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Takeshima

Japans konsequente Position zur territorialen Souveränität über Takeshima

Takeshima ist, basierend auf den historischen Fakten und dem Völkerrecht, ohne jeden Zweifel ureigener Bestandteil Japans .

Die Republik Korea hält Takeshima illegal besetzt. Dafür gibt es nach dem Völkerrecht keine Rechtfertigung. Allen Maßnahmen, die die Republik Korea aufgrund solch einer illegalen Besetzung hinsichtlich Takeshima ergreift, fehlt die rechtliche Rechtmäßigkeit.

Japan wird sich weiterhin bemühen, den Disput um die territoriale Souveränität über Takeshima auf der Grundlage des Völkerrechts und in besonnener sowie friedlicher Weise beizulegen.

Anmerkung: Die Republik Korea hat bisher keinerlei eindeutige Beweise für ihre Behauptung vorgelegt, dass sie bereits vor der effektiven Kontrolle Takeshimas und der Bestätigung der territorialen Souveränität durch Japan ab 1905 selbst die effektive Kontrolle über Takeshima ausgeübt hat.

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