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Pressemitteilung
29. 02. 2008
Notenwechsel über die Bereitstellung logistischer Unterstützung an die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland gemäß dem Gesetz über Sondermaßnahmen betreffend Lieferhilfsaktivitäten
1.
Um Schiffen, die an maritimen Abriegelungstätigkeiten zur Terrorismusbekämpfung
auf der Grundlage des Gesetzes über Sondermaßnahmen betreffend
Lieferhilfsaktivitäten logistische Unterstützung bereitzustellen, fand am 29.
02. ein Notenwechsel mit Deutschland statt, dem entsprechende Lieferungen
bereitgestellt werden. Die Unterzeichnung der Noten wurde von Außenminister
Masahiko Koumura und dem deutschen Botschafter in Japan, Hans-Joachim Daerr,
vorgenommen.
2.
In den Noten wird der Zweck des Gesetzes über Sondermaßnahmen betreffend
Lieferhilfsaktivitäten eindeutig festgeschrieben. Die Nutzung der gemäß diesem
Gesetz von japanischer Seite Deutschland bereitgestellten logistischen
Unterstützung muss im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen erfolgen.
Die Lieferungen dürfen ohne vorherige Zustimmung der Regierung von Japan nicht
an Dritte weitergegeben werden. Beide Regierungen konsultieren einander zum
Zweck der wirksamen Durchführung der in den Noten festgelegten Bestimmungen.
3.
Am 05. 02. fand ein entsprechender Notenwechsel mit Frankreich, Pakistan,
Großbritannien und den Vereinigten Staaten statt.
zum Überblick über die Pressemitteilungen der Botschaft von Japan
"What's New" Mail Service of the Ministry of Foreign Affairs of Japan:
http://www.mofa.go.jp/mail/index.html