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Pressekonferenz von Premierminister Abe anlässlich des Kabinettsbeschlusses vom 01.07.2014
provisorische Übersetzung
Premierminister Abe:
Das Leben der Bürger und ihr friedliches Auskommen in jedweder Situation zu gewährleisten – dies ist die große Verpflichtung, die ich als Premierminister von Japan habe. Ausgehend davon hat das Kabinett heute die Grundlinien für die Ausarbeitung neuer Gesetzesvorschriften für den Bereich Sicherheit verabschiedet. Sie sind das Ergebnis intensiver Konsultationen zwischen den Koalitionsparteien LDP und Komei-Partei. Allen an diesen Konsultationen Beteiligten möchte ich für ihr ausgesprochen großes Bewusstsein in Bezug auf ihre Verantwortung und die Wichtigkeit dieser Angelegenheit meinen Dank aussprechen.
Ist unter der derzeitigen Verfassung ein Recht auf kollektive Selbstverteidigung gestattet? Das ist keine abstrakte und theoretische Diskussion. Es ist eine Diskussion darüber, was im Rahmen der derzeitigen Verfassung unternommen werden muss, um in einer Situation, die tatsächlich eintreten kann, das Leben der Bürger und ihr friedliches Auskommen zu gewährleisten.
Nehmen wir folgendes Beispiel: Im Ausland bricht plötzlich ein Konflikt aus, und dort lebende japanische Bürger werden von unserem Verbündeten, den Vereinigten Staaten, die über die entsprechenden Kapazitäten verfügen, gerettet und auf dem Seeweg abtransportiert. Es kommt dann zu einem Angriff auf das Schiff mit den Geretteten in den Gewässern im Umfeld Japans. Dies stellt keinen Angriff auf unser eigenes Land dar. Trotzdem sollten die Selbstverteidigungsstreitkräfte das amerikanische Schiff beschützen können, um das Leben der an Bord befindlichen Japaner zu retten. Der jetzige Kabinettsbeschluss soll genau dies ermöglichen.
Ich denke nicht, dass die japanische Verfassung, die das Glück der Menschen anstrebt, dazu auffordert, der Verantwortung für den Schutz unserer Bürger in einer solchen Situation nicht gerecht zu werden. Diese Auffassung teile ich mit den Mitgliedern der Regierungsparteien, und daher wurde der heutige Beschluss gefasst.
Aber selbst wenn das gerade beschriebene Szenario tatsächlich so eintreten würde, wäre es auf den Fall beschränkt, dass keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Zudem muss unser Eingreifen dann auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt sein.
Die grundlegende Überlegung in Bezug auf die Interpretation unserer jetzigen Verfassung erfährt auch durch den heutigen Kabinettsbeschluss keinerlei Veränderung. Auch das bisher schon gültige Prinzip, eine Entsendung von Truppen ins Ausland in der Regel nicht zu gestatten, bleibt unverändert bestehen. Es wird auch künftig unter keinen Umständen passieren, dass sich die Selbstverteidigungsstreitkräfte an Kämpfen wie im Golfkrieg oder im Irakkrieg beteiligen. Bei einigen besteht das Missverständnis, Japan könne zum Schutz eines anderen Staates in einen Krieg verwickelt werden. Dies wird jedoch nicht passieren. Die japanische Verfassung gestattet ausschließlich Maßnahmen zur Selbstverteidigung, um die Existenz unseres Landes sicherzustellen und das Leben unserer Bürger zu beschützen. Auch künftig wird es keine Anwendung von militärischer Gewalt geben, die der Verteidigung eines anderen Staates dient. Vielmehr besitzt die Vorbereitung auf alle möglichen Umstände das große Potential, auf alle Vorhaben, Japan mit Krieg zu überziehen, abschreckend zu wirken. Es stellt somit ein großes Abschreckungspotential dar.
Durch den jetzigen Kabinettsbeschluss wird die Furcht, dass Japan in einen Krieg hineingezogen wird, weiter verringert. Es wird unter gar keinen Umständen dazu kommen, dass Japan sich zu einem Land entwickelt, das erneut Krieg führt. Dies möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen.
Wir dürfen die Schrecken des Krieges kein zweites Mal wiederholen. Auf der Grundlage dieser zutiefst verinnerlichten Überzeugung hat Japan in den fast siebzig Jahren seit Kriegsende kontinuierlich seinen Weg als ein dem Frieden verpflichteter Staat beschritten.
Allerdings wurde dieser Weg nicht allein dadurch verwirklicht, indem wir den Begriff des dem Frieden verpflichteten Staates bloß im Mund führen. Vielmehr bin ich davon überzeugt, dass er das Resultat der Anstrengungen der vorhergehenden Generationen darstellt, die sich dem Wandel der internationalen Gemeinschaft gestellt und entschlossen gehandelt haben, etwa mittels der Gründung der Selbstverteidigungsstreitkräfte, der Revision des japanisch-amerikanischen Sicherheitsvertrags oder der Teilnahme an den Blauhelmmissionen (PKO) der Vereinten Nationen.
Als die Verfassung erstellt wurde, wurde diskutiert, dass Japan auch auf den Krieg als Mittel zur Selbstverteidigung verzichtet habe. Allerdings hat, als sich der Kalte Krieg zwischen Ost und West immer mehr verschärfte, Premierminister Yoshida eigenhändig die Selbstverteidigungsstreitkräfte ins Leben gerufen. Es braucht nicht betont zu werden, dass die Selbstverteidigungsstreitkräfte danach eine überaus wichtige Rolle beim Schutz des Lebens und des Auskommens der Bürger unseres Landes gespielt haben.
1960 wurde der Sicherheitsvertrag zwischen Japan und den Vereinigten Staaten erneuert. Damals gab es viel Kritik dahingehend, dass Japan in einen Krieg hineingezogen werden könnte. Man kann sagen, dass dieses Argument quasi den Mittelpunkt der Kritik bildete. Das gestärkte japanisch-amerikanische Bündnis hat als Abschreckungspotential über viele Jahre hinweg einen wichtigen Beitrag für den Frieden Japans und dieser Region geleistet.
Nach dem Ende des Kalten Krieges, als überall regionale Konflikte ausbrachen, wurde der Weg zur Beteiligung der Selbstverteidigungsstreitkräfte an den PKO der VN freigemacht. Auch damals gab es Kritik, dass dies den Weg in den Krieg bedeute. Tatsächlich aber hat das Engagement der Selbstverteidigungsstreitkräfte in Kambodscha, Mosambik oder Südsudan einen großen Beitrag zum Frieden in der Welt geleistet, und sie haben dafür Dank und große Anerkennung erfahren.
Bisher haben die Menschen in Japan stets auf den Wandel der Zeiten reagiert und auf der Grundlage des von der Verfassung propagierten Prinzips des Pazifismus ihr Bestes gegeben und unsere Außen- und Sicherheitspolitik reformiert. Das Treffen einer Entscheidung wird stets auch von Kritik begleitet. Aber indem wir Kritik nicht gefürchtet und unseren Wunsch nach Frieden in verantwortungsvolles Handeln umgesetzt haben, hat sich Japan zu einem dem Frieden verpflichteten Staat entwickelt. Daran besteht kein Zweifel.
Der Weg Japans als ein dem Frieden verpflichteter Staat wird sich auch künftig nicht ändern. Vielmehr werden wir diesen Weg mit noch größerer Entschlossenheit beschreiten. Der Kabinettsbeschluss von heute stellt gerade eben den Entschluss hierfür dar.
Die internationale Situation, in der Japan sich heute wiederfindet, gestaltet sich zunehmend schwierig. Wir müssen daher an alle möglichen Situationen denken und nahtlose Gesetzesvorschriften für den Bereich der Sicherheit erarbeiten, um das Leben unserer Bürger und ihr friedliches Auskommen zu beschützen.
Selbstverständlich wäre es am besten, wenn eine solche Situation erst gar nicht eintreten würde. Gerade deshalb wird Japan nun noch mehr als bisher bereits einen Beitrag für Frieden und Stabilität weltweit leisten.
Darüber hinaus sollte jeder Konflikt nicht durch Gewalt, sondern auf der Grundlage des Völkerrechts mit außenpolitischen Mitteln gelöst werden. Ich habe die internationale Gemeinschaft immer wieder auf die große Bedeutung der Herrschaft des Rechts hingewiesen. Darüber hinaus muss man jedoch auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Und ich bin davon Überzeugt, dass gerade dieses Vorbereitet sein das große Potential in sich birgt, damit diese Eventualitäten nicht eintreten.
Auf der Grundlage des heutigen Kabinettsbeschlusses werde ich eine Arbeitsgruppe für die entsprechenden Gesetzesvorschriften ins Leben rufen, die umgehend ihre Arbeit aufnimmt, um das Leben unserer Bürger und ihr friedliches Auskommen zu beschützen. Es wird nun eine gründliche Prüfung vorgenommen werden und der Gesetzentwurf wird, sobald er fertiggestellt ist, dem Parlament zur Beratung vorgelegt.
Unseren Frieden bekommen wir nicht von irgendjemand anderen geschenkt. Es gibt nur den Weg, ihn für uns selbst zu schaffen. Ich werde mich auch künftig dafür einsetzen das Verständnis der Bürger dieses Landes zu erlangen und dafür mein Vorgehen ausführlich erläutern. Und ich möchte zusammen mit den Menschen in diesem Land den Weg nach vorne beschreiten.
Soweit meine Ausführungen.
Regierungssprecher:
Sie dürfen nun Ihre Fragen stellen.
Bitte heben Sie die Hand, wenn Sie eine Frage haben. Ich werde Sie dann aufrufen und bitte darum, dass Sie vor Ihrer Frage zunächst Ihr Unternehmen, für das Sie tätig sind, sowie Ihren Namen nennen.
Bitte!
Journalist:
Uno von der Hokkaido Shimbun.
In Bezug auf den Inhalt des heutigen Kabinettsbeschlusses besteht einerseits die Auffassung, dass dadurch das Abschreckungspotential gegenüber einem Angriff auf Japan erhöht wird. Als Voraussetzung für die Anwendung militärischer Gewalt wird z.B. die eindeutige Gefahr, dass das Leben der Bürger von Grund auf bedroht ist, genannt. Dabei hat man das Gefühl, dass diese Formulierung doch recht abstrakt ist. Es wird darauf verwiesen, irgendeine künftige Regierung könnte beschließen, diese Bestimmung in einem erweiterten Sinne zu interpretieren, so dass es keinen eindeutigen Kontrollmechanismus gebe. Wie denken Sie, Herr Ministerpräsident, darüber?
Des Weiteren heißt es in Bezug auf die Aktivitäten der Selbstverteidigungsstreitkräfte, man erwarte einerseits von Amerika, das nicht länger die Rolle des Weltpolizisten spielen will, seine in der Region Ostasien geforderte Rolle, angefangen bei den Senkaku-Inseln, in angemessenerer Weise auszuüben. Dann wird wiederum darauf verwiesen, dass die Möglichkeit nun größer wird, dass Angehörige der Selbstverteidigungsstreitkräfte in Kämpfe verwickelt werden und Blut fließt. Was ist Ihre Auffassung in Bezug auf diesen Punkt, Herr Premierminister?
Premierminister Abe:
Man kann sagen, dass bei den drei neuen Voraussetzungen fast dieselbe grundlegende Auffassung besteht, wie bei den drei bisherigen Voraussetzungen. Es handelt sich dabei um die Voraussetzungen für eine Anwendung von militärischer Gewalt, aber diese drei neuen Voraussetzungen unterscheiden sich – ich wiederhole mich hier – von ihrer grundlegenden Auffassung her so gut wie gar nicht von den vorherigen. Man kann sogar sagen, dass auch die Formulierungen fast gleichlautend sind.
Der Beschluss des Kabinetts zielt darauf ab, bei einer in der Realität auftretenden Situation das Leben der Bürger und ihr friedliches Auskommen zu beschützen. Die Anwendung von militärischer Gewalt ist nur dann gestattet, wenn sie der Selbstverteidigung dient und auf das kleinstmögliche Maß beschränkt ist. Was diese bisherige grundlegende Auffassung in Bezug auf die Interpretation der Verfassung anbelangt, gibt es keinerlei Unterschied. Folglich wird der Normencharakter der Verfassung nicht verändert, und die drei neuen Voraussetzungen stellen einen eindeutigen Kontrollmechanismus dar.
Zudem bedeutet dieser Kabinettsbeschluss nicht, dass das Recht auf kollektive Selbstverteidigung ausgeübt werden kann. Dazu kommt, dass auch bei einer tatsächlichen Ausübung in gleicher Weise wie beim Recht auf individuelle Selbstverteidigung die Zustimmung des Parlaments erforderlich ist. Für Japan als demokratischer Staat ist es selbstverständlich, dass wir eine Entscheidung nur mit allergrößter Sorgfalt treffen werden.
Aufgrund des aktuellen Kabinettsbeschlusses werden nun die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf alle möglichen Situationen reagieren zu können. Dies ermöglicht ein lückenloses Reagieren und erhöht so das Abschreckungspotential. Der Frieden und die Sicherheit Japans können dadurch, nämlich durch die Erhöhung des Abschreckungspotentials, noch mehr gefestigt werden.
Regierungssprecher:
Ich bitte um weitere Fragen. Die Dame in der Mitte, bitte.
Journalistin:
Yamaguchi von der Nachrichtenagentur AP.
Der jetzige Beschluss, das Recht auf kollektive Selbstverteidigung anzuerkennen, stellt einen wichtigen Wendepunkt innerhalb der Verteidigungspolitik unseres Landes dar. Welche Vision haben Sie, Herr Premierminister, in Bezug auf das künftige Japan? Wird Japan dadurch zu einem sogenannten normalen Land?
Dass auf diese Weise das Abschreckungspotential erhöht wird und Japan zu einem Land wird, das einen größeren internationalen Beitrag leistet, wie auch der Schutz des Friedens eröffnen nun auch die Möglichkeit, dass wir Opfer zu beklagen haben werden. Wie sollten sich die Menschen in Japan darauf einstellen? Wie wird sich durch den heutigen Kabinettsbeschluss unser aller Leben als ganz normale Bürger ändern?
Premierminister Abe:
Der jetzige Kabinettsbeschluss zeigt angesichts des sich immer schwieriger gestaltenden sicherheitspolitischen Umfelds Japans die Grundlinien für die Ausarbeitung von neuen Gesetzesvorschriften im Bereich Sicherheit auf, wobei der Fokus darauf liegt, was für den Schutz des Lebens unserer Bürger und ihres friedlichen Auskommens getan werden muss. Ich glaube, dass dadurch das Abschreckungspotential erhöht sowie ein noch aktiverer Beitrag als bisher für Frieden und Stabilität der Region und der Staatengemeinschaft als Ganzes geleistet werden kann. Dies wiederum wird dazu führen, dass der Frieden und die Sicherheit Japans noch mehr gefestigt werden.
Der von der Verfassung propagierte Pazifismus wird auch in Zukunft gewahrt bleiben. Der Weg eines dem Frieden verpflichteten Staates, den Japan nach dem Krieg kontinuierlich beschritten hat, wird sich auch künftig keineswegs ändern. Der jetzige Kabinettsbeschluss wird meiner Auffassung nach diesen Weg vielmehr noch deutlicher machen. Zudem habe ich unsere grundlegende Auffassung und den proaktiven Beitrag zum Frieden, die dem Kabinettsbeschluss zugrunde liegen, bei meinen Treffen mit anderen Staats- und Regierungschefs ausführlich erläutert. Ich habe zudem eine zusammenfassende schriftliche Erläuterung in verschiedenen Sprachen, etwa auf Englisch, Französisch, Spanisch oder Portugiesisch, überreicht und von vielen Staaten Verständnis für unser Vorgehen erlangt.
Die Angehörigen der Selbstverteidigungsstreitkräfte sind derzeit, auch in diesem Moment, beispielsweise vor der Küste Somalias mit der Bekämpfung der Piraterie befasst. Oder sie versehen etwa im Luftraum über dem Ostchinesischen Meer oder auf hoher See in vielfältiger Weise ihren Dienst. Obwohl dieser Dienst von Zeit zu Zeit auch Gefahren beinhaltet, erfüllen sie ihre Aufgaben zum Schutz des Lebens unserer Bürger in aller Stille. Dafür bin ich ihnen dankbar, und ich möchte ihnen für ihr mutiges Agieren meinen Respekt erweisen. Ich bin stolz auf sie und davon überzeugt, dass sie sich auch in Zukunft für den Schutz der Menschen in Japan und für den Schutz unseres Lebens einsetzen werden.
Regierungssprecher:
Der Nächste, bitte.
Journalist:
Takeshima von der Mainichi Shimbun.
Sie haben vorhin gesagt, dass Sie nun eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen wollen. Ich denke, dass in der Bevölkerung großes Interesse dahingehend besteht, auf welche Weise die jetzt vorgestellten Grundlinien im Parlament diskutiert werden. Welche Überlegungen bestehen Ihrerseits in Bezug auf den Zeitplan für eine Gesetzesänderung in Bezug auf die drei Punkte Grauzonen, internationale Zusammenarbeit und das kollektive Selbstverteidigungsrecht?
Premierminister Abe:
Ich denke, dass wir die Gesetzesänderungen umgehend in Angriff nehmen müssen. In Bezug auf den heutigen Kabinettsbeschluss, auf die von Ihnen angeführten Grauzonen oder in Bezug auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung bzw. die kollektive Sicherheit ist es nicht so, dass die Selbstverteidigungsstreitkräfte hier umgehend aktiv werden können. Die Ausarbeitung der Gesetzesvorschriften wird nun, wie bereits gesagt, erst beginnen. Bei dieser Ausarbeitung möchten wir in engem Kontakt mit den Regierungsparteien stehen – auch was den Zeitplan anbelangt – und eine intensive Zusammenarbeit gestalten.
Zum jetzigen Zeitpunkt bin ich noch nicht in der Lage, Ihnen einen Zeitpunkt zu nennen, wann diese Arbeit abgeschlossen sein wird, schließlich fangen wir gerade erst an.
Regierungssprecher:
Ich bitte um die nächste Frage. Aus Zeitgründen wird dies die letzte sein.
Journalist:
Takeuchi von Nippon TV.
Welcher Anlass bzw. welcher Ursprung liegt eigentlich Ihrer Überzeugung zugrunde, sich mit der Frage des kollektiven Selbstverteidigungsrechts befassen zu müssen? Können Sie uns dazu etwas sagen?
Premierminister Abe:
Während der Regierung Koizumi gab es die sogenannte Gesetzgebung für den Ernstfall bzw. die Erarbeitung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung; ich war seinerzeit stellvertretender Chefkabinettsekretär. Damals wurde mir klar, dass auch sechzig Jahre nach Kriegsende die Gesetzesvorschriften zum Schutz der Unabhängigkeit Japans und des Lebens unserer Bürger unzureichend sind.
Von damals her gab es noch Hausaufgaben, die erledigt werden müssen. Dies sind die jetzigen Grauzonen z.B. im Rahmen der kollektiven Sicherheit oder der PKO-Aktivitäten. Ist es wirklich in Ordnung, dass bei einem Angriff auf unsere Selbstverteidigungsstreitkräfte die Streitkräfte anderer Staaten, die gemeinsam mit uns operieren, diesen zu Hilfe eilen können, während das umgekehrt nicht geht? Oder dass, wenn Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen in Gefahr geraten, die Selbstverteidigungsstreitkräfte sie nicht beschützen können? Führende Vertreter der USA haben mir gegenüber deutlich gemacht, dass die US-Streitkräfte bzw. die USA der Verpflichtung zur Verteidigung Japans gemäß Artikel 5 des Sicherheitsvertrags nachkommen werden. Mir wurde aber auch gesagt, dass ich einmal über Folgendes nachdenken sollte: Wenn z.B. ein US-Kriegsschiff, das zum Schutz Japans auf Patrouille ist, angegriffen wird, dann kann ein in der Nähe befindliches japanisches Kriegsschiff, das über die Fähigkeit verfügt, das amerikanische Schiff zu beschützen, ihm nicht helfen bzw. keinerlei Maßnahmen zu dessen Schutz ergreifen. Werden die Menschen in den USA dann Vertrauen in Japan haben oder den Willen besitzen, Japan gemeinsam mit uns zu verteidigen?
Angesichts des zunehmend schwieriger werdenden sicherheitspolitischen Umfelds wird gerade durch die Schaffung von nahtlosen Regelungen das Abschreckungspotential erhöht. Und durch Regelungen, die keinerlei Lücken offenlassen, werden Japan und die Region zu einer noch friedlicheren und stabileren Region werden. Aufgrund dieser Überlegungen konnte nun in diesem Sinne der jetzige Kabinettsbeschluss verabschiedet werden.
Als Premierminister habe ich die Verpflichtung, mich unterschiedlichsten Aufgaben zuzuwenden und sie, ohne die Augen davor zu verschließen, entschlossen in Angriff zu nehmen, um das Leben der Bürger in diesem Land und ihr friedliches Auskommen zu beschützen. Der heutige Kabinettsbeschluss wurde im Rahmen dieser Verpflichtung verabschiedet.
Regierungssprecher:
Die vorgesehene Zeit ist bereits überschritten, daher möchte ich diese Pressekonferenz hiermit beenden. Vielen Dank.
- Zum Kabinettsbeschluss zu Massnahmen für die Gesetzgebung über die Sicherheit vom 01.07.2014