HomeAußenpolitikNördliche Territorien

Außenpolitik


Überblick über das Problem der Nördlichen Territorien Japans

 

1. Das Problem der Nördlichen Territorien Japans

(1) Japan war die Existenz der so genannten Vier Nördlichen Inseln (Etorofu, Kunashiri, Shikotan und die Inselgruppe Habomai ) früher als Russland bekannt. Zahlreiche Japaner haben diese Region bereist, und nach und nach hat Japan seine Herrschaft über diese Inseln etabliert. Russlands Einfluss reichte nie weiter südlich als bis zur Insel Uruppu.

(2) 1855 schlossen Japan und Russland in friedlicher und freundschaftlicher Form den Japanisch-Russischen Handels-, Schiffahrts- und Grenzziehungsvertrag (Vertrag von Shimoda) ab. In diesem Vertrag wurde die Grenzziehung zwischen beiden Staaten bestätigt, die sich auf natürliche Weise zwischen den Inseln Etorofu und Uruppu herausgebildet hatte. Auch danach waren die Vier Nördlichen Inseln nie Bestandteil eines anderen Staates.

(3) Im Vertrag über den Tausch von Sachalin gegen die Kurilen von 1875 erhielt Japan die Kurilen und Russland die Insel Sachalin. Für die Kurilen sind in diesem Vertrag die Namen von sämtlichen 18 Inseln aufgeführt. Die Namen der Vier Nördlichen Inseln sind hierin jedoch nicht enthalten. Dies macht deutlich, dass diese Inseln bereits damals als japanisches Territorium galten und ausdrücklich von den Kurilen unterschieden wurden.

(4) 1945, gegen Ende des Zweiten Weltkriegs, brach die Sowjetunion den noch gültigen Japanisch-Sowjetischen-Neutralitätsvertrag und erklärte Japan den Krieg. Nachdem Japan die Erklärung von  Potsdam angenommen hatte, besetzte die Sowjetunion zwischen dem 28. August und dem 5. September alle Vier Nördlichen Inseln.

(5) Zu diesem Zeitpunkt lebten keine russischen Staatsbürger auf diesen Inseln, wohl aber etwa 17.000 japanische Staatsbürger. Die Sowjetunion erklärte die Inseln 1946 einseitig zu ihrem Staatsgebiet und wies bis 1949 alle Japaner von dort aus.

(6) 1951 wurde der Friedensvertrag von San Francisco abgeschlossen, mit dem Japan auf die Kurilen verzichtete. Hierzu gehören jedoch nicht die Vier Nördlichen Inseln. Die Vereinigten Staaten, die diesen Friedensvertrag entworfen hatten, vertreten offiziell den Standpunkt, dass die Vier Nördlichen Inseln stets ein Teil des japanischen Staatsgebietes waren und nach wie vor rechtmäßig japanisches Territorium sind. Damit unterstützen die Vereinigten Staaten konsequent Japans Standpunkt.

(7) 1956 unterzeichneten Japan und die Sowjetunion die Gemeinsame japanisch-russische Erklärung, die als internationaler Vertrag von den Parlamenten beider Staaten ratifiziert wurde. Mit dieser Erklärung wurden die diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Staaten wieder aufgenommen. Jedoch wurde bei den Verhandlungen kein gemeinsamer Standpunkt zum Territorialproblem erreicht. In Artikel 9 der Erklärung kamen beide Länder überein, die Verhandlungen zum Abschluss eines Friedensvertrages fortzusetzen; die Sowjetunion stimmte zu, nach Abschluss eines Friedensvertrages die Habomai-Inselgruppe und die Insel Shikotan an Japan zurückzugeben.

(8) In der Erklärung von Tokyo von 1993 sind die Namen der Vier Nördlichen Inseln einzeln aufgeführt und es wurde festgehalten, dass es beim Territorialproblem um die Frage der territorialen Zugehörigkeit dieser Inseln geht. Zudem wurden für die Verhandlungen zum Abschluss eines Friedensvertrages eindeutige Richtlinien aufgezeigt: Ein Friedensvertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn dieses Problem (a) basierend auf den historischen und rechtlichen Fakten, (b) auf der Grundlage der von beiden Ländern in Übereinstimmung verfassten Dokumente und (c) auf der Grundlage von Recht und Gerechtigkeit gelöst wird.

(9) In der Erklärung von Irkutsk von 2001 wurde bekräftigt, dass die Gemeinsame Erklärung von 1956 ein grundlegendes und rechtsgültiges Dokument ist, das den Ausgangspunkt des Verhandlungsprozesses festlegt. Darüber hinaus wurde erneut die Notwendigkeit eines Friedensvertrages bestätigt, der basierend auf der Erklärung von Tokyo von 1993 vermittels der Lösung der Frage der territorialen Zugehörigkeit der Vier Nördlichen Inseln abgeschlossen werden soll.

(10) Im Januar 2003 unterzeichneten Ministerpräsident Koizumi und Präsident Putin die "Japanisch-Russische Agenda" und bekräftigten ihren Willen, das Problem der territorialen Zugehörigkeit der Vier Nördlichen Inseln zu lösen, so rasch wie möglich einen Friedensvertrag zu schließen und die bilateralen Beziehungen vollständig zu normalisieren.

(11) Als Ministerpräsident Koizumi im Mai 2003 anlässlich der Feiern zum 300-jährigen Bestehen von Sankt Petersburg Russland besuchte, erklärte Präsident Putin, er wolle den Territorialstreit beilegen und er habe nicht vor, die Lösung dieses für Russland wichtigen Problems hinauszuzögern oder dieses "in Vergessenheit geraten zu lassen".

(12) Beim japanisch-russischen Gipfelgespräch während des G8-Gipfels auf Sea Island im Juni 2004 sagte Präsident Putin, dass das wichtige Problem eines Friedensvertrages stets  Bestandteil der bilateralen Gesprächsagenda sei und er nicht die Absicht habe, einer Diskussion über dieses Problem auszuweichen.

(13) Die japanische Regierung möchte die Zusammenarbeit mit Russland auf zahlreichen Gebieten weiter ausbauen. Sie setzt sich aktiv für Verhandlungen über einen Friedensvertrag ein, um auf diese Weise das Problem der territorialen Zugehörigkeit der Vier Nördlichen Inseln zu beenden und umgehend einen Friedensvertrag abzuschließen.

 

2. Japans grundsätzlicher Standpunkt

(1) Die Nördlichen Territorien sind japanisches Staatsgebiet, das von Russland unrechtmäßig besetzt gehalten wird. Auch die Regierung der Vereinigten Staaten unterstützt konsequent Japans Standpunkt.

(2) In Bezug auf die Lösung des Problems der Nördlichen Territorien wird Japan
1) für den Fall, dass die territoriale Zugehörigkeit der Nördlichen Territorien zu Japan bestätigt werden sollte, mit Blick auf den Zeitpunkt und die Art und Weise der tatsächlichen Rückgabe flexibel sein und
2) die Menschenrechte, die Interessen und Wünsche der russischen Staatsbürger, die in den Nördlichen Territorien leben, auch nach der Rückgabe ausreichend achten. 

(3) Solange die unrechtmäßige  Besetzung der zu Japan gehörenden Nördlichen Territorien durch Russland anhält, kann Japan nicht zulassen, dass - unter Einschluss wirtschaftlicher Aktivitäten von Staatsangehörigen eines Drittlandes in dem betreffenden Territorium -  in den Nördlichen Territorien das Zuständigkeitsrecht Russlands befolgt wird sowie dass Handlungen unter der Voraussetzung des russischen Zuständigkeitsrechts durchgeführt werden, da solche Handlungen mit der Anerkennung des Besitzrechts Russlands verknüpft werden  könnten.

(4) Folglich erhebt Japan nach eingehender Prüfung des Sachverhalts stets Einspruch, sobald es erfährt, dass Staatsangehörige eines Drittlandes mit russischen Visa in die Nördlichen Territorien einreisen oder ein Unternehmen aus einem Drittland in den Nördlichen Territorien wirtschaftliche Aktivitäten unterhält.

(5) Darüber hinaus forderte die Regierung von Japan in Form einer Erklärung des Kabinetts aus dem Jahre 1989 auch die Bevölkerung Japans auf, den russischen Ein- und Ausreisebestimmungen nicht Folgen zu leisten und bis zur Lösung des Territorialproblems die von Russland unrechtmäßig besetzten Nördlichen Territorien nicht zu betreten.

 

zurück zur Übersichtsseite Außenpolitik

 



Top

Sitemap | kontakt | impressum
(c) Botschaft von Japan in Deutschland, Hiroshimastr. 6, 10785 Berlin, Tel: 030/21094-0, Fax: 030/21094-222