HomePresse & PublikationenPressemitteilung

presse & Publikationen


Presse & Publikationen

Pressemitteilung


29. 02. 2008

      

 

Notenwechsel über die Bereitstellung logistischer Unterstützung an die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland gemäß dem Gesetz über Sondermaßnahmen betreffend Lieferhilfsaktivitäten 

 

1.
Um Schiffen, die an maritimen Abriegelungstätigkeiten zur Terrorismusbekämpfung auf der Grundlage des Gesetzes über Sondermaßnahmen betreffend Lieferhilfsaktivitäten logistische Unterstützung bereitzustellen, fand am 29. 02. ein Notenwechsel mit Deutschland statt, dem entsprechende Lieferungen bereitgestellt werden. Die Unterzeichnung der Noten wurde von Außenminister Masahiko Koumura und dem deutschen Botschafter in Japan, Hans-Joachim Daerr, vorgenommen.

2.
In den Noten wird der Zweck des Gesetzes über Sondermaßnahmen betreffend Lieferhilfsaktivitäten eindeutig festgeschrieben. Die Nutzung der gemäß diesem Gesetz von japanischer Seite Deutschland bereitgestellten logistischen Unterstützung muss im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen erfolgen. Die Lieferungen dürfen ohne vorherige Zustimmung der Regierung von Japan nicht an Dritte weitergegeben werden. Beide Regierungen konsultieren einander zum Zweck der wirksamen Durchführung der in den Noten festgelegten Bestimmungen.

3.
Am 05. 02. fand ein entsprechender Notenwechsel mit Frankreich, Pakistan, Großbritannien und den Vereinigten Staaten statt.

 

 

Sitemap | kontakt | impressum
(c) Botschaft von Japan in Deutschland, Hiroshimastr. 6, 10785 Berlin, Tel: 030/21094-0, Fax: 030/21094-222