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Pressemitteilung
02.11.2015
Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags für das Grundstück
des Japanischen Kulturinstituts Köln
1.
Am 22. September 2015 unterzeichneten die Regierung von Japan und die Stadt Köln die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags für das Grundstück des Japanischen Kulturinstituts Köln (Niederlassung der Japan Foundation in Deutschland), die am folgenden Tag, dem 23. September, vom japanischen Botschafter in Deutschland, Herrn Nakane, sowie vom damaligen Oberbürgermeister von Köln, Herrn Roters, im Kulturinstitut bekanntgegeben wurde. Damit verlängert sich der Erbbaurechtsvertrag, mit dem die Stadt Köln das Grundstück des Kulturinstituts der Regierung von Japan seit 1967 für den Zeitraum von fünfzig Jahren (bis 2017) so gut wie unentgeltlich überlässt, um weitere fünfzehn Jahre bis 2032.
2.
Bei der Bekanntgabe der Verlängerung äußerte sich Herr Botschafter Nakane wie folgt: „Dem Japanischen Kulturinstitut Köln kommt als Stützpunkt für die Verbreitung der Kultur Japans im gesamten deutschen Sprachraum eine äußerst wichtige Bedeutung zu. Zugleich erfüllt es eine große Rolle bei der Förderung der Japanforschung in Nordrhein-Westfalen mit seinen zahlreichen wissenschaftlichen Einrichtungen und Hochschulen. Durch die Unterzeichnung wird das Kulturinstitut auch weiterhin seinen Sitz in Köln haben und sich von hier aus für die Präsentation der Kultur meines Landes sowie für die Unterstützung des japanischen Sprachunterrichts und der Japanforschung engagieren können. Ich möchte daher an dieser Stelle allen Beteiligten und insbesondere der Stadt Köln für ihren großen Einsatz ganz herzlich danken.“ Die Ausführungen des Herrn Botschafters wurden von den Anwesenden mit starkem Beifall bedacht.
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