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Anlage zur Pressemitteilung
16. 05. 2008
Bisheriger Verlauf der Verhandlungen zur 4. Vertragsparteienkonferenz zum Cartagena-Protokoll
(1) Das Cartagena-Protokoll zur Biologischen Sicherheit des Übereinkommens über Biologische Vielfalt (CBD) (nachfolgend als "Protokoll" bezeichnet) wurde, um mögliche Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (Living Modified Organism, LMO), die durch moderne Biotechnologien geschaffen werden, auf die Sicherheit der biologischen Vielfalt sowie deren nachhaltige Nutzung zu vermeiden, auf der Grundlage der Bestimmungen von Artikel 19 (3) des CBD verhandelt. Es wurde im Januar 2001 verabschiedet und trat am 11. 09. 2003 (in Japan am 19. 02. 2004) in Kraft. Derzeit gehören dem Protokoll 146 Staaten und eine Organisation (EU) als Mitglieder an.
(2) Bei den Verhandlungen über das Protokoll war bis zuletzt u.a. strittig, ob bei Schäden, die durch den grenzüberschreitenden Handel und Verkehr mit LMO entstehen, Bestimmungen in Bezug auf die Verantwortung und die Hilfsmaßnahmen aufgestellt werden sollen sowie ob für LMO bei der Ein- bzw. Ausfuhr eine Kennzeichnungspflicht bestehen soll. Um den weiteren Diskussionsprozess sicherzustellen, wurde Art. 27 als "Enabling Clause" festgeschrieben:
Article 27 LIABILITY AND REDRESS
The Conference of the Parties serving as the meeting of the Parties to this
Protocol shall, at its first meeting, adopt a process with respect to the
appropriate elaboration of international rules and procedures in the field of
liability and redress for damage resulting from transboundary movements of
living modified organisms, analysing and taking due account of the ongoing
processes in international law on these matters, and shall endeavour to complete
this process within four years.
(3) Entsprechend dieser Klausel wurde die Diskussion innerhalb des Interregierungs-Ausschusses (ICCP, von 2000 bis 2002), der die Vertragsstaatenkonferenzen des Protokolls (MOP) vorbereitet, vorangetrieben. Bei der ersten Vertragsstaatenkonferenz (COP/MOP1 im Februar 2004) wurde eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe von Experten aus den Bereichen Recht und Technologie eingerichtet (BS-I/8). Allerdings gelang es - obwohl bis zum Auslaufen des Mandats im Mai dieses Jahres der MOP4 Resultate vorgelegt werden sollten - trotz fünfmaliger Zusammenkunft (Mai 2005, Februar 2006, Februar 2007, Oktober 2007 und März 2008; ab der vierten Zusammenkunft auf der Grundlage eines Textentwurfs) bis März dieses Jahres nicht, die unterschiedlichen Auffassungen zu grundlegenden Punkten zu überwinden; es kam daher keine Einigung zustande.
(4) Allerdings wurde in der Spätphase der fünften Zusammenkunft auf der Grundlage der bislang innerhalb der Arbeitsgruppe geführten Debatte von den Ko-Vorsitzenden ein "Core Element Paper" (CEP) vorgelegt, um die Verhandlungen voranzubringen. Es gelang, einen Konsens unter Einschluss Japans zu erzielen, nämlich den Versuch zu unternehmen, die Verhandlungen auf der Grundlage dieses CEP fortzusetzen; es wurde eine Zusammenkunft der "Friends of Co-Chairs (FCC) durchgeführt. Als Resultat intensiver Verhandlungen innerhalb der Zusammenkunft der FCC verzeichneten die Verhandlungen plötzlich rasche Fortschritte, und man einigte sich darauf, das CEP teilweise zu korrigieren. Auf dieser Grundlage wurde der Textentwurf abgestimmt und vereinheitlicht. Um danach mit Blick auf die MOP4 Resultate vorweisen zu können, wurde bis unmittelbar vor der MOP4 vom 07. bis 10. 05. eine besondere Zusammenkunft der FCC veranstaltet, an der sich auch Japan beteiligte, um dort die Diskussion zu intensivieren.
(5) Die vom 12.-16. 05. veranstaltete MOP4 ist die erste Konferenz der Vertragsparteien des Cartagena-Protokolls, die nach dem Ablauf der in Art. 27 des Protokolls gesetzten Verhandlungsfrist von vier Jahren stattfand. Als wichtigstes Thema wurden dort die Verantwortung und die Hilfsmaßnahmen behandelt. Am ersten Tag der Konferenz wurde eine Kontaktgruppe eingerichtet, mittels der die bisher bestehende FCC ohne Veränderungen weitergeführt wurde, und es wurden an allen Tagen intensive Diskussionen und Verhandlungen geführt. Als Ergebnis dieser Verhandlungen konnte zwar ein Abschluss der Arbeiten für einen Textentwurf über Verantwortung und Hilfsmaßnahmen nicht erreicht werden; jedoch wurde zusammen mit dem Überwinden der unterschiedlichen Positionen der einzelnen Länder sowie einem Dokument als Grundlage für die künftigen Arbeiten vereinbart, das Engagement zur Erzielung einer Übereinkunft weiter fortzuführen.
zum Überblick über die Pressemitteilungen der Botschaft von Japan
"What's New" Mail Service of the Ministry of Foreign Affairs of Japan:
http://www.mofa.go.jp/mail/index.html