Fragen und Antworten zur Lösung der Takeshima-Problematik
- F1Hat gemäß dem Völkerrecht die Nähe einer Insel zum Territorium eines Staates Einfluss auf die Gebietsansprüche auf diese Insel?
- F2Takeshima era riportata nei documenti e nelle mappe antiche coreane?
- F3Wer war „Yong-bok Ahn“?
- F4Gibt es irgendwelche Beweise dafür, dass Takeshima im Besitz von Korea war, bevor die japanische Regierung Takeshima im Jahr 1905 in das Territorium Japans eingliederte?
- F5Gehört Takeshima zu den Gebieten gemäß der Kairoer Erklärung, „die sich Japan mit Gewalt und Gier einverleibt hat“?
- F6Wurde Takeshima nach dem Zweiten Weltkrieg durch SCAP vom japanischen Territorium abgetrennt?
F1Hat gemäß dem Völkerrecht die Nähe einer Insel zum Territorium eines Staates Einfluss auf die Gebietsansprüche auf diese Insel?
Die Republik Korea behauptet, dass aufgrund der geographischen Nähe von Takeshima zur Utsuryo-Insel „Takeshima geographisch ein Teil der Utsuryo-Insel“ sei. Gemäß dem Völkerrecht werden jedoch Gebietsansprüche nicht allein durch die geographische Nähe begründet. Hierfür gibt es zahlreiche internationale Präzedenzfälle.
Z. B. urteilte der Internationale Gerichtshof in den 1920er Jahren bei dem Streit um “Island of Palma” zwischen den USA und den Niederlanden, „dass ein auf Nähe basierender Rechtstitel keine Basis für territoriale Ansprüche gemäß dem Völkerrecht darstellt (“no foundation”). In jüngerer Zeit erkannte der Internationale Gerichtshof (IGH) in seiner Entscheidung bezüglich des Territorialstreites zwischen Honduras und Nicaragua in der Karibik die von Nicaragua angeführte geographische Nähe nicht als Grundlage für seine Gebietsansprüche an. Außerdem wies er in dem Streit über die Inseln Ligitan und Sipadan zwischen Indonesien und Malaysia im Jahr 2002 die Behauptung Indonesiens zurück, diese beiden Inseln, die sich 40 Seemeilen entfernt von einer Insel befinden, deren Souveränität unbestritten ist, gehörten zu dieser Insel.
F2Ist Takeshima in alten koreanischen Dokumenten und Karten verzeichnet?
Nein. Die Republik Korea behauptet zwar, dass es sich bei der in alten koreanischen Dokumenten und Karten angegebenen „Usan-Insel“ um das heutige Takeshima handelt, hierfür gibt es jedoch keinerlei Beweise.
Alte koreanische Dokumente, die die Republik Korea als „Beweise“ anführt
Die Republik Korea behauptet aufgrund der Aufzeichnungen in alten koreanischen Dokumenten, dass Korea die Existenz der beiden Inseln „Utsuryo-Insel“ und „Usan-Insel“ lange bekannt war, und dass eben diese Usan-Insel das heutige Takeshima sei. In den alten koreanischen Dokumenten findet sich jedoch kein Beweis dafür, dass es sich bei der Usan-Insel tatsächlich um das heutige Takeshima handelt.
Beispielsweise behauptet die Republik Korea, dass in „Sejong Sillok Jiriji (Geographischer Anhang der wahrhaften Aufzeichnungen von König Sejong)“ von 1454 und in „Sinjeung Dongguk Yeoji Seungnam (Revidierte und erweiterte Ausgabe der Übersicht über die Geographie von Korea)“ von 1531 angegeben sei, dass sich die Utsuryo-Insel und die Usan-Insel im Meer östlich der Provinz Uljin befinden, und es sich bei der Usan-Insel um das heutige Takeshima handelt. In „Sejong Sillok Jiriji“ heißt es jedoch: „In der Shilla-Ära wurde der Name „Provinz Usan“ verwendet sowie auch Utsuryo-Insel. Das Land ist etwa 100 Quadrat-Ri groß (新羅時称于山国 一云欝陵島 地方百里).“ In „Sinjeung Dongguk Yeoji Seungnam“ heißt es „Einer anderen Ansicht zufolge handelt es sich bei Usan und Utsuryo um ein und dieselbe Insel. Das Land ist 100 Quadrat-Ri groß (一説于山欝陵本一島 地方百里).“ In diesen Dokumenten steht nichts Konkretes über die „Usan-Insel“, allein die Utsuryo-Insel wird beschrieben. Es gibt auch alte koreanische Dokumente, die eindeutig zeigen, dass es sich bei der Usan-Insel nicht um das heutige Takeshima handelt. Band 33 der Annalen von König Taejong im Februar seines 17. Regierungsjahres (1417) beinhaltet die Aussage, dass „der königliche Inspektor In-u Kim von der Usan-Insel zurückkehrte und als Geschenke langen Bambus ... mitbrachte. Er brachte außerdem 3 Inselbewohner mit. Auf der Insel gibt es etwa fünfzehn Familien und insgesamt 86 Männer und Frauen (按撫使金麟雨還自于山島 獻土産大竹水牛皮生苧綿子撿撲木等物 且率居人三名以来 其島戸凡十五口男女并八十六).“ Auf Takeshima wächst jedoch kein Bambus und es können dort auch keine 86 Personen wohnen.
Die Republik Korea behauptet, dass z. B. in „Dongguk Munheonbigo (Studie koreanischer Dokumente)“ von 1770 geschrieben steht, dass „Utsuryo und Usan Territorien der Provinz Usan“ sind. Die Angaben in Dokumenten ab dem 18. Jahrhundert basieren jedoch auf den wenig verlässlichen Aussagen einer Person namens Yong-Bok Ahn, der im Jahr 1696 heimlich nach Japan einreiste (vgl. F&A3). Selbst wenn es in Aufzeichnungen, die im 18. oder 19. Jahrhundert herausgegeben wurden, heißt: „Usan heißt in Japan Matsushima“, bedeutet das keineswegs, das es sich bei „Usan“, das in „Sejong Sillok Jiriji (Geographischer Anhang der wahrhaften Aufzeichnungen von König Sejong)“ aus dem 15. Jahrhundert und „Sinjeung Dongguk Yeoji Seungnam (Revidierte und erweiterte Ausgabe der Übersicht über die Geographie von Korea)“ aus dem 16. Jahrhundert verzeichnet ist, tatsächlich um die Insel „Takeshima“ handelt.
Alte Karten, die die Republik Korea als “Beweise” anführt*
Die Republik Korea behauptet, dass Takeshima in Karten aus dem 16. Jahrhundert als Usan-Insel eingezeichnet ist. Bei keiner der in den koreanischen Karten verzeichneten Usan-Inseln handelt es sich jedoch tatsächlich um Takeshima.
*Hinweis: Gemäß Völkerrecht gelten Karten, die nicht mit Verträgen in Verbindung stehen, nicht als Grundlage für territoriale Ansprüche; und selbst Karten, die in Verbindung mit Verträgen stehen, dienen nur zur Bestätigung dessen, was die Unterzeichner in dem Vertrag vereinbaren.
In der Karte in der Anlage von „Überarbeitete Ausgabe einer erweiterten Erhebung der Geographie Koreas“ sind die Utsuryo-Insel und die Usan-Insel als zwei getrennte Inseln eingezeichnet. Sollte es sich, wie von der Republik Korea behauptet, bei der Usan-Insel um das heutige Takeshima handeln, hätte diese als viel kleinere Insel als die Utsuryo-Insel östlich der Utsuryo-Insel eingezeichnet werden müssen. In dieser Karte ist die Usan-Insel jedoch ungefähr gleich groß wie die Utsuryo-Insel dargestellt und liegt zwischen der Koreanischen Halbinsel und der Utsuryo-Insel. Bei der Usan-Insel in der „Karte der acht Provinzen Koreas“ handelt es sich daher entweder um die Utsuryo-Insel, die als zwei Inseln eingezeichnet wurde, oder um eine imaginäre Insel. Es handelt sich jedenfalls nicht um die Insel Takeshima, die viel weiter östlich der Utsuryo-Insel liegt.

▲„Karte der acht Provinzen Koreas“, enthalten in „Revidierte und erweiterte Ausgabe der Übersicht über die Geographie von Korea“ (Kopie)
In koreanischen Karten ab dem 18. Jahrhundert taucht die Usan-Insel östlich der Utsuryo-Insel auf. Aber auch bei dieser Usan-Insel handelt es sich nicht um das heutige Takeshima.
Zum Beispiel ist die Usan-Insel in der „Karte der Utsuryo-Insel“ in Verbindung mit der Inspektion der Utsuryo-Insel durch Seok-chang Bak im Jahr 1711 östlich der Utsuryo-Insel eingezeichnet. Allerdings gibt es dort den Vermerk: „Sogenannte Usan-Insel, Felder mit Haejang-Bambus“. „Haejang-Bambus“ ist ein Zwergbambus (eine Art Bambusgras). Da jedoch auf der felsigen Insel Takeshima Pflanzen dieser Art nicht wachsen, handelt es sich bei dieser Usan-Insel in Wahrheit nicht um Takeshima. Auf der etwa 2 km östlich der Utsuryo-Insel liegenden Jukdo-Insel* wächst hingegen Zwergbambus. Es ist daher denkbar, dass es sich bei der „Usan-Insel“ in der „Karte der Utsuryo-Insel“ in Wirklichkeit um die Jukdo-Insel handelt.
*Jukdo-Insel: Kleine Insel ca. 2 km östlich der Utsuryo-Insel

▲Vermessungskarte der Utsuryo-Insel, Hydrographische Abteilung der Kaiserlichen Marine
Auch in der „Karte der Utsuryo-Insel“ in der von dem bekannten koreanischen Kartographen Jeong-ho Kim angefertigten Karte mit dem Namen „Cheonggudo“ aus dem Jahr 1834 ist östlich der Utsuryo-Insel eine längliche Insel eingezeichnet, die mit „Usan“ bezeichnet ist.
Da alle vier Seiten der Karte eine Einteilung (1 Einheit entspricht 10 koreanischen Ri, ca. 4 km) enthalten, sind die Entfernungen eindeutig. Anhand der Entfernung von 2 bis 3 km zwischen der Utsuryo-Insel und der Usan-Insel und aufgrund der Form der Insel zeigt diese Usan-Insel eindeutig die ca. 2 km von der Utsuryo-Insel entfernt liegende Insel Jukdo (und nicht Takeshima, das von der Utsuryo-Insel ca. 90 km entfernt ist).
D. h., es ist denkbar, dass es sich bei Usan in koreanischen Karten ab dem 18. Jahrhundert um „Jukdo“ handelt.

▲”Karte der Utsuryo-Insel” aus ”Cheonggudo” von 1834 (Copyright Tenri-Bibiliothek der Tenri-Universität”
Karten, die Jukdo ca. 2 km östlich der Utsuryo-Insel als Usan darstellen, stammen aus der Neuzeit. Die „Daehan Jeondo“, herausgegeben 1899 vom Wissenschaftlichen Redaktionsamt des Kaiserreichs Korea, ist eine moderne Karte mit Längen- und Breitengraden und zeigt „Usan“ direkt neben der Utsuryo-Insel. Auch bei diesem „Usan“ handelt es sich um Jukdo und nicht um das heutige Takeshima.

▲”Daehan Jeondo” (im Besitz des Verlags Toyo Bunko)
F3Wer war „Yong-bok Ahn“?
Yong-bok Ahn fuhr im Jahr 1693 zum Fischen zur Utsuryo-Insel (die damals in Japan „Takeshima“ genannt wurde) und traf dort auf die Familie Ohya, die ihn mit nach Japan nahm. 1696 fuhr er erneut nach Japan, dieses Mal aus eigenem Antrieb, um den Tottori-Clan zu verklagen. Anschließend wurde er jedoch von den koreanischen Behörden verhaftet und verhört, da er Korea ohne Erlaubnis verlassen hatte. Während des Verhörs sagte Yong-bok Ahn aus, dass er auf der Utsuryo-Insel mehrere Japaner getroffen habe, denen er eine Grenzverletzung vorwarf. Da er gehört habe, dass auf Matsushima Japaner wohnen, dachte er, dass es sich bei Matsushima um die Jasan-Insel handelt, die ebenfalls zu Korea gehört. Hieraus ist später in koreanischen Aufzeichnungen die Verbindung zwischen der Usan-Insel und dem heutigen Takeshima entstanden.
Als einen Beweis für ihren Anspruch auf Takeshima zitiert die Republik Korea die Aussagen, die Yong-bok Ahn während seines Verhörs gemacht hat.
Diese Aussagen von Yong-bok Ahn sind verzeichnet in den „Annalen von König Sukjong“ im 9. Monat des 22. Regierungsjahres von König Sukjong (1696). Im selben Dokument ist jedoch (im 2. Monat des 23. Regierungsjahres von König Sukjong) auch verzeichnet, dass die koreanische Regierung die Handlungen von Yong-bok Ahn ablehnt, woraus ersichtlich ist, dass er nicht als Vertreter von Korea gehandelt hat (vgl. Zusatz 1). Außerdem beinhaltet seine Aussage Aspekte, die nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen, sodass ihre Glaubwürdigkeit zweifelhaft ist (vgl. Zusatz 2).
◎Zusatz 1: Yong-bok Ahn ist kein Vertreter Koreas
Die folgenden Punkte zeigen, dass Yong-bok Ahn nicht als Vertreter von Korea gehandelt hat.
In den „Annalen von König Sukjong“ ist zur Reise von Yong-bok Ahn nach Japan Folgendes angegeben:
„Der Beamte Yi [Sejae世載] übermittelte dem König die Anfrage eines Abgesandten aus Tsushima, ob „der Mann aus Korea, der im vergangenen Jahr eine Klage vorgebracht hat, dies im Auftrag Koreas getan habe“ (去秋貴国人有呈単事出於朝令耶). Als Antwort übermittelte Yi: „Für den Fall, dass eine Klärung erforderlich ist, senden wir einen offiziellen Dolmetscher nach Edo und nicht etwa einen törichten Fischer, als hätten wir etwas zu befürchten“ (若有可弁送一訳於江戸 顧何所憚而乃送狂蠢浦民耶). […] Der Beamte für die Grenzverteidigung von Joseon erklärte: „Die koreanische Regierung hat nichts zu tun mit dem, was unwissende Leute sagen, die der Wind umhertreibt. (…至於漂風愚民 設有所作為 亦非朝家所知). Über diese Antwort an den Abgesandten von Tsushima wurde beraten und der König gab seine Zustimmung (請以此言及館倭允之).“ (Aus: Sukjong, 23. Jahr)
In einem Brief an den Feudalherren von Tsushima übermittelte Seon-bak Yi, Vize-Minister für Verhandlungen, die Zurückweisung von koreanischer Seite: „Der Mann, der im vergangenen Jahr angespült wurde, ist einer von denen, die am Meer leben und zur See fahren, und wenn sie in einen Sturm geraten, sofort von den Wellen zu Eurem Land getragen werden (昨年漂氓事濱海之人率以舟楫為業颿風焱忽易及飄盪以至冒越重溟轉入貴国). [...] Sollte er eine Klage vorgebracht haben, so handelt es sich um eine strafbare Fälschung (…若其呈書誠有妄作之罪). Er wurde daher von uns entsprechend den Gesetzen verbannt (故已施 幽殛之典以為懲戢之地).”
(Anmerkung: Der Feudalherr von Tsushima fungierte in der Edo-Zeit als offizieller Kontakt zur koreanischen Regierung)
Auf dem Schiff, mit dem Yong-bok Ahn segelte, wehte ein Banner mit der Aufschrift „Steuerbeamter der beiden Inseln der Utsuryo-Insel, Joseon. An Bord: Vasall Ahn“, und er selbst bezeichnete sich als „Steuer-Kontrolleur der beiden Inseln Utsuryo und Usan“. Diesen Titel hat er sich selbst ausgedacht, was er auch zugab. „Steuer-Kontrolleur“ oder „Steuer-Prüfer“ bezieht sich auf einen Steuereintreiber für die Inseln Utsuryo und Usan. Offensichtlich glaubte Yong-bok Ahn, dass die Usan-Insel eine große bewohnte Insel sei.
◎Zusatz 2: Glaubwürdigkeit der Aussagen von Yong-bok Ahn
Es gibt zahlreiche Widersprüche in der Aussage von Yong-bok Ahn, durch die sie unglaubwürdig wird.
Yong-bok Ahn war zwei Mal in Japan. Das erste Mal 1693, als er nach Japan gebracht wurde, um zu beweisen, dass er bei der Utsuryo-Insel (seinerzeit in Japan „Takeshima“ genannt) nicht zu fischen habe. Das zweite Mal 1696, als er heimlich nach Japan fuhr, um beim Tottori-Clan Klage einzureichen und vom Tottori-Clan ausgewiesen wurde. Die in den „Annalen von König Sukjong“ aufgezeichneten Aussagen von Yong-bok Ahn stammen von seinem Verhör durch den Beamten für die Grenzverteidigung von Joseon nach seiner Rückkehr. Demzufolge erhielt Yong-bok Ahn bei seinem ersten Aufenthalt in Japan einen Brief vom Edo-Shogunat, in dem geschrieben stand, dass die Utsuryo-Insel und die Usan-Insel koreanisches Territorium sind. Dieser Brief wäre ihm jedoch vom Tsushima-Clan abgenommen worden. Jedenfalls begannen die Verhandlungen zwischen Japan und Korea über den Fischfang rund um die Utsuryo-Insel, nachdem Yong-bok Ahn nach Japan gebracht und über den Tsushima-Clan wieder nach Korea zurückgeschickt worden war. Ein Schreiben, in dem es heißt, dass die Utsuryo-Insel und die Usan-Insel koreanisches Territorium sind, wurde ihm vom Edo-Shogunat zum Zeitpunkt seiner Reise nach Japan im Jahr 1693, also vor Beginn der Verhandlungen, nicht ausgehändigt.
Yong-bok Ahn hat ferner ausgesagt, dass bei seiner Überfahrt im Mai 1696 auf der Utsuryo-Insel viele Japaner waren. Im Januar hatten jedoch die Familien Ohya und Murakawa bereits ihre Lizenz für die Überfahrt zurückgegeben, da das Edo-Shogunat beschlossen hatte, die Überfahrt zur Utsuryo-Insel zu verbieten. Diese Weisung war dem Tottori-Clan übermittelt worden. Die Republik Korea argumentiert zwar, basierend auf der Aussage von Yong-bok Ahn, dass das Edo-Shogunat anlässlich der Überfahrt von Yong-bok Ahn im Jahr 1696 beschlossen habe, Japanern die Überfahrt zur Utsuryo-Insel zu verbieten, tatsächlich fuhr Yong-bok Ahn jedoch erst vier Monate, nachdem das Edo-Shogunat die Überfahrt zur Utsuryo-Insel verboten hatte, nach Japan.
Nach seiner Rückkehr nach Korea wurde Yong-bok Ahn verhört. Dabei sagte er aus, er habe zu den Japanern Folgendes gesagt: „Matsushima, d. h. Jasan (Usan-Insel), ist Territorium meines Landes, wie kommt Ihr dazu, hier zu wohnen? (松島即子山島、此亦我国地、汝敢住此耶)“. Da in diesem Jahr keine Japaner zur Utsuryo-Insel fuhren, entspricht diese Aussage nicht den Tatsachen. Yong-bok Ahn glaubte anscheinend, dass auf der Usan-Insel Menschen wohnen können. Als er im Jahr 1693 bei der Utsuryo-Insel fischte, erfuhr er von seinen Gefährten, dass sich im Nordosten der Utsuryo-Insel die Usan-Insel befindet (Takeshimakiji), und als er nach Japan gebracht wurde, sagte er aus, dass er eine „große Insel sah, viel größer als die Utsuryo-Insel“ (Byeonrye Jibyo). Es ist anzunehmen, dass Yong-bok Ahn aussagte: „Matsushima ist die Jasan (Usan)-Insel“, da er von dem Namen „Matsushima“ (das heutige Takeshima) während seines Aufenthaltes in Japan im Jahr 1693 erfahren hatte, und er diesen Namen mit der Usan-Insel in Verbindung brachte, von der Korea traditionell Kenntnis besaß. Die Aussage „Matsushima ist die Jasan-Insel“ besagt im Hinblick auf die Namen jedoch nicht, dass hiermit das heutige „Takeshima“ gemeint ist.
F4Gibt es irgendwelche Beweise dafür, dass Takeshima im Besitz von Korea war, bevor die japanische Regierung Takeshima im Jahr 1905 in das Territorium Japans eingliederte?
Nein. Die Republik Korea hat keine konkreten Beweise dafür vorgelegt, dass sich Takeshima in koreanischem Besitz befand.
Die Republik Korea beruft sich darauf, dass es sich bei Usan oder der Usan-Insel, die in alten koreanischen Dokumenten, z. B. „Sejong Sillok Jiriji (Geographischer Anhang der wahrhaften Aufzeichnungen von König Sejong)“ von 1454 und „Sinjeung Dongguk Yeoji Seungnam (Revidierte und erweiterte Ausgabe der Übersicht über die Geographie von Korea)“ von 1531 angegeben ist, um Takeshima handelt und daher schon von Alters her in ihrem Besitz ist.
„Usan“ oder „Usan-Insel“ in alten Dokumenten und Karten Koreas ist jedoch entweder ein anderer Name für die Utsuryo-Insel, oder eine andere, kleinere Insel neben der Utsuryo-Insel (Jukdo), nicht aber Takeshima.
Die Republik Korea behauptet ferner, dass „auf der Utsuryo-Insel durch die Kaiserlich-Koreanische Verordnung Nr. 41 (1900)* ein Kreis gebildet wurde und dieses Gebiet unter die Verwaltung des Kreises Utsu-Insel gestellt wurde, der die gesamte Insel Utsuryo und die Inseln Jukdo und Sokdo (Ishi-jima) umfasst” und, dass mit der Insel Sokdo die Insel Dokdo (koreanischer Name für Takeshima) gemeint ist.
Einen eindeutigen Beweis dafür, dass Takeshima „Ishi-jima“ ist, hat die Republik Korea jedoch bisher nicht erbracht. Selbst wenn mit Ishi-jima in der Kaiserlichen Verordnung Takeshima gemeint wäre, hat Korea zur Zeit dieser Verordnung die Kontrolle über Takeshima nie wirklich ausgeübt, sodass nicht behauptet werden kann, dass damit der Gebietsanspruch der Republik Korea begründet wurde.
(*Hinweis: Im Jahr 1882 beendete die koreanische Regierung ihre 470 Jahre andauernde „Leere Insel Politik“ bezüglich der Utsuryo-Insel und begann mit ihrer Erschließung. Da zahlreiche Japaner auf der Utsuryo-Insel wohnten, erfolgte später, im Juni 1900, eine gemeinsame Untersuchung durch Korea und Japan. Das „Kaiserreich Korea“ (im Oktober 1897 änderte Korea seinen Namen von Joseon in „Daehan Jeguk, das „große Han-Reich“) erließ im Oktober 1900 die „Kaiserliche Verordnung Nr. 41 zur Umbenennung der Utsuryo-Insel in „Utsu-Insel“ und Übernahme der Überwachung der Insel von einem Landmagistrat“ basierend auf dem Bericht über diese gemeinsame Untersuchung („Uldo-gi“ von Yong-jeong U), da ein Austausch mit ausländischen Reisenden und Händlern für wichtig erachtet wurde. In Paragraph 2 dieser Verordnung wird als Gebiet unter der Gerichtsbarkeit des „Bezirks Utsuryo“ die „gesamte Ulleungdo (Utsuryo-Insel), Jukdo (Takeshima) und Sokdo (Ishi-jima)“ bestimmt. Allerdings ist nicht spezifiziert, wo sich diese unvermittelt angeführte Insel Sokdo (Ishi-jima) befindet.
In dem Bericht der gemeinsamen Untersuchung, der dieser Verordnung vorausging, ist die Länge der Utsuryo-Insel mit 70 Ri (ca. 28 km), ihre Breite mit 40 Ri (etwa 16 km) und ihr Umfang mit 145 Ri angegeben (…全島長可為七十里 廣可為四十里 周廻亦可為一百四十五里). In dem Bericht von Außenminister Kon-ha Yi (1900) bezüglich des Antrags auf Kabinettsbeschluss für die Namensänderung von Utsuryo-Insel in Utsu-Insel und der Unterstellung der Überwachung der Insel unter ein Landmagistrat, heißt es: „Das Gebiet der betreffenden Insel umfasst 80 Ri in der Länge (ca. 32 km) und 50 Ri in der Breite (ca. 20 km).“ Hieraus geht klar hervor, dass Takeshima, das von der Utsuryo-Insel 90 km entfernt ist, außerhalb dieses Bereichs liegt und dass es sich bei der Insel Sokdo (Ishi-jima) nicht um Takeshima handelt. In der Nähe der Utsuryo-Insel gibt es zwei relativ große Inseln (wenige Kilometer von dieser Insel entfernt), Jukdo und Gwannumdo, sodass möglicherweise eine dieser beiden Inseln mit „Sokdo (Ishi-jima)“ gemeint ist.
1 Ri (Japan) = ca. 10 Ri (Korea) = ca. 4 km
F5Gehört Takeshima zu den Gebieten gemäß der Kairoer Erklärung, „die sich Japan mit Gewalt und Gier einverleibt hat“?
Nein. Das trifft nicht zu.
Die Republik Korea behauptet, dass Takeshima gemäß der Kairoer Erklärung unter die „Gebiete, die sich Japan mit Gewalt und Gier einverleibt hat“ fällt, die die Staatsoberhäupter der USA, des Vereinigten Königreichs und Chinas im Zweiten Weltkrieg verkündet hatten. Takeshima gehörte jedoch nie zum koreanischen Territorium. Japan hatte spätestens seit Mitte des 17. Jahrhundert die Souveränität über diese Insel inne, bestätigte dies, indem Takeshima mittels Kabinettsbeschluss im Jahre 1905 in die Präfektur Shimane eingegliedert wurde, und übte seine Souveränität friedlich und kontinuierlich aus. Dies zeigt deutlich, dass Takeshima kein Gebiet ist, das Korea von Japan weggenommen wurde.
Die abschließende Gebietsaufteilung nach einem Krieg erfolgt auf der Basis eines internationalen Vertrages, z. B. eines Friedensvertrages. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde im Friedensvertrag von San Francisco das Staatsgebiet Japans rechtlich festgelegt. Die Kairoer Erklärung hat keinerlei abschließenden Einfluss auf die Festlegung des japanischen Territoriums. Im Friedensvertrag von San Francisco wird bestätigt, dass Takeshima zum japanischen Territorium gehört.
F6Wurde Takeshima nach dem Zweiten Weltkrieg durch SCAP vom japanischen Territorium abgetrennt?
Nein, SCAP (der Oberkommandierende für die Alliierten Mächte) war nicht zuständig für die Aufteilung des Territoriums.
Die Republik Korea behauptet, dass SCAPIN (Anweisungen des Oberkommandierenden für die Alliierten Mächte) Nr. 677 (vgl. Zusatz 1) und Nr. 1033 (vgl. Zusatz 2) Takeshima vom Territorium Japans abtrennen. In der Erläuterung der Republik Korea wird jedoch nicht erwähnt, dass in beiden Verordnungen, auf die sich die Behauptungen der Republik Korea stützen, ausdrücklich festgelegt ist: „Keine Maßnahme in dieser Anweisung ist als endgültige Bestimmung von territorialen Zugehörigkeiten durch die Alliierten Mächte aufzufassen.“ Die Behauptung der Republik Korea ist daher nicht haltbar.
Das Territorium Japans wurde nach dem Zweiten Weltkrieg im Friedensvertrag von San Francisco (1952) rechtlich festgelegt. Sowohl aufgrund der Tatsachen als auch aufgrund des Völkerrechts hat die Behandlung von Takeshima durch SCAP vor Inkrafttreten dieses Vertrages keinerlei Auswirkung auf die Souveränität über Takeshima.
◎Zusatz 1: SCAPIN Nr. 677
Im Januar 1946 forderte der Oberkommandierende für die Alliierten Mächte im Zuge von SCAPIN Nr. 677, dass die japanische Regierung das Ausüben von politischer bzw. verwaltungstechnischer Souveränität über einem Teil ihres Territoriums oder die Absicht hierzu einstellen solle. In Paragraph 3 heißt es: „Im Sinne dieser Anweisung ist Japan so definiert, dass die vier Hauptinseln von Japan (Hokkaido, Honshu, Kyushu und Shikoku) und die ca. 1000 kleineren angrenzenden Inseln einschließlich der Tsushima-Inseln und Ryukyu (Nansei)-Inseln nördlich des 30. Längengrades (ohne die Kuchinoshima-Insel) eingeschlossen sind.“ Als Inseln, die nicht enthalten sind, wird Takeshima zusammen mit der Utsuryu-Insel, Cheju-do, den Izu-Inseln und den Ogasawara-Inseln aufgeführt.
In Paragraph 6 dieser Anweisung heißt es jedoch eindeutig: „Nichts in dieser Anweisung darf als Hinweis auf eine alliierte Politik ausgelegt werden in Bezug auf die endgültige Festlegung der kleineren Inseln, die in Artikel 8 der Potsdamer Erklärung angeführt werden (Potsdamer Erklärung, Artikel 8: „Die japanische Souveränität soll auf die Inseln Honshu, Hokkaido, Kyushu, Shikoku und kleinere Inseln begrenzt werden, die von uns festgelegt werden.“) Diesen Punkt erwähnt die koreanische Seite überhaupt nicht.
◎Zusatz 2: SCAPIN Nr. 1033
Im Juni 1946 erweiterten die Alliierten Mächte mit SCAPIN Nr. 1033 das Gebiet, in dem Japan der Fisch- und Walfang erlaubt wurde (sogenannte „MacArthur Linie“). In Paragraph 3 steht hierzu: „Sich Takeshima näher als zwölf (12) Meilen zu nähern sowie jeglicher Kontakt mit dieser Insel ist japanischen Schiffen und deren Besatzung untersagt.“
Paragraph 5 dieser Verordnung legt jedoch ausdrücklich fest: „Diese Erlaubnis ist weder im Hinblick auf dieses noch irgendein anderes Gebiet Ausdruck einer Maßnahme der Alliierten Mächte bezüglich einer endgültigen Entscheidung über die staatliche Souveränität, Staatsgrenzen oder Fischfangrechte.“ Auch dieser Punkt wird von Seiten der Koreanischen Republik nicht erwähnt.
Die „MacArthur Linie“ wurde am 25. April 1952 aufgehoben. Drei Tage später, am 28. April, verlor die Direktive der Aufhebung der Exekutivgewalt mit Inkrafttreten des Friedensvertrages von San Francisco zwangsläufig ihre Wirksamkeit.