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Pressemitteilung
Neues Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen Deutschland und Japan tritt in Kraft
30.09.2016
Am 28. September 2016 hat die japanische Regierung der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt, dass die notwendigen innerstaatlichen Verfahren für das Inkrafttreten des Abkommens zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und –umgehung, welches am 17. Dezember 2015 in Tokyo unterzeichnet wurde, abgeschlossen sind. Deutschland hat dies ebenfalls der japanischen Regierung bestätigt.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen wird am 28. Oktober 2016 (am 30. Tag nach Eingang der späteren Notifikation) in Kraft treten.
Über den Inhalt des Abkommens erfahren Sie hier (Link zur Pressemitteilung des japanischen Außenministeriums MOFA, jap.) mehr.