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Pressemitteilung:
05. 07. 2006
Umgehend eingeleitete Maßnahmen Japans gegen die Raketenstarts Nordkoreas
Die Regierung von Japan hält es für notwendig, eine entschlossene Haltung gegenüber den Starts von ballistischen Raketen bzw. Flugkörpern durch Nordkorea einzunehmen und hat konkret die folgenden Maßnahmen beschlossen:
1. Maßnahmen gegen Nordkorea
(1) Die Regierung von Japan wird weiterhin ihr tiefes Bedauern gegenüber Nordkorea zum Ausdruck bringen sowie auf allen Ebenen gegenüber Nordkorea mit großem Nachdruck protestieren. Die Regierung von Japan fordert Nordkorea auf, keine weiteren Starts durchzuführen. Die Regierung von Japan fordert Nordkorea zudem auf, die Entwicklung von Raketen zu stoppen, bestehende Raketen zu verschrotten sowie den Export von Raketen einzustellen. Die Regierung von Japan fordert Nordkorea mit großem Nachdruck auf, sein Moratorium wieder in Kraft zu setzen und sich konsequent daran zu halten. Die Regierung von Japan fordert Nordkorea zudem mit großem Nachdruck auf, umgehend und ohne Vorbedingungen zu den Sechs-Parteiengesprächen zurückzukehren.
(2) Die Regierung von Japan hat das Einlaufen der Mangyongbong Nr. 92 (eines großen nordkoreanischen Handelsschiffes, das zwischen Japan und Nordkorea verkehrt) in einen Hafen in Japan untersagt.
(3) Die Regierung von Japan wird die Einreise offizieller Personen aus Nordkorea grundsätzlich nicht gestatten; darüber hinaus wird die Einreisekontrolle anderer Personen aus Nordkorea verstärkt. Im Falle des Einlaufens eines nordkoreanischen Schiffes wird die Regierung von Japan der Besatzung grundsätzlich das Betreten japanischen Bodens untersagen.
(4) Die Regierung von Japan wird die Wiedereinreise offizieller Personen aus Nordkorea, die in Japan leben, grundsätzlich nicht gestatten, wenn deren Reiseziel Nordkorea ist.
(5) Die Regierung von Japan wird grundsätzlich keine offiziellen Vertreter nach Nordkorea entsenden. Die Regierung von Japan ruft alle Personen, die in Japan leben oder sich dort aufhalten dazu auf, nicht von Japan aus nach Nordkorea zu reisen.
(6) Die Regierung von Japan wird Charterflüge von Nordkorea nach Japan nicht zulassen.
(7) Die Regierung von Japan wird die strengen Maßnahmen bei der Ausfuhrkontrolle von Gütern und Dienstleistungen in Bezug auf Raketen und Massenvernichtungswaffen einschließlich Kernwaffen gegen Nordkorea fortführen.
(8) Die Regierung von Japan wird ihre strikte Anwendung der Gesetze gegen illegale Aktivitäten Nordkoreas fortsetzen.
(9) Die Regierung von Japan wird, während sie die weitere Entwicklung dieser Angelegenheit einschließlich der Reaktion Nordkoreas aufmerksam beobachtet, weitere Maßnahmen prüfen.
2. Zusammenarbeit und Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft
(1) Die Regierung von Japan wird mit den Vereinigten Staaten eine enge Abstimmung und einen Informationsaustausch auf unterschiedlichen Ebenen einschließlich der höchsten Ebenen unterhalten.
(2) Die Regierung von Japan wird den VN-Sicherheitsrat und andere relevante internationale Gremien auffordern, in dieser Angelegenheit angemessene Schritte zu ergreifen.
(3) Die Regierung von Japan wird jede Gelegenheit nutzen, um mit anderen Parteien eine enge Abstimmung und einen Informationsaustausch zu unterhalten; dazu zählen die Teilnehmer der Sechs-Parteiengespräche sowie die Staats- und Regierungschefs und Außenminister der G8.
zum Überblick über die Pressemitteilungen der Botschaft von Japan
"What's New" Mail Service of the Ministry of Foreign Affairs of Japan:
http://www.mofa.go.jp/mail/index.html