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Pressemitteilung
18. 07. 2007
Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)
1.
Am 17. Juli (18. Juli japanischer Zeit) wurde die Ratifikationsurkunde zum
Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vom
außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter Kenzo Oshima, Ständiger
Vertreter Japans bei den Vereinten Nationen (VN), beim Generalsekretär der VN am
Sitz der Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Japan wird damit am 1.
Oktober dieses Jahres offizieller Vertragsstaat des Statuts. Japans Beitritt zum
IStGH kommt als Beitrag zur Förderung der "Rechtsstaatlichkeit" innerhalb der
internationalen Gemeinschaft große Bedeutung zu, die zugleich ein Bestandteil
der von Japan verfolgten "Werte-orientierten Außenpolitik" ist. Der 17. Juli, an
dem Japan die Urkunde hinterlegt hat, gilt zum Gedenken an den 17. Juli 1998, an
dem das Römische Statut verabschiedet wurde, als Welttag für internationale
Gerechtigkeit.
2.
Der IStGH ist der erste permanente internationale Strafgerichtshof zur
Strafverfolgung und Verurteilung von Personen in Übereinstimmung mit dem
Völkerrecht, die Verbrechen begangen haben, die von der internationalen
Gemeinschaft insgesamt als schwerwiegende Verbrechen betrachtet werden; dazu
zählen etwa Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Kriegsverbrechen.
3.
Japan hat die Aktivitäten des IStGH seit seiner Gründung stets unterstützt, um
schwerwiegende Verbrechen auszurotten und zu verhindern sowie die
"Rechtsstaatlichkeit" zu gewährleisten. Japan beabsichtigt, die Aktivitäten des
IStGH weiter zu unterstützen, sobald es Vertragsstaat des IStGH geworden ist.
Dafür wird es nicht nur finanzielle, sondern auch personelle Ressourcen durch
die Bereitstellung von japanischen Mitarbeitern einschließlich einer Richterin
zur Verfügung stellen. Als Bestandteil seines Beitrags hat Japan entschieden,
Frau Fumiko Saiga, Botschafterin für Menschenrechte und Mitglied des Ausschusses
zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW), als Kandidatin für die
Nachwahl der IStGH-Richter im Dezember dieses Jahres aufzustellen sowie sich
dafür einzusetzen, einen Richtersitz für die Kandidatin zu erlangen.
4.
Das Römische Statut trat am 1. Juli 2002 in Kraft. Ihm gehörten am 16.
Juli dieses Jahres 104
Vertragsstaaten an.
zum Überblick über die Pressemitteilungen der Botschaft von Japan
"What's New" Mail Service of the Ministry of Foreign Affairs of Japan:
http://www.mofa.go.jp/mail/index.html