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Pressemitteilung:


27. 02. 2007

 

 

Nahrungsmittelhilfe über das Welternährungsprogramm

1.
Die Regierung von Japan stellt über das Welternährungsprogramm (WEP) der Vereinten Nationen hilfsbedürftigen Menschen in den nachstehend aufgeführten 13 Staaten, die wegen Armut oder einer von Instabilität geprägten Übergangsperiode unter chronischer Nahrungsmittelknappheit leiden, Nahrungsmittelhilfe im Wert von insgesamt 2,52 Mrd. Yen bereit. Die entsprechenden Dokumente wurden am 27. 02. in Rom zwischen dem japanischen Botschafter in Italien, Yuji Nakamura, und dem stellv. Exekutivdirektor des WEP, Jean-Jacques Graisse, ausgetauscht.

Empfängerländer der jetzt bereitgestellten Nahrungsmittelhilfe (in Klammern der bereitgestellte Betrag):

(1) Kambodscha (210 Mio. Yen)
(2) Bangladesch (400 Mio. Yen)
(3) Timor-Leste (110 Mio. Yen)
(4) Angola (290 Mio. Yen)
(5) Guinea-Bissau (110 Mio. Yen)
(6) Cote d'Ivoire (220 Mio. Yen)
(7) Republik Kongo (130 Mio. Yen)
(8) Tansania (310 Mio. Yen)
(9) Burundi (180 Mio. Yen)
(10) Ruanda (140 Mio. Yen)
(11) Liberia (200 Mio. Yen)
(12) Lesotho (100 Mio. Yen)
(13) Nicaragua (120 Mio.
Yen)

2.
In diesen Ländern hat sich aufgrund gesellschaftlicher Unruhen (Bürgerkriege u.a.) oder anhaltender Dürren die Nahrungsmittelsituation verschlechtert, so dass insbesondere hilfsbedürftige Menschen wie Schwangere, Kinder, HIV/AIDS-Patienten, Flüchtlinge sowie Vertriebene, die über keine ausreichenden Verdienstmöglichkeiten verfügen, von chronischer Nahrungsmittelknappheit betroffen sind. Japan hat angesichts der Situation, in der sich die hilfebedürftigen Menschen in den oben angeführten Staaten befinden, einem Hilfeaufruf des WEP entsprochen und stellt unter Berücksichtigung humanitärer Gesichtspunkte Nahrungsmittelhilfe bereit. Japan hofft, dass die jetzt bereitgestellte Hilfe die Nahrungsmittelknappheit in diesen Staaten lindern wird.

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