
den Stand dieser Kooperation überprüfen und den Weg für ihre weitere Entwicklung weisen.
Tokyo, den 30. Oktober 2000
Yohei Kono Außenminister von Japan |
Joschka Fischer Stellvertreter des Bundeskanzlers und Bundesminister des Auswärtigen |
Beitrag für den Frieden und die Stabilität der internationalen Gemeinschaft
1. Vereinte Nationen
Angesichts der vielfältigen Herausforderungen, denen sich die Vereinten Nationen zu Beginn
des neuen Jahrhunderts gegenübersehen, sind sich Japan und Deutschland ihrer besonderen
Verantwortung gegenüber der internationalen Gemeinschaft bewusst.
Beide Regierungen bestätigen, dass eine umfassende Reform der Vereinten Nationen in den
Bereichen Sicherheitsrat, Finanzen und Entwicklungspolitik ein grundlegendes Ziel der
Außenpolitik beider Länder darstellt. Beide Regierungen werden intensiver zusammenarbeiten,
um diesen Reformprozess der Vereinten Nationen aktiv zu fördern. Dazu werden die
vertrauensvollen Konsultationen der Außenministerien fortgesetzt.
Beide Regierungen bewerten die Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen als
zentralen und integralen Bestandteil einer Gesamtreform der Vereinten Nationen, in der
sich das Interesse sowohl der Industriestaaten als auch der Entwicklungsländer wiederfinden soll.
Beide Regierungen werden sich gemeinsam für eine zügige Reform des Sicherheitsrates einschließlich
der Ausweitung sowohl der ständigen als auch der nichtständigen Sitze einsetzen.
2. G8 und Konfliktprävention
Die Rolle der G8 bei der Erhaltung von Frieden und Sicherheit der internationalen Gemeinschaft
wird zunehmend wichtiger. Die G8 haben 1999 unter deutscher Präsidentschaft entscheidende Beiträge
zur Beilegung des Kosovo-Konflikts und zum Zustandekommen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa geleistet.
Aufgrund der Initiative der deutschen Präsidentschaft zur Konfliktprävention, insbesondere der
Veranstaltung des Sondertreffens der G8-Außenminister zu diesem Thema, sind unter japanischer
G8-Präsidentschaft 2000 mit der "G8-Initiative von Miyazaki zur Konfliktprävention" und mit den
Beschlüssen von Okinawa die ersten konkreten Maßnahmen der G8 zur Konfliktvermeidung beschlossen
worden. Bei der Umsetzung dieser Beschlüsse werden beide Regierungen weiter kooperieren.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit während der deutschen und der japanischen G8-Präsidentschaften
hat neue Wege aufgezeigt, wie beide Länder zu einer Stärkung der Rolle der G8 insbesondere auch
in der Konfliktprävention beitragen können.
3. Regionale Sicherheit
Beide Regierungen werden in der Erkenntnis, dass die Entwicklung der Sicherheit in Europa und Asien
miteinander in enger Beziehung steht, den Dialog über die sicherheitspolitischen Probleme und
Perspektiven in den beiden Regionen fördern sowie das gegenseitige Verständnis vertiefen.
Insbesondere gewinnen neben den wirtschaftlichen auch die politischen Beziehungen zwischen
Japan und der Europäischen Union immer mehr an Gewicht. Beide Regierungen werden ihre Zusammenarbeit
intensivieren, damit die Partnerschaft zwischen Japan und der Europäischen Union entsprechend dem
gemeinsamen Abschlussdokument des Gipfeltreffens zwischen Japan und der Europäischen Union vom
19. Juli 2000 zur Abstimmung von konkreten politischen Maßnahmen und Handlungen führt.
Beide Regierungen würdigen in hohem Maße die bisherigen Ergebnisse des ASEM-Prozesses,
der ein Forum für die umfassende und vielschichtige Intensivierung der kooperativen Beziehungen
zwischen Asien und Europa darstellt. Sie werden ihre diesbezüglichen Konsultationen fortsetzen
und sich weiterhin aktiv und in enger Abstimmung für eine Weiterentwicklung des ASEM-Prozesses einsetzen.
Beide Regierungen unterstreichen ihr gemeinsames Interesse an der Entwicklung des ASEAN Regional
Forum (ARF) als Rahmen für den Dialog in den Bereichen Politik und Sicherheit im asiatisch-pazifischen Raum.
Sie begrüßen die Entwicklung der Kooperation zwischen der OSZE und dem ARF.
4. Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung
Beide Regierungen betonen die große Bedeutung, die Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung
von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen sowie von konventionellen Waffen für den Frieden
und die Stabilität der internationalen Gemeinschaft sowie für die Wahrung der sicherheitspolitischen
Interesses beider Länder besitzen und verstärken ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich.
Beide Regierungen sind als Nichtkernwaffenstaaten Mitglieder des Vertrages über die Nichtverbreitung von
Kernwaffen (NVV) und haben den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) bereits
ratifiziert. Zudem sind beide Regierungen Vertragsstaaten der Übereinkommen über das Verbot chemischer
(CWÜ) und das Verbot biologischer und Toxinwaffen (BWÜ).
Beide Regierungen werden auf dieser Grundlage die folgenden Ziele verfolgen:
5. UNESCO
Deutschland und Japan betonen ihr gemeinsames Interesse an einer Reform der UNESCO, um diese auf die
Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten, und werden bei der Verwirklichung dieser Reform zusammenarbeiten.
Stärkung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen unter Nutzung der Impulse der Globalisierung
1. Kooperation für ein stabiles Wachstum der Weltwirtschaft
Die Regierungen von Japan und Deutschland bestätigen erneut ihre Verantwortung als zweit- bzw. drittgrößte Wirtschaftsmächte
der Welt. Sie setzen sich im Zusammenwirken mit den übrigen G7-Staaten für ein stabiles Wachstum der Weltwirtschaft ein.
Beide Regierungen erachten es als besonders wichtig, sich gemeinsam den Herausforderungen zu stellen, die sich durch die
Folgen der Globalisierung für die Entwicklung der Weltwirtschaft ergeben. Unter diesem Gesichtspunkt messen sie der
Kooperation innerhalb des multilateralen internationalen Rahmens große Bedeutung bei und werden ihren Meinungsaustausch intensivieren.
Eingedenk dessen, dass beide Länder zu den führenden Technologienationen in der Welt zählen, bemühen sie sich ferner
gemeinsam um die entschlossene Umsetzung der "Charta von Okinawa über die globale Informationsgesellschaft",
die eine umfassende Strategie dafür ist, die Chancen der Informations- und Kommunikationstechnologie allen Menschen
zugute kommen zu lassen.
2. Kooperation für die Stärkung des multilateralen Handelssystems
Beide Regierungen bekräftigen erneut ihre Auffassung, dass die Entwicklung des auf in Übereinkunft festgelegten Abkommen
beruhenden multilateralen Welthandelssystems für die internationale Gemeinschaft unverzichtbar ist und setzen sich aktiv
für die weitere Stärkung der WTO ein. Sie setzen sich zudem auf der Grundlage der Diskussionen des G8-Gipfeltreffens von
Okinawa gemeinsam dafür ein, baldmöglichst eine Verhandlungsrunde auf breiter Grundlage ins Leben zu rufen, die die
vielfältigen Interessen in ausgewogener Weise berücksichtigt.
Sie werden ferner ihre Zusammenarbeit für die Erarbeitung multilateraler Investitionsregelungen innerhalb der WTO intensivieren.
Beide Regierungen werden ihre Zusammenarbeit bei den Bemühungen innerhalb der OECD um die weitere Stärkung des multilateralen
Freihandelssystems fortsetzen.
Beide Regierungen werden eine aktive Rolle dabei spielen, das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit zwischen den
Regionen Europa und Asien weiter zu vertiefen.
3. Kooperation zur Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Asien und Europa
Beide Regierungen sind sich bewusst, dass die Erweiterung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Asien und Europa
eine Grundlage der gefestigten Partnerschaft zwischen beiden Regionen darstellt. Eingedenk dessen spielen beide
Regierungen eine Vorreiterrolle bei der Zusammenarbeit beider Regionen im wirtschaftlichen Bereich. Beide Länder
bewerten die bisher im Rahmen von ASEM im wirtschaftlichen Bereich durchgeführte Zusammenarbeit positiv, insbesondere
die Förderung des Handels und der Investitionen. Sie vertiefen auch auf wirtschaftlichem Gebiet weiterhin ihre Zusammenarbeit
im ASEM-Prozess.
4. Kooperation bei der Überwindung der Armut und der Hilfe für die Entwicklungsländer
Die Regierungen von Japan und Deutschland als führende Geberländer verstärken ihre Zusammenarbeit zur Erreichung von Wohlstand
und Stabilität der gesamten internationalen Gemeinschaft durch ihren Beitrag zur Entwicklung der Entwicklungsländer.
Die für die Entwicklungshilfe zuständigen Stellen beider Länder werden ihre Beratungen über die Entwicklungshilfepolitik
fortführen, das gegenseitige Verständnis für das System der Entwicklungspolitik vertiefen und die Möglichkeit der Durchführung
gemeinsamer Projekte erörtern.
Beide Regierungen verstärken die Kooperation vor Ort, z.B. in Form eines Meinungs- und Informationsaustausches zwischen
den diplomatischen Vertretungen und den mit der Durchführung der Entwicklungshilfe betrauten Organen.
Beitrag zur Lösung globaler Probleme und sozialer Aufgaben
1. Kooperation bei der weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte
Beide Regierungen bestätigen erneut, dass die Menschenrechte allgemein gültige Werte darstellen; sie werden die Zusammenarbeit
zum Schutz und zur Förderung dieser Rechte vorantreiben. Beide Regierungen werden die Beratungen über Menschenrechte,
insbesondere in den Gremien der Vereinten Nationen, intensivieren und den Ausbau des Menschenrechtsinstrumentariums der
Weltorganisation nachhaltig unterstützen.
2. Kooperation bei der Lösung globaler Umweltprobleme
Beide Regierungen werden u.a. in den Bereichen Verhütung der Erwärmung der Erdatmosphäre, Schutz der Ozonschicht,
Bekämpfung der Wüstenbildung, Schutz der biologischen Vielfalt, Verhütung von Saurem Regen, Luftreinhaltung, Bekämpfung
der Wasser-, Meeres- und der Bodenverschmutzung sowie bei der Abfallwirtschaft die Anwendung fortgeschrittener
Technologien fördern, einen intensiven Informationsaustausch pflegen und die bestehenden engen kooperativen Beziehungen
weiter ausbauen.
Sie werden sich für den Erfolg der sechsten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 6) im November 2000
in Den Haag einsetzen, damit das Protokoll von Kyoto bis 2002 in Kraft treten kann. Beide Regierungen werden zudem für
den Erfolg der für 2002 geplanten “Rio Plus Zehn"-Konferenz zusammenarbeiten und dafür Sorge tragen, dass intensive
internationale Diskussionen über die effektivere Umsetzung der multilateralen Umweltübereinkommen stattfinden.
Beide Länder werden ihre Zusammenarbeit bei der Umwelttechnologie, vor allem im Rahmen der OECD und der IEA, vertiefen.
Beide Regierungen begrüßen den im August 1997 erfolgten Abschluss des Abkommens zwischen Deutschland und Japan über die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Beide Regierungen werden sich zur weiteren Förderung der Zusammenarbeit
im Bereich Umwelt mit Nachdruck für die Aktivitäten im Rahmen dieses Abkommens einsetzen.
3. Kooperation im Energiebereich
Beide Regierungen werden sich durch die Förderung langfristiger Kooperation verstärkt für den Ausbau der Vielfalt der
Energieformen, die Energieeinsparung und die Erhöhung des Grades der Energieausnutzung sowie für die Lösung von
Umweltproblemen einsetzen. Sie weiten zudem die Zusammenarbeit zur Förderung der Entwicklung und Nutzung erneuerbarer
Energien aus.
Beide Regierungen werden unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten den Meinungsaustausch über die friedliche
Nutzung der Kernenergie sowie über die nukleare Sicherheit fortsetzen.
4. Kooperation für die Entwicklung der sozialen Systeme
Beide Regierungen werden die Kooperation für die Lösung gemeinsamer Aufgaben der fortgeschrittenen Industriestaaten,
wie z. B. Beschäftigung, Überalterung und soziale Sicherungssysteme, fortführen und sich auch an der Lösung globaler
sozialer Probleme, wie der Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung der Frau und des Wohlergehens der Kinder,
aktiv beteiligen. Beide Regierungen begrüßen, dass im Rahmen der G8-Staaten und der OECD zu diesen Themen ein intensiver
Meinungsaustausch geführt wird.
5. Kooperation bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
Beide Regierungen setzen im Rahmen der Anstrengungen der Vereinten Nationen sowie der G8-Staaten ihre enge Kooperation
für effiziente Maßnahmen gegen international organisierte Kriminalität fort, die eine Herausforderung für die
grundlegenden Regeln der Gesellschaft sowie eine Bedrohung des friedlichen Lebens der Bürger und der sozialen und
wirtschaftlichen Aktivitäten darstellt.
Beitrag für die Stabilität in den Regionen
1. Koreanische Halbinsel
Beide Regierungen begrüßen die Fortschritte beim Dialog zwischen dem Norden und dem Süden der koreanischen Halbinsel,
insbesondere den erfolgreichen Verlauf des Gipfeltreffens zwischen Nord- und Südkorea.
Beide Regierungen sind sich der nach wie vor bestehenden schwerwiegenden Probleme im Sicherheitsbereich,
insbesondere der Problematik der Raketen und Massenvernichtungswaffen bewusst. Beide Regierungen begrüßen aber die
jüngsten positiven Schritte Nordkoreas, vor allem die erneute Absichtsbekundung, vorerst keine Raketenstarts
durchführen zu wollen.
Sie teilen die internationalen Bedenken bezüglich der Menschenrechtssituation und der humanitären Fragen in
Nordkorea, einschließlich des Problems der Entführungen japanischer Staatsbürger. Sie fordern weiterhin nachdrücklich
von Nordkorea konstruktives Handeln in diesen Bereichen. Beide Regierungen werden ihr Engagement im humanitären
Bereich fortsetzen.
Sie begrüßen den finanziellen Beitrag der EU und Japans für KEDO und würdigen die Rolle dieser Organisation für den
Stabilisierungsprozess auf der koreanischen Halbinsel und zur Stärkung des internationalen nuklearen
Nichtverbreitungsregimes. Sie bestätigen ihre Unterstützung für diese Organisation.
2. China
Beide Regierungen bestätigen erneut die Schlüsselrolle der VR China für die regionale Stabilität sowie die große Bedeutung,
die China innerhalb der internationalen Gemeinschaft hat; sie werden ihren Dialog zur Unterstützung der chinesischen
Reform- und Öffnungspolitik fortsetzen.
Beide Regierungen werden vor allem darüber beraten, wie Chinas Mitwirkung bei der Lösung von Problemen der
internationalen Gemeinschaft gefördert werden kann; unter dem Gesichtspunkt der Verbindung von Wirtschaftswachstum
und Stabilität in der Welt setzen sie sich für die baldige Realisierung des WTO-Beitritts Chinas ein.
3. Ehemaliges Jugoslawien
Das hohe gegenseitige Vertrauen und die engen kooperativen Beziehungen beider Regierungen werden durch die Übernahme
der Interessenvertretung für Deutschland im ehemaligen Jugoslawien durch Japan während der Zuspitzung des
Kosovo-Konflikts 1999 sowie durch den von beiden Ländern gemeinsam ausgeübten Vorsitz der G8-Arbeitsgruppe zu Kosovo dokumentiert.
Beide Regierungen werden sich auch weiterhin gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft für die Unterstützung der
Demokratisierung und den wirtschaftlichen Wiederaufbau im neuen Jugoslawien und in Bosnien-Herzegowina einsetzen.
Beide Regierungen werden weiterhin zum wirtschaftlichen Wiederaufbau im Kosovo konzertiert vorgehen.
Die humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge und die Vertriebenen ist von großer Bedeutung. Beide Regierungen werden
die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen über diesen Bereich verstärken.
Beide Regierungen werden ihre Zusammenarbeit, u.a. innerhalb des PIC (Peace Implementation Committee),
zur Stabilisierung des ehemaligen Jugoslawien fortsetzen.
Beide Regierungen werden auch im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa weiterhin eng zusammenarbeiten.
4. Russland
Beide Regierungen bestätigen ihr Interesse an der Stabilität und dem Gedeihen Russlands. Die wirtschaftliche und
politische Entwicklung Russlands übt einen entscheidenden Einfluss auf die Stabilität sowohl Asiens als auch
Europas aus. Beide Regierungen werden vor allem ihren Dialog zu Russland auf hoher Ebene fortsetzen, seine
Einbindung in die Lösung von Problemen der internationalen Gemeinschaft fördern und den Reformprozess in Russland
im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin unterstützen.
5. Südasien
Beide Regierungen stimmen darin überein, dass die gespannte Situation und die Nuklearentwicklung in Südasien
die Sicherheit und Stabilität nicht nur der südasiatischen Region, sondern auch darüber hinaus gefährden.
Sie fordern Indien und Pakistan auf, so bald wie möglich den Dialog wiederaufzunehmen und sich an den internationalen
Bemühungen zur Stärkung des Regimes der nuklearen Nichtverbreitung und Abrüstung zu beteiligen. Beide Regierungen
betrachten es als ein wichtiges Ziel ihrer Politik, nach Möglichkeit einen Beitrag zur Förderung von Stabilität und
Vertrauensbildung ganz Südasiens zu leisten. Dazu werden beide Regierungen zusammenarbeiten und den Meinungsaustausch
über die gewonnenen Erfahrungen weiter pflegen.
6. Neue Unabhängige Staaten
Beide Regierungen werden angesichts der großen sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung Zentralasiens
und des Südkaukasus, die beide zu Europa und Asien gehören, einen Meinungsaustausch führen, um die Stabilität und
das Gedeihen dieser Regionen zu unterstützen.
7. Naher Osten und Golfregion
Beide Regierungen bestätigen, dass zur Erreichung eines gerechten, dauerhaften und umfassenden Friedens im Nahen Osten
nicht nur die Bemühungen der betroffenen Parteien selbst, sondern auch weitere Anstrengungen der internationalen
Staatengemeinschaft unter Einschluss Deutschlands und Japans notwendig sind.
Beide Regierungen stimmen zudem darin überein, dass die Stabilität in der Golfregion für den Frieden und die Stabilität
der internationalen Gemeinschaft unabdingbar ist.
Unter diesen Gesichtspunkten werden beide Regierungen die Hilfe für Palästina und die umliegenden Länder sowie ihre
laufende intensive Zusammenarbeit und den Informationsaustausch bezüglich der multilateralen Konsultationen verstärken.
Sie werden die Konsultationen und den Informationsaustausch der beiden Außenministerien über die Situation in den
Golfstaaten, im Iran und im Irak intensivieren.
8. Mittel- und Südamerika
Beide Regierungen fördern im Hinblick auf das wirtschaftliche Wachstum den Meinungsaustausch über den gegenwärtigen
Zustand sowie die künftigen Perspektiven dieser Region. Dazu werden beide Regierungen insbesondere die
Lateinamerika-Konsultationen auf der Ebene der zuständigen Unterabteilungsleiter der Außenministerien fortführen.
9. Osttimor
Beide Regierungen messen dem Unabhängigkeitsprozess und der staatlichen Gestaltung Osttimors größte Bedeutung bei.
Sie werden die Anstrengungen der Ostimoraner und der Provisorischen Verwaltung der Vereinten Nationen für Osttimor
(UNTAET) auch weiterhin aktiv unterstützen.
10. Afrika
Beide Regierungen teilen die Erkenntnis, dass die politische Stabilität sowie die Entwicklung der afrikanischen
Staaten unverzichtbare Faktoren für die Stabilität und den Wohlstand der internationalen Gemeinschaft im
21. Jahrhundert darstellen. Sie werden Meinungsaustausch zur Abstimmung ihrer Bemühungen für die Stabilität
und die Entwicklung in Afrika durchführen.
Weitere Gestaltung vertrauensvoller politischer Beziehungen zwischen Japan und Deutschland
1. Besuche von wichtigen Persönlichkeiten
Beide Regierungen werten den Deutschlandbesuch I.I.M.M. des Kaisers und der Kaiserin im September
1993 sowie den Staatsbesuch von Bundespräsident Herzog im April 1997 in Japan als Marksteine der
traditionell herzlichen Beziehungen beider Länder und Völker.
Beide Regierungen begrüßen, dass seit 1997 jährliche Konsultationen der Regierungschefs Japans und
Deutschlands durchgeführt werden sowie, dass die Zahl der gegenseitigen Besuche und Begegnungen der
Regierungschefs deutlich zugenommen hat. Vor allem der Deutschlandbesuch des früheren Ministerpräsidenten
Obuchi im Juni 1999 sowie der Besuch von Bundeskanzler Schröder Ende Oktober/ Anfang November
1999 erbrachten durch den Meinungsaustausch zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problemen,
denen sich beide Länder gemeinsam gegenübersehen, sowie durch die Einführung von Visa für
Ferienarbeitsaufenthalte Jugendlicher zukunftsweisende Ergebnisse für beide Länder.
Beide Regierungen werden den intensiven Meinungsaustausch zwischen den Regierungsmitgliedern weiterhin aktiv fördern.
2. Kontakte auf Parlamentsebene
Beide Regierungen begrüßen, dass die jeweiligen parlamentarischen Freundschaftsgruppen den Stellenwert
des Partnerlandes im politischen Diskurs sichern und sich für die Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses einsetzen.
Beide Regierungen ermutigen eine verstärkte Besuchstätigkeit der Abgeordneten.
3. Zusammenarbeit der Außenministerien
Die beiden Außenminister treffen sich mindestens ein- bis zweimal jährlich zu regelmäßigen Konsultationen
am Rande von multilateralen Zusammenkünften. Zusätzlich sollten wechselseitig mindestens alle zwei Jahre
Besuche stattfinden, die einen intensiven Meinungsaustausch ermöglichen, der sich schwerpunktmäßig auch
den bilateralen Beziehungen widmet. Die Staatssekretäre beider Außenministerien halten grundsätzlich einmal
jährlich, abwechselnd in Deutschland und Japan, Konsultationen ab.
Die 1994 aufgenommenen Konsultationen zwischen den diplomatischen Vertretungen Japans und Deutschlands in
Drittstaaten werden positiv bewertet und weiter fortgesetzt. Die thematische Schwerpunktbildung bleibt auch
künftig den jeweiligen diplomatischen Vertretungen überlassen.
Die sicherheitspolitischen und VN-politischen Konsultationen auf der Ebene der Abteilungsleiter werden fortgesetzt.
Es wird angestrebt, diese Konsultationen grundsätzlich jährlich wechselseitig in Deutschland und Japan durchzuführen.
Es werden jährliche Konsultationen der für Asien zuständigen Abteilungsleiter der Außenministerien durchgeführt.
Beide Regierungen bewerten das in der Vergangenheit durchgeführte gemeinsame deutsch-japanische Botschaftertreffen
als großen Erfolg. Sie werden mit dem Ziel der Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen beiden Ländern
in Drittstaaten die Möglichkeit weiterer gemeinsamer regionaler Botschaftertreffen prüfen.
Die im Februar 1995 begonnene gegenseitige Hospitation deutscher und japanischer
Diplomaten in den Außenministerien des jeweils anderen Staates sowie im Rahmen der Ausbildung trägt in hohem Maße
zum gegenseitigen Verständnis zwischen beiden Außenministerien bei und wird fortgesetzt.
4. Kooperation im Verteidigungsbereich
Beide Regierungen begrüßen den Dialog der für Verteidigung zuständigen Stellen beider Länder und werden
ihn weiter fortsetzen.
5. Kooperation im Bereich des Rechts
Beide Regierungen setzten die bilateralen Konsultationen auf der Ebene der Abteilungsleiter der
Vertragsabteilungen der Außenministerien beider Länder fort und führen Diskussionen über breite Themen
von beiderseitigem Interesse wie z.B. den Internationalen Strafgerichtshof sowie die gegenwärtige
Seerechtsordnung einschließlich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen als deren Mittelpunkt.
Beide Regierungen fördern den Austausch von Informationen über den Fortschritt in den verschiedenen
innerstaatlichen Rechten sowie im internationalen Privatrecht.
Der erfolgreiche Personenaustausch im Justizbereich wird fortgesetzt und ausgebaut.
Beide Regierungen arbeiten beim Schutz des geistigen Eigentums zusammen.
Beide Regierungen werden bei der Lösung verschiedener Probleme des internationalen Rechts,
die im Gefolge der raschen Entwicklung der Informations- und Kommunikations-technologie auftreten, zusammenarbeiten.
Förderung der Wirtschaftsbeziehungen
1. Förderung von Handel und Investitionen
Beide Regierungen werden weiterhin für die Intensivierung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen intensiv kooperieren.
Zu diesem Ziel werden beide Regierungen durch einen regelmäßigen Meinungsaustausch zwischen den für die wirtschaftlichen
Bereiche, einschließlich Handel, Investitionen, Haushalt und Finanzen, zuständigen Stellen das gegenseitige Verständnis
sowie die Zusammenarbeit der beiden Länder in diesen Bereichen fördern.
Beide Regierungen begrüßen den Dialog zwischen den deutschen Bundesländern, die eine zentrale Rolle bei der Förderung
wirtschaftlicher Aktivitäten spielen, und der japanischen Regierung, den japanischen Präfekturen sowie dem privaten Sektor.
Beide Regierungen setzen sich durch die Verbesserung der Investitionsbedingungen in beiden Ländern und die Bereitstellung
von Informationen für eine Ausweitung der Investitionen in beide Richtungen, insbesondere auch in den Neuen Bundesländern ein.
In diesem Zusammenhang begrüßen beide Regierungen insbesondere das Inkrafttreten des deutsch-japanischen
Sozialversicherungsabkommens am 1. Februar 2000.
Beide Regierungen unterstützen die "Japan-Initiative der deutschen Wirtschaft", die vor allem zum Ziel hat, das Engagement
von kleinen und mittleren Unternehmen auf dem japanischen Markt zu fördern. Beide Regierungen rufen dazu auf, den Dialog
zwischen den deutschen und japanischen Wirtschaftsverbänden sowie die Zusammenarbeit der deutschen und japanischen
Unternehmen in Drittländern in Asien und Mittel- und Osteuropa auszubauen.
Beide Regierungen werden eng zusammenarbeiten, um die Erfahrungen bei der Weltausstellung in Hannover im Jahre 2000
für die für 2005 geplanten Weltausstellung in Aichi nutzbar zu machen.
2. Dialog zu sozialen Fragen
Beide Regierungen begrüßen, dass auf Initiative der Regierungschefs im April 2000 ein fruchtbarer Dialog zwischen
Vertretern der Regierungen, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Japans und Deutschlands in den Bereichen
Beschäftigung und Arbeit in Gang gesetzt wurde; sie werden diesen Austausch zwischen Vertretern der Regierungen,
der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer grundsätzlich im Dreijahresrhythmus fortsetzen.
3. Kooperation im Bereich Wissenschaft und Technologie, DJR
Beide Regierungen würdigen die bestehende umfangreiche Kooperation im Rahmen des deutsch-japanischen Regierungsabkommens
über die Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technologie. Auf Grundlage dieser Kooperationsvereinbarungen
hat sich in mehr als 25 Jahren ein intensives Netzwerk von Beziehungen entwickelt, an dem auf beiden Seiten nationale
Forschungszentren, staatliche Hochschulen und sonstige
Forschungseinrichtungen beteiligt sind, die, koordiniert durch
die Gemeinsame Kommission für wissenschaftlich-technische Kooperation eine Vielzahl von gemeinsamen
Forschungsvorhaben
durchführen. Beide Regierungen bewerten diese
zukunftsträchtige Zusammenarbeit als ein wichtiges Instrument zur
Intensivierung der Beziehungen und beabsichtigen, sie weiter zu fördern.
Beide Regierungen schätzen die Aktivitäten des auf Initiative der Regierungschefs gegründeten Deutsch-Japanischen
Kooperationsrates für Hochtechnologie und Umwelttechnik (DJR). Die von ihm ausgerichteten Veranstaltungen und
Kooperationsaktivitäten bieten der Industrie, Wissenschaft und Verwaltung beider Länder ein flexibles Forum zu
gegenseitigem Wissens- und Erfahrungsaustausch und zu konkreter Zusammenarbeit. Der Rat beabsichtigt sich zukünftig
verstärkt Themen von strategischer Bedeutung für die Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik zu widmen mit
dem Ziel der Ausarbeitung von Empfehlungen an beide Regierungen und andere Akteure.
Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Kulturbeziehungen
1. Deutsch-Japanisches Forum
Beide Regierungen bewerten die Arbeit des Deutsch-Japanischen Forums, das sich aus führenden Vertretern
der Politik, der Wirtschaft und der Medien beider Länder zusammensetzt und seine achte Sitzung abgeschlossen hat,
sehr positiv. Es trägt mit Empfehlungen an die Regierungschefs beider Länder zur Verstärkung des gegenseitigen
Verständnisses zwischen Japan und Deutschland bei.
2. Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin
Durch den Umzug der Bundesregierung und der Botschaft von Japan nach Berlin haben sich die Möglichkeiten
und die Verantwortung des Japanisch-Deutschen Zentrums für die Entwicklung der bilateralen Beziehungen erhöht.
Beide Regierungen werden eng zusammenarbeiten, damit das Japanisch-Deutsche Zentrum Berlin künftig weiterhin
seinen Aufgaben als Begegnungsforum gerecht werden kann.
3. Kooperation im Bereich Kultur und Medien
Beide Regierungen würdigen das traditionell dichte Netz von kulturellen Beziehungen zwischen Japan und Deutschland
und werden den Austausch in diesem Bereich weiter fördern.
Beide Regierungen betrachten die von Herbst 1999 bis September 2000 durchgeführte Veranstaltungsreihe
"Japan in Deutschland" als einen bedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung der deutsch-japanischen Kulturbeziehungen
zwischen beiden Ländern.
Sie begrüßen zudem die die von deutscher Seite geplante Durchführung einer Veranstaltungsreihe "Deutschland in Japan".
Beide Regierungen begrüßen die Stärkung des Austausches zwischen Partnerstädten, Freundschaftsgesellschaften sowie
allen kulturellen Einrichtungen und Verbänden, die sich mit den japanisch-deutschen Beziehungen befassen.
Beide Regierungen fördern den gegenseitigen Austausch der Medien in beiden Ländern zur Vertiefung des gegenseitigen
Verständnisses. Vor allem werden sie weiterhin den Austausch von Nachwuchsjournalisten aktiv fördern.
4. Jugendaustausch
Beide Regierungen werden sich im Interesse der Ausweitung des Austausches zwischen den Jugendlichen, die in der
nächsten Generation Träger dieser freundschaftlichen Beziehungen sein werden, für eine entschlossene Umsetzung
der "Gemeinsamen Erklärung zur Intensivierung des deutsch-japanischen Jugend- und Personenaustausches"
von 1997 einsetzen. Beide Regierungen begrüßen, dass aufgrund einer Initiative der Regierungschefs ab Dezember 2000
das "Working Holiday"-Programm zwischen beiden Ländern in Kraft tritt, um den Jugendaustausch weiter zu fördern.
(Stand: Februar 2005)