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Pressemitteilung


18. 07. 2007

 

   

Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)

1.
Am 17. Juli (18. Juli japanischer Zeit) wurde die Ratifikationsurkunde zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vom außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter Kenzo Oshima, Ständiger Vertreter Japans bei den Vereinten Nationen (VN), beim Generalsekretär der VN am Sitz der Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Japan wird damit am 1. Oktober dieses Jahres offizieller Vertragsstaat des Statuts. Japans Beitritt zum IStGH kommt als Beitrag zur Förderung der "Rechtsstaatlichkeit" innerhalb der internationalen Gemeinschaft große Bedeutung zu, die zugleich ein Bestandteil der von Japan verfolgten "Werte-orientierten Außenpolitik" ist. Der 17. Juli, an dem Japan die Urkunde hinterlegt hat, gilt zum Gedenken an den 17. Juli 1998, an dem das Römische Statut verabschiedet wurde, als Welttag für internationale Gerechtigkeit. 

2.
Der IStGH ist der erste permanente internationale Strafgerichtshof zur Strafverfolgung und Verurteilung von Personen in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, die Verbrechen begangen haben, die von der internationalen Gemeinschaft insgesamt als schwerwiegende Verbrechen betrachtet werden; dazu zählen etwa Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. 

3.
Japan hat die Aktivitäten des IStGH seit seiner Gründung stets unterstützt, um schwerwiegende Verbrechen auszurotten und zu verhindern sowie die "Rechtsstaatlichkeit" zu gewährleisten. Japan beabsichtigt, die Aktivitäten des IStGH weiter zu unterstützen, sobald es Vertragsstaat des IStGH geworden ist. Dafür wird es nicht nur finanzielle, sondern auch personelle Ressourcen durch die Bereitstellung von japanischen Mitarbeitern einschließlich einer Richterin zur Verfügung stellen. Als Bestandteil seines Beitrags hat Japan entschieden, Frau Fumiko Saiga, Botschafterin für Menschenrechte und Mitglied des Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW)
, als Kandidatin für die Nachwahl der IStGH-Richter im Dezember dieses Jahres aufzustellen sowie sich dafür einzusetzen, einen Richtersitz für die Kandidatin zu erlangen. 

4.
Das Römische Statut trat am 1. Juli 2002 in Kraft. Ihm gehörten am 16.
Juli dieses Jahres 104 Vertragsstaaten an.

 

 

zum Überblick über die Pressemitteilungen der Botschaft von Japan


"What's New" Mail Service of the Ministry of Foreign Affairs of Japan:

http://www.mofa.go.jp/mail/index.html

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