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Pressemitteilung
20.11.2014
Unterzeichnung des Japanisch-Deutschen Abkommens
über gegenseitige Unterstützung im Zollbereich
1.
Am 19. November fand in Berlin die Unterzeichnung des "Abkommens zwischen der Regierung von Japan und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit im Zollbereich" statt. Unterzeichnet wurde das Abkommen vom Botschafter von Japan in Deutschland, Takeshi Nakane, sowie vom Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Stephan Steinlein, und dem Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Werner Gatzer.
2.
Das Abkommen schafft den rechtlichen Rahmen, der es den Zollbehörden beider Länder ermöglicht, Maßnahmen für eine reibungslose Gestaltung des Handels einschließlich der ordnungsgemäßen Anwendung des jeweiligen Zollrechts sowie einer Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren zutreffen, eine effektive Grenzkontrolle zu gewährleisten sowie sich gegenseitig Unterstützung zu leisten einschließlich eines Informationsaustausches über den illegalen grenzüberschreitenden Handel mit Suchtstoffen.
3.
Japan hat bereits mit der Europäischen Union ein Abkommen über gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit im Zollbereich abgeschlossen, jedoch umfasst das mit Deutschland getroffene Abkommen auch eine Zusammenarbeit bei der Kontrolle etwa von Suchtmitteln und Waffen, die im Abkommen mit der EU nicht enthalten ist. Damit werden die kooperativen Beziehungen zu Deutschland auf diesem Gebiet künftig weiter ausgebaut.
4.
Gemäß Art. 14 (1) des Abkommens notifizieren die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege den Abschluss ihrer jeweiligen für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Verfahren. Das Abkommen tritt dann am dreißigsten Tag nach dem späteren Eingangsdatum der Notifikationen in Kraft. Da die Notifikation auf beiden Seiten bereits eingegangen ist, tritt das Abkommen am 19. Dezember dieses Jahres in Kraft.
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