Home >
Spenden einzelner Bürger und Unternehmen/Institutionen aus Deutschland
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass keine Spenden in Form von Hilfsgütern u. Ä. angenommen werden können, da die logistischen Voraussetzungen für eine Weiterleitung nach Japan derzeit nicht gegeben sind.
- Spenden können durch das Rote Kreuz (den Roten Halbmond) des jeweiligen Landes auf das Spendenkonto des Japanischen Roten Kreuzes überwiesen werden.
Kontoinhaber: Deutsches Rotes Kreuz
Stichwort „Tsunami 2011“
Kontonummer: 41 41 41
Name der Bank: Bank für Sozialwirtschaft
Bankleitzahl: 370 205 00
- Spenden für Katastrophenopfer können direkt auf folgendes Konto des Japanischen Roten Kreuzes überwiesen werden. Falls eine Bestätigung über den Eingang benötigt wird, werden die Spender gebeten, dies auf dem Überweisungsschein anzugeben („Need Receipt“). Die Ausstellung einer Spendenquittung des Japanischen Roten Kreuzes, die von deutschen Steuerbehörden anerkannt wird, ist nicht möglich. Solche Direktspenden können Spender in Deutschland nicht von ihrer deutschen Steuer absetzen.
Name der Bank: Sumitomo Mitsui Banking Corporation
Filiale der Bank: Ginza
Kontonummer: 8047670 (Ordinary Account)
SWIFT Code: SMBCJPJT
Kontoinhaber: The Japanese Red Cross Society
Adresse des Kontoinhabers: 1-1-3 Shiba-Daimon Minato-ku, Tokyo JAPAN
- Zeitraum für die Annahme von Spenden (Punkte 2.)
Spenden werden von Dienstag, den 5. April 2011 bis Samstag, den 31. März 2018 entgegengenommen.
Spendenannahme von der Botschaft von Japan wurde am 31. März 2017 beendet. Die Regierung von Japan bedankt sich hezlich für die zahlreich entgegengebrachte Unterstützung.
Sonstige Unterstützung
Darüber hinaus erreichen Japan Angebote zur Unterstützung in unterschiedlichster Form, für die sich die Regierung von Japan ganz herzlich bedankt. Allerdings muss die Regierung auch mit Blick auf die Einschränkungen z. B. hinsichtlich der Transportmöglichkeiten zum gegenwärtigen Zeitpunkt bedauerlicherweise davon absehen, Angebote für unterstützende Maßnahmen, die von Einzelpersonen oder aus dem privaten Sektor kommen, anzunehmen. Die Regierung hofft zudem, dass Nichtregierungsorganisationen u.a., die unter der Voraussetzung, selbständig aktiv zu werden, aus eigenem Antrieb nach Japan kommen, ihre Aktivitäten auch in eigener Regie zum Abschluss bringen können. Es wird im Voraus um Verständnis dafür gebeten, dass es für die Regierung angesichts der Situation in den betroffenen Gebieten derzeit leider nicht möglich ist, die Aktivitäten von NGO u.a. aus dem Ausland in geeigneter Weise zu unterstützen. Aus diesem Grund wird, falls die Absicht besteht Unterstützung zu leisten, darum gebeten, diese Unterstützung nach Möglichkeit in Form von Spenden zu gewähren.
Sollte sich Ihre Organisation mit dem Gedanken tragen, sich im Rahmen von Hilfsmaßnahmen unmittelbar in Japan zu engagieren, möchte die Botschaft von Japan Sie auf folgende Webseiten aufmerksam machen:
- Japan Platform (JPF):
http://www.japanplatform.org/E/index.html - Japan NGO Center for International Cooperation (JANIC):
http://www.janic.org/en/