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Pressemitteilung:
10. 07. 2006
Japans
Einwirken auf internationale Organisationen in Bezug auf die Raketenstarts
Nordkoreas
und die Sicherheit der Schiff- und Luftfahrt
1.
In Bezug auf die von Nordkorea am 5. Juli durchgeführten mehrfachen
Raketenstarts hat Japan der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO)
sowie der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) den nachfolgend
angeführten Sachverhalt mitgeteilt.
2. IMO
(1) Am 6. Juli (japanischer Zeit) hat die japanische Delegation im 33. Ausschuss
zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs der IMO erklärt, dass das
Vorgehen Nordkoreas, nämlich das Starten von Raketen über hoher See ohne
vorherige Warnung des Seeverkehrs, eine erhebliche Gefährdung von Schiffen und
Menschenleben sowie eine Herausforderung gegenüber der Sicherheit auf hoher See
darstellt. Dieses Vorgehen könne von allen Mitgliedstaaten der IMO, die sich
gemeinsam für die sichere Nutzung der hohen See einsetzen, nicht hingenommen
werden. Nordkorea erwiderte darauf, dass die jüngsten Raketenstarts im Rahmen
einer normalen Militärübung erfolgten, die nach dem Völkerrecht nicht verboten
seien. Man werde auch künftig Raketenstarts zur Selbstverteidigung durchführen.
(2) Am selben Tag brachte die Botschaft von Japan in Großbritannien in einem
Schreiben an den Generalsekretär der IMO, Efthimios M. Mitropoulos, die
Besorgnis Japans zum Ausdruck und forderte, diese Angelegenheit im 52. Ausschuss
für Schiffsicherheit der IMO zu behandeln und eine eindeutige Erklärung der IMO
zu verabschieden.
(3) Es ist geplant, die oben genannte Angelegenheit im Rahmen des 52.
Ausschusses für Schiffsicherheit, der vom 17. - 21. Juli tagt, zu behandeln.
3. ICAO
Am 6. Juli (japanischer Zeit) hat die Regierung von Japan über die japanische
Vertretung bei der ICAO dem Generalsekretär und dem Ratspräsidenten der ICAO die
Auffassung Japan übermittelt, dass die nordkoreanischen Raketenstarts eine
schwerwiegende Bedrohung des Luftverkehrs der internationalen Zivilluftfahrt
darstellen und auf die ICAO eingewirkt, ihrerseits notwendig erscheinende
Maßnahmen zu prüfen. Am selben Tag hat der Ratspräsident der ICAO, Dr. Assad
Kotaite, in einem Schreiben an den Leiter der Luftfahrtbehörde Nordkoreas darauf
hingewiesen, dass die jüngsten Raketenstarts eine Gefährdung der Sicherheit der
Luftfahrt darstellen und die nordkoreanische Seite aufgefordert, die
Bestimmungen des Chicagoer Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt
sowie dessen Anhänge gewissenhaft einzuhalten.
4.
Es ist vorgesehen, dass die internationalen Organisationen den Sachverhalt
detailliert prüfen sowie die oben angeführte Angelegenheit unter dem Aspekt der
Sicherheit des internationalen Verkehres in ihren jeweiligen Organen diskutieren
werden.
zum Überblick über die Pressemitteilungen der Botschaft von Japan
"What's New" Mail Service of the Ministry of Foreign Affairs of Japan:
http://www.mofa.go.jp/mail/index.html