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Austauschmöglichkeiten


Austauschmöglichkeiten

Austausch-, Forschungs- und Bildungsprogramme nicht-kommerzieller Träger


Vorwort

Wir haben es uns im folgenden zum Anliegen gemacht, interessierten jungen Menschen aus Deutschland eine Übersicht zu Studien-, Stipendien-, Praktika- und Austauschmöglichkeiten etc. zu Japan vorzustellen.

Die nachfolgenden Informationen richten sich deshalb an Studierende, Graduierte, Promovierte, Habilitanten sowie Wissenschaftler der verschiedensten Fachbereiche, aber auch Schüler, Praktikanten und andere Personenkreise, die einen Japanaufenthalt planen.

Da wir in erster Linie einen Überblick über die Vielzahl der angebotenen Möglichkeiten anbieten wollen, beschränken wir uns auf allgemeine Informationen zu den jeweiligen Programmen und verzichten in der Regel auf verbindliche Angaben zum Bewerbungsprozedere oder Höhe und Dauer der angestrebten Förderung bei den verschiedenen Institutionen, da diese häufigen Änderungen unterliegen.

Wir haben uns um die Richtigkeit und Aktualität der Angaben bemüht, bitten jedoch um Verständnis dafür, daß keine Garantie für deren Korrektheit übernommen werden kann. In allen möglichen Fällen wird über Links auf die Homepage-Seiten oder e-mail-Adressen der betreffenden Institutionen verwiesen. Bitte nehmen Sie diese Möglichkeiten wahr und nutzen Sie diese, um aktuelle Auskünfte über die einzelnen Programme und Förderungsmöglichkeiten bei den dafür zuständigen Institutionen und Organisationen selbst zu erfragen.

Studierenden und Hochschul- oder Fachhochschulangehörigen möchten wir darüberhinaus raten, sich auch in ihren jeweiligen Fachbereichen nach Möglichkeiten eines gegebenenfalls geförderten Japanaufenthaltes zu erkundigen, da diese nicht unbedingt im Rahmen eines offiziellen Programms vermittelt werden. 

Bereits an dieser Stelle möchten wir auch darauf verweisen, daß die Stipendienprogramme des Monbukagakusho in Deutschland zumindest zum Teil über den DAAD vergeben werden.

Über Informationen und Anregungen Ihrerseits sind wir dankbar und unter unserer e-mail-Adresse info@bo.mofa.go.jp jederzeit für Sie zu erreichen.

Botschaft von Japan, November 2018


Nachfolgender Inhalt

STUDIEN- UND FORSCHUNGSMÖGLICHKEITEN IN JAPAN

Studienmöglichkeit in Japan mit Auslands-BAföG

Studienbezogene Auslandspraktika

Graduiertenförderung gemäß der Ländergesetze zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
(Graduiertenförderungsgesetze – GradFöG)

VON DEUTSCHER SEITE VERGEBENE STIPENDIEN FÜR JAPAN

Stipendienprogramme des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) für Japan

1. Japan-Stipendien für alle Fächer
1.1 Stipendien für Studierende der japanischen Sprache und Japanologie
1.2 Kurzfristige Stipendien für Abschlußarbeiten von Studierenden der Fachhochschulen
1.3 Studienpraktika für Studierende der Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften
1.4 Fachpraktika - IAESTE
1.5 Integriertes Auslandsstudium (IAS) - Fachbezogenes Auslandsstudium im Rahmen von Hochschulkooperationen
1.6 Stipendien zur künstlerischen Fortbildung in den Bereichen Musik, Bildende Künste/
Design, Tanz, Choreographie, Schauspiel und Theaterregie

2. Japan-Stipendien für Graduierte und Promovierte
2.1 Stipendien zum Studium ostasiatischer Sprachen
2.2 Zwei Jahre "Sprache und Praxis in Japan
2.3 Jahresstipendien für Ergänzungs-, Vertiefungs- und Aufbaustudien sowie Forschungsaufenthalte (außer Dissertationsvorhaben)
2.4 Jahres- und Kurzzeitstipendien für Doktoranden im Rahmen des Gemeinsamen Hochschulsonderprogramms III von Bund und Ländern
2.5 Stipendien für Ergänzungs- und Aufbaustudien sowie zu Forschungsaufenthalten im Zusammenhang mit einer Promotion
2.6 Stipendien zur künstlerischen Fortbildung in den Bereichen Musik, Bildende Künste/
Design, Tanz, Choreographie, Schauspiel und Theaterregie
2.7 Forschungsstipendien für promovierte Nachwuchswissenschaftler (Post-Doc-Programm) im Rahmen des
Gemeinsamen Hochschulsonderprogramms III von Bund und Ländern
2.8 Stipendien für kurzfristige Studienaufenthalte für Bildende Künstler
2.9. Promotionsstipendien an junge WissenschaftlerInnen des Deutschen Instituts für Japanstudien

3. Weitere Förderungsprogramme
3.1 Förderung von Studentengruppen unter Leitung von Hochschullehrern bei Informationsaufenthalten und Studienreisen
3.2 Studien- und Forschungsaufenthalte deutscher Wissenschaftler im Rahmen bilateraler Wissenschaftleraustauschprogramme
3.3 Lehrtätigkeit an einer japanischen Hochschule durch Vermittlung des DAAD
3.4 Dozenturen an einer japanischen Hochschule durch Vermittlung des DAAD
3.5 Förderung Deutsch-Japanischer Hochschulpartnerschaften

WEITERE INFORMATIONEN ZUM STUDIUM AN JAPANISCHEN HOCHSCHULEN UND ÜBER BESTEHENDE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN

Association of International Education, Japan (AIEJ) - Short-term Student Exchange Promotion Program (Inbound) Scholarships

Stipendienprogramme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

  1. Forschungsstipendien
  2. Postdoktoranden-Programm
  3. Habilitandenstipendien
  4. Programm zur Förderung von Habilitationen
  5. Internationale Zusammenarbeit - Beihilfen für deutsche Forscher im Ausland
  6. Reisebeihilfen

 VON JAPANISCHER SEITE VERGEBENE STIPENDIEN FÜR JAPAN

1. Stipendien des Japanischen Erziehungsministeriums (Monbukagakusho)
1.1 Sprachstipendien für Studierende der Japanischen Sprache und der Japanologie
1.2 Stipendien für Ergänzungs- und Aufbaustudien sowie zu Forschungsaufenthalten im Zusammenhang mit einer Promotion
(Monbukagakusho Research Student)
1.3 Kurzstipendien für zwei Monate "Research Experience Fellowships for Young Foreign Researchers"

2. Stipendien der Japan-Foundation - Japan Foundation Fellowship Programm
2.1 Professional Fellowship
2.2 Dissertation Fellowship
2.3 Cultural Properties Specialists Fellowship

3. Forschungsstipendien der Japan Society for the Promotion of Science (JSPS)

4. Forschungsstipendien der Science and Technology Agency (STA)

5. Stipendienprogramm der Agency of Industrial Science and Technology (AIST), Ministry of International Trade and Industry (MITI)

6. Stipendienprogramm des Japan Key Technology LEFT (JKTC)

7. Stipendienprogramm des Research Institute of Innovative Technology for the Earth (RITE)

8. Stipendienprogramm der New Energy and Industrial Technology Development Organization (NEDO)

9. Tokyo Metropolitan Government (TMG) Foreign Student Scholarship Program

STIPENDIENPROGRAMME JAPANISCHER STIFTUNGEN FÜR JAPAN

  1. Wissenschaftsförderung durch die Canon Foundation
  2. Stipendien der Asahi Shinbun
  3. Forschungsstipendien der Toyota Foundation
  4. Stipendien der Foundation for Promotion Cancer Research
  5. Stipendienprogramme des International Institute for Children’s Literature, Osaka (IICLO)
  6. Stipendienprogramme der Toshiba International Foundation
  7. Matsumae International Foundation

STIPENDIENPROGRAMME DEUTSCHER STIFTUNGEN FÜR JAPAN

  1. Feodor-Lynen-Forschungsstipendienprogramm (FLF) der Alexander von Humboldt-Stiftung
  2. Forschungsstipendien der Philipp-Franz-von-Siebold-Stiftung Deutsches Institut für Japanstudien
  3. Stipendienprogramm der Gottlieb Daimler- und Karl Benz-Stiftung für junge Wissenschaftler
  4. Ostasien-Stipendien-Programm der Daimler-Benz AG (eingestellt)
  5. Forschungsstipendien der Sanitätsrat Dr. Emil Alexander Huebner und Gemahlin-Stiftung
  6. Stipendien der Ernest Solvay-Stiftung
  7. Studien- und Promotionsstipendien der Colonia-Studienstiftung
  8. Stipendienprogramm der Quistorp-Stiftung
  9. Stipendien der Stiftung Stipendien-Fonds des Verbandes der Chemischen Industrie
  10. Japan-Programm der Studienstiftung des Deutschen Volkes
  11. Förderung von Japanaufenthalten durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
  12. Promotionsstipendien der Gerda Henkel Stiftung
  13. Förderprogramme der Volkswagen-Stiftung
    13.1 Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
    13.2 Förderung von Forschung im Ausland - Auslandsaufenthalte im Freisemester
  14. Stipendien der Heinrich-Hertz-Stiftung beim Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
  15. Stipendien der Fritz Thyssen Stiftung zur Förderung der Wissenschaft
  16. Wissenschaftsförderung durch die SmithKline Beecham Stiftung
  17. Auslandsstudium und Praktikum - Stipendienprogramm der Haniel-Stiftung
  18. Ausbildungs- und Forschungsstipendien der Dr. Mildred Scheel Stiftung für Krebsforschung
  19. Cusanuswerk - Bischöfliche Studienförderung
  20. Internationales Stipendien- und Austauschprogramm des Lutherischen Weltbundes/Ökumenischer Rat der Kirchen
  21. Studienbeihilfen der Franz-Marie-Christinen-Stiftung
  22. Stipendien der Friedrich-Ebert-Stiftung
  23. Studien- und Promotionsförderung durch das Studienwerk im Stiftungsverband Regenbogen e.V.
  24. Stipendien der Konrad-Adenauer-Stiftung
  25. Stipendien der Friedrich-Naumann-Stiftung
  26. Studienförderung der Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
  27. Fortbildungsförderung von deutschen Studierenden der Medizin durch die Dr. Carl Duisberg-Stiftung
  28. Deutscher Famulantenaustausch
  29. Auslandsfamulatur für Studierende der Zahnmedizin
  30. Stipendien des Rotary Clubs
  31. Programme der Robert-Bosch-Stiftung

 VON EUROPÄISCHER SEITE VERGEBENE STIPENDIEN FÜR JAPAN

1. Executive Training Programme (ETP) der Europäischen Kommission

2. Senior Management Training Programme

3. Topical Mission Programme

4. EU Science & Technology Fellowship Programme

5. Stipendien für Japan und Korea

6. Human Frontier Science Program (HFSP)

7. Vulcanus in Japan

BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG IN JAPAN

1. Japan Exchange and Teaching Program - JET-Programm
1.1 Koordinator für internationale Beziehungen (CIR)
1.2 Assistenzlehrer für Deutsch (AGT)

2. Förderung durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit

3. Förderung von Nachwuchskräften für das Gastgewerbe durch die Gerhard-Günnewig-Stiftung

4. Deutsch-Japanischer Austausch für junge Berufstätige

ARBEITSVERMITTLUNG IM AUSLAND

FERIENARBEITSVISA

PRAKTIKUMSMÖGLICHKEITEN IN JAPAN

1. Japanprogramme der InWEnt - Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH
(vormals Carl-Duisberg Gesellschaft e.V.)

2. Japan-Programm des Deutschen Bauernverbands - The Japan Agricultural Exchange Council

3. Vermittlung berufsbezogener Fachpraktika im Ausland im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
durch das Deutsche Kommitee der AIESEC e.V.

4. IAESTE-Praktikantenaustausch

5. Praktikum an deutschen Auslandshandelskammern

6. Praktikum in Japan - KOPRA Infobank

7. Das "Japanese Business and Society" - Programm des Council on International Educational Exchange e.V. (CIEE)

8. Praktikum für Rechtsreferendare in Auslandshandelskammern

9. Praktikavermittlung für Juristen

10. Praktikum an der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Japan

11. Weiterbildung für Studierende technischer Fachrichtungen

VERMITTLUNG VON AU-PAIR-AUFENTHALTEN

HOMESTAY IN JAPAN

JUGENDAUSTAUSCH ZWISCHEN JAPAN UND DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
1. Jugendpolitische Zusammenarbeit mit Japan - Bilaterales Studienprogramm für Fachkräfte der Jugendarbeit 
2. Deutsch-Japanischer Simultanaustausch (Sport)
3. Deutsch-Japanisches Studienprogramm für Fachkräfte der Jugendarbeit
4. Deutsch-Japanischer Jugendleiteraustausch

PROGRAMM ZUR UNTERSTÜTZUNG VON GRUPPENSTUDIENREISEN

SCHÜLERAUSTAUSCH

1. Takenoko-Fonds für den deutsch-japanischen Schüleraustausch

SPRACH- UND REDEWETTBEWERBE

  1. Japanischer Redewettbewerb
  2. The Japanese Language Proficiency Test (Nihongo Noryoku Shiken
  3. Bundeswettbewerb Fremdsprachen (Japan-Sonderwettbewerb)
  4. Studienreise nach Japan - Aufsatzwettbewerb (eingestellt)
  5. Japanisch-Intensivkurs in Tübingen und Kyoto
  6. Wettbewerb: Japan... Meine Sicht

STUDIEN- UND FORSCHUNGSMÖGLICHKEITEN IN JAPAN

Studienmöglichkeit in Japan mit Auslands-BAföG

Deutsche Studierende können für ein Studium in Japan Ausbildungsförderung erhalten (Rechtsanspruch gemäß § 5 Abs. 2 BAföG), wenn dieses Studium nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und zumindest ein Teil des Auslandsstudiums auf das Studium angerechnet werden kann. Ein Vollstudium wird grundsätzlich nicht mehr gefördert.

Das Studium an einer japanischen Hochschule wird in der Regel für ein Jahr gefördert. Zusätzlich zur Inlandsförderung erhalten die Studierenden einen Zuschlag, notwendige Studiengebühren und Reisekosten.

Die zusätzliche Auslandsförderung wird als Zuschuß geleistet und muß später nicht zurückgezahlt werden. Auslands-BAföG erhalten auch Studierende, die im Inland keine BAföG-Leistungen erhalten.

Da bis zur Genehmigung des Auslands-BAföG erfahrungsgemäß ein gewisser Zeitraum vergeht, empfiehlt es sich in jedem Fall, sich rechtzeitig zu informieren.

Anträge für ein Studium in Japan sind zu stellen beim

Amt für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen
Tel.: 0241-455-02
e-mail: lafoe@laf-ac.rewth-aachen.de

 

Studienbezogene Auslandspraktika

Ein studienbezogenes Praktikum in Japan kann nach BAföG gefördert werden. Die Förderung muß vom einzelnen Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin bei dem für Japan zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden.

Amt für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen
Tel.: 0241-455-02
e-mail: lafoe@laf-ac.rewth-aachen.de

 

Graduiertenförderung gemäß der Ländergesetze zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern (Graduiertenförderungsgesetze - GradFöG)

Diese Form der Graduiertenförderung gibt es für jedes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Die von der jeweiligen Landesregierung in einem jedem Jahr im Haushalt dotierten Mittel werden an die einzelnen Universitäten überwiesen, die die Stipendien eigenständig verwalten. Die Höhe der Mittel der Länder für die Graduiertenförderung können von Jahr zu Jahr variieren und damit auch die Zahl der zur Verfügung stehenden Stipendien. Aufgrund der angespannten Haushaltslage in den meisten Bundesländern sind die Mittel für die GradFöG-Stipendien in den letzten Jahren erheblich reduziert worden.

Der zur Zeit geltende Stipendienbetrag reicht in der Regel für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt bzw. zur Vorbereitung eines Promotionsvorhabens in Japan nicht aus. Es besteht allerdings die Möglichkeit, zusätzlich während des Japanaufenthaltes für die Dauer bis zu einem Jahr ein Aufstockungsstipendium beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zu beantragen. Dieses Aufstockungsstipendium ist allein an das GradFöG-Stipendium gebunden und steht in keinem Zusammenhang mit den anderen vom DAAD für Japan vergebenen Stipendien. Das Aufstockungsstipendium deckt die Differenz zwischen dem GradFöG-Stipendium und dem DAAD-Stipendium für Graduierte in Japan. Außerdem übernimmt der DAAD die Kosten für einen Hin- und Rückflug nach Japan.

Weitere Auskünfte erteilen die für die Graduiertenförderung zuständigen Stellen an den jeweiligen Hochschulen.

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VON DEUTSCHER SEITE VERGEBENE STIPENDIEN FÜR JAPAN

Stipendienprogramme des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) für Japan

(Stand Januar 1999) 

Der DAAD bietet verschiedene Japan-Stipendien für Studierende und Graduierte an. 1997 wurden alle Stipendienprogramme für Studierende auf Teilstipendien-Basis umgestellt, wobei bei Nicht-BAföG-Empfängern eine Eigenbeteiligung von z.Zt. DM 700.- in Anschlag gebracht wird. BAföG-Empfängern wird empfohlen, BAföG zur Absicherung der Eigenbeteiligung in Anspruch zu nehmen; sie können vom DAAD eine Aufstockung auf die BAföG-Auslandsförderung erhalten.

 

1. Jahresstipendien für alle Fächer

Die Stipendien werden zum Studium an einer anerkannten japanischen Hochschule vergeben. Dabei werden reine Feldforschungen ohne eine universitäre Anbindung nicht gefördert. Die Stipendien gelten für die Dauer eines Studienjahres (akademisches Jahr) und können in begründeten Fällen verlängert werden.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im dritten Fachsemester ihres Studiums an einer Hochschule in Deutschland befinden. In besonders begründeten Ausnahmefällen können sich auch deutsche Studierende bewerben, die zum Bewerbungszeitpunkt bereits an einer japanischen Hochschule studieren und diese oder gleichwertige Voraussetzungen erfüllen; über die Gleichwertigkeit entscheidet der DAAD.

In den Fällen, in denen der Studiengang eine Zwischenprüfung/Diplomvorprüfung vorsieht, muß diese vor Stipendienantritt erfolgreich abgelegt worden sein bzw. der Abschluß des Grundstudiums nachgewiesen werden.

Da die fach- und studienbezogene Eignung, belegt vor allem durch die Leistungsnachweise und die Gutachten der Hochschullehrer, bzw. für Studierende vor der Zwischenprüfung von wissenschaftlichen Mitarbeitern oder Assistenten mit Gegenzeichnung durch den zuständigen Hochschullehrer, ein wesentliches Entscheidungskriterium ist, sollten sich nur entsprechend ausgewiesene Kandidaten bewerben.

Bewerber der Fachrichtung Architektur müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im Hauptstudium befinden und aus diesem Studienabschnitt selbständige Entwürfe vorweisen.

Bewerber der Fachrichtung Medizin müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens die ärztliche Vorprüfung in der dafür vorgesehenen Zeit (4 Semester) bestanden haben. Zudem wird erwartet, daß der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung noch vor Stipendienantritt abgelegt wird. Die Bewerber müssen die Kopie des Zeugnisses einreichen sowie die offizielle Ergebnismitteilung über die erzielten Prüfungsleistungen mit Tabelle. Stipendien zur Ableistung des Praktischen Jahres können unter der Voraussetzung vergeben werden, daß die Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Bestätigung des zuständigen Prüfungsamtes über die grundsätzliche Möglichkeit der Anerkennung des im Ausland geplanten Praktischen Jahres vorlegen.

Bewerber der Fachrichtung Jura müssen vor Stipendienantritt den Nachweis über die drei kleinen Scheine (BGB, Strafrecht, Öffentliches Recht) erbracht haben.

Die Bewerbung erfolgt über das Akademische Auslandsamt, das Büro des Fachhochschul-Präsidenten/Rektors. Bewerber, die sich bereits im Ausland befinden, müssen ihren Antrag über das Akademische Auslandsamt der zuletzt in Deutschland besuchten Hochschule einreichen. Die genauen Formalitäten sind beim DAAD zu erfragen.

 

1.1 Stipendien für Studierende der japanischen Sprache und Japanologie

Seit dem Studienjahr 1998/1999 fallen die Stipendien für diese Zielgruppe unter die Kategorie Jahresstipendien für alle Fächer (s.o.). Für Japanologen bzw. Japanischstudenten im Haupt- und Nebenfach besteht im Rahmen dieser Stipendien die Möglichkeit eines Sprachstudiums bzw. "Japanischer Studien" an einer Hochschule in Japan für maximal zwölf Monate. Das Stipendium deckt die Reisekosten und Studiengebühren ab. Ansonsten ist es ein Teilstipendium, das durch eine entsprechende Eigenbeteiligung des Bewerbers (s.o.) aufgestockt werden muß. Die Bewerbung erfolgt über das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Universität. Die genauen Formalitäten sind beim DAAD zu erfragen.

Stipendien für Studierende der japanischen Sprache und Japanologie vergibt unter den gleichen Bedingungen auch das Japanische Erziehungsministerium (Monbukagakusho) für bestimmte japanische Hochschulen. Die Bewerbungen hierfür sind ebenfalls beim DAAD einzureichen.

 

1.2 Kurzfristige Stipendien für Abschlußarbeiten von Studierenden der Fachhochschulen

Diese Kurzzeitstipendien werden ausschließlich für die Anfertigung von Abschluß- bzw. Diplomarbeiten in Japan für die Dauer von mindestens zwei bis maximal sechs Monate vergeben. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen sowie die partielle Förderung eines längerfristigen Studiums oder von Anschlußförderungen sind im Rahmen dieses Stipendiums nicht vorgesehen. Diese Stipendien können nicht zur Anschlußförderung eines bereits aus anderen Gründen begonnenen Auslandsaufenthalts beantragt werden. Bei den Stipendien handelt es sich um Teilstipendien, die Reisekosten werden vom DAAD übernommen, durch den auch die Buchung der Reise erfolgt. BAföG-geförderte Stipendiaten erhalten ein Aufstockungsstipendium.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Bewerber müssen einen Nachweis über die Zulassung zur Abschlußprüfung und die Vergabe des Themas nachweisen können. Zudem wird von ihnen erwartet, daß sie sich bereits ausführlich mit der Thematik der Arbeit auseinandergesetzt und konkrete Vorstellungen bezüglich ihrer Durchführung haben. Im Gutachten des akademischen Betreuers zur Qualifikation des Bewerbers sollte auf das Vorhaben sowie auf die Relevanz des Aufenthaltes in Japan für die Durchführung der Arbeit eingegangen werden. Die Zusage eines japanischen Betreuers sowie die für die Durchführung des Aufenthaltes erforderlichen Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung nachzuweisen. Von den Bewerbern wird darüber hinaus eine deutlich überdurchschnittliche Qualifikation erwartet. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet.

Die speziellen Bewerbungsunterlagen für dieses Programm sind im Akademischen Auslandsamt bzw. Büro des Fachhochschul-Rektors/-Präsidenten erhältlich.

 

1.3 Studienpraktika für Studierende der Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften

Es handelt sich hierbei um einen technologieorientierten Studienaufenthalt mit integrierter Praktikumsphase in Japan über maximal sechs Monate, in denen ein mindestens sechswöchiges fachbezogenes Praktikum in einem japanischen Unternehmen absolviert werden muß. Bei diesen Stipendien handelt es sich um Teilstipendien, die eine Eigenbeteiligung des Bewerbers (s.o.) erfordern.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Bewerber müssen bei Stipendienantritt die Diplomvorprüfung bestanden haben. Vorkenntnisse im Japanischen sind erwünscht. Des weiteren ist der Bewerbung eine Betreuungszusage des japanischen Hochschullehrers bzw. Institutsdirektors beizufügen, dessen Zusage sich auch auf die Vermittlung einer Praktikantenstelle beziehen sollte.

 

1.4 Fachpraktika - IAESTE

Die IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) ist eine internationale Praktikantenaustauschorganisation, deren Aufgaben in Deutschland vom DAAD, Ref. 425, wahrgenommen werden. Vermittelt werden Praktikantinnen und Praktikanten aus den Bereichen Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Land- und Forstwirtschaft.

Das Programm soll deutschen Studierenden ein zwei- bis dreimonatiges Fachpraktikum im Ausland ermöglichen. Das Deutsche Komitee der IAESTE gibt keine Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten.

Bewerbungsvoraussetzungen: Nachweis der bestandenen Diplomvorprüfung bzw. der Zwischenprüfung, gute Leistungen und Sprachkenntnisse.

Die Bewerbungen können zu Beginn des Wintersemesters bei den Akademischen Auslandsämtern der Hochschulen oder bei den IAESTE-Lokalkomitees eingereicht werden. Die IAESTE-Lokalkomitees führen zu Beginn des Wintersemesters Informationsveranstaltungen durch und beraten interessierte Studierende während der Sprechstunden.

weitere Informationen auch über:

http://www.daad.de/ausland/de/3.5html

oder

e-mail: iaeste@daad.de

 

1.5 Integriertes Auslandsstudium (IAS) - Fachbezogenes Auslandsstudium im Rahmen von Hochschulkooperationsprogrammen

Der DAAD fördert ein ein- bis zweisemestriges Auslandsstudium für deutsche Studierende, wenn dieses Bestandteil des Fachstudiums an der Heimatuniversität ist. Dieses Auslandsstudium ist im einzelnen durch fachbezogene Vereinbarungen zwischen den jeweils beteiligten Hochschulen, Fachschulen oder Hochschullehrern geregelt und wird nach der Rückkehr an die Heimatuniversität voll anerkannt.

An den Hochschulen geben die einzelnen Fachbereiche Auskünfte über diese durch den DAAD genehmigten IAS-Programme.

Die Förderung des DAAD besteht aus Teilstipendien, einer Reisekostenpauschale sowie der Übernahme bestimmter Programmkosten und gegebenenfalls anfallender Studiengebühren. Die Stipendiaten müssen einen Teil der Lebenshaltungskosten aus eigenen oder aus anderen öffentlichen Mitteln (z.B. BAföG) selbst aufbringen.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Bewerbungen sind beim Fachbereich bzw. den jeweiligen Programmbeauftragten einzureichen. Bewerbungen von Studierenden direkt beim DAAD sind nicht möglich. Die Bewerber - vorzugsweise Studierende aus den Natur-, Ingenieur-, Bio-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften - sollten die Diplomvor- oder Zwischenprüfung abgeschlossen haben. Ihre Auswahl erfolgt durch eine Kommission an der Hochschule.

Nähere Auskünfte erteilen die Programmbeauftragten, die Akademischen Auslandsämter oder der DAAD, Referat 316.

 

1.6 Stipendien zur künstlerischen Fortbildung in den Bereichen Musik, Bildende Künste/Design, Tanz, Choreographie, Schauspiel und Theaterregie

Der DAAD vergibt an besonders qualifizierte fortgeschrittene Studierende der Fachbereiche Musik, Bildende Künste/Design, Tanz, Choreographie, Schauspiel und Theaterregie Stipendien zur künstlerischen Weiterbildung in Japan. Die Stipendien gelten für die Dauer eines Studienjahres und können nicht verlängert werden.

Bewerber des Fachbereichs Musik müssen sich grundsätzlich an einer japanischen Hochschule einschreiben. Das Studium bei einem Privatlehrer wird in der Regel nicht gefördert. Ein Studium bei Deutschen, die an einer ausländischen Hochschule unterrichten, kann nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.

Bewerber des Fachbereichs Bildende Künste/Design müssen sich ebenfalls grundsätzlich an einer Hochschule einschreiben. Ein freies Studium wird nur in Ausnahmefällen gefördert.

Den Bewerbern kann auf Antrag zusätzlich zu den regulären Stipendienleistungen eine Materialbeihilfe gewährt werden. Hierfür stehen allerdings die Mittel nur in begrenztem Umfang zur Verfügung.

Bewerber des Fachbereichs Tanz, Choreographie, Schauspiel und Theaterregie müssen sich an einer anerkannten Hochschule bzw. einer vergleichbaren Ausbildungsstätte einschreiben. Das Studium bei einem Privatlehrer wird nicht gefördert.

Bewerbungsvoraussetzungen: Voraussetzung für eine Bewerbung sind ein mehrjähriges Studium an einer staatlichen Musik- bzw. Kunsthochschule, Fachhochschule oder Akademie in Deutschland sowie der Erwerb einer gewissen künstlerischen Reife, die einen Auslandsaufenthalt rechtfertigt. Die Bewerber müssen in der Regel die bestandene Zwischenprüfung nachweisen können bzw. sich bei Antragsstellung mindestens im 5. Fachsemester befinden. Die Bewerber müssen die Wahl der ausländischen Hochschule bzw. des Lehrenden und das Arbeitsvorhaben in der Bewerbung darlegen und erläutern. Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bewerbung liegt beim Bewerber.

Zwischen Abgabe der Bewerbungsunterlagen etc. und der Benachrichtigung der Bewerber von der Entscheidung der Auswahlkommission können bis zu fünf Monaten liegen.

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2. Japan-Stipendien für Graduierte und Promovierte

2.1 Stipendien zum Studium ostasiatischer Sprachen

Diese Stipendien für jüngere Graduierte und Promovierte sollen eine Vertiefung und Verbesserung bereits vorhandener Sprachkenntnisse u.a. im Japanischen an einer japanischen Hochschule oder einer vom DAAD anerkannten Sprachschule in Japan beitragen.

Die Stipendienleistungen umfassen eine monatliche Stipendienrate, Übernahme der Reisekosten und Studiengebühren. Die Förderungsdauer beträgt längstens ein Jahr (ohne Verlängerungsmöglichkeit).

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich alle gut qualifizierten jüngeren Hochschulabsolventen, bevorzugt solche mit einem technischen, naturwissenschaftlichen, wirtschafts- oder verwaltungsbezogenen Abschluß (für Japanologen und Sinologen stehen andere Stipendien zu Verfügung), der nicht länger als maximal zwei Jahre zurückliegt. Die Bewerber müssen das Zulassungsverfahren selbst einleiten. Statt einer Darstellung des Studien- bzw. Forschungsvorhabens wird um eine ausführliche Erläuterung gebeten, warum der Bewerber Japanisch zu lernen begonnen hat und in welchem Zusammenhang er die Vertiefung seiner Japanischkenntnisse mit seinen späteren Berufsabsichten sieht.

Die Bewerbung ist über das Akademische Auslandsamt bzw. eine entsprechende Einrichtung der jeweiligen Hochschule einzureichen.

 

2.2. "Sprache und Praxis in Japan"

Deutsche Hochschulabsolventen erhalten die Möglichkeit, Sprache, wirtschaft und Kultur Japans kennen zu lernen und sich
auf eine leitende Position im internationalen Umfeld vorzubereiten.
Dem zehnmonatigen Sprachstudium in Japan (Tokyo School of the Japanese Language) geht ein Intensivkurs am Landesspracheninstitut NRW an der Universität in Bochum voraus. In Japan schließt sich dann ein achtmonatiges Praktikum an. Die Stipendiat/innen werden umfassend durch die DAAD-Büros in Tokyo betreut.

Teilnehmer: Bewerben können sich junge Jurist/innen, Ökonom/innen, Natur- und Ingenieurwisenschaftler/innen, Architekt/innen an der Schnittstelle von Studium und Beruf. Die Bewerber sollten einen zügigen Abschluß ihres Studiums mit sehr guten Noten sowie eine ernsthafte Beschäftigung mit Japan und den Zusammenhang zwischen dem Japanaufenthalt und ihren späteren Berufsabsichten nachweisen können. Für die Bewerbung werden keine japanischen Sprachkenntnisse voraus-
gesetzt.

Absolventen medizinischer, geisteswissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen können nicht gefördert werden.

Bewerbungsschluss: 31. Januar

Kontakt:
DAAD, Referat 424
Tel.: 0228-882 503
japanprogramme@daad.de
www.daad.de oder www.sjapan.de

 

2.3 Jahresstipendien für Ergänzungs-, Vertiefungs- und Aufbaustudien sowie Forschungsaufenthalte (außer Dissertationsvorhaben)

Diese Stipendien können für fortbildende Studienaufenthalte in Japan, d.h. für Ergänzungs-, Vertiefungs- und Aufbaustudien an japanischen Hochschulen vergeben werden. Ein Teil dieser Stipendien wird aus Mitteln des Gemeinsamen Hochschulsonderprogramms III (HSP III) von Bund und Ländern getragen.

Die Stipendien werden in der Regel für ein Jahr vergeben, können jedoch, abhängig von den im im ersten Jahr erbrachten Leistungen und den entsprechenden Gutachten, verlängert werden.

Bewerbungsvoraussetzungen: Gute Kontakte der Bewerber zu japanischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und Hochschullehrern, die die Bewerber selbst zu initiieren haben, werden vorausgesetzt. In der Bewerbung sollte das Arbeitsvorhaben bzw. das Forschungsvorhaben (5 Seiten) angegeben werden, der das angestrebte Ziel des Japanaufenthaltes genau beschreibt, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben bis zum Zeitpunkt der Antragstellung gemachten und die noch bis zur Ausreise geplanten Vorarbeiten sowie die Möglichkeiten zur Durchführung darlegt und die Notwendigkeit des Japanaufenthaltes begründet. Die Begründung sollte ebenfalls einen Zeitplan für den Auslandsaufenthalt einschließen. Dient der Auslandsaufenthalt der Arbeit an einem Forschungsvorhaben, so muß dieses Vorhaben mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Heimat-Hochschule und der japanischen Hochschule abgesprochen sein.

Die Auswahl findet mit persönlicher Vorstellung vor einer Auswahlkommission statt. Für die Bearbeitung der Bewerbungen und die Betreuung der Stipendiaten ist das zuständige Regionalreferat im DAAD betraut.

Mit der Abgabe der Bewerbung beim DAAD erklärt der Bewerber sein Einverständnis, daß die Unterlagen ggfs. an einen japanischen Stipendiengeber (s. auch Monbukagakusho-Stipendien) weitergegeben werden.

 

2.4 Jahres- und Kurzzeitstipendien für Doktoranden im Rahmen des Gemeinsamen Hochschulsonder- programms III von Bund und Ländern

Der DAAD vergibt im Rahmen des von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Hochschulsonderprogramms III (HSP III) und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) Stipendien an deutsche Doktoranden. Die Stipendien sind zu weiterqualifizierenden Studien- und Forschungsaufenthalten u.a. auch in Japan bestimmt. Sie stehen Bewerbern aller Fachrichtungen offen und wenden sich gleichermaßen an Doktoranden der Hochschulen wie an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Entsprechend der Zielsetzung des HSP III kommt dabei der Förderung von Frauen eine besondere Bedeutung zu.

Die Stipendien richten sich an den wissenschaftlichen Nachwuchs. Durch Auslandsaufenthalte in der Promotionsphase sollen sie dieser Zielgruppe ermöglichen, frühzeitige Erfahrungen im internationalen Forschungsumfeld zu erwerben. Die Stipendien sind primär zur Durchführung von Forschungsvorhaben in Japan bestimmt, die im Zusammenhang mit einer Promotion in Deutschland stehen. Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens in Japan kann an einer Hochschule, einem außeruniversitären Forschungsinstitut, einem industriellen Forschungslabor oder als Feldforschung erfolgen. In fachlich begründeten Ausnahmefällen können die Stipendien auch für die vollständige Durchführung des Promotionsvorhabens im Ausland bzw. zur Erlangung des Doktorgrades an einer ausländischen Hochschule vergeben werden.

Die Stipendien sind für Vorhaben mit einer Laufzeit von einem Monat bis zu zwölf Monaten bestimmt. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine längere Förderung möglich. Die Verlängerung des Stipendiums wiederum ist abhängig vom erfolgreichen Fortschritt der Arbeiten, der Bewerberkonkurrenz und den verfügbaren Finanzmitteln.

Bewerbungsvoraussetzungen: Ausschlaggebend für die Förderung sind die überzeugende akademische Qualifikation (dokumentiert durch Studienabschluß und Studienzeit) sowie die Qualität und Durchführbarkeit des Promotionsvorhabens. Die Bewerber müssen einen Nachweis über ein Promotionsvorhaben an einer deutschen Hochschule oder sonstigen Forschungseinrichtung sowie über die Zusage der wissenschaftlichen Betreuung seitens einer japanischen Forschungseinrichtung oder die Möglichkeit zur Materialeinsicht in Archiven oder Bibliotheken in Japan erbringen.

Bewerbungen für Kurzstipendien (bis zu sechs Monaten) sind jederzeit möglich, müssen jedoch mindestens drei Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes gestellt werden.

Für Bewerbungen um Stipendien mit längerer Laufzeit als sechs Monate bestehen feste Bewerbungstermine, die beim zuständigen Regionalreferat im DAAD erfragt werden können.

Weitere Informationen, z.B. über die aktuellen Stipendienleistungen etc., sind über das zuständige Regionalreferat im DAAD zu erfragen. Die Bewerbungen werden über die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen eingereicht. Entsprechende Bewerbungsformulare sind bei den Akademischen Auslandsämtern und beim DAAD erhältlich.

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2.5 Stipendien für Ergänzungs- und Aufbaustudien sowie zu Forschungsaufenthalten im Zusammenhang mit einer Promotion (auch Monbukagakusho-Stipendien)

Dieses anderthalb- bzw. zweijährige Stipendium soll Bewerbern einen längerfristigen Forschungsaufenthalt in Japan, z.B. zur Vorbereitung einer Promotion, ermöglichen. In der Regel absolvieren die Forschenden einen sechsmonatigen Sprachkurs an einer Universität oder Sprachschule in Japan. Bei Nachweis ausreichender Kenntnisse des Japanischen kann auf einen Sprachkurs verzichtet werden. Im Anschluß daran erhalten die Stipendiaten für weitere 12 bzw. 18 Monate die Möglichkeit zu wissenschaftlichen Studien und Forschungen an einer japanischen Hochschule. Sie werden während dieser Zeit von einem Professor der jeweiligen Hochschule betreut.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Graduierte, Doktoranden und jüngere promovierte Wissenschaftler, deren Promotion nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, sowie Studierende (mindestens zwei Fachsemester im Hauptstudium oder Absolventen eines Bachelorstudiengangs). Gute Kontakte des Bewerbers zu japanischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und Hochschullehrern, die der Bewerber selbst zu initiieren hat, sind wünschenswert. Bei Bewerbern mit dem Fachgebiet "Japan-Studien"  werden zudem Grundkenntnisse des Japanischen erwartet. In der Bewerbung sollte das Arbeitsvorhaben bzw. das Forschungsvorhaben (5 Seiten) angegeben werden, der das angestrebte Ziel des Japanaufenthaltes genau beschreibt, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben bis zum Zeitpunkt der Antragstellung gemachten und die noch bis zur Ausreise geplanten Vorarbeiten sowie die Möglichkeiten zur Durchführung darlegt und die Notwendigkeit des Japanaufenthaltes begründet. Die Begründung sollte ebenfalls einen Zeitplan für den Auslandsaufenthalt einschließen. Dient der Auslandsaufenthalt der Arbeit an einem Forschungsvorhaben, so muß dieses Vorhaben mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Heimat-Hochschule und der japanischen Hochschule abgesprochen sein.

Für die oben genannten Vorhaben stehen insbesondere 18 Stipendien des Japanischen Erziehungsministeriums für anderthalb bzw. zwei Jahre zur Verfügung. Diese Stipendien können an jeder Universität in Japan in Anspruch genommen werden. Über die Zuteilung der japanischen Universitäten entscheidet in der Regel die japanische Seite. Gute Kontakte des Bewerbers zu der gewünschten Universtiät sind wünschenswert für die Auswahl der Stipendiaten. Mit der Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist hierbei ebenfalls der DAAD betraut. 

Interessenten für diese Stipendien können sich über das Akademische Auslandsamt oder einer entsprechenden Einrichtung ihrer Hochschule bewerben.

In Ausnahmefällen kann das Japanische Erziehungsministerium auch eine Promotion in Japan fördern. In diesem Fall wird von den japanischen Hochschulen u.a. eine Aufnahmeprüfung für den Doktorandenkurs (hakasekatei) verlangt, die in der Regel auch eine japanische Sprachprüfung beinhaltet. Da die Kriterien für die Aufnahme in den Doktorandenkurs jedoch erfahrungsgemäß von Hochschule zu Hochschule variieren, können an dieser Stelle dazu keine generell verbindlichen Aussagen gemacht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier ... 

2.6 Stipendien zur künstlerischen Fortbildung in den Bereichen Musik, Bildende Künste/Design, Tanz, Choreographie, Schauspiel und Theaterregie

Bewerber des Fachbereichs Musik müssen sich grundsätzlich an einer japanischen Hochschule einschreiben. Das Studium bei einem Privatlehrer wird in der Regel nicht gefördert. Die Dauer der Stipendienförderung für Bewerber aus diesem Fachbereich umfaßt ein akademisches Jahr, die in Ausnahmefällen verlängert werden kann.

Bewerber des Fachbereichs Bildende Künste/Design müssen sich ebenfalls grundsätzlich an einer Hochschule einschreiben. Ein freies Studium wird nur in Ausnahmefällen gefördert. Die Stipendien für diesen Fachbereich werden für die Dauer von mindestens sieben bis maximal zwölf Monaten vergeben. Die genaue Laufzeit wird während des Auswahlgesprächs festgelegt. Für diese Stipendien besteht keine Verlängerungsmöglichkeit.

Den Bewerbern kann auf Antrag zusätzlich zu den regulären Stipendienleistungen eine Materialbeihilfe gewährt werden. Hierfür stehen allerdings nur Mittel in begrenztem Umfang zur Verfügung.

Bewerber des Fachbereichs Tanz, Choreographie, Schauspiel und Theaterregie müssen sich an einer anerkannten Hochschule bzw. an einem renommierten Institut der Tanzausbildung zum Erwerb zusätzlicher Qualifikation oder zur Spezialisierung einschreiben. Das Studium bei einem Privatlehrer wird nicht gefördert. Die Laufzeit dieser Stipendien beträgt ein Studienjahr; für sie besteht keine Verlängerungsmöglichkeit.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich besonders qualifizierte Absolventen der staatlichen Musik- und Kunsthochschulen sowie der entsprechenden und Fachhochschulstudiengänge, deren Abschluß längstens zwei Jahre zurückliegt. Falls das Studium bei einem bestimmten Lehrer geplant ist, ist ein Nachweis über dessen Betreuungszusage zu erbringen.

Da es sich hierbei um eine Förderung im außereuropäischen Ausland handelt, werden bei der Auswahl der Stipendiaten besonders strenge Maßstäbe zugrundegelegt.

Die genauen Bewerbungsmodalitäten für die einzelnen künstlerischen Fachbereiche sind beim zuständigen Referat im DAAD zu erfragen.

 

2.7 Forschungsstipendien für promovierte Nachwuchswissenschaftler (Post-Doc-Programm) im Rahmen des Gemeinsamen Hochschulsonderprogramms III von Bund und Ländern

Der DAAD bietet für besonders qualifizierte promovierte deutsche Nachwuchswissenschaftler Stipendien für weiterqualifizierende Forschungsaufenthalte im Ausland an. Die Stipendien werden für alle wissenschaftlichen Fachrichtungen weltweit angeboten. Entsprechend der Zielsetzung des Hochschulsonderprogramms III (HSP III) kommt dabei der Förderung von Frauen eine besondere Bedeutung zu.

Die Stipendien werden für die Dauer von drei bis zwölf Monaten vergeben. Eine Verlängerung bis zur Höchstdauer von zwei Jahren ist möglich, wenn sich das Gastinstitut an den Kosten für das zweite Jahr beteiligt. Kurzstipendien bis zu sechs Monaten können nicht verlängert werden.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerber müssen ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis (mindestens magna cum laude bzw. sehr gut) absolviert haben. Die Promotion darf zu diesem Zeitpunkt nicht länger als zwei Jahre zurückliegen; bei Medizinern gilt die Zeit seit der Erlangung der Approbation. Die Promotion sollte in der Regel vor Vollendung des 30. Lebensjahres abgeschlossen worden sein. Nachgewiesene Zeiten für Grundwehr- oder Zivildienst und für Kindererziehung (2 Jahre pro Kind, maximal 5 Jahre) werden angerechnet.

Kontakte zum vorgesehenen ausländischen Gastgeber müssen vom Bewerber selbst hergestellt werden. Bei der Beurteilung der Bewerbung wird entscheidendes Gewicht auf eine klare und ausführliche Begründung des Forschungsvorhabens gelegt. Diese Begründung sollte neben dem Hinweis auf die eigenen Vorarbeiten auch auf die Bedeutung des Fachgebiets für die deutsche Forschung und auf die Frage eingehen, warum es wichtig ist, dieses Vorhaben im Ausland und an dem vorgesehenen Institut zu erarbeiten. Außerdem sollten erste wissenschaftliche Veröffentlichungen in einschlägigen Fachzeitschriften vorgelegt werden.

Die der Bewerbung beizufügenden Gutachten von zwei Hochschullehrern einer deutschen Hochschule sollten insbesondere auf die persönliche und wissenschaftliche Eignung des Bewerbers für das geplante Vorhaben eingehen.

Die Bewerbungen werden beim DAAD direkt eingereicht. Über das Jahr werden drei Bewerbungs- und Auswahltermine angeboten. Die Auswahl erfolgt durch eine Hochschullehrer-Kommission des DAAD. Dabei stehen die Qualifikation des Bewerbers sowie die Qualität und Durchführbarkeit des Vorhabens im Mittelpunkt.

Genauere Auskünfte erteilt der DAAD, Ref. 317.

 

2.8 Stipendien für kurzfristige Studienaufenthalte für Bildende Künstler

Für Bewerber des Fachbereichs Bildende Künste/Design vergibt der DAAD kurzfristige Japan-Stipendien. Der Aufenthalt muß allerdings mindestens drei Monate betragen. Eine Einschreibung an einer japanischen Hochschule in diesem Zusammenhang wird nicht gefördert. Die Stipendien können nicht verlängert werden.

Die Stipendienleistungen bestehen in der Zahlung einer Pauschale, deren Betrag in zwei Raten an den Stipendiaten ausgezahlt wird. Die Buchung der Reise nach Japan erfolgt durch den DAAD.

Visafragen sind vom Bewerber selbst zu klären.

Bewerbungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Vergabe des Stipendiums ist die Vorlage der Hochschulabschlußurkunde bzw. der Meisterschülerurkunde.

Die Bewerbung erfolgt über das Sekretariat der jeweiligen Hochschule.

 

2.9. Promotionsstipendien an junge WissenschaftlerInnen des Deutschen Instituts für Japanstudien

Das Deutsche Institut für Japanstudien in Tokyo vergibt ab Frühjahr 2010 Promotionsstipendien im Bereich japanbezogener Forschung bis zur Dauer von einem Jahr.
Die Stipendienhöhe beträgt z.Zt. 2 400 Euro pro Monat.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Abschlusszeugnissen, Nachweisen über Sprachkenntnisse, Gutachten eines akademischen Lehrers, Thema und Arbeitsprogramm
sind bis spätesten 16. November 2009 zu richten an:

Deutsches Institut für Japanstudien
Joichi Kioizaka Bldg. 2F
7-1 Kioicho
Chiyoda-ku, Tokyo
102-0094 Japan  

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3. Weitere Förderungsprogramme

3.1 Förderung von Studentengruppen unter Leitung von Hochschullehrern bei Informationsaufenthalten und Studienreisen

Der DAAD fördert Informationsaufenthalte und Studienreisen von Studierendengruppen an deutschen Hochschulen, die von Hochschullehrern geleitet werden, bei Besuchen im Ausland.

Die Förderung erfolgt durch eine Festbetragsfinanzierung (Tagessatz), wobei die DAAD-Förderung auf maximal 50 Prozent der Gesamtkosten beschränkt ist. Die Förderungsdauer liegt zwischen ein und drei Wochen.

Bewerbungsvoraussetzungen: Antragsberechtigt sind Gruppen aus Universitäten, Gesamthochschulen, Technischen und Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen sowie Hochschulen für Musik und Bildende Künste. Antragsteller können nur Hochschullehrer deutscher Hochschulen sein. Die Zahl der studentischen Teilnehmer sollte zwischen zehn und dreißig liegen. Pro zehn Studenten wird höchstens eine wissenschaftliche Lehrkraft gefördert.

Pflichtexkursionen im Rahmen des Studiums können nicht gefördert werden; ebensowenig reine Auslandskonzerte und Veranstaltungen, die überwiegend Seminar-, Kurs- oder Feldforschungscharakter haben.

Die Anträge müssen dem DAAD über das Akademische Auslandsamt oder über die mit der Wahrnehmung der Auslandskontakte der Hochschule betraute Stelle eingereicht werden.

 

3.2 Studien- und Forschungsaufenthalte deutscher Wissenschaftler im Rahmen bilateraler Wissenschaftleraustauschprogramme

Im Rahmen von Kulturaustauschprogrammen und anderen bilateralen Vereinbarungen mit Institutionen in Japan kann der DAAD deutsche promovierte Wissenschaftler, die an Hochschulen und Forschungseinrichtungen tätig sind, seinen japanischen Partnerinstitutionen für die Förderung eines Studien- oder Forschungsaufenthaltes vorschlagen. Bei positiver Entscheidung werden die Reisekosten durch den DAAD übernommen; die Aufenthaltskosten trägt der ausländische Partner.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Aufenthaltsdauer sollte mindestens vierzehn Tage und höchstens drei Monate betragen. Termin und Zweck des Aufenthalts müssen vorab mit dem ausländischen Institut abgestimmt werden. Vortragsreisen und Kongreßbesuche werden nicht gefördert. Je nach Zuständigkeit und förderungspolitischen Prioritäten der ausländischen Partner kann der Wissenschaftleraustausch auf bestimmte Institutionen und/oder Disziplinen begrenzt sein.

Die Anträge müssen spätestens zwei bis drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt beim DAAD eingereicht werden.

 

3.3 Lehrtätigkeit an einer japanischen Hochschule durch Vermittlung des DAAD

Der DAAD vermittelt Lektoren für deutsche Sprache, Literatur und Landeskunde an japanische Hochschulen. Dabei stellt die japanische Hochschule für einen Lektor eine entsprechende Stelle bereit und formuliert in Abstimmung mit dem DAAD Aufgaben und erforderliche Qualifikation des Lektors. Der DAAD sucht geeignete Kandidaten aus und schlägt sie der Hochschule vor. Darüber hinaus fördert er die von der Hochschule eingestellten Lektoren, indem er sie auf ihre Tätigkeit vorbereitet, sie in ihrer Tätigkeit unterstützt und ihnen eine zeitlich begrenzte finanzielle Förderung gewährt.

Durch die Einstellung geht der Lektor ein Dienstverhältnis mit der Gasthochschule ein und wird damit in der Regel Mitglied des Lehrkörpers. Er kann Träger derselben Rechte und Pflichten werden, die auch die gleichrangigen japanischen Mitglieder des Lehrkörpers haben.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Qualifikationserfordernisse werden im Einzelfall durch die japanische Hochschule bestimmt. Die Bewerber müssen in jedem Fall ein an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenes Studium, in der Regel mit Germanistik im Haupt- oder Nebenfach (Magister Artium, Promotion, Staatsexamen für Sekundarstufe II, Diplomexamen von Hochschulen der ehemaligen DDR) nachweisen und sollten nicht älter 40 Jahre sein. Die Bewerber müssen während der letzten beiden Jahre vor der Bewerbung ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gehabt haben.

Von den japanischen Hochschulen können zudem sprachdidaktische Erfahrungen, vorzugsweise auf dem Gebiet Deutsch als Fremdsprache, vorausgesetzt werden.

Weitere Informationen sind erhältlich beim DAAD, Ref. 421.

 

3.4 Dozenturen an einer japanischen Hochschule durch Vermittlung des DAAD

Der DAAD vermittelt und fördert lang- und kurzfristige Lehrtätigkeiten deutscher wissenschaftlicher Lehrkräfte an japanischen Hochschulen.

a) Langzeitdozenturen:

Eine Langzeitdozentur ist eine sechs Monate übersteigende Lehrtätigkeit auf einer von einer japanischen Hochschule eingerichteten Stelle. Ein Stelleninhaber kann längstens fünf Jahre gefördert werden.

Die Entscheidung über die Einrichtung einer Langzeitdozentur setzt den Antrag einer japanischen Hochschule voraus, die die Aufgabenstellung und Qualifikation des benötigten Dozenten definiert und die die erforderliche Infrastruktur bereitstellt. Der Antrag wird von der japanischen Hochschule über die deutsche Auslandsvertretung bzw. die DAAD-Außenstelle an den DAAD weitergeleitet.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit und die entsprechende fachliche Qualifikation besitzen. Sie sollten in der Regel die Qualifikation für eine Hochschullehrertätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland haben und über Lehrerfahrung an einer deutschen Hochschule verfügen. Ein erhebliches sprachliches Differenzierungsvermögen im mündlichen Gebrauch des Japanischen ist unabdingbare Voraussetzung. Die Bewerber müssen während der letzten beiden Jahre vor der Bewerbung ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gehabt haben. Es wird erwartet, daß der Bewerber auch während seiner Tätigkeit in Japan enge Kontakte zu einer deutschen Hochschule aufrecht erhält.

b) Kurzzeitdozenturen:

Eine Kurzzeitdozentur ist ein in der Regel mindestens vierwöchiger und höchstens dreimonatiger Lehraufenthalt eines deutschen Hochschullehrers an einer japanischen Hochschule.

Durch die Förderung von Kurzzeitdozenturen soll es japanischen Hochschulen ermöglicht oder erleichtert werden, besonders qualifizierte deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Veranstaltung von Kursen in wissenschaftlichen Spezialgebieten oder für interdisziplinäre Zusammenhänge einzuladen, mit dem Programm soll zugleich die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaft in Japan dargestellt werden.

Dozenturen im Undergraduate-Bereich können dann gefördert werden, wenn Engpässe im Lehrangebot der Gasthochschule überbrückt werden müssen.

Bewerbungsvoraussetzungen: Erforderlich ist eine Einladung durch die gastgebende Hochschule in Japan, die sich auch in angemessener Weise an den entstehenden Kosten beteiligen soll. Der DAAD übernimmt die Reise- und Aufenthaltskosten unter Anrechnung der von der Gasthochschule gewährten Leistungen.

Das Lehrvorhaben und der Umfang der Lehrtätigkeit müssen vor der Antragstellung mit der Gasthochschule abgestimmt werden. Antragsteller ist der eingeladene deutsche Hochschullehrer.

 

3.5 Förderung Deutsch-Japanischer Hochschulpartnerschaften

Ziel dieses Programms ist es, durch finanzielle Unterstützung bestehender und neu anzubahnender deutsch-japanischer Hochschulpartnerschaften auf der Grundlage einer gleichberechtigten Zusammenarbeit, die von gemeinsamer Verantwortung und Gleichheit im Status getragen ist, den Austausch Studierender und Graduierter beider Länder zu fördern.

Gefördert werden:

- deutsche Studierende (Mindestvoraussetzung: Vordiplom) und jüngere Graduierte (in der Regel nicht älter  als 28 Jahre) aller Fachrichtungen
- japanische Graduierte aller Fachrichtungen (Mindestvoraussetzung: BA)

Die Anträge auf Finanzierung einer Partnerschaft werden nach formalen und inhaltlichen Kriterien, die sich aus der Zielsetzung ableiten, beurteilt. Besonders förderungswürdig sind ergänzende Vorhaben, die die Bindung zur japanischen Hochschule verstärken, z.B. durch gegenseitige Anerkennung von Studienabschnitten und/oder -abschlüssen. Die Befreiung von Studiengebühren durch die japanische Hochschule wird vorausgesetzt und zählt nicht als anzurechnende Leistung im Sinne der Ausgewogenheit des Austauschs. Nicht gefördert werden Lehr- und Forschungsaufenthalte von Wissenschaftlern/Hochschullehrern, Informationsaufenthalte und Reisen zum Zwecke der Vertragsanbahnung.

Weitere Informationen erteilt der DAAD, Ref. 424.

Ausführliche Informationen zu den oben genannten Stipendienprogrammen und anderen Förderungsmöglichkeiten sowie den jeweils aktuellen Bewerbungsterminen enthält die jährlich erscheinende Broschüre "Studium, Forschung, Lehre. Förderungsmöglichkeiten im Ausland für Deutsche" des DAAD, die bei den Akademischen Auslandsämtern bzw. bei den für Fragen des Auslandsstudiums zuständigen Stellen der Hochschulen erhältlich ist.

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Ref. 421
http://www.daad.de
e-mail: postmaster@daad.de

DAAD-Büro Tokyo:

Deutscher Akademischer Austauschdienst
107 Tokyo
Minato-ku Akasaka 7-5-56
Tel. 0081-3-3582-5962, Fax: 0081-3-3582-5554
e-mail: daad@gmd.co.jp

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WEITERE INFORMATIONEN ZUM STUDIUM AN JAPANISCHEN HOCHSCHULEN UND ÜBER BESTEHENDE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN

Eine Kurzcharakteristik vierzehn staatlicher bzw. städtischer Universitäten sowie acht privater Hochschulen ist im "Studienführer Japan" des DAAD zu finden. Hier sollten sich insbesondere die Studierenden informieren, die nach einer geeigneten japanischen Hochschule für ein reguläres Studium ihres Studienfaches auf Japanisch suchen, u.U. in Kombination mit einem begleitenden Sprachkursprogramm.

Des weiteren ist über den DAAD die Broschüre "Japanisch lernen in Japan" zu beziehen. Darin enthalten ist eine Übersicht über private und öffentliche Einrichtungen mit und ohne Zugangsbeschränkungen in Japan, die Japanischkurse und -unterricht anbieten.

 Für Doktoranden oder Forscher ergibt sich die geeignete Hochschule meist aus persönlichen Kontakten, über die der Doktorvater/die Doktormutter oder Kollegen im Heimatland verfügen.

Für Studierende noch jüngerer Semester ohne eigenes Forschungsvorhaben, die noch über keine oder nur geringe Kenntnisse der japanischen Sprache verfügen, bieten zahlreiche Universitäten in ausgewählten Fachbereichen und in einer begrenzten Anzahl von Lehrveranstaltungen Unterricht auch in englischer Sprache an. Eine "Kurzcharakteristik einiger Sonderprogramme für Ausländer an einigen ausgewählten japanischen Hochschulen" sowie eine ausführliche "Literaturliste zu den Studienmöglichkeiten in Japan" etc. kann beim Japanisch-Deutschen Zentrum Berlin (JDZB) angefordert werden.

Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin
http://www.jdzb.de
e-mail: jdzb@jdzb.de

Weitere ausführliche Informationen zu den Studienmöglichkeiten an japanischen Universitäten, die Kurse in englischer und französischer Sprache anbieten, sowie die Adressen dieser Universitäten sind über das Liaison Büro der Japanese Society für the Promotion of Science (JSPS) zu erfragen.

Japanese Society for the Promotion of  Science
Wissenschaftszentrum
http://www.jsps-bonn.de
e-mail: jsps-bonn@t-online.de

 

 Association of International Education, Japan (AIEJ) - Short-term Student Exchange Promotion Program (Inbound) Scholarships:

Mit diesen Stipendien, die das japanische Erziehungsministerium (Monbukagakusho) zur Verfügung stellt, besteht für Studierende die Möglichkeit, für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten an einer japanischen Hochschule zu studieren, sofern zwischen der Hochschule des Bewerbers und der japanischen Hochschule ein Austauschabkommen besteht. Informationen zu diesem Programm sind bei den akademischen Auslandsämtern bzw. entsprechenden Einrichtungen der jeweiligen Hochschule einzuholen.

Exchange and Follow-up Division, Program and Activities Department, Association of International Education, Japan (AIEJ)
http://www.aiej.or.jp/index1.html

Zahlreiche weitere, kleinere Stipendien und Zuschußmöglichkeiten von kommunaler, privater und universitärer Seite in Japan sind u.a. auch folgenden Verzeichnissen zu entnehmen:

The Association of International Education, Japan (AIEJ) (Hg.):
ABC's of Study in Japan (Englisch)
erscheint in der Regel alle zwei Jahre
zu beziehen über Maruzen Co., Ltd., 103 Tokyo, Chuo-ku Nihonbashi 2-3-10
Preis: ca. US $ 18.- bzw. ca. US $ 25.- bei Luftpostversand

The Association of International Education, Japan (AIEJ) (Hg.):
Japanese Colleges and Universities (Englisch)
erscheint in der Regel alle zwei Jahre
zu beziehen über Maruzen Co., Ltd., 103 Tokyo, Chuo-ku Nihonbashi 2-3-10
Preis: ca. US $ 54.- bzw. ca. US $ 103.- bei Luftpostversand

Asian Students' Cultural Association (Hg.):
Scholarships for Foreign Students in Japan 1994-95 (Japanisch & Englisch)
zu beziehen über Dobunkan Shuppan, 101 Tokyo, Chiyoda-ku Kanda Jinbocho 1-41
ISBN 4-495-97412-2 C2002 P2 700E
Preis: ca. Yen 2700.-

Erkundigungen von selbstzahlenden Studierenden vor Ort zeigen oft kleinere Zuschußmöglichkeiten z.B. durch die Präfektur, die Universität oder eine lokale Stiftung auf.

Zudem bestehen häufig zwischen japanischen und deutschen Partneruniversitäten Kooperationsvereinbarungen, die manchmal ebenfalls Gelder für den Austausch von Studierenden und Hochschullehrern vorsehen - zumindest beinhalten sie oft Vereinbarungen über das gegenseitige Erlassen von Studiengebühren, der Unterbringung in Studentenwohnheimen etc.

Darüber hinaus bestehen häufig Stipendien- und andere Austauschabkommen zwischen deutschen und japanischen Hochschulen oder einzelnen Seminaren und Fachbereichen deutscher und japanischer Universitäten, die ausschließlich von den dort Studierenden in Anspruch genommen werden können. Diesbezügliche Informationen erteilen entweder die Akademischen Auslandsämter bzw. entsprechende Stellen oder die Lehrkräfte der jeweiligen Seminare und Fachbereiche der Hochschulen.

Studierenden, die ein Studium an einer bestimmten japanischen Hochschule anstreben, wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der jeweiligen Universität bzw. der für die Betreuung ausländischer Studierender zuständigen Einrichtung an dieser Universität über etwaige Stipendien- oder andere Förderungsmöglichkeiten zu informieren.

Adressen zahlreicher japanischer Universitäten und Lehreinrichtungen sind dem unten aufgeführten Verzeichnis zu entnehmen.

The Association of International Education, Japan (AIEJ) (Hg.):
Japanese Colleges and Universities (Englisch)
erscheint in der Regel alle zwei Jahre
zu beziehen über Maruzen Co., Ltd., 103 Tokyo, Chuo-ku Nihonbashi 2-3-10
Preis: ca. US $ 54.- bzw. ca. US $ 103.- bei Luftpostversand

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Stipendienprogramme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

(Stand Januar 1999)

 Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert die Wissenschaft in allen Bereichen durch die finanzielle Unterstützung von Forschungsvorhaben. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Pflege des besonders qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses. Hierfür hat die DFG eine Reihe von Stipendienprogrammen eingerichtet. Bei den Stipendien handelt es sich um persönliche, nicht übertragbare Beihilfen. Benötigt der Stipendiat für die Durchführung seiner Arbeit weitere Mittel, die aus dem mit dem Stipendium verbundenen Sachkostenzuschuß nicht aufgebracht werden können, so kann die DFG ihm hierfür im Rahmen einer Sach- oder Reisebeihilfe einen Zuschuß bewilligen.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterscheidet Ausbildungsstipendien, Forschungsstipendien, Habilitandenstipendien.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die in der Regel für zwei Jahre vergebenen Stipendien setzen eine abgeschlossene Promotion voraus. Die Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Zudem sollten die Bewerber befähigt sein, überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen und eine wissenschaftliche Laufbahn anstreben.

 

1. Forschungsstipendien

Für umgrenzte Projekte vergibt die DFG Forschungsstipendien an den besonders qualifizierten promovierten wissenschaftlichen Nachwuchs. In ihrer Zielsetzung und in den geplanten Methoden sollten die Vorhaben genau umgrenzt und begründet sein. Die Forschungsvorhaben müssen selbständig oder unter Anleitung eines qualifizierten Wissenschaftlers bearbeitet werden. Die Stipendiendauer soll im Regelfall zwei Jahre nicht überschreiten.

Zur Begutachtung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft sind Angaben zu Thema, Aufgabenstellung und Ziel des Forschungsvorhabens erforderlich. Eine detaillierte Arbeitsplanung sowie Informationen über die vorgesehenen Untersuchungsmethoden und den gegenwärtigen Kenntnisstand werden erwünscht.

Bei Bewerbungen um ein Stipendium im Ausland (Japan) muß begründet werden, warum eine Forschungseinrichtung außerhalb Deutschlands gewählt wurde. Angaben darüber, welche Bedeutung das Forschungsvorhaben für die weiteren wissenschaftlichen und beruflichen Pläne des Bewerbers haben könnte, werden erbeten.

 

2. Postdoktoranden-Programm

Das Postdoktoranden-Programm wurde 1985 aus Sondermitteln des Bundes eingerichtet. Ziel des Programms ist die Förderung junger promovierter Wissenschaftler (bis 30 Jahre), die sich durch die Qualität ihrer Promotion als besonders befähigt ausgewiesen haben. Ihnen soll ermöglicht werden, in der Regel unmittelbar nach der Promotion für eine begrenzte Zeit in der Grundlagenforschung mitzuarbeiten und sich dadurch für eine Tätigkeit auch außerhalb der Hochschule weiterzuqualifizieren. Bewerber, die sich habilitieren oder bereits habilitiert sind, werden nicht berücksichtigt.

Das Stipendium wird in der Regel für zwei Jahre bewilligt und kann maximal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Bereitschaft, das bisherige wissenschaftliche Umfeld zu wechseln, sollte vorhanden sein. Erwünscht sind insbesondere Auslandsaufenthalte (auch Japan).

Antragsberechtigt sind ausschließlich die Hochschulen, die pro Jahr eine bestimmte Anzahl Anträge bei der DFG einreichen können.
Die Bewerber sollten bei Förderungsbeginn nicht älter als 30 Jahre sein.

 

3. Habilitandenstipendien

Mit ihren Habilitandenstipendien richtet die DFG sich an junge, qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine Habilitation im Rahmen der Förderungsdauer von zwei Jahren anstreben.

Es können auch Teilstipendien vergeben werden, wobei sich die Dauer entsprechend verlängert.

Bei der Bewerbung muß der Antragsteller nachweisen, welche Vorarbeiten für die Arbeit bereits geleistet sind, sowie genaue Angaben zu Thema, Aufgabenstellung und Ziel machen, so daß eine fachliche Begutachtung möglich wird. Zusätzlich zum Stipendium können Personal-, Sach- und Reisemittel beantragt werden.

Mit dem Habilitationsprogramm der DFG sollen insbesondere Frauen ermutigt werden, nach der Promotion ihre wissenschaftliche Arbeit fortzusetzen.

 

4. Programm zur Förderung von Habilitationen

Für eine zusätzliche Förderung des Hochschullehrernachwuchses stehen der DFG Sondermittel für Stipendien zur Verfügung. Hierdurch sollen insbesondere Wissenschaftlerinnen ermutigt werden, nach der Promotion ihre Wissenschaftliche Arbeit fortzusetzen und die Habilitation anzustreben.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben kann sich, wer nach einer qualifizierten Promotion durch weitere wissenschaftliche Arbeiten seine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nachgewiesen hat und die Habilitation im Rahmen der Förderungsdauer anstrebt. Die Stipendien werden in der Regel für zwei Jahre vergeben und können in begründeten Fällen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Förderung kann bis zum Abschluß aller für die Habilitation notwendigen Arbeiten in Anspruch genommen werden.

Die für das Habilitationsprogramm notwendigen, Personal-, Sach- und Reisemittel können im Rahmen einer Sachbeihilfe zur Verfügung gestellt werden.

 

5. Internationale Zusammenarbeit

Forschungsvorhaben von Wissenschaftlern, die bei der DFG antragsberechtigt sind und im Ausland (in Japan) arbeiten wollen, sowie die Zusammenarbeit dieser Wissenschaftler mit Kollegen in anderen Staaten werden grundsätzlich im Rahmen der üblichen Verfahren der DFG gefördert. Das heißt, deutsche Forscher im Ausland können von der DFG Beihilfen für ihre Forschungsarbeit erhalten, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Deutsche, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, können nur ausnahmsweise Beihilfen von der DFG erhalten. Gehören sie zum Lehrkörper einer ausländischen Hochschule oder sind sie an einer ausländischen Forschungsstätte tätig, erwartet die DFG, daß die betreffende Hochschule, die Forschungsstätte oder die ausländische Forschungförderungsorganisation sie den eigenen Staatsangehörigen gleichstellt und wie diese unterstützt.

Darüber hinaus bestehen spezielle Vereinbarungen über wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen u.a. auch in Japan. Einzelheiten über die zusätzlichen Förderungsmöglichkeiten, die sich aus diesen Vereinbarungen ergeben, können beim zuständigen Regionalreferat der Gruppe "Internationale Zusammenarbeit" erfragt werden.

 

6. Reisebeihilfen

Wenn die wissenschaftliche Arbeit eines Forschers einen Auslandsaufenthalt notwendig macht, kann die DFG eine Reisebeihilfe als Zuschuß zu den Gesamtkosten der Reise bewilligen. Auch gemeinschaftliche Unternehmungen (Expeditionen) in das Ausland (nach Japan) können in diesem Rahmen gefördert werden.

Die DFG kann außerdem Beihilfen aus Sondermitteln des Auswärtigen Amtes vergeben, um die Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen (Kongressen, Symposien, Kolloquien) zu finanzieren. Voraussetzung für die Förderung ist die Mitwirkung des Antragsstellers an der Veranstaltung, etwa durch die Übernahme einer offiziellen Funktion oder eines Referats.

In besonders begründeten Fällen kann die DFG auch Zuschüsse zu Kontakt- und Informationsreisen geben, etwa zum Besuch von Instituten, Sammlungen und Archiven. Die Grundkosten solcher Reisen müssen aus anderen Mitteln gedeckt sein.

Zur Teilnahme an wissenschaftlichen und technischen Kurzlehrgängen oder an wissenschaftlichen Ferienkursen, die vornehmlich zur Erlernung neuer Methoden abgehalten werden, kann die DFG im Rahmen einer Sachbeihilfe Zuschüsse zu den Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten gewähren.

Weitere Informationen erteilt die Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Dort sind auch Merkblätter für Anträge auf die unterschiedlichen Stipendien und Förderungsmaßnahmen zu beziehen.

Deutsche Forschungsgemeinschaft
e-mail (Internet RFC 822): postmaster@dfg.d400.de
http://www.dfg.de

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VON JAPANISCHER SEITE VERGEBENE STIPENDIEN FÜR JAPAN

(Stand Januar 1999)

1. Stipendien des Japanischen Erziehungsministeriums (Monbukagakusho)

Das Japanische Erziehungsministerium vergibt drei Arten von Stipendien an deutsche Bewerber.

1.1 Sprachstipendien für Studierende der Japanischen Sprache und der Japanologie

Die Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens dieser Stipendien erfolgt über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Ausführliche Informationen und die notwendigen Formalitäten sind daher direkt beim DAAD zu erfragen.

Das Stipendium soll ein maximal einjähriges Sprachstudium an einer japanischen Hochschule ermöglichen. Über die Zuteilung der Universitäten entscheidet das Monbukagakusho. Weitere Informationen finden Sie hier...

 

1.2 Stipendien für Ergänzungs- und Aufbaustudien sowie zu Forschungsaufenthalten im Zusammenhang mit einer Promotion (Monbukagakusho Research Student)

Interessenten für diese Stipendien können sich über das Akademische Auslandsamt oder einer entsprechenden Einrichtung ihrer Hochschule für diese Stipendien bewerben.

Diese anderthalb- bzw. zweijährigen Stipendien sollen Bewerbern aus allen Fachrichtungen einen längerfristigen Forschungsaufenthalt in Japan, z.B. zur Vorbereitung einer Promotion, ermöglichen. In der Regel absolvieren die Forschenden einen sechsmonatigen Sprachkurs an einer Universität oder Sprachschule in Japan. Bei Nachweis ausreichender Kenntnisse des Japanischen kann auf einen Sprachkurs verzichtet werden. Im Anschluß daran erhalten die Stipendiaten für weitere 12 bzw. 18 Monate die Möglichkeit zu wissenschaftlichen Studien und Forschungen an einer japanischen Hochschule. Sie werden während dieser Zeit von einem Professor der jeweiligen Hochschule betreut.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Graduierte, Doktoranden und jüngere promovierte Wissenschaftler, deren Promotion nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und die erneut promovieren wollen , sowie Studierende (mindestens zwei Fachsemester im Hauptstudium oder Absolventen eines Bachelorstudiengangs). Gute Kontakte des Bewerbers zu  Universitäten, Forschungseinrichtungen in Japan und dort lehrenden japanischen Hochschullehrern, die der Bewerber selbst zu initiieren hat, sind wünschenswert. Bei Bewerbern mit dem Fachgebiet "Japan-Studien" werden zudem Grundkenntnisse des Japanischen erwartet. In der Bewerbung sollte das Arbeitsvorhaben bzw. das Forschungsvorhaben (5 Seiten) angegeben werden, der das angestrebte Ziel des Japanaufenthaltes genau beschreibt, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben bis zum Zeitpunkt der Antragstellung gemachten und die noch bis zur Ausreise geplanten Vorarbeiten sowie die Möglichkeiten zur Durchführung darlegt und die Notwendigkeit des Japanaufenthaltes begründet. Die Begründung sollte ebenfalls einen Zeitplan für den Auslandsaufenthalt einschließen. Dient der Auslandsaufenthalt der Arbeit an einem Forschungsvorhaben, so muß dieses Vorhaben mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Heimat-Hochschule und der japanischen Hochschule abgesprochen sein.

Für die oben genannten Vorhaben stehen jährlich etwa 18 Stipendien zur Verfügung. Diese Stipendien können an jeder Universität in Japan in Anspruch genommen werden. Über die Zuteilung der japanischen Universitäten entscheidet ausschließlich die japanische Seite. Gute Kontakte des Bewerbers zu der gewünschten Universität sind wünschenswert für die Auswahl der Stipendiaten. Mit der Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist der DAAD betraut. 

In Ausnahmefällen kann das Japanische Erziehungsministerium auch eine Promotion in Japan fördern. In diesem Fall wird von den japanischen Hochschulen u.a. eine Aufnahmeprüfung für den Doktorandenkurs (hakasekatei) verlangt, die in der Regel auch eine japanische Sprachprüfung beinhaltet. Da die Kriterien für die Aufnahme in den Doktorandenkurs jedoch erfahrungsgemäß von Hochschule zu Hochschule variieren, können an dieser Stelle dazu keine generell verbindlichen Aussagen gemacht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier ...

 

1.3 Kurzstipendien für zwei Monate "Research Experience Fellowships for Young Foreign Researchers"

Außerdem bietet das japanische Erziehungsministerium Kurzstipendien für zwei Monate in allen Fachrichtungen zur Durchführung von Orientierungsaufenthalten an staatlichen japanischen Universitäten und ausgewählten Forschungsinstituten an. Bestandteil des Programms sind ein einführender Sprachkurs und landeskundlicher Unterricht, der durch Exkursionen ergänzt wird. Die Kurzzeitstipendien können in der Regel in den Monaten Juli und August in Anspruch genommen werden.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerbungsvoraussetzung ist ein Promotionsstudium, das kurz vor dem Abschluß steht oder eine kürzlich abgeschlossene Promotion (in der Regel sechs Monate vor bzw. nach der Promotion). Japanische Sprachkenntnisse werden nicht voraussgesetzt, allerdings sehr gute Englischkenntnisse.

Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen sind beim DAAD, Ref. 424 erhältlich.

 

2. Stipendien der Japan Foundation - Japan Foundation Fellowship Program

Die Japan Foundation bietet u.a. vier Stipendien für deutsche Bewerber an.

2.1 Professional Fellowship

Diese Stipendien werden an graduierte Forscher auf den Gebieten der Geistes- und Sozialwissenschaften für die Dauer von zwei bis zwölf Monaten vergeben.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Bewerber sollten nicht älter als 60 Jahre sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ihre Forschung muß ein auf Japan bezogenes Thema beinhalten. Themen aus den Bereichen der Politik-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaft werden bevorzugt gefördert.

Die Bewerber sollten in einer wissenschaftlichen Einrichtung in Forschung und/oder Lehre tätig sein oder über vergleichbare Erfahrungen in ihrem Forschungsgebiet verfügen.

Graduierte der Ingenieur- und Naturwissenschaften und Medizin können sich nicht bewerben.

 

2.2 Dissertation Fellowship

Diese Stipendien werden zur Vorbereitung bzw. Durchführung einer Promotion für die Dauer von vier bis zwölf Monaten vergeben.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Doktoranden unter 35 Jahre aus den Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften, deren Promotionsthema Japanbezug hat und für deren Promotionsvorhaben ein Aufenthalt in Japan erforderlich ist. Die Bewerber müssen nachweisen, daß sie die Bedingungen zur Promotion an ihrer Hochschule erfüllt haben. Themen aus den Bereichen der Politik-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaft werden bevorzugt gefördert.

Ausreichende Japanisch- bzw. Englischkenntnisse der Bewerber werden vorausgesetzt.
Monbukagakusho-Stipendiaten, die ihren Forschungs- bzw. Studienaufenthalt in Japan verlängern möchten, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Studierende ohne Hochschulabschluß können sich nicht bewerben.

 

2.3 Cultural Properties Specialists Fellowship

Für die Dauer von zwei bis sechs Monaten werden in diesem Zusammenhang Stipendien an Experten auf dem Gebiet der Erhaltung und Restauration von Kulturschätzen und -denkmälern vergeben.

Bewerbungsvoraussetzungen: Der Bewerber muß eine Einladung einer japanischen Institution nachweisen.

Die Stipendien beinhalten ein Hin- und Rückflugticket der Buisness-Klasse zu dem Ort in Japan, wo der Bewerber beabsichtigt, seine Forschungen durchzuführen. Die monatliche Stipendienrate wird durch einen Zuschuß für Kultur- und Forschungsaktivitäten ergänzt. Für Familienangehörige wird zusätzlich eine monatliche Pauschale bewilligt. Zur Aufnahme des Stipendiums erhält der Bewerber zudem eine sogenannte settling-in allowance, die die Sonderausgaben, die in den ersten Monaten anfallen, abdecken soll. Vor der Abreise aus Japan wird dem Stipendiaten darüber hinaus eine departure allowance ausgezahlt.

Die Anträge für die oben genannten Stipendienprogramme der Japan Foundation müssen spätestens bis Ende November jeden Jahres eingehen. Die Stipendien können zwischen Mai des jeweils nächsten bzw. März des übernächsten Jahres angetreten werden. Ausführliche Informationen erteilt das Japanische Kulturinstitut.

Japanisches Kulturinstitut
http://www.jki.de
e-mail: jfco@jki.de

oder

The Japan Foundation
http://www.jpf.go.jp/e/about/program/intel.html

 

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3. Forschungsstipendien der Japan Society for the Promotion of Science (JSPS)

Dieses Stipendium richtet sich an jüngere promovierte deutsche Wissenschaftler. Die JSPS ermöglicht ihnen in diesem Rahmen einen einjährigen Post-doc-Aufenthalt in Japan zur Durchführung selbstgewählter Forschungsvorhaben. Eine Verlängerung des Aufenthaltes um ein weiteres Jahr ist möglich. Jährlich werden z.Zt. etwa 25 dieser Stipendien vergeben.

Bewerbungsvoraussetzungen: Deutsche Wissenschaftler aller Fachrichtungen können sich jederzeit bewerben, sofern sie ihre Promotion mit sehr gutem bis gutem Erfolg abgeschlossen haben und diese nicht länger als sechs Jahre zurückliegt, Publikationen in anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften vorweisen können, einen mit dem ausländischen Gastgeber (Humboldt-Gastwissenschaftler) abgesprochenen Forschungsplan mit Forschungsplatzzusage vorlegen können, über gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes verfügen, bzw. mindestens über sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen, sofern damit das Forschungsvorhaben durchgeführt werden kann, die Altersgrenze von 38 Jahren nicht überschritten haben.

Die Bewerbungen sind an die Alexander von Humboldt-Stiftung oder durch den japanischen Gastgeber an die JSPS-Hauptverwaltung in Tokyo zu richten. Das Begutachtungsverfahren wird von der Alexander von Humboldt-Stiftung koordiniert. Sie leitet die Anträge mit einer Stellungnahme des zuständigen Auswahlausschusses an die JSPS weiter, die die endgültige Entscheidung trifft.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung übernimmt die begleitende Betreuung der JSPS-Forschungsstipendiaten während des Aufenthaltes in Japan.

Japan Society for the Promotion of Science (JSPS)
http://www.jsps.go.jp

oder

Alexander von Humboldt-Stiftung
http://www.humboldt-foundation.de
e-mail: ma@avh.de

Direkte Auskünfte und Informationen über japanische Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie über die verschiedenen Programme zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung erteilt auch das

Japan Society for the Promotion of  Science Liaison-Office Bonn
http://www.jsps-bonn.de
e-mail: jsps-bonn@t-online.de

 

4. Forschungsstipendien der Science and Technology Agency (STA)

Das Amt für Wissenschaft und Technologie (STA) der japanischen Regierung vergibt für Dauer von sechs Monaten bis zu zwei Jahren Forschungsstipendien an promovierte deutsche Natur- und Ingenieurwissenschaftler zur Durchführung selbstgewählter Forschungsvorhaben. Den Forschern wird die Gelegenheit eröffnet, an staatlichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu forschen. Auf Antrag kann ein Intensivsprachkurs in Japan finanziert werden. Jährlich stehen z.Zt. bis zu 15 dieser Stipendien zur Verfügung.

Bewerbungsvoraussetzungen: Deutsche Wissenschaftler können sich jederzeit bewerben, sofern sie ihre Promotion mit sehr gutem bis gutem Erfolg abgeschlossen haben, Publikationen in anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften vorweisen können, einen mit dem ausländischen Gastgeber (Humboldt-Gastwissenschaftler) abgesprochenen Forschungsplan mit Forschungsplatzzusage vorlegen können, über gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes verfügen, bzw. mindestens über sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen, sofern damit das Forschungsvorhaben durchgeführt werden kann und die Altersgrenze von 38 Jahren nicht überschritten haben.

Die Bewerbungen sind an die Alexander von Humboldt-Stiftung zu richten. Das Begutachtungsverfahren wird von der Alexander von Humboldt-Stiftung koordiniert. Sie leitet die Anträge mit einer Stellungnahme des zuständigen Auswahlausschusses an die STA weiter, die die endgültige Entscheidung trifft.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung übernimmt die begleitende Betreuung der STA-Forschungsstipendiaten während des Aufenthaltes in Japan.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen sind zu beziehen über:

Alexander von Humboldt-Stiftung
http://www.humboldt-foundation.de
e-mail: ma@avh.de

 

5. Stipendienprogramm der Agency of Industrial Science and Technology (AIST), Ministry of International Trade and Industry (MITI)

Diese Stipendien bieten Wissenschaftlern die Möglichkeit, an den Forschungsinstituten der AIST für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten zu forschen.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich promovierte Nachwuchswissenschaftler unter 35 Jahren, die eine feste Anstellung in ihrem Heimatland haben.

Genaue Informationen erteilt das

Ministry of International Trade and Industry (MITI)
Agency of Industrial Science and Technology (AIST)
http://www.meti.go.jp
e-mail: webmail@meti.go.jp

 

6. Stipendienprogramm des Japan Key Technology LEFT (JKTC)

Dieses Stipendium ermöglicht Wissenschaftlern einen drei- bis sechsmonatigen Forschungsaufenthalt an einer privaten japanischen Forschungseinrichtung, die Forschungen auf den Gebieten der Schlüsseltechnologien betreibt.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich promovierte Wissenschaftler, die experimentelle Forschung betreiben und über ein ausgezeichnetes Wissen auf den Gebieten einer Schlüsseltechnologie verfügen.

Genaue Informationen erteilt das

Japan Key Technology LEFT (JKTC)
Research Administration Department
Tel.: 0081-3-3505-6826, Fax: 0081-3-3505-6831
http://www.jktc.go.jp/

 

7. Stipendienprogramm des Research Institute of Innovative Technology for the Earth (RITE)

Im Rahmen dieses Programms werden Forschungsvorhaben über umweltschädliche Chemikalien gefördert.

Genaue Informationen erteilt das

Research Institute of Innovative Technology for the Earth (RITE)
Tel.: 0081-7-7475-2302, Fax: 0081-7-7475-2314
http://www.rite.or.jp/rite-index-1.html

8. Stipendienprogramm der New Energy and Industrial Technology Development Organization (NEDO)

NEDO fördert Forschungsprojekte im Bereich der medizinischen Technologie sowie der technischen Ausstattung sozialer Einrichtungen.

Genaue Informationen erteilt die

New Energy and Industrial Technology Development Organization (NEDO)
Tel.: 0081-3-3142-2099, Fax: 0081-3-5992-1184
http://www.nedo.go.jp/english/index.html

 

9. Tokyo Metropolitan Government (TMG) Foreign Student Scholarship Program

Dieses Stipendium richtet sich weltweit speziell an die Bewohner und Bewohnerinnen der Partnerstädte Tokyos. Für die Bundesrepublik Deutschland kommen daher nur solche Personen in Frage, die ihren ständigen Wohnsitz offiziell in Berlin angemeldet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Graduierte der Berliner Universitäten. Die Bewerber dürfen nicht älter als 35 Jahre sein. Graduierte der Geistes- und Sozialwissenschaften müssen den Japanese-Language Proficiency Test - Level I bestanden haben, Naturwissenschaftler mindestens Level II des Tests.

(TMIT) teilnehmen.Die Bewerber dürfen im Rahmen ihres Stipendiums am Master-Course der Tokyo Metropolitan University (TMU) und des Tokyo Metropolitan Institute of Technology

Das Stipendium läuft zwei Jahre und sechs Monate. Während der ersten sechs Monate des Aufenthaltes besuchen die Stipendiaten einen Sprachkurs, für die restlichen zwei Jahre studieren sie an den genannten Einrichtungen.

Nähere Auskünfte erteilen die Akademischen Auslandsämter der Berliner Universitäten sowie die

Senatsverwaltung für Wissenschaft , Forschung und Kultur, Abt. III D
Tel.: 030-9002280
http://www.berlin.de
e-mail: jörg-ingo.weber@senwfk.verwalt-berlin.de

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STIPENDIENPROGRAMME JAPANISCHER STIFTUNGEN FÜR JAPAN

Eine interessante Aufstellung über Förderungsmöglichkeiten für Deutsche ist in diesem Zusammenhang auch:

A Researcher’s Guide to Japan Money: Fellowships, Grants, and Jobs from Japanese Sources by Christian Oberländer und Christian Schönbach, Tokyo: Hayashi Kobo 1994.

Die genannte Übersicht bietet zahlreiche informative Hinweise, die allerdings von den Interessierten auf ihre aktuelle Gültigkeit hin überprüft werden sollten. Des weiteren erhält man über das Internet die Möglichkeit des Zugangs zu aktuellen japanischen Stipendienangeboten:
http://www.aiej.or.jp/scsh/scsh4.html
(unter Scholarships Available Before Coming To Japan)

 

1. Wissenschaftsförderung durch die Canon Foundation

1.1. Forschungsstipendien:

Die Canon Foundation vergibt im Rahmen ihres Programms "Visiting Research Fellowships" Stipendien an graduierte Wissenschaftler und Forscher aus Europa, die zur Durchführung ihres Forschungsvorhabens einen längerfristigen Japanaufenthalt beabsichtigen. Die Stipendien werden für die Dauer eines Jahres vergeben und sind nicht verlängerbar.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Graduierte und Doktoranden, Professoren und Wissenschaftler von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Angehörige kommerzieller und staatlicher Organisationen, die Forschungsprojekte durchführen, die mit den Zielen der Canon Foundation übereinstimmen. Die Bewerber sollten zwischen 30 und 40 Jahre alt sein. Der Bewerbungsschluß ist am 15. Oktober jeden Jahres.

1.2. Austauschs- und Besuchsprogramm für Professoren:

An diesem Programm können Professoren aus Europa und Japan teilnehmen. Für die Professoren besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, eine Lehrtätigkeit an einer japanischen oder europäischen Hochschule ihrer Wahl zu übernehmen. Darüber hinaus können Professoren auch zur Mitarbeit an einem bestimmten Forschungsprojekt an einer Universität oder anderen Forschungseinrichtung eingeladen werden.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Bewerber sollten eine Einladung einer Universität oder anderen Forschungseinrichtung in Japan oder Europa vorweisen können.

Weitere Informationen über die Förderungskriterien der Stiftung sowie die Bewerbungsunterlagen sind über die europäische Zweigstelle der Canon Foundation in den Niederlanden zu beziehen.

Canon Foundation
Tel.: 0031-71-156555, Fax: 0031-71-157027
e-mail: foundation@canon-europa.com

 

2. Stipendien der Asahi Shinbun

Im Rahmen ihres "Fellowship Program" vergibt die Asahi Shinbun für die Dauer von einem Jahr Stipendien an Wissenschaftler, Journalisten und Künstler zur Durchführung wissenschaftlicher Forschungen in Japan.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Bewerber sollten einen Hochschulabschluß oder einen gleichwertigen Abschluß nachweisen können; eine Promotion ist von Vorteil. Zudem sollten sie über gute Kenntnisse der japanischen Sprache verfügen.

Nicht bewerben können sich Deutsche, die bereits über einen längeren Zeitraum in Japan leben.
Das Programm ist vorübergehend eingestellt worden.

Ausführlichere Informationen erteilt das Asahi Fellowship Büro in Tokyo.

Asahi Shinbun
Asahi Fellowship Office, Sporting and Corporate Events Department, Cultural Projects Division
104-11 Tokyo
Chuo-ku Tsukiji 5-3-2
Japan
Tel.: 0081-3-3545-0131 ext. 54218 oder 0081-3-5565-3849, Fax.: 0081-3-3543-3280

 

3. Forschungsstipendien der Toyota Foundation

Die Toyota Foundation vergibt Stipendien zur Durchführung von Forschungsprojekten zu bestimmten, von der Stiftung jährlich neu festgelegten, Themenkomplexen.

Da sich der Kreis der potentiellen Bewerber mit der Ausschreibung neuer Forschungsthemen jährlich ändert, können hier keine allgemeinen Auskünfte über die Bewerbungsvoraussetzungen gemacht werden. Diesbezügliche Informationen sind jedoch bei der Toyota Foundation in Tokyo einzuholen.

Research Grants
The Toyota Foundation
Tel. 0081-3-3344-1701
http://www.toyotafound.or.jp/etop.htm

 

4. Stipendien der Foundation for Promotion of Cancer Research

Die Stiftung vergibt Stipendien an Mediziner und Wissenschaftler, die im Bereich der Krebsforschung tätig sind. Die Bewerber erhalten im Rahmen des Stipendienprogramms die Möglichkeit für die Dauer von ein bis zwei Jahren an Instituten oder Krankenhäusern, die dem Japanischen Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt angeschlossen sind, zu forschen.

Ausführlichere Informationen erteilt die

Foundation for Promotion of Cancer Research
104-11 Tokyo
Chuo-ku Tsukiji 5-11-1

 

5. Stipendienprogramm des International Institute for Children's Literature, Osaka (IICLO)

Das International Institute for Children's Literature, Osaka vergibt für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten Stipendien an ausländische Forscher auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur. Die Forschungen sollten - sofern möglich - am International Institute for Children's Literature, Osaka durchgeführt werden können.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich ausländische Wissenschaftler aus dem Bereich der Kinder- und Jugendliteratur, die über einen Hochschulabschluß oder eine Promotion sowie ausreichende japanische Sprachkenntnisse verfügen. Darüber hinaus können sich auch ausländische Forscher bewerben, die einen Beitrag zum internationalen Austausch auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur leisten können oder als Experten auf diesem Gebiet ausgewiesen sind. Für letztere entfällt der Nachweis von Japanischkenntnissen.

Weitere Informationen erteilt das

International Institute for Children's Literature, Osaka
Tel.: 0081-6-876-8800, Fax: 0081-6-876-8686
http://www.iiclo.or.jp

6. Stipendienprogramme der Toshiba International Foundation

Die Toshiba International Foundation bietet drei Stipendien für einen dreimonatigen Japanaufenthalt, der bis März 2001 beendet sein muß, an. Die Stipendien werden von der Toshiba International Foundation finanziert und sind auf jeweils auf 1 Million Yen dotiert.

Bewerber müssen ein Vollzeitstudium von mindestens vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben und sich an einer europäischen Institution mit einem Spezialgebiet der Japanstudien befassen. Bewerbungen setzen sich aus einem Lebenslauf, einer kurzen Vorstellung des Projekts, für welches Forschungen in Japan betrieben werden sollen (nicht mehr als 300 Wörter) und einem Empfehlungsschreiben des betreuenden Professors bzw. Vorgesetzten zusammen, der die Bewerbung im Namen des Studenten auch einreicht.
Von jeder Universität bzw. Institution kann nur eine Bewerbung eingereicht werden!
Bewerbungsschluß ist der 15. August 2000. Die European Association for Japanese Studies (EAJS) ist beauftragt, die Stipendien zu verwalten und die Entscheidung über ihre Vergabe wird vom Rat der EAJS getroffen.

Für Auskünfte und Bewerbungsunterlagen bitte an:

Frank Robaschik
Office of the European Association for Japanese Studies (EAJS)
Universität Duisburg, FB 5
Lotharstr 65
47048 Duisburg  
Tel/Fax: 0203-3792002
http://www.eajs.org
e-mail: eajs@uni-duisburg.de


7. Matsumae International Foundation

Die private Stiftung vergibt Forschungsstipendien für Japan-Aufenthalte von 3 bis 6 Monaten

Informationen unter

e-mail: contact@matsumae-if.org

 

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STIPENDIENPROGRAMME DEUTSCHER STIFTUNGEN FÜR JAPAN

(Stand Januar 1999)

 1. Feodor-Lynen-Forschungsstipendienprogramm (FLF) der Alexander von Humboldt-Stiftung

Die Alexander von Humboldt-Stiftung bietet hochqualifizierten, promovierten deutschen Nachwuchswissenschaftlern aus allen Fachgebieten bis zum Alter von 38 Jahren die Möglichkeit, langfristige Forschungsvorhaben an ausländischen (japanischen) Instituten durchzuführen. Der Gastgeber muß ein von der Humboldt-Stiftung früher geförderter ausländischer Wissenschaftler (Forschungsstipendiat oder Forschungspreisträger) sein.

Die Mittel zur Finanzierung des Feodor-Lynen-Programmes stellt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie zu Verfügung. Bei der Finanzierung des Forschungsstipendiums strebt die Alexander von Humboldt-Stiftung eine Beteiligung des Gastgebers an. Für das erste Jahr wird in der Regel eine anteilige Finanzierung durch das Gastinstitut von 25-50% des Stipendiums erwartet, die sich für die folgenden Jahre dann auf mindestens 50-75% erhöht. Je nach Gastland, Fachgebiet und finanziellen Möglichkeiten des Gastgebers kann bezüglich der Gastgeberbeteiligung nach Absprache mit der Alexander von Humboldt-Stiftung individuell eine abweichende Regelung getroffen werden.

Die Feodor-Lynen-Forschungsstipendien werden zunächst für ein Jahr vergeben. In Absprache mit dem wissenschaftlichen Gastgeber kann der Aufenthalt bei vorhandenen Finanzmitteln nach entsprechender fachlicher Begutachtung bis zu höchstens vier Jahren verlängert werden. Nach zwei Jahren ununterbrochenen Auslandsaufenthaltes kann vor Beginn des dritten Stipendienjahres ein zweimonatiger Heimaturlaub zur Kontaktpflege mit deutschen Fachkollegen und Instituten bewilligt werden.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung erwartet, daß Feodor-Lynen-Forschungsstipendiaten während ihres Auslandsaufenthaltes den wissenschaftlichen Kontakt zu Deutschland halten, und unterstützt diese Bemühungen. Dazu gehört, daß die Stipendiaten einen Wissenschaftler ihres Vertrauens in Deutschland vorschlagen, den die Stiftung um die Übernahme der Tutorenschaft bittet.

Bewerbungsvoraussetzungen: Deutsche Wissenschaftler können sich jederzeit bewerben, sofern sie ihre Promotion mit sehr gutem bis gutem Erfolg abgeschlossen haben, Publikationen in anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften vorweisen können, einen mit dem ausländischen Gastgeber (Humboldt-Gastwissenschaftler) abgesprochenen Forschungsplan mit Forschungsplatzzusage vorlegen können, über gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes verfügen, bzw. mindestens über sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen, sofern damit das Forschungsvorhaben durchgeführt werden kann, die Altersgrenze von 38 Jahren nicht überschritten haben.

Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung schon seit längerer Zeit im Ausland aufhalten, sollten in jedem Fall vor der Antragstellung Kontakt mit der Alexander von Humboldt-Stiftung aufnehmen, da in diesen Fällen formale Gründe einer Bewerbung entgegenstehen könnten.

Die Bewerbung kann auf Vorschlag des wissenschaftlichen Gastgebers im Ausland oder durch Eigeninitiative des Bewerbers erfolgen. Der Kontakt zum ausländischen Gastinstitut und dem dort arbeitenden Humboldt-Gastwissenschaftler sollte im allgemeinen vom Bewerber selbst hergestellt werden. Die Alexander von Humboldt-Stiftung kann auf Anfrage mitteilen, ob ein vorgesehener Gastgeber ein ehemals von der Stiftung geförderter Gastwissenschaftler ist bzw. ob an dem vorgesehenen Institut ein ehemaliger Humboldt-Gastwissenschaftler tätig ist.

Bewerbungen können jederzeit bei der Alexander von Humboldt-Stiftung eingereicht werden, die erforderlichen Unterlagen sind dort erhältlich. Der Auswahlausschuß für das Feodor-Lynen-Programm tritt dreimal jährlich zusammen (i.d.R. Anfang März, Ende Juni, Anfang November). Die Entscheidung über eine Bewerbung kann nur dann zu einem bestimmten Auswahltermin getroffen werden, wenn die vollständigen Bewerbungsunterlagen mindestens vier Monate vor dem gewünschten Auswahltermin bei der Alexander von Humboldt-Stiftung eingegangen sind.

Die Alexander von Humboldt-Stiftung koordiniert zudem die Bewerbungen und Begutachtungsverfahren für die Forschungsstipendien der Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) und der Science and Technology Agency (STA). Vgl. auch Punkt 3.1 und 3.2 Von japanischer Seite vergebene Stipendien für Japan.

Alexander von Humboldt-Stiftung
http://www.humboldt-foundation.de
e-mail: ma@avh.de

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2. Forschungsstipendien der Philipp-Franz-von-Siebold-Stiftung Deutsches Institut für Japanstudien

Die Philipp-Franz-von-Siebold-Stiftung, Deutsches Institut für Japanstudien Tokyo, vergibt im Rahmen ihrer Aufgaben Stipendien zur Förderung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte. Die Zahl der Stipendien wird durch die im Wirtschaftsplan des Instituts hierfür jährlich zur Verfügung stehenden Mittel bestimmt.

Die Bedingungen des Stipendiums richten sich nach den Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Es werden Flugkosten für die Reise von Deutschland nach Japan und zurück übernommen. Fahrtkosten innerhalb Japans können auf Antrag und nach Maßgabe der Haushaltsmittel gewährt werden.

Die Stipendiaten sind verpflichtet, an den wöchentlichen Meetings, den Vorträgen und Kolloquien des Instituts teilzunehmen und sich über die Forschungen des Instituts zu unterrichten. Sie müssen dem Direktor vierteljährlich mündlich über den Fortgang ihrer Arbeiten berichten und spätestens drei Monate nach Ablauf der Stipendienzeit einen eingehenden schriftlichen Schlußbericht über ihre Forschungsarbeit einreichen.

Während der Dauer des Stipendiums darf kein anderes Stipendium bezogen und kein bezahltes Arbeitsverhältnis eingegangen werden.

Der Direktor des Instituts kann den Stipendiaten im Einzelfall wissenschaftliche Aufgaben übertragen. Wenn gegen die Stipendienordnung verstoßen wird, oder falls Gründe erkennbar werden, die eine erfolgreiche Beendigung der Arbeit ausgeschlossen erscheinen lassen, kann der Institutsdirektor die Gewährung des Stipendiums widerrufen.

Bewerbungsvoraussetzungen: Persönliche Voraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums - in der Regel an deutsche Staatsgehörige - sind ein Abschlußexamen einer wissenschaftlichen Hochschule (Diplom, Magisterprüfung, Staatsexamen, ggf. Promotion), ein befürwortendes Gutachten wenigstens eines akademischen Lehrers, gute Kenntnisse der englischen und in der Regel auch der japanischen Sprache. Sachliche Voraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums sind, die Ansiedelung des Forschungsvorhabens des Stipendiaten im Rahmen der Forschungsschwerpunkte des Instituts und die Notwendigkeit eines Aufenthaltes in Japan für die Umsetzung des Forschungsvorhabens.

Die Bewerbungsanträge müssen genaue Angaben über das Forschungsthema, den Stand der eigenen Vorarbeiten, das Arbeitsprogramm, die Quellenlage bzw. Zugangsmöglichkeiten zu Daten, die anzuwendenden Methoden und die voraussichtliche Zeitdauer enthalten.

Den Anträgen sind ein Lebenslauf, aus dem die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers und sein Studiengang ersichtlich sind, Kopien der Abschlußzeugnisse der wissenschaftlichen Hochschulen, Angaben über Sprachkenntnisse (möglichst mit Zeugnissen), wenigstens ein Gutachten von akademischen Lehrern sowie die wissenschafliche Veröffentlichungen des Bewerbers beizufügen.

Die Stipendienanträge sind an den Direktor des Deutschen Instituts für Japanstudien in Tokyo zu richten.

Philipp-Franz-von-Siebold-Stiftung Deutsches Institut für Japanstudien
102 Tokyo
Chiyoda-ku Kudan-Minami 3-3-6
Nissei Kojimachi Bldg.
Tel.: 0081-3-3222-5077, Fax: 0081-3-3222-5420

Informationen erteilt auch das
Verbindungsbüro des Deutschen Instituts für Japanstudien
Frau Ines Günther
Tel. 030-83854-562, Fax: 030-8410-9576
http://www.fu-berlin.de  (unter Fachbereich Geschichte/Kulturwissenschaften)
 

3. Stipendienprogramm der Gottlieb Daimler- und Karl Benz-Stiftung für junge Wissenschaftler

Die Gottlieb Daimler- und Karl Benz-Stiftung vergibt jährlich mehrere Promotionsstipendien für junge Deutsche im Ausland (in Japan). Die Förderungsdauer beträgt in der Regel ein Jahr, wobei eine Verlängerung bis zu maximal drei Jahren möglich ist. Die Stiftung fördert Forschungsvorhaben, die zur Klärung der Wechselbeziehungen zwischen Mensch, Umwelt und Technik beitragen. Dabei unterstützt sie eine interdisziplinäre Behandlung dieser Problematik im Interesse der Gestaltung und Sicherung einer menschenwürdigen Zukunft unter den Bedingungen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.

Bewerbungsvoraussetzungen: Das Programm ist für alle Fachdisziplinen, Themen und Länder offen. Voraussetzung ist ein eigenes Forschungsvorhaben und die Einbettung in eine wissenschaftliche Einrichtung im Gastgeberland. Die Arbeitsmöglichkeiten müssen mit der aufnehmenden Einrichtung vorgeklärt sein.

Die Bewerber müssen einen Hochschulabschluß nachweisen und sollten die Altersgrenze von 30 Jahren nicht überschritten haben.

Die formlosen, ungehefteten Anträge müssen eine knappe Erläuterung und Begründung des Forschungsthemas, ein Einladungsschreiben der aufnehmenden Forschungseinrichtung, eine grobe Planung des Projektablaufs, der Kosten und der vorgesehenen Finanzierung für den gesamten Aufenthalt, Angaben über den bisherigen wissenschaftlichen Werdegang und einen tabellarischen Lebenslauf, ein Gutachten sowie alle Prüfungszeugnisse der wissenschaftlichen Ausbildung enthalten

Die Stipendien können nur für Personen - nicht für Projekte - beantragt werden. Arbeiten nach einer Promotion sowie Studien- und Praktikumsaufenthalte werden nicht gefördert.

Die Stipendien werden in der Regel einmal im Jahr ausgeschrieben. Die Stipendienhöhe orientiert sich an der vergleichbarer Programme (z.B. DAAD, DFG etc.). Studiengebühren können nicht übernommen werden.

Nach einer Vorauswahl werden die Bewerber zu einem Seminar eingeladen, in dem sie ihre Projekte persönlich vorstellen.

Die Förderanträge sind von den Bewerbern an die Gottlieb Daimler- und Karl Benz-Stiftung zu richten.

Gottlieb Daimler- und Karl Benz-Stiftung
http://www.daimler-benz-stiftung.de
e-mail: info@daimler-benz-stiftung.de


4. Ostasien-Stipendien-Programm der Daimler-Benz AG

Seit 1985 finanziert die Daimler-Benz AG Aufbaustudien und Praktika in der Volksrepublik China und in Taiwan, Hongkong, Singapur und Japan als Zusatzqualifikation für eine berufliche Karriere im Bereich der Ostasienbeziehungen. Das Stipendienprogramm umfaßt ein Studium bzw. Sprachstudium oder einen Forschungsaufenthalt an einer Universität oder Forschungseinrichtung des Gastlandes mit anschließendem zwei- bis dreimonatigem Praktikum in einem Unternehmen oder Joint Venture. Die Förderungsdauer beträgt insgesamt zwölf bis maximal zwanzig Monate. Falls erforderlich, wird eine sprachliche Vorbereitung durch Intensivkurse vor der Abreise gefördert.

Das Stipendium ist vorläufig eingestellt.

Studienstiftung des deutschen Volkes
http://www.studienstiftung.de
e-mail: info@studienstiftung.de

 

5. Forschungsstipendien der Sanitätsrat Dr. Emil Alexander Huebner und Gemahlin-Stiftung

Die Stiftung erteilt Stipendien für Aufenthalte zur Aus- und Fortbildung an auswärtigen (auch japanischen) Forschungseinrichtungen zu Forschungen auf dem Gebiet der Kinderheilkunde. Die Förderungsdauer beläuft sich auf maximal sechs Monate.

Die monatliche Stipendienhöhe orientiert sich an der Höhe vergleichbarer Programme.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich promovierte Mediziner nach Abschluß des 3. Abschnitts der ärztlichen Prüfung.

Die Bearbeitung der Stipendienanträge erfolgt über den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Genaue Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten und -terminen können dort erfragt werden.

Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
http://www.stifterverband.de
e-mail: mail@stifterverband.de

 

6. Stipendien der Ernest Solvay-Stiftung

Die Stiftung vergibt jährlich etwa sechs Stipendien zur Anfertigung einer Studien- oder Diplomarbeit an einer ausländischen (auch japanischen Hochschule). Die Förderungsdauer beträgt maximal sechs Monate.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Studierende der Fachrichtungen Chemieingenieurwesen, Verfahrenstechnik und Technische Chemie. Die Bewerber müssen Spitzenleistungen im Vor- und Hauptdiplom sowie ausreichende Fremdsprachenkenntnisse nachweisen. Zudem wird der Nachweis einer Arbeitsmöglichkeit an einer angesehenen wissenschaftlichen Hochschule im Ausland (in Japan) erwartet.

Die Bearbeitung der Stipendienanträge erfolgt über den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Genaue Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten und -terminen können dort erfragt werden.

Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
http://www.stifterverband.de
e-mail: mail@stifterverband.de

 

7. Studien- und Promotionsstipendien der Colonia-Studienstiftung

Die Colonia-Studienstiftung vergibt pro Jahr etwa zwölf Studien- oder Promotionsstipendien für Auslandsaufenthalte (auch Japan). Die Stipendienlaufzeit beträgt maximal ein Jahr. Das Stipendium beinhaltet neben einer monatlichen Rate zuzüglich eine Reisekostenpauschale.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Studierende und Promoventen vorrangig der Wirtschaftswissenschaften, aber auch anderer Gebiete. Die Bewerber sollten an Fragestellungen im Bereich Versicherungswesen interessiert sein. Von den Bewerbern werden überdurchschnittliche Leistungen sowie ausreichende Sprachkenntnisse erwartet. Darüber hinaus müssen sie einen Nachweis der Studienmöglichkeit im Ausland (in Japan) erbringen.

Die Bearbeitung der Stipendienanträge erfolgt über den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Genaue Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten und -terminen können dort erfragt werden.

Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
http://www.stifterverband.de
e-mail: mail@stifterverband.de

 

8. Stipendienprogramm der Quistorp-Stiftung

Für Literaturrecherchen und Forschungsarbeiten im In- und Ausland (in Japan) vergibt die Quistorp-Stiftung für die Dauer von bis zu sechs Monaten Stipendien. Die Höhe dieser Stipendien orientiert sich an der vergleichbarer Programme.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Diplomanden und Doktoranden der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Rostock.

Die Bewerbungen können jederzeit formlos beim Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft (s.o.) eingereicht werden.

 

9. Stipendien der Stiftung Stipendien-Fonds des Verbandes der Chemischen Industrie

Die Stiftung Stipendien-Fonds des Verbandes der Chemischen Industrie fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs auf dem Gebiet der Chemie durch Studienbeihilfen, Stipendien und andere Förderungsmaßnahmen für Studierende und jüngere Wissenschaftler der Chemie.

In der Regel bezieht sich die Förderung auf Studien oder Forschungen in der Bundesrepublik Deutschland. Sollte jedoch in diesem Rahmen ein Japanaufenthalt notwendig sein, kann das Stipendium für bereits durch die Stiftung geförderte Stipendiaten für die Dauer des Aufenthaltes durch eine Auslandszulage aufgestockt werden. Darüber hinaus werden die Flugkosten erstattet.

Weitere Informationen erteilt die

Stiftung Stipendien-Fonds des Verbandes der Chemischen Industrie
http://www.vci.de/fonds
e-mail: kiefer@vci.de

 

10. Japan-Programm der Studienstiftung des Deutschen Volkes

Die Studienstiftung des Deutschen Volkes fördert im Rahmen dieses Programms einen zweijähriges deutsch-japanisches Doppel-Masterstudium während dessen ein einjähriger Aufenthalt an der Keio Universität Tokyo absolviert wird. Die förderung beinhaltet zudem vorbereitende Sprach- und Kulturkurse, die an der Universität Halle-Wittenberg durchgeführt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen. Zu Programmbefinn muss mindestens ein Bachelor-Abschluss vorliegen. Japanischvorkenntnisse sind keine Voraussetzung.

Genaue Informationen erteilt die

Studienstiftung des Deutschen Volkes
http://www.studienstiftung.de/japan.html
e-mail: japan@studienstiftung.de

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11. Förderung von Japanaufenthalten durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung

Die Stiftung verfolgt philanthropische Ziele durch Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre einschließlich des wissenschaftlichen Nachwuchses, des Erziehungs- und Bildungswesens, des Gesundheitswesens, des Sports und der Literatur, Musik und bildenden Kunst im In- und Ausland (auch in Japan).

In Zusammenarbeit mit der Universität Tübingen finanziert die Stiftung für Hochschulabsolventen (keine Japanologen), darunter auch Teilnehmer mit Berufserfahrung, das einjährige Aufbauprogramm "Interkulturelle Japan-Kompetenz für Hochschulabsolventen", welches sich auf den Erwerb sprachlicher und landeskundlicher Kenntnisse in Tübingen und Kyoto konzentriert. Bis zu 20 Teilnehmer studieren im zweiten Semester am "Zentrum für Japanische Sprache der Universität Tübingen" in der Dôshisha-Universität Kyoto. Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm in Kyoto ist ein erfolgreicher Abschluß des ersten Halbjahres in Tübingen.
In Japan gehört ein dreieinhalbmonatiger Gastfamilienaufenthalt für die Teilnehmer zum Pflichtprogramm. Die Unterbringung der Teilnehmer in Tübingen erfolgt im Japan-Wohnheim und dient bereits der Vorbereitung des Japanaufenthalts. Dort befindet sich auch das Audio-Sprachlabor für 20 Personen. Die Bibliothek, Video- und Musiksammlung wie auch das japanischsprachige Satelliten-Fernsehprogramm (JSTV) können dort genutzt werden.      

Nähere Auskünfte und Bewerbungsformulare finden Sie unter

Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung
http://www.krupp-stiftung.de
e-mail: info@krupp-stiftung.de

oder

Seminar für Japanologie der Universität Tübingen 
e-mail: drijkon@japanologie.uni-tuebingen.de

 

12. Promotionsstipendien der Gerda Henkel Stiftung

Vorrangiger Zweck der Gerda Henkel Stiftung ist die Förderung des Geisteswissenschaften an Universitäten und Forschungsinstituten. Darüber hinaus ist die Weiterbildung graduierter Studenten ein besonderes Anliegen der Stiftung. Für diese stellt die Stiftung Promotionsstipendien zur Verfügung, deren Förderungsdauer maximal zwei Jahre beträgt. Die Stipendien können auch zum Studium an einer ausländischen (japanischen) Hochschule und Forschungsstätten sowie zu Studienreisen im Ausland (in Japan) genutzt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bei der Auswahl der Stipendiaten sind Dauer und Verlauf des Studiums, das Lebensalter und besondere Qualifikationen wichtige Entscheidungskriterien. Den Mittelpunkt der Fördertätigkeit bildet die Unterstützung von Forschungen auf dem Gebiet der historischen Geisteswissenschaften (Geschichtswissenschaft, Archäologie, Kunstgeschichte, Rechtsgeschichte, Historische Hilfswissenschaften).

Nicht gefördert werden Projekte und Personen aus dem Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften, der Medizin sowie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Den Anträgen auf ein Stipendium sind eine Beschreibung des Vorhabens, ein Lebenslauf, ein Zeitplan, Zeugnisablichtungen, zwei Fachgutachten von Hochschullehrern, das ausgefüllte Antragsformular der Stiftung, Angaben über notwendige Reisen in Archive, Bibliotheken und Museen, die für die Erstellung der Forschungsarbeit erforderlich sind, unter Aufstellung der entstehenden Kosten sowie eine Erklärung, ob eine Förderung bereits durch eine andere Institution erfolgt oder an anderer Stelle ein Antrag auf Förderung des Vorhabens gestellt worden ist, beizufügen.

Das Antragsformular für den Stipendienantrag kann bei der Stiftung angefordert werden. Förderanträge können jederzeit an die Stiftung gerichtet werden. Die Stiftungsgremien entscheiden zweimal im Jahr, gewöhnlich im April und November, über die Vergabe der Stiftungsmittel.

Gerda Henkel Stiftung
e-mail: info@gerda-henkel-stiftung.de

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13. Förderprogramme der Volkswagen-Stiftung

13.1 Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Angehende Wissenschaftler bei ihrer weiteren Qualifizierung zu fördern, ist ein wichtiges Anliegen der Volkswagen-Stiftung; sie betreibt jedoch keine allgemeine Studien- oder Graduiertenförderung. Die Förderung ist an bestimmte Themenschwerpunkte gebunden. Interessenten werden daher gebeten, sich vor Einreichung eines Antrages oder speziellen Anfragen zunächst anhand der Merkblätter über die spezifischen Möglichkeiten der Nachwuchsförderung in den einzelnen Schwerpunkten zu informieren.

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses stellt die Volkswagen-Stiftung Stipendien bereit, die der Bearbeitung von Forschungsvorhaben, Ergänzungsstudien, zusätzlicher Ausbildung und/oder Studien- und Forschungsaufenthalten im In- und Ausland (auch in Japan) dienen.

Die Volkswagen-Stiftung unterstützt deutsch-japanische Kooperationsprojekte und deutsche Forschungsprojekte mit Japanbezug. Die Förderung eines Japanaufenthaltes ist im Prinzip möglich, wenn diese im Projektzusammenhang erforderlich ist.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Volkswagen-Stiftung vergibt Stipendien nur an wissenschaftliche Einrichtungen wie Hochschulinstitute oder vergleichbare wissenschaftliche Arbeitseinheiten wie Seminare, Lehrgebiete sowie an außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen, jedoch nicht an einzelne Bewerber.

 

13.2 Förderung von Forschung im Ausland - Auslandsaufenthalte im Freisemester

Die Volkswagen-Stiftung möchte mit diesem Schwerpunkt zu einer stärkeren internationalen Orientierung der deutschen Forschung beitragen. Die Förderung zielt darauf ab, daß Lebenszeitprofessoren an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland ihre regulären Freisemester für längerfristige Auslandsaufenthalte nutzen. Die Stiftung bietet besonders qualifizierten Hochschullehrern die Möglichkeit, im Ausland eigene Forschungen durchzuführen, neueste Entwicklungen ihres Fachs persönlich kennenzulernen und mit ihren ausländischen Fachkollegen zusammenzuarbeiten.

Professoren auf Lebenszeit können eine Förderung für mindestens sechs und höchstens zwölf Monate erhalten. Neben Zuschüssen zu den Fahrtkosten ins Ausland und den dort entstehenden erhöhten Aufenthaltskosten ist die Bereitstellung eines bestimmten Betrages pro Semester für zusätzliches Personal und Sachaufwendungen möglich. Damit sollen die geförderten Hochschullehrer in die Lage versetzt werden, im Ausland Hilfspersonal zu beschäftigen, gegebenenfalls Sachkostenbeiträge an die gastgebenden Institutionen zu leisten und unabdingbare Beschaffungen, wie beispielsweise Fachliteratur und Verbrauchsmaterial, zu tätigen.

Bewerbungsvoraussetzungen: Kriterium für eine Förderung ist die Qualität der beabsichtigten Forschungen. Vorausgesetzt wird, daß der Dienstherr den Hochschullehrer unter Fortzahlung der Bezüge freistellt. Die Anträge können schriftlich ohne weitere Formerfordernisse an die Geschäftsstelle der Volkswagen-Stiftung gerichtet werden. An Informationen werden dabei benötigt, eine ausführliche Schilderung des wissenschaftlichen Vorhabens mit klarer Bezeichnung des Themas, Angaben über den vorgesehenen Arbeitsort, den Beginn des Aufenthalts und die Zeitplanung, eine Einladung der ausländischen Institute, an denen die Forschungen durchgeführt werden sollen, ein Lebenslauf mit Angaben zum Status des Bewerbers an seiner Hochschule, eine Publikationsliste, der Freistellungsbescheid, Angaben über eine Vorlage dieses Antrages oder thematisch verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen sowie ein Kostenplan.

Unter Einbeziehung der wissenschaftlichen Begutachtung ist mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Monaten zu rechnen.

Für weitere Auskünfte steht die Geschäftsstelle der Volkswagen-Stiftung zu Verfügung

Volkswagen-Stiftung
http://www.volkswagenstiftung.de

sowie die

Universität Tübingen
Institut für Japanologie
http://www.uni-tuebingen.de
e-mail: antoni@japanologie.uni-tuebingen.de

 

14. Stipendien der Heinrich-Hertz-Stiftung beim Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Stiftung fördert die Wissenschaft durch den internationalen Austausch von Hochschullehrern, Wissenschaftlern und besonders qualifizierten Studenten mittels Gewährung von Stipendien.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Förderanträge sind grundsätzlich nicht vom Bewerber selbst zu stellen, sondern von dem zuständigen Fachprofessor. Sie sind in doppelter Ausfertigung an die Geschäftsstelle der Heinrich-Hertz-Stiftung zu richten. Einzureichen sind ein Lebenslauf des Bewerbers unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdegangs, je eine Kopie der Zeugnisse über bisher abgelegte wissenschaftliche Prüfungen (ggf. mit deutscher Übersetzung), bei Studenten auch des Reifezeugnisses oder des als gleichwertig anerkannten Zeugnisses, eine ausführliche Darlegung des geplanten Vorhabens mit Zeitplan, genaue Angaben zur Dauer und Höhe des beantragten Stipendiums mit Begründung, je nach Lage des Falles auch eine Angabe der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers über die Höhe der weiterlaufenden Bezüge, der Eigenbeteiligung und etwaiger Zuschüsse von dritter Seite oder Unterhaltsleistungen. Bei einem Studienaufenthalt deutscher Stipendiaten im Ausland (in Japan) sollte eine bestätigende Bescheinigung der einladenden ausländischen Stelle oder des ausländischen Wissenschaftlers (ggf. in deutscher Übersetzung) beigefügt werden. Darüber hinaus sind von den Bewerbern Angaben über die beabsichtigte weitere Tätigkeit des Stipendiaten nach Abschluß des Stipendiums erwünscht. Angehörige des öffentlichen Dienstes sind gehalten, die Voraussetzung ihrer Beurlaubung zur Wahrnehmung des eventuellen Stipendiums und die Frage der Weitergewährung ihrer Dienstbezüge rechtzeitig vor Antragstellung zu klären. Zudem ist eine Erklärung des Antragstellers bzw. Bewerbers erforderlich, ob und bei welcher anderen Stelle in der Bundesrepublik Deutschland eine Förderung beantragt worden ist. Es empfiehlt sich auch die Angabe von zwei Referenzen.

Weitere Informationen erteilt die

Heinrich-Hertz-Stiftung beim Ministerium für Wissenschaft und Forschung beim Land Nordrhein-Westfalen
- Geschäftsstelle -
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211-896-4266

 

15. Stipendien der Fritz Thyssen Stiftung zur Förderung der Wissenschaft

Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist die unmittelbare Förderung der Wissenschaft an wissenschaftlichen Hochschulen und Forschungsstätten, vornehmlich in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Aber auch die Förderung internationaler wissenschaftlicher Zusammenarbeit gehört zu den Zielen der Stiftung. Sie erfüllt diese Aufgabe im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten in den von ihr ausgewählten Förderungsbereichen, insbesondere durch die Förderung bestimmter, sachlich und zeitlich begrenzter wissenschaftlicher Arbeiten.

Bei Auslandsreisen zum Ort der wissenschaftlichen Arbeit kann ein Zuschuß gewährt werden, und zwar bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten. Die Höhe des Auslandszuschlages für Japan wird von der Stiftung festgesetzt.

Bewerbungsvoraussetzungen: Anträge können nur aus einer Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung heraus gestellt werden. Die Anträge auf Stipendien sollten sowohl der Fritz Thyssen Stiftung als auch den Fachgutachtern ausreichende Information zur Beurteilung des vom Antragsteller geplanten Vorhabens vermitteln. Die Stiftung empfiehlt daher eine Zusammenfassung sowie ausführliche Darstellung des Themas des Vorhabens (Fragestellung, Ziel, geplantes Vorgehen, Methoden, Zeitplan, gegebenenfalls Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlern), Angaben über das fachliche Curriculum des Antragstellers sowie eigene Publikationen und Vorarbeiten. Bei Forschungsvorhaben im Ausland (in Japan) ist ein Einladungsschreiben des einladenden Instituts und eine Bestätigung der Arbeitsmöglichkeit dort vorzulegen. Erbeten werden zudem Angaben über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Antragstellers und eine Erklärung, daß der Antrag oder ein ähnlicher keiner anderen Förderungseinrichtung eingereicht wurde oder wird.

Stipendien werden grundsätzlich nur für wissenschaftlich arbeitende, bereits promovierte Nachwuchskräfte vergeben, die ein Forschungsvorhaben in Angriff nehmen, das auch zugleich der Aus- und Fortbildung dient.

Die Stiftung verfügt nicht über ein Promotionsstipendienprogramm. Sie hält jedoch Doktorarbeiten von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen geförderter Forschungsprojekte ausgewiesener Wissenschaftler für erwünscht.

Genauere Informationen erteilt die
Fritz Thyssen Stiftung
http://www.fritz-thyssen-stiftung.de

 

16. Wissenschaftsförderung durch die SmithKline Beecham Stiftung

Die Stiftung vergibt Mittel zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der internationalen Begegnung von Wissenschaftlern aus dem Bereich der medizinischen Forschung sowie zur Förderung naturwissenschaftlich-medizinischer Veranstaltungen. Sie fördert in erster Linie internationale Kontakte im Bereich medizinischer Forschung, wissenschaftliche Institutionen durch Dotierung von Kongressen, Symposien, Seminare etc. und die medizinisch-wissenschaftlicher Forschung durch die Prämierung wissenschaftlicher und medizinjournalistischer Leistungen.

Die SmithKline Beecham Stiftung vergibt keine Projektförderung, kann jedoch Gastaufenthalte junger deutscher Wissenschaftler im Ausland (in Japan) wie umgekehrt, durch die Vergabe von Reisestipendien zur Teilnahme an nationalen und internationalen Kongressen und in der Finanzierung von internationalen Workshops und Symposien fördern.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Stiftung fördert vorrangig Arbeiten junger Nachwuchswissenschaftler und Wissenschaftsjournalisten in den Bereichen Impfstoffentwicklung, Rheumatologie/Immunologie und Gastroenterologie. Die Begutachtung von Anträgen auf Finanzierung in den genannten Bereichen richtet sich dabei rein nach Qualitätskriterien.

Weitere Informationen erteilt die

SmithKline Beecham Stiftung
Tel.: 0180-3673020
e-mail: SB-Pharma.germany@SBcom

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17. Auslandsstudium und Praktikum - Stipendienprogramm der Haniel-Stiftung

Hohe Qualifikation und die Bereitschaft, einen mindestens zweisemestrigen Studienaufenthalt im Ausland (in Japan) mit einem mehrwöchigen obligatorischen Praktikum in einem Wirtschaftsunternehmen oder einer Institution des Gastlandes zu verbinden, sind die Grundlage der Förderung im Haniel-Stipendienprogramm, das die Haniel-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Studienstiftung des Deutschen Volkes seit 1991 vergibt. Ziel des Programms ist die Förderung von zukünftigen Führungskräften für multinationale Unternehmen oder Organisationen. Es soll die Absolventen befähigen, Aufgaben in der internationalen Arbeitswelt zu übernehmen und über gründliche Kenntnisse eines anderen (des japanischen) Gesellschaftssystems zu verfügen.

Der Studienaufenthalt soll zu einem international anerkannten Zusatzabschluß führen.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Graduierte wirtschafts-, rechts-, staats- und sozialwissenschaftlicher Fachrichtung sowie Wirtschaftsingenieure unmittelbar nach ihrem Hochschulabschluß, der mindestens mit der Note "gut", bei Juristen mit "voll befriedigend", bewertet sein sollte. Für besonders qualifizierte Studierende ab dem sechsten Semester besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Bewerbung.
In sehr gut begründeten Fällen können auch Bewerber anderer Fachrichtungen zugelassen werden.

Der Bewerber hat die freie Wahl des ausländischen (japanischen) Studienorts und des angestrebten Zusatzabschlusses. Er bemüht sich selbst um die Zulassung an der gewählten Hochschule im Ausland (in Japan). Bei Bewerbung für eine Ausbildungsstätte in Japan wird ein Nachweis der Sprachkenntnisse erwartet. Hier kann in Einzelfällen ein Intensivsprachkurs vor Beginn des Stipendiums finanziell unterstützt werden. Teilfinanzierungen von Promotionsvorhaben im Ausland (in Japan) sind nicht möglich.

Beim Praktikum ist zunächst die Initiative des Stipendiaten gefordert. Die Studienstiftung kann jedoch Hilfestellung geben.

Bewerbungsunterlagen können bei der Studienstiftung des Deutschen Volkes angefordert werden, die das Stipendienprogramm im Auftrag der Haniel-Stiftung abwickelt. Bewerbungsschluß ist jeweils der 1. November des dem geplanten Auslandsaufenthalt vorausgehenden Jahres. Nach einer Vorauswahl finden für die aussichtsreichsten Kandidaten Auswahlgespräche jeweils im Frühjahr des auf die Bewerbung folgenden Jahres statt.

Studienstiftung des Deutschen Volkes
http://www.studienstiftung.de
e-mail: info@studienstiftung.de

 

18. Ausbildungs- und Forschungsstipendien der Dr. Mildred Scheel Stiftung für Krebsforschung

Mit diesen Stipendien beabsichtigt die Dr. Mildred Scheel Stiftung für Krebsforschung die unmittelbare Förderung der wissenschaftlichen und klinischen Onkologie durch die Vergabe von Stipendien an Wissenschaftler und Ärzte, die in der Onkologie tätig sind oder beabsichtigen, in der Onkologie tätig zu werden.

Die Stipendien sind nur für die Tätigkeit an Institutionen im Ausland (auch Japan) vorgesehen.

Die Stipendien werden in der Regel bis zu einem Jahr gewährt, mit der Möglichkeit der Verlängerung auf insgesamt zwei Jahre. Die Mindestdauer eines Stipendiums beträgt drei Monate.

Bewerbungsvoraussetzungen: Das wissenschaftliche oder klinische Vorhaben an der Gastinstitution muß die eindeutige Relevanz zur Onkologie aufzeigen. Für die Gewährung des Stipendiums ist die abgeschlossene Promotion Voraussetzung (Postgraduierten-Stipendium). Die Bewerber müssen über Erfahrungen in der wissenschaftlichen oder klinischen Onkologie verfügen. Es werden ausreichende Sprachkenntnisse zur Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens erwartet.

Stipendien können nur an Wissenschaftler vergeben werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, im Bundesgebiet tätig sind und hier ihren ständigen Wohnsitz haben. Höchstalter für eine Bewerbung ist das 40. Lebensjahr, soweit die Berufsausbildung des Bewerbers (bei Akademikern abschließende Hochschul- oder Staatsprüfungen) nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.

Die Bestätigung einer Anstellung nach der Rückkehr in die Heimatinstitution oder in eine andere Institution innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist Vorbedingung für die Gewährung des Stipendiums. Die Bestätigung der Aufnahme und der Arbeitsmöglichkeit in der gewünschten Gastinstitution muß schriftlich vorliegen.

Antragsformulare können angefordert werden bei der

Dr. Mildred Scheel Stiftung für Krebsforschung
http://www.krebshilfe.de
e-mail: deutsche@krebshilfe.de

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19. Cusanuswerk - Bischöfliche Studienförderung

Das Cusanuswerk dient der ideellen und materiellen Förderung besonders begabter katholischer deutscher Studenten und Studentinnen an wissenschaftlichen Hochschulen.

Im Rahmen ihrer Grundförderung kann das Cusanuswerk seinen Stipendiaten auch einen Auslandsaufenthalt (auch Japan) ermöglichen.

Bewerbungsvoraussetzungen: Formale Voraussetzungen sind die katholische Konfession, die deutsche Staatsangehörigkeit, die Immatrikulation an einer deutschen, staatlich anerkannten Hochschule und mindestens noch vier Semester Regelstudienzeit zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Förderung. Gefördert werden Studierende jeder Fachrichtung.

Das Vorschlagsrecht haben alle, die Gymnasien leiten, an der Hochschule lehren, in der Hochschulpastorale mitarbeiten oder selbst vom Cusanuswerk gefördert wurden. Studierende an Kunstakademien werden von Kontaktdozenten des Cusanuswerks vorgeschlagen.

Stichtag für die Bewerbung ist in der Grundförderung der 1. Oktober, für Studierende an Fachhochschulen zusätzlich der 1. April. Für die Graduiertenförderung werden in der Regel vier Auswahlverfahren pro Jahr durchgeführt.

Die Bewerbungsunterlagen umfassen einen ausführlichen Lebenslauf, das Abiturzeugnis sowie, falls bereits vorhanden, erste Hochschulzeugnisse, weiterhin die Fachgutachten zweier Hochschullehrer und ein Gutachten aus der Hochschulgemeinde.

Zusätzliche Informationen erteilt das

Cusanuswerk
http://www.cusanuswerk.de
e-mail: cusanuswerk@t-online.de

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20. Internationales Stipendien- und Austauschprogramm des Lutherischen Weltbundes/Ökumenischer Rat der Kirchen

1. Akademisches Jahr im Ausland:
Der Lutherische Weltbund fördert einen einjährigen Studienaufenthalt im Ausland (in Japan).
Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Theologen mit abgeschlossenem ersten Examen sowie kirchliche Mitarbeiter mit abgeschlossener Fachausbildung. Die Bewerber müssen Befürworter der eigenen Kirche sein. Sie sollten über eine akademische Qualifikation und ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.

2. Kurzprogramm für praxisorientierten Ausbildungsgang:
Im Rahmen dieses Programms wird eine mindestens dreimonatige Mitarbeit in einem bewährten Projekt gefördert.
Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Theologen mit abgeschlossenem ersten Examen sowie kirchliche Mitarbeiter mit abgeschlossener Fachausbildung. Die Bewerber müssen Befürworter der eigenen Kirche sein. Sie sollten über eine akademische Qualifikation und ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.

Informationen erteilt der

Lutherische Weltbund/Ökumenischer Rat der Kirchen
http://www.wcc-coe.org/

Auskünfte erteilt zudem das

Deutsche Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes/Diakonisches Werk der EKD
Postfach 101142
70010 Stuttgart
Tel.: 0711-2159-362 oder 2159-493

 

21 Studienbeihilfen der Franz-Marie-Christinen-Stiftung

Zweck der Franz-Marie-Christinen-Stiftung ist die Aus- und Fortbildung begabter junger Menschen (Studierende) geisteswissenschaftlicher Studienrichtung durch einmalige oder regelmäßige Gewährung finanzieller Beihilfen. Höhe und Dauer der Beihilfen stehen im freien Ermessen des Stiftungsvorstandes

Bewerbungsvoraussetzungen: Laut Stiftungssatzung müssen die Bewerber von tadellosem Lebenswandel, bedürftig und römisch-katholischer Konfession sein. Ob eine Förderung japanbezogener Themen möglich ist, wird nach Einzelfall entschieden.

Informationen erteilt die

Franz-Marie-Christinen-Stiftung
Tel.: 0941-5048-133
e-mail: uweiss@turnundtaxis.de
 

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22. Stipendien der Friedrich-Ebert-Stiftung

Begabtenförderung ist einer der Schwerpunkte der Stiftungsarbeit. Zwei Schwerpunkte stehen dabei im Vordergrund: Einen Beitrag zu leisten zur Überwindung sozial bedingter Bildungsbarrieren sowie das Bestreben, den damals an den deutschen Universitäten wie generell in den sogenannten gebildeten Schichten vorherrschenden antidemokratischen Kräften ein Gegengewicht entgegenzusetzen. Dieser betont gesellschaftspolitische Ansatz ist auch heute maßgebend für die Begabtenförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung. Entscheidende Orientierung erfährt er aus ihrer Verwurzelung in der demokratischen Arbeiterbewegung, aus den Grundwerten der Sozialdemokratie: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Es bleibt weiter ein Ziel der Stiftung, mit ihrer Förderung sozial, politisch oder religiös bedingte Benachteiligungen auszugleichen. Schließlich betrachtet es die Stiftung als eine vorrangige Aufgabe, begabte und gesellschaftspolitisch aufgeschlossene Frauen zu fördern. Die Stiftung vergibt Stipendien an Studierende und Graduierte.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung fördert im Rahmen ihrer Studien- und Graduiertenstipendien u.a. auch Japanaufenthalte, für die in Deutschland von der Stiftung geförderte Stipendiaten und Stipendiatinnen einen Antrag stellen können. Stipendien zum alleinigen Zweck eines Auslandsstudium können nicht vergeben werden.

Neben den materiellen Leistungen bietet die Friedrich-Ebert-Stiftung ihren Stipendiaten und Stipendiatinnen ein breitgefächertes studienbegleitendes Programm zur individuellen Förderung. Zur fachlichen Beratung und persönlichen Betreuung sind außer den Mitarbeitern der Stiftung an den Hochschulen Vertrauensdozenten aller Fachrichtungen tätig. Alle Stipendiaten und Stipendiatinnen können darüber hinaus von den vielfältigen Aktivitäten der Stiftung auf den Gebieten der internationalen Arbeit, der Forschung sowie der politischen Bildung profitieren.

Einen besonderen Stellenwert im Rahmen des studienbegleitenden Programms haben die gesellschaftspolitische Bildungsarbeit wie auch fach- und studienbezogene Seminarveranstaltungen. In ihnen finden die Stipendiaten Gelegenheit, sich mit wichtigen aktuellen wie auch grundsätzlichen politischen und gesellschaftlichen Problemen auseinanderzusetzen, sich über fachliche und wissenschaftliche Fragen auszutauschen und beruflich zu orientieren.

 

1. Studienstipendien:

Die Dauer der Förderung für diese Stipendien richtet sich nach der im BAföG festgelegten Förderungshöchstdauer.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind, bis zu einem berufsbefähigenden Examen. Fachhochschüler können sich bis zum Abschluß des zweiten Semesters, Studierende an wissenschaftlichen Hochschulen bis zum Abschluß des vierten Semesters und Studierende der Medizin nach erfolgreich abgelegter ärztlicher Vorprüfung bewerben. Zweitstudien werden in der Regel nicht gefördert.

Besondere Begabung und fachliche Qualifikation der Bewerber und Bewerberinnen sollen ihre Ergänzung finden in einem ausgeprägten Interesse und Engagement für die öffentlichen Angelegenheiten und einer besonderen Verpflichtung gegenüber sozial benachteiligten Schichten. Die wissenschaftliche bzw. akademische Ausbildung soll sinnvoll verknüpft werden mit einer fachübergreifenden, politische und soziale Zusammenhänge ins Blickfeld rückenden Orientierung.

Kriterien für die Auswahl und Förderung sind besondere Begabung und fachliche Qualifikation. Ein Nachweis überdurchschnittlicher schulischer Leistungen und/oder Studienleistungen ist zu erbringen. Die Bewerber sollten politisches und/oder soziales Engagement im Sinne der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigen.

 

2. Graduiertenstipendien:

Die Regelförderungszeit beträgt zwei Jahre; eine Verlängerung bis zu höchstens drei Jahren ist in begründeten Fällen möglich.

Bewerbungsvoraussetzungen: Diese Stipendien werden an Graduierte zur Promotion oder für ein Aufbaustudium - sofern es der Ergänzung oder Vertiefung des bisherigen Studiums dient - an einer deutschen Hochschule vergeben. Die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Die Studien- und Prüfungsleistungen müssen eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen lassen. Voraussetzung für eine Promotionsförderung ist ferner, daß das wissenschaftliche Vorhaben einen bedeutsamen Beitrag erwarten läßt. Promotionen ohne ein erstes berufsqualifizierendes Examen sowie Promotionen im Fach Medizin werden nicht gefördert.

Für alle Förderungsprogramme gelten die oben skizzierten Kriterien. Sie müssen gleich ausgeprägt sein. Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung. Ein Bewerbungsverfahren kann jedoch auch aufgrund eines Vorschlags (z.B. eines Hochschullehrers) eingeleitet werden.

Bewerbungsunterlagen können mit formlosen Schreiben, das knappe Angaben zur Person, zur bisherigen Ausbildung sowie zum gesellschaftspolitischen Engagement enthalten soll, bei der Stiftung angefordert werden. Doktoranden wird empfohlen, zusätzlich ein kurzes Exposé zu ihrem geplanten Dissertationsvorhaben einzureichen.

Bestimmte Bewerbungstermine sind nicht vorgesehen. Ein Auswahlausschuß entscheidet mindestens dreimal jährlich über die Vergabe der Stipendien.

Da sich die Friedrich-Ebert-Stiftung nun stärker auf die Förderung der Beziehungen zu Entwicklungsländern konzentriert, wird gebeten,   weitere Informationen zur Gültigkeit dieser Angaben unter folgender Internet- Adresse zu erfragen:

Friedrich-Ebert-Stiftung
http://www.fes.de 

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23. Studien- und Promotionsförderung durch das Studienwerk im Stiftungsverband Regenbogen e.V.

Das Studienwerk im Stiftungsverband Regenbogen e.V. fördert begabte und gesellschaftspolitisch motivierte Studenten und Studentinnen sowie Graduierte aller Fachrichtungen, die sich den allgemeinen Satzungszielen des Vereins verpflichtet fühlen.

 

1. Studienstipendien:

Auslandsaufenthalte von aufgenommenen Stipendiaten und Stipendiatinnen während des Studiums können finanziert werden. In der Regel sind dies kürzere Studienaufenthalte bis zu einem Studienjahr. Die Förderung eines vollständigen Auslandsstudiums ist nicht möglich.

Bewerbungsvoraussetzungen: Für die Studien- und Promotionsförderung deutscher Stipendiaten und Stipendiatinnen erhält der Stiftungsverband Regenbogen Mittel vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF). Für diese Stipendien gelten die Richtlinien des BMBF zur Begabtenförderung in der jeweils gültigen Fassung. Einige der wichtigsten Eckdaten der Richtlinien werden im folgenden kurz aufgeführt, darüber hinausgehende Informationen können bei der Geschäftsstelle des Stiftungsverbandes Regenbogen erfragt werden.

Die Bewerber und Bewerberinnen müssen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Bundesgebiet immatrikuliert sein. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der durch das BAföG festgelegten Förderungshöchstdauer. Eine Aufnahme der Förderung ist nur innerhalb der Regelstudiendauer möglich. Ein Stipendium wird frühestens nach erfolgreichem Abschluß des Grundstudiums gewährt. Neben dem Erststudium können auch Zusatz- und Ergänzungsstudien für die Dauer von maximal zwei Jahren unterstützt werden, wenn dies nach dem angestrebten Ausbildungsziel oder der angestrebten beruflichen Qualifikation zu rechtfertigen ist. Die Durchführung eines gesamten Zweitstudiums kann nur bei Vorliegen einer stichhaltigen Begründung für die Notwendigkeit dieses Zweitstudiums gefördert werden. Die Begründung wird im Einzelfall geprüft.

Die Stipendiaten oder Stipendiatinnen dürfen nicht gleichzeitig BAföG beziehen oder ein Stipendium aus anderen Mitteln erhalten.

 

2. Promotionsstipendien:

Die Regelförderungsdauer bei Promotionsstipendien beträgt zwei Jahre. Sie kann in begründeten Fällen um zweimal sechs Monate verlängert werden.

Für Forschungsaufenthalte im Ausland (in Japan), die im Zusammenhang mit der Promotion stehen, können auf Antrag Zuschüsse gezahlt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen: Ein Promotionsstipendium kann erhalten, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Bundesgebiet die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion erworben hat bzw. als Deutsche/r mit einem ausländischen Hochschulabschluß von einer Hochschule im Bundesgebiet zur Promotion zugelassen ist.

Die Studien- und Prüfungsleistungen müssen auf eine besondere Befähigung für wissenschaftliche Arbeit hinweisen, das wissenschaftliche Vorhaben muß einen bedeutenden Beitrag zur Forschung erwarten lassen.

Die Bewerber und Bewerberinnen müssen ein Exposé ihres Dissertationsvorhabens einreichen. Diesem Exposé sollte auch ein Zeitplan beigefügt werden, aus dem hervorgeht, daß das Vorhaben in der geplanten Zeit realisierbar ist. Erforderlich sind des weiteren ein Gutachten der Betreuerin bzw. des Betreuers der Arbeit sowie ein Gutachten einer/s weiteren Hochschullehrerin/-lehrers.

Für den Stiftungsverband Regenbogen sind folgende Kriterien für die Auswahl studierender und graduierter Bewerber und Bewerberinnen von besonderer Bedeutung: die persönliche und fachliche Qualifikation für das gewählte Studium, bisherige Studienleistungen, der Berufs- und Bildungsweg vor Aufnahme des Studiums, die soziale und wirtschaftliche Lage, soziale Herkunft und aktuelle Lebenssituation, eine Übereinstimmung mit den Satzungszielen des Stiftungsverbandes Regenbogen sowie ein aktives gesellschaftspolitisches Engagement, um diese Ziele zu erreichen.

Ein zentrales Anliegen des Studienwerks ist die gezielte Förderung von Frauen. Besonders Frauen sind daher aufgerufen, sich zu bewerben.

Zu den Aufgaben des Studienwerks gehört neben der Vergabe von Stipendien der wechselseitige Austausch mit den Stipendiaten und Stipendiatinnen. Dazu wird vom Studienwerk ein Betreuungsprogramm angeboten. Das Studienwerk arbeitet mit Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten an Hochschulen und Fachhochschulen zusammen.

Bewerbungstermine und -bögen sowie die genaue Auflistung aller benötigten Unterlagen sind bei der Heinrich-Böll-Stiftung Berlin zu erfragen.

 Heinrich-Böll-Stiftung
http://www.boell.de
e-mail: info@boell.de

24. Stipendien der Konrad-Adenauer-Stiftung

Die Konrad-Adenauer-Stiftung fördert im Rahmen ihrer Studien- und Graduiertenstipendien Auslands- bzw. Japanaufenthalte nicht direkt. Allerdings besteht für Stipendiaten der Stiftung die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung eines Auslandsstudiums bzw. Forschungsaufenthaltes im Ausland zu stellen. Über die Annahme des Antrages und die Höhe der Förderung wird je nach Haushaltslage entschieden.

Auskünfte und Bewerbungsunterlagen erhalten Sie durch Einsenden einer Postkarte an folgende Adresse:

Konrad-Adenauer-Stiftung
- Referat für Begabtenförderung -
Rathausallee 12
53757 St. Augustin
Tel.: 02241-246-0, Fax: 02241-246-573

 

25. Stipendien der Friedrich-Naumann-Stiftung

Die Friedrich-Naumann-Stiftung fördert im Rahmen ihrer Studien- und Graduiertenstipendien Auslands- bzw. Japanaufenthalte nicht direkt. Allerdings besteht für Stipendiaten der Stiftung die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung eines Auslandsstudiums bzw. Forschungsaufenthaltes im Ausland zu stellen. Über die Annahme des Antrages und die Höhe der Förderung wird je nach Haushaltslage entschieden.

Genauere Auskünfte erteilt die

Friedrich-Naumann-Stiftung
http://www.fnst.de

26. Studienförderung der Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

Grundsätzlich besteht für Stipendiaten der Hanns-Seidel-Stiftung die Möglichkeit der Förderung eines Auslandsaufenthaltes von maximal zwei Semestern.

Bewerbungsvoraussetzungen: Nach Ablauf der Probeförderungszeit können Stipendiaten auf schriftlichen Antrag hin eine Unterstützung für ein Auslandsstudium erhalten, sofern dieses nicht länger als zwei Semester dauert und das Studium an einer deutschen Hochschule sinnvoll ergänzt. Der Stipendiat erhält in der Regel für die Dauer seines Auslandsstudiums zusätzlich zum Stipendium einen Auslandszuschlag. Außerdem kann ein Teil der Fahrtkosten und der Studiengebühren erstattet werden.

Antragsberechtigt für eine Studienförderung durch die Hanns-Seidel-Stiftung sind deutsche Studierende aller Fachrichtungen, die an einer Universität mit Promotionsrecht bzw. einer Fachhochschule in Deutschland immatrikuliert sind sowie Studierende an Hochschulen für bildende Künste und Musik. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind in der Regel Bewerber, die für ein Zweitstudium immatrikuliert oder älter als 32 Jahre sind. Es sollten sich nur solche Studierende um ein Stipendium bewerben, die einerseits überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen vorweisen können, andererseits aktiv in politischen, kirchlichen oder sozialen Organisationen mitarbeiten.

Genaue Auskünfte über die Bewerbungstermine und Bewerbungsunterlagen sind bei der
http://www.hss.de/studienfoerderung.asp

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27. Fortbildungsförderung von deutschen Studierenden der Medizin durch die Dr. Carl Duisberg-Stiftung

Deutsche Studierende der Medizin können sich bei der Dr. Carl Duisberg-Stiftung um die Förderung einer Famulatur bewerben. Die Förderungszeiträume sind unterschiedlich. 

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Bewerber sollten das Physikum und das erste Staatsexamen mit weit überdurchschnittlicher Punktzahl abgeschlossen haben.

Eine Förderung im Praktischen Jahr ist nicht möglich.

Genauere Auskünfte erteilt die

Dr. Carl Duisberg-Stiftung zur Fortbildung von deutschen Studierenden der Medizin
http://www.bayer-ag.de


28. Deutscher Famulantenaustausch

Im Rahmen des deutschen Famulantenaustausches besteht die Möglichkeit der Vermittlung von Famulaturplätzen in Japan für Studierende der Medizin im klinischen Abschnitt des Studiums. Die Dauer beträgt zwischen ein und drei Monaten.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Bewerber sollten mindestens zwei klinische Semester absolviert haben. Sie müssen den Nachweis einer bereits abgeleisteten vierwöchigen Famulatur. Studierende höherer Semester werden bevorzugt. Ausreichende Sprachkenntnisse zur Durchführung der Famulatur in Japan werden erwartet.

Informationen erteilt der

Deutsche Famulantenaustausch
http://www.charite.de/dfa/index.html

 

29. Auslandsfamulatur für Studierende der Zahnmedizin

Zur Erweiterung ihrer fachlichen Kenntnisse können Studierende der Zahnmedizin für die Dauer von zwei bis sechs Monaten zu Famulaturen an Krankenhäuser und Kliniken im Ausland (in Japan) gehen.

Die Finanzierung erfolgt durch Eigenmittel. Für die Reisekosten kann ein Zuschuss des Deutschen Akademischen Ausdienst gewährt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Studierende der Zahnmedizin nach Abschluss des zweiten klinischen Semesters und Jungapprobierte, die über gute Sprachkenntnisse des Ziellandes verfügen.

Informationen erteilt der

Zahnmedizinische Austauschdienst e.V.
Tel. 0228-8557-44
http://www.ZAD-online.com

 

30. Stipendien des Rotary Clubs

Die Rotary Clubs der einzelnen Distrikte vergeben in der Regel einjährige Stipendien für deutsche Studierende ohne Limitierung auf ein bestimmtes Land. Wert wird dabei vor allem auf den Aspekt der Völkerverständigung gelegt. Für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Unterstützung eines örtlichen Rotary-Clubs notwendig.

Die Bewerbungen  für das Studienjahr 2001/2002 müssen bis zum 30. Juni  2000 vorliegen.
Genauere Informationen erteilt

Rotary Deutschland Gemeindienst e.V.
Klosterstr. 24-28
40411 Düsseldorf
Tel: 0211-325699  Fax: 0211-8839384

 

31. Programme der Robert-Bosch-Stiftung

Jugendbotschafter nach Japan: Bis zu 10 Schüler können für zwei Wochen nach Japan reisen und nach ihrer Rückkehr von ihren Erfahrungen berichten.
Das Programm wird im Oktober 2010 in Tokyo stattfinden. Alle anfallenden Kosten übernimmt die Stiftung.
Das Pilotprogramm richtet sich an Gymnasien, die Japanisch anbieten.

Weitere Infos unter www.bosch-stiftung.de/jugendbotschafter

Japanprogramm für deutsche Journalisten: Thema des Programms 2009 ist "Japan im gesellschaftlichen Wandel". Einwöchige Reise vom 30.11. bis 05.12.2009.
Das Programm findet seit 2008 abwechselnd in Japan und Deutschland statt.

Weitere Infos: www.bosch-stiftung.de/journalistennachjapan

Förderprogramm für Rechtsreferendare:  Referendare, die zwischen Juli 2010 und Juni 2011 ihre Wahlstation in Japan aufnehmen möchten, können sich bis zum 15.01.2010
bewerben. Die Stiftung vergibt bis zu 15 Plätze pro Kalenderjahr.

Weitere Infos: www.bosch-stiftung.de/rechtsreferendare

Deutsch-japanisches Elite-Austauschprogramm: ab September 2010 wird fünf deutschen und fünf japanischen Studierenden aller Fachrichtungen die Teilnahme
an einem neuen zweijährigen Doppelmaster-Studium in Deutschland (Universität) und Japan (Keio University) ermöglicht.
Bewerbungen bis zum 1. Juli 2010.

Weitere Infos: www.bosch-stiftung.de/japan-doppelmaster


VON EUROPÄISCHER SEITE VERGEBENE STIPENDIEN FÜR JAPAN

1. Executive Training Programme (ETP) der Europäischen Kommission

Die EU fördert mit dem Executive Training Programme (angehende) Manager bei einem einjährigen Studium an Top-Universitäten in Tokio oder Seoul – Studiengebühren und Stipendium inklusive.

Auskunft:
ETP Cluster Coordinator
Tel 0049 151 5800 3261
hamburgoffice@euetp.eu
www.euetp.eu
 

2. Senior Management Training Programme

Das EU-Japan Centre for Industrial Cooperation führt Ausbildungsprogramme in Japan durch. Das Programm ist in eine neun- bis dreizehnwöchige Seminarphase, die einen Japanischsprachkurs von 80 bis 90 Stunden umfaßt, und in einen zwei- bis dreiwöchigen Aufenthalt in einem japanischen Unternehmen untergliedert. Vor der Abreise findet ein Treffen in Brüssel statt.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Manager europäischer Unternehmen über 35 Jahre, die über eine mindestens zehnjährige Berufserfahrung verfügen und eine Position im mittleren oder höheren Management einnehmen.

Bei der Auswahl fallen sowohl die Qualifikation des Bewerbers als auch das Firmenprofil ins Gewicht.

Auskünfte erteilt

Walter Fleig
DG III-A-2, DE RP6 2/62
200 Rue de la Loi
1049 Brüssel
Belgien
Fax: 0032-2-296-9853

 

3. Topical Mission Programme

Das Topical Mission Programm beinhaltet die Teilnahme an einem zweiwöchigen Seminar zu einem bestimmten Themenkomplex. Das Seminar, das in Japan stattfindet, wird vom EU-Japan Centre for Industrial Cooperation organisiert und durchgeführt. Vor der Abreise findet ein Treffen in Brüssel statt.

Bewerbungsvoraussetzungen: An diesem Programm können Manager aus europäischen Unternehmen teilnehmen, die über Berufserfahrung und eine Position im mittleren oder höheren Management verfügen.

Auskünfte erteilt

Walter Fleig
DGIII-A-2, DE RP6 2/62
200 Rue de la Loi
1049 Brüssel
Belgien
Fax: 0032-2-296-9853

 

4. EU Science & Technology Fellowship Programme

Dieses Programm bietet jungen europäischen Wissenschaftlern für 15 bis 24 Monate die Möglichkeit eines Forschungsaufenthaltes an japanischen Universitäten, Forschungseinrichtungen oder in Unternehmen. Dem eigentlichen Forschungsaufenthalt ist ein drei- bis sechsmonatiger Sprachkurs in Japan vorgeschaltet.

Bewerbungsvoraussetzungen: Dieses Programm richtet sich an junge Wissenschaftler aus den Ländern der Europäischen Union unter 35 Jahre. Die Bewerber sollten promoviert sein oder über einen der Promotion entsprechenden Abschluß verfügen.

Auskünfte erteilt

Mario Merla
DGXII-B-3, CE SDME R2/95
200 Rue de la Loi
1049 Brüssel
Belgien
Fax: 0032-2-296-3308

 

5. Stipendien für Japan und Korea

Diese Stipendien werden im Zusammenhang mit dem vierten Rahmenprogramm - INCO - Teil B: Zusammenarbeit mit industrialisierten, außereuropäischen Drittländern auch für die Länder Japan und Korea für Dauer von drei bis sechs Monaten vergeben.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich junge Forscher und Ingenieure (zwischen 25 - 35 Jahre), die in einer japanischen oder südkoreanischen Universität, einem öffentlich geförderten Forschungszentrum oder einem Unternehmen arbeiten wollen.

Außerdem werden in diesem Rahmen Stipendien für erfahrene europäische Forscher oder Dozenten vergeben, die zum Zwecke der Lehre und/oder Forschung an einer japanischen Hochschule tätig sein wollen.

Informationen können angefordert werden bei der

Europäischen Kommission
DG XII-B-3, DE RP6 2/62
200 Rue de la Loi
1049 Brüssel
Belgien
Fax: 0032-2-296-9824

 

6. Human Frontier Science Program (HFSP)

Wissenschaftler und Forscher , die im Bereich der Gehirnforschung und biologischer Funktionen tätig sind, ermöglicht dieses Programm einen ein- bis zweijährigen Forschungsaufenthalt an einer Forschungsinstitution im Ausland (in Japan).

Genauere Auskünfte erteilt die

International HFSP Organization Tour Europe
20 Place des Halles
67080 Strasbourg Cedex
Frankreich

7. Vulcanus in Japan

Die Generaldrektion der Europäischen Kommission für Industrie und das japanische Ministerium für Außenhandel und Industrie (MITI) haben im Rahmen des "Dialogs für die Industrie-Zusammenarbeit EU-Japan" die VULCANUS-Programme eingeleitet. Das EU-Japan-Zentrum für die industrielle Kooperation ist für die Organisation und Verwaltung dieser Programme zuständig.

Ziel der Programme ist ein Beitrag zur Verbesserung und Stimulierung der Industriekooperation und einem besseren Verständnis zwischen Japan und der Europäischen Union zu leisten.
Das Programm begann 1997.
Es besteht aus Industrie-Praktika für EU-Studenten. Das Praktikum setzt sich aus einem einwöchigen Seminar über Japan, einem viermonatigen Japanisch-Intensiv-Kurs und einem achtmonatigen Praktikum in einem japanischen Unternehmen zusammen. Programmbeginn ist im September; Ende im August des darauffolgenden Jahres.

Finanzierung: Die europäischen Studenten erhalten ein Stipendium von 14.000 Euro, um die Kosten für die Hin- und Rückreise und die Lebenshaltungskosten in Japan zu decken. Das Aufnahmeunternehmen ist für ihre Unterbringung während der 12 Monate zuständig. Die Sprachkurse und das Seminar werden durch das EU-Japan-Zentrum für die industrielle Zusammenarbeit finanziert.

Bewerbungskriterien: Die Bewerber müssen EU-Staatsangehörige und Studenten (Naturwissenschaften, Ingenieurswesen, Architektur, Informationswissenschaften u.a. sein. Sie müssen sich im Hauptstudium oder Postgraduierten-Programm befinden.
Die Bewerber werden auf der Grundlage ihres Studienverlaufs und der Einschätzung ihrer Professoren, ihrer Englischkenntnisse, ihrer Motivation und Anpassungsfähigkeit ausgewählt.

Für weitere Informationen oder den Bezug der Bewerbungsformulare wenden Sie sich bitte an

http://www.eu-japan.eu/vulcanus-japan-0

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BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG IN JAPAN

 

1. Japan Exchange and Teaching Program - JET-Programm

Das Japanische Austausch- und Unterrichtsprogramm JET bietet jungen ausländischen Hochschulabsolventen die Möglichkeit, in regionalen Regierungsbehörden und staatlichen oder privaten Schulen zu arbeiten. Auf diese Weise soll der Fremdsprachenunterricht in Japan intensiviert und der internationale Austausch auf lokaler Ebene gefördert werden.

Verantwortlich für dieses Programm sind die japanischen Ministerien für Auswärtige Angelegenheiten, Erziehung und Inneres sowie regionale Regierungsbehörden in Japan.

Im Rahmen des Programms werden zwei Tätigkeitsbereiche angeboten. Man kann sich nur für einen Bereich bewerben.

Sie erhalten aktuelle Informationen über einen Link zur JET-Programm-Seite unserer Homepage.    

http://www.de.emb-japan.go.jp/austausch/jet.html  

1.1 Koordinator für internationale Beziehungen (CIR)

Die Koordinatoren für internationale Beziehungen werden in den Präfekturverwaltungen und internationalen Gesellschaften von Städten und Gemeinden oder an Universitäten eingesetzt.

Ihre Aufgaben sind in erster Linie die Herausgabe und Übersetzung fremdsprachlicher Broschüren, Beratung bei der Planung, Gestaltung und Durchführung internationaler Veranstaltungen, Unterstützung beim Sprachunterricht für Verwaltungsangestellte und interessierte Bürger, außerdem die Betreuung ausländischer Gäste und Dolmetschen. In kleineren Städten und Gemeinden werden lokale Organisationen unterstützt, die sich am internationalen Austausch beteiligen und Anfängersprachkurse geben.

Bewerber für CIR müssen zusätzlich über gute Japanischkenntnisse und sehr gute Englischkenntnisse verfügen.

 

1.2 Assistenzlehrer für Deutsch (AGT)

Assistenzlehrer für Deutsch werden im Sprachunterricht hauptsächlich an staatlichen Schulen oder regionalen Erziehungsausschüssen, im Einzelfall auch an Privatschulen eingesetzt. Die Arbeit erfolgt unter der Leitung von japanischen Deutschlehrern und sieht u.a. die Unterstützung japanischer Lehrer beim Deutschunterricht, bei der Vorbereitung von ergänzendem Unterrichtsmaterial und beim Sprachtraining für japanische Deutschlehrer vor. Hinzukommen Mithilfe bei Redewettbewerben und andere Aufgaben, die von den Gastinstitutionen bestimmt werden.

Die Bewerber sollten außer Interesse für die aktive Arbeit mit Jugendlichen auch im Besitz einer Qualifikation als Sprachlehrer sein oder "Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache" studiert haben oder zu diesem Studium motiviert sein sowie gute Englischkenntnisse besitzen.

 

2. Förderung beruflicher Aus- und Weiterbildung im Ausland durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)

Die Inwent gGmbH und die von ihr angebotenen Austauschprogramme existieren nicht mehr.
Nachfolgeeinrichtung ist die von der Bundesregierung finanzierte Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Die von dort angebotenen Programme erfragen Sie unter https://www.giz.de/de/html/ueber_die_giz.html


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3. Förderung von Nachwuchskräften für das Gastgewerbe durch die Gerhard-Günnewig-Stiftung

Mit diesem Programm soll die berufliche Weiterbildung und die Erweiterung von Sprachkenntnissen sowie landeskundlichen Kenntnissen von Fachkräften aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gefördert werden. In diesem Zusammenhang kann für die Dauer von maximal zwei Jahren eine berufsbezogene Tätigkeit vermittelt werden.

Die Stipendien der Gerhard-Günnewig-Stiftung umfassen Zuschüsse zu den Reise- und Lebenshaltungskosten sowie sonstigen aus Anlaß des Auslandsaufenthaltes entstehenden finanziellen Belastungen. Die restlichen Mittel sind von den Teilnehmern selbst zu erbringen.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Fachkräfte aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe mit überdurchschnittlichen Leistungen in Theorie und Praxis. Vorzugsweise gefördert werden Meister oder Absolventen von Hotel- oder Wirtschaftsfachschulen. Die Bewerber sollten mindestens 21 Jahre alt sein und über eine mehrjährige Berufserfahrung sowie sehr gute englische Sprachkenntnisse und möglichst über Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache verfügen.

Genauere Auskünfte erteilt die

Gerhard-Günnewig-Stiftung
Harkortstr. 15
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211-994130

oder

Gerhard-Günnewig-Stiftung
Endenicher Allee 36
53115 Bonn
Tel.: 0228-632726

 

4. Deutsch-Japanisches Austauschprogramm für junge Berufstätige

Während sich viele Austauschprogramme anderer Träger an Schüler oder Studenten richten, haben in diesem Programm junge Berufstätige und Auszubildende zwischen 18 und 30 Jahren die Möglichkeit, das jeweils andere Land zu besuchen.
Angesprochen fühlen sollen sich junge Menschen, die in den folgenden Berufssparten arbeiten:

- administrative Berufe (aus den Bereichen privater und öffentlicher Verwaltungen);
- soziale Berufe (aus den Bereichen Altenpflege, Behindertenpflege, Krankenpflege und Kleinkindpädagogik);
- verarbeitende Berufe (aus Industrie und Handwerk).

Bewerbung und Auskünfte:
Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin
http://www.jdzb.de/index.php?option=com_content&task=view&id=14&Itemid=19

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ARBEITSVERMITTLUNG IM AUSLAND

Die Angebote zur Vermittlung eines Arbeitsplatzes im Ausland bzw. bei einer internationalen Organisation reichen von kurzfristigen (Ferien-)Jobs bis hin zur Vermittlung von Fach- und Führungskräften in leitende Positionen bei internationalen Unternehmen und Organisationen. Entsprechend weit gefächert sind die Bewerbungsvoraussetzungen, Dauer der Arbeitseinsätze und ihre inhaltliche Ausgestaltung.

Die zentrale Vermittlungsstelle für Arbeitsplätze im Ausland ist die Abteilung Ausland der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit (ZAV).

Die ZAV vermittelt sowohl Ferien- und Sommerjobs für Abiturienten und Studenten als auch längerfristige Arbeitsaufenthalte. Je nach Einsatz werden gute bis sehr gute Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Für eine qualifizierte Auslandstätigkeit müssen Bewerber neben einer mehrjährigen Berufserfahrung über sehr gute Sprachkenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen verfügen.

Genauere Auskünfte auch über Arbeitsangebote in Japan erteilt die

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
- Abteilung Ausland -
http://www.dse.de/zd/arbeit/zav.htm

HINWEISE ZUM FERIENARBEITSVISUM

Wir möchten an dieser Stelle darauf verweisen, daß die japanische Regierung seit 1. 12. 2000 Anträge für ein Visum für einen Ferienaufenthalt entgegennimmt. Die Visa ermöglichen es jungen Deutschen zu einem längeren Ferienaufenthalt nach Japan zu reisen und dort einer vorübergehenden Beschäftigung zur Ergänzung der Reisemittel nachzugehen.

Die Voraussetzungen zum Erhalt des Visums sind, daß die Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahre (in Ausnahmen auch bis 30 Jahre) alt sind und über gültige Dokumente sowie angemessene Mittel für die erste Zeit des Aufenthalts verfügen.
Nähere Information erhalten Sie hier.

 

PRAKTIKUMSMÖGLICHKEITEN IN JAPAN

Die japanischen Universitäten kennen in ihren Studienplänen, anders als die Universitäten in Deutschland, keine Praktika, die die Studenten während oder nach dem Studium absolvieren müssen. Aus diesem Grund existiert im allgemeinen bei japanischen Unternehmen auch kein System, um Praktikanten aufzunehmen. Jedoch bestehen für Hochschul- und Fachhochschulabsolventen Programme, die einen Praktikumsaufenthalt in Japan ermöglichen.

Eine Förderung eines Praktikums in Japan kann gegebenenfalls auch über den DAAD oder BAföG erfolgen (s.o.)

1. Japanprogramme der InWEnt - Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH
(vormals Carl Duisberg Gesellschaft e.V.
)

Die InWEnt gGmbH in Köln vermittelt eine Reihe von Praktika für junge Nachwuchskräfte (Akademiker und Nichtakademiker) aus dem kaufmännischen oder technischen Bereich, die ihre Berufsausbildung bereits abgeschlossen haben sowie über etwas Berufserfahrung verfügen. Auch Auszubildende können im Rahmen eines speziellen Programmes gefördert werden.
Die einzelnen Programme stimmen in ihren Zielen sowie bei den Voraussetzungen für die Teilnehmer weitgehend überein. Unterschiede bestehen hingegen beim Programmablauf und insbesondere bei der Finanzierung.

Die Auswahl der Bewerber sowie ihre Vorbereitung auf den Japanaufenthalt erfolgt in Deutschland. Die Praktika beinhalten entweder einen dem Praktikum vorgeschalteten Intensivsprachkurs oder einen Sprachkurs während des Praktikums.

Die Ziele der Programme sind das Vertrautwerden mit den soziologischen Grundlagen des japanischen Unternehmens und den Besonderheiten der jeweiligen Unternehmensführung, das Kennenlernen des japanischen Marktes und der unterschiedlichen Methoden zur Erschließung von Exportmärkten, der Erwerb bzw. die Vertiefung japanischer Sprachkenntnisse, das Kennenlernen eines anderen Kulturkreises sowie die Persönlichkeitsbildung der Praktikanten.

Die programmführenden Stellen sind die InWEnt gGmbH, Köln, und die Nippon Carl Duisberg Gesellschaft e.V. (NCDG), Tokyo. Diese Stellen sind bei der Vermittlung des Praktikums und der Unterkunft in Japan behilflich. Wünsche der Teilnehmer in bezug auf den Praktikumsplatz werden dabei weitgehend berücksichtigt, jedoch hängt eine erfolgreiche Platzierung in erster Linie von der Bereitschaft japanischer Unternehmen zur Aufnahme von deutschen Praktikanten ab. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich einen Praktikantenplatz in Eigeninitiative zu suchen, doch muss dies mit der InWEnt gGmbH abgestimmt werden, um Mehrfachplatzierungen zu vermeiden.

Im Teil 2. Förderung beruflicher Aus- und Weiterbildung im Ausland durch die InWEnt (Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH) werden die verschiedenen InWEnt-Programme kurz dargestellt.

Zu den Stipendienmöglichkeiten und NCDG-Serviceangeboten erteilt die InWEnt gGmbH genauere Auskunft:

InWEnt gGmbH 
Abteilung 6.02
Postfach 260120
50514 Köln
www.inwent.org

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2. Japan-Programm des Deutschen Bauernverbands - The Japan Agricultural Exchange Council

Dieses Programm umfaß ein neunmonatiges Praktikum (April-Dezember) in japanischen Betrieben. Vor der Abreise nach Japan besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem einwöchigen Einweisungsseminar. Nach der Ankunft in Tokyo findet eine mehrtägige Einweisungstagung statt. Am Ende des Praktikums können die Teilnehmer für die Dauer von drei Wochen eine individuelle Informationsreise durch Japan unternehmen. Das Programm endet mit einer Abschlußtagung in Tokyo.

Die Teilnehmer erhalten in der Regel einen Zuschuß in Form eines Pauschalbetrages aus den Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie einen Zuschuß zu den Flugkosten. Unterkunft und Verpflegung sind in der Regel frei. Die individuelle Informationsreise muß selbst bezahlt werden. Für die Praktikanten wird eine internationale Zusatzversicherung (Unfall, Krankheit) abgeschlossen.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich junge Berufstätige aus den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau mit abgeschlossener Berufsausbildung. Das Alter der Teilnehmer sollte zwischen 19 und 30 Jahren liegen

Weitere Informationen erteilt der

Deutsche Bauernverband
http://www.bauernverband.de
e-mail: Presse@Bauernverband.net

3. Vermittlung berufsbezogener Fachpraktika im Ausland im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften durch das Deutsche Komitee der AIESEC e.V.

Die internationale Studentenorganisation AIESEC (Association Internationale des Etudiants en Siences Economiques et Commerciales) vermittelt Praktika mit intensiven Betreuungsprogrammen für Studierende aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik u.ä.) an Unternehmen u.a. auch in Japan. Die Praktika finden ganzjährig statt, die Dauer variiert zwischen 6 und 78 Wochen. Das Deutsche Komitee der AIESEC e.V. gibt keine Zuschüsse, die Lebenshaltungskosten werden im Regelfall durch das Praktikantenentgelt des Partnerunternehmens im Gastland gedeckt. Für Japan und andere Überseeländer werden vom DAAD im begrenzten Umfang Reisekostenzuschüsse zur Verfügung gestellt, die über AIESEC beantragt werden können.

Die Vorbereitung und Durchführung des Internationalen Praktikantenaustauschprogramms wird von den einzelnen lokalen AIESEC-Vertretungen organisiert und auf der nationalen Ebene koordiniert. Die lokalen Gruppen werben Praktikantenstellen bei Unternehmen an, nominieren Studenten für das Austauschprogramm und helfen den vermittelten Studenten bei Visa-, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisformalitäten und bei der Wohnungssuche. Insbesondere bietet AIESEC den Praktikanten ein umfangreiches Rahmenprogramm an, um vor Ort einen Einblick in die kulturellen Gegebenheiten des Gastlandes zu ermöglichen.

Da die Verteilung der Praktika von den gemeldeten Unternehmen abhängig ist, kann eine Garantie für ein Praktikum in Japan nicht gegeben werden.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Teilnehmer müssen grundsätzlich an einer Fach- oder Hochschule eingeschrieben sein. Gute Sprachkenntnisse in Englisch sind Voraussetzung und Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache sowie das Vordiplom von Vorteil. Die Teilnehmer müssen ein Auswahlverfahren absolvieren, das sowohl ein Auswahlgespräch als auch Sprachtests umfaßt.

Die Bewerbung erfolgt über das AIESEC-Büro an der Universität vor Ort. Die Bewerbungstermine sind je nach Universitität unterschiedlich.

Die Anschriften der lokalen Gruppen sind bei der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Komitees der AIESEC e.V. in Köln erhältlich.

Deutsches Komitee der AIESEC e.V.
Tel.: 0221-551056, Fax: 0221-550-7676
e-mail: aiesec.gery@uni.koeln.de

 

4. IAESTE-Praktikantenaustausch

Die International Association for the Exchange of Students for Technical Experience (IAESTE) vermittelt zum Erwerb von Auslandserfahrung studienbezogene Praktika in ausländischen (auch japanischen) Betrieben und Institutionen. Die Praktikumsdauer umfaßt zwei bis drei Monate (vorzugsweise Juli bis Oktober).

Für den Auslandsaufenthalt sind u.a. Eigenmittel zu erbringen. Der Deutsche Akademische Austauschdienst gewährt ggf. einen Zuschuß zu den Flugkosten. Die Aufenthaltskosten sollten in der Regel durch das Praktikantenentgelt abgedeckt sein.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich immatrikulierte Studierende der Fachrichtungen Natur- und Ingenieurwissenschaften, Land- und Forstwirtschaft unter 30 Jahren, die ein mindestens zweisemestriges Studium absolviert haben. Für Überseeplätze (auch für Praktikumsplätze in Japan) ist das Vordiplom oder ein vergleichbarer Leistungsnachweis erforderlich. Kenntnisse der Sprache des Ziellandes oder zumindest gute Englischkenntnisse werden erwartet.

Informationen erteilen die jeweiligen Lokalkomitees der IAESTE, das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Universität sowie der

Deutsche Akademische Austauschdienst
http://www.daad.de

 

5. Praktikum an deutschen Auslandshandelskammern

Das Ziel des Praktikums soll die berufliche Weiterbildung sowie die Festigung von Sprachkenntnissen und landeskundlichem Wissen sein. Das Praktikum kann weltweit (auch in Japan) für die Dauer von mindestens drei bis sechs Monaten bei einer deutschen Auslandshandelskammer absolviert werden. Es soll Kontakte u.a. auch zu wichtigen Institutionen vermitteln.

Die Finanzierung erfolgt über Eigenmittel der Teilnehmer. Es können Darlehen beantragt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Wirtschaftswissenschaftler und Juristen mit abgeschlossenem Studium, die nicht älter als 35 Jahre alt sind und über gute Kenntnisse der englischen bzw. der Sprache des Gastlandes verfügen.

Die Bewerbung sollte mindestens ein Jahr vor Praktikumsbeginn bei der jeweiligen Auslandshandelskammer eingereicht werden.

Abt. I AHK-Personal
http://www.diht.de
http://www.ahk.de
e-mail: hildebrand.karen@berlin.diht.de

6. Praktikum in Japan - KOPRA InfoBank

KOPRA, die KOordinationsstelle für PRAktika, ist eine studentische Initiative zur Förderung des Praktikantenaustausches zwischen Deutschland und Japan. Ziel ist es, sowohl deutschen Unternehmen in Japan als auch Interessenten für ein Praktikum relevante Informationen und Hilfeleistungen zur Verfügung zu stellen als auch japanbezogene Praktika in Deutschland anzubieten. Die Besonderheit der KOPRA-Konzeption liegt darin, daß KOPRA nur dann aktiv wird, wenn ein Unternehmen einen Praktikanten sucht. KOPRA geht davon aus, daß für jeden Praktikumsplatz ein entsprechend qualifizierter Praktikant gefunden werden kann - nicht jedoch für jeden Praktikanten einen Platz. KOPRA versteht sich daher als ein Dienstleister für Unternehmen.

Ausführliche Informationen für Unternehmen und Bewerber sind über die KOPRA-Homepage zu beziehen:

http://www.kopra.org

 

7. Das "Japanese Business und Society" - Programm des Council on International Educational Exchange e.V. (CIEE)

Mit diesem Programm sollen die berufliche Weiterbildung, das Kennenlernen der japanischen Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Erweiterung von Sprachkenntnissen gefördert werden.

Der Programmablauf umfaßt ein Orientierungsseminar in Tokyo, einen Sprachkurs, Fachseminare zur japanischen Wirtschaft sowie des weiteren Firmenbesuche und Kontakte mit japanischen Führungskräften.

Die Dauer des Japanaufenthaltes liegt zwischen 6 und 17 Wochen. Die Unterbringung der Teilnehmer erfolgt bei japanischen Gastfamilien.
Die Finanzierung muß über Eigenmittel der Teilnehmer erfolgen.

Bewerbungsvoraussetzungen: An diesem Programm können junge Führungskräfte mit Berufserfahrung und Studierende der Betriebswirtschafts- oder Volkswirtschaftslehre mit Vordiplom, die über sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen, teilnehmen.

Informationen erteilt

in Deutschland:
Council on International Educational Exchange e.V.
http://www.ciee.dot.org
e-mail: info@councilexchange.dot.org

in Japan
:
Council on International Educational Exchange
Chiyoda-ku, Nagata-cho 2-14-2, Sanno Grand Bldg. 205
100 Tokyo
Tel.: 0081-3-3581-7581

 

8. Praktikum für Rechtsreferendare in Auslandshandelskammern

Für die Dauer von drei bis sechs Monaten können Rechtsreferendare im Rahmen ihrer Referendariatsausbildung ein Praktikum in Auslandshandelskammern absolvieren. Das Praktikum soll der Festigung von Sprachkenntnissen sowie der Vertiefung von Fachkontakten und landesspezifischer Informationen dienen.

Das Praktikum, das die Kontakte zu örtlichen Rechtsanwaltskanzleien und wichtigen Institutionen vertiefen soll, kann weltweit (auch in Japan) in den deutschen Auslandshandelskammern angetreten werden.

Die Finanzierung des Praktikum erfolgt aus Eigenmitteln. Eine Weiterzahlung der Unterhaltszuschüsse der deutschen Ausbildungsdienststelle sollte gewährleistet sein.

Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Rechtsreferendare, die über gute Kenntnisse der englischen Sprache bzw. der Sprache des Gastlandes verfügen.

Informationen erteilt die

Abt. I AHK-Personal
http://www.diht.de
http://www.ahk.de
e-mail: hildebrand.karen@berlin.diht.de

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9. Praktikavermittlung für Juristen

Die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung e.V. fördert den Austausch deutscher und japanischer Juristen und ist auch bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen für deutsche Juristen behilflich.

Deutsch-Japanische Juristenvereinigung e.V.
http://www.djjv.org
e-mail: drscheel@aol.com

10. Praktikum an der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Japan

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer Japan (DIHKJ) stellt in der Regel fünf Praktikantenplätze in Tokyo bzw. in ihrer Zweigstelle in Osaka zur Verfügung. Besonders willkommen sind Praktikanten, die Kenntnisse der japanischen Sprache mitbringen.

Einzelheiten über die Besetzung der Praktikantenplätze erteilt die

Abt. I AHK-Personal
http://www.diht.de
http://www.ahk.de
e-mail: hildebrand.karen@berlin.diht.de

11. Weiterbildung für Studierende technischer Fachrichtungen

Das EU-Japan Centre for Industrial Cooperation bietet Studierenden technischer Fachrichtungen seit 1997 die Möglichkeit, sich ein Jahr in Japan weiterzubilden und ein Praktikum bei japanischen Unternehmen, wie z.B. Oki Electric Industry Co., Ltd., Honda Motor Co., Ltd., Mitsui Chemicals, Inc. und vielen anderen, zu absolvieren.

Das kombinierte Sprachkurs- und Praktikumsprogramm beinhaltet einen viermonatigen Japanisch-Sprachkurs und ein achtmonatiges Praktikum in einem ausgewählten Unternehmen der jeweiligen Fachrichtung.

Bewerbungsvoraussetzungen: Voraussetzungen für eine Bewerbung sind die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes, ein drei- bis vierjähriges erfolgreich absolviertes Studium, englische Sprachkenntnisse sowie die Bereitschaft, Japanisch zu lernen und sich einem fremden Kulturkreis anzupassen.

Die Bewerbungen sind zu richten an:

EU-Japan LEFT for Industrial Cooperation
Rue Marie de Bourgogne 52
B-1000 Brussels/Belgium
Tel.: 0032-2-282-0040, Fax: 0032-2-282-0045
e-mail: office@eujapan.com
homepage: http://www.gmd.de/EU_Japan

Weitere Informationen sind unter der o.a. Adresse abzurufen.

 

12. Praktikanten-Initiative der Asien -Pazifik-Ausschusses (PIAPA) der Deutschen Wirtschaft

Die Praktikanten-Initiative PIAPA wurde von den Trägerverbänden des Asien-Pazifik-Ausschusses (APA) EIHT, BDI und OAV gestartet.

Deutsche Studierende, die an einem Praktikumsplatz in der Asien-Pazifik-Region interessiert sind, beziehen weitere Informationen über:

http://www.piapa.de/piapa/infos.htm

 

VERMITTLUNG VON AU-PAIR-AUFENTHALTEN

Au-pair-Aufenthalte sind Arbeitsaufenthalte (Kinderbetreuung und Hilfe bei allen anfallenden Arbeiten im Haushalt) bei Familien im Ausland. Die tägliche Arbeitszeit beträgt ca. sechs Stunden; die übrige Zeit steht den Au-pairs zur freien Verfügung und kann z.B. für Sprachunterricht genutzt werden. Au-pair-Aufenthalte dauern zwischen sechs und zwölf Monaten. Neben freier Verpflegung und Unterkunft erhalten Au-pairs ein Taschengeld, welches jedoch nur zur Deckung der Kosten für die wichtigsten persönlichen Bedürfnisse ausreicht. Anreise- und Sprachkurskosten etc. müssen von den Au-pairs selbst getragen werden. Die Regelung des Arbeitsvertrages bzgl. Arbeitszeit, Versicherung usw. wird sehr unterschiedlich gehandhabt und sollte vor Antritt der Stelle geklärt werden.

Au pair haben in Japan bislang keine Tradition, weshalb es schwierig ist, eine solche Stelle zu finden.
In der Regel werden Au-pairs für Japan  eher von den in Japan lebenden Ausländern als von japanischen Familien gesucht. 
Die Vermittlung erfolgt deshalb erfahrungsgemäß eher über private Kontakte bzw. über Aushänge in Restaurants und Gaststätten in den größeren japanischen Städten, Institutionen wie z.B. dem Goethe-Institut oder über Anzeigen in den englischsprachigen japanischen Tageszeitungen (z.B. Japan Times).
 

Die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen sind im allgemeinen mit der Au-pair-Vermittlung beauftragt, haben aber keine expliziten Japan-Programme:

AIFS Zentrale Bonn
Braunscheidtstr. 11
53113 Bonn
Tel.: 0228-975 300
info@aifs.de

Verein für internationale Jugendarbeit e.V.
Adenauerallee 37
53113 Bonn
Tel.: 0228-6880 380

EuroPractica International
Maxstr. 11
45127 Essen
Tel.: 0201-820520

EF Education (Deutschland) GmbH
Markgrafenstr. 58
10117 Berlin
Tel.: 030-203 47500
ef.berlin@ef.com

Centro Culturale "Italkontakt" e.V.
Am Brachfelde 14
37077 Göttingen
0551-24718

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HOMESTAY IN JAPAN

Eine Reihe privater und nichtkommerzieller Organisationen und Gruppen, die im Bereich des internationalen Kulturaustauschs tätig sind, vermitteln Homestay-Aufenthalte in Japan.

Die im folgenden aufgeführten Organisationen sind bei der Vermittlung eines Homestay-Aufenthaltes in den verschiedensten japanischen Städten und Regionen behilflich.

Anmerkung: Die im folgenden aufgeführten Adressen sind aus dem "ABC of Study in Japan" entnommen.

LEFT for International Students in Japan
107 Tokyo
Minato-ku Minami-Aoyama 1-10-14-501
Tel.: 0081-3-3479-4152

vermittelt Homestay in ganz Japan

Japanese Association of the Experiment in Living International
102 Tokyo
Chiyoda-ku Koji-machi 4-5
Tachibana Bldg. 6F
Tel.: 0081-3-3261-3451
Homestay in 23 Regionen Japans

Hokkaido International Cultural Exchange LEFT
041 Hokkaido
Hakodate-shi Motomachi 14-1
Tel.: 0081-138-22-0770
Homestay in Hokkaido (hauptsächlich Hakodate)

IYY Homestay no Kai
014 Akita
Omagari-shi Fukumi-cho 1-20
Tel.: 0081-187-62-1087
Homestay in Akita (hauptsächlich Omagari)

Shonai International Youth Festival Committee
997 Yamagata
Tsuruoka-shi Yoko-cho 17-11
Amazon Shiryokan
Tel.: 0081-235-22-7969
Homestay in Yamagata und Shonai

Takahagi Kokusai Koryu no Tsudoi Jikko Iinkai
318 Ibaraki
Takahagi-shi Hon-machi 1-100
Tel.: 0081-293-23-1131
Homestay in Ibaraki (hauptsächlich Takahagi)

Sumida-ku Shakai Kyoiku Iinkai
131 Tokyo
Sumida-ku Higashi-Mukoujima 2-28-2
Tel.: 0081-3-3612-6053
Homestay in Gunma und in Orten am Haruna See

Tokyo YMCA
101 Tokyo
Chiyoda-ku Surugadai Kanda 1-8
Tel.: 0081-3-3293-5421
Homestay im Großraum Tokyo

The Board of Education, Toshima Bureau
Social Education Affairs Section, Toshima Bureau
170 Tokyo
Toshima-ku Higashi-Ikebukuro 1-18-1
Tel.: 0081-3-3981-1111
Homestay in Tokyo (Bezirk Toshima)

Kanagawa International Association
231 Kanagawa
Yokohama-shi
Naka-ku Yamashita 2
Sangyo Boeki LEFT 9F
Tel.: 0081-45-671-7070
Homestay in Kanagawa

Odawara International Association (O.I.A.)
254 Kanagawa
Odawara-shi Sakawa 5-5-31
Tel.: 0081-465-47-2886
Homestay in Kanagawa (hauptsächlich Odawara)

Sagamihara International Association
228 Kanagawa
Sagamihara-shi Misono 1-5-5
Tel.: 0081-427-42-4406
Homestay in Kanagawa (hauptsächlich Sagamihara)

Yokohama Madoka Group
247 Kanagawa
Yokohama-shi
Sakae-ku Kamigo-cho Chuo 2248-17
Tel.: 0081-45-891-1333
Homestay in Kanagawa (hauptsächlich Yokohama)

Yokohama International Cultural & Friendship Exchange Volunteer Society (Y.I.E.V.S.)
232 Kanagawa
Yokohama-shi
Minami-ku Nakazato 3-3-11-616
Tel.: 0081-45-714-6866
Homestay in Kanagawa (hauptsächlich Yokohama)

Takaoka Shikino Lions Club
933 Toyama
Takaoka-shi Marunouchi 1-40
Takaoka Shoko Bldg. 6F
Tel.: 0081-766-21-4594
Toyama (hauptsächlich Takaoka)

Japan-Tent
104 Tokyo
Chuo-ku Tsukiji 2-11-10
Hokkoku Shinbunsha 8F
Tel.: 0881-3-3545-4185
Homestay in der Region Noto (Kanazawa, Wajima etc.)

Society to Introduce Kanazawa to the World
920 Ishikawa
Kanazawa-shi Honda-cho 3-2-15
Shakai Kyoiku LEFT 4F
Tel.: 0081-762-31-3291
Homestay in Ishikawa (hauptsächlich Kanazawa)

Federation of World Youth in Tsuruga
914 Fukui
Tsuruga-shi Kiyomizu-cho
Higashino Clinic 2-9-14
Tel.: 0081-770-25-6970
Homestay in Fukui (hauptsächlich Tsuruga)

Nagano International Friendship Club (NIC)
380 Nagano
Nagano-shi Nishi-Nagano-cho 209
Tel.: 0081-262-32-6644
Homestay in Nagano

Hamamatsu Association for International Communications and Exchanges
430 Shizuoka
Hamamatsu-shi Denma-cho 48
Hamamatsu Chamber of Commerce and Industry
Tel.: 0081-534-56-8601
Homestay in Shizuoka (hauptsächlich Hamamatsu)

Moriyama-shi Kokusai Shinzen Iinkai
534 Shiga
Moriyama-shi Yoshimi-cho 476
Moriyama City Office
Tel.: 0081-775-83-2525
Homestay in Shiga (hauptsächlich Moriyama)

The Committee for International Contact
602 Kyoto
Kyoto-shi Kamigyo-ku Karasuma Imadegawa Agaru
Kawamoto Bldg. 6F.
Tel.: 0081-75-415-0228
Homestay in der Region Kyoto

Kyoto International Cultural Association, Inc.
606 Kyoto
Kyoto-shi Sakyo-ku Yoshidagawara 15-9
Kyodai Kaikan 116
Tel.: 0081-75-751-8958
Homestay in Kyoto

International Women's Association of Osaka
567 Osaka
Ibaraki-shi Kita Kasugaoka 4-6-13
Tel.: 0081-726-22-8121
Homestay in Osaka

Osaka Tourist Association
541 Osaka
Osaka-shi Chuo-ku Kitahama 4-1-21
Sumitomo Seimei Yodoyabashi Bldg. 4F.
Tel.: 0081-6-208-8955
Homestay in Osaka

Osaka Chamber of Commerce and Industry
540 Osaka
Osaka-shi Chuo-ku Honmachibashi 2-8
Tel.: 0081-6-944-6402
Homestay in Osaka

Hyogo World Youth
651 Hyogo
Kobe-shi, Suma-ku, Rikyumae 1-6-42
c/o Michibata
Tel.: 0081-78-733-4565
Homestay in der Präfektur Hyogo

Kobe International Tourist Information
650 Hyogo
Kobe-shi Chuo-ku
Minatojima-nakamachi 6-9-1
Kobe Kokusai Koryu Kaikan 6F.
Tel.: 0081-78-303-1010
Homestay in der Präfektur Hyogo (hauptsächlich Kobe)

Kurashiki Association of International Friendship
710 Okayama
Kurashiki-shi Hamanojaya 2-6-4
c/o Tanaka
Tel.: 0081-864-24-3593
Homestay in Okayama (hauptsächlich Kurashiki)

Matsuyama International Association
790 Ehime
Matsuyama-shi Niban-cho 4-7-2
Tel.: 0081-899-48-6242
Homestay in Ehime (hauptsächlich Matsuyama)

Local Culture International Exchange
870 Oita
Oita-shi, Futamata-machi Ichikumi
Tel.: 0081-975-46-1135
Homestay in der Präfektur Oita

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JUGENDAUSTAUSCH ZWISCHEN JAPAN UND DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

1. Jugendpolitische Zusammenarbeit mit Japan
- Bilaterales Studienprogramm für Fachkräfte der Jugendarbeit -

Im Rahmen des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem japanischen Ministerium für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Monbusho) die Durchführung eines bilateralen Studienprogramms für Fachkräfte der Jugendarbeit vereinbart. Dieses Studienprogramm besteht bereits seit mehr als zwanzig Jahren.

Mit der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung des Programms in der Bundesrepublik Deutschland hat das BMFSFJ den Internationalen Jugendaustausch und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) beauftragt; im Auftrag von Monbukagakusho übernimmt die gleiche Aufgabe in Japan die World Youth Visit Exchange Association (WYVEA).

Das deutsch-japanische Studienprogramm für Fachkräfte der Jugendarbeit besteht aus zwei Teilen:

Teil I: Aufenthalt der japanischen Delegation in der Bundesrepublik Deutschland
Teil II: Aufenthalt der deutschen Delegation in Japan

Zwischen den Austauschpartnern soll ein Austausch und eine Diskussion über jugendpolitische Themen und Themen der Jugendarbeit gefördert werden.

Die Teilnehmerzahl wird auf dreißig Personen je Land festgelegt. Dazu kommen auf beiden Seiten jeweils ein Vertreter der zentralen Programmpartner. Jede Delegation besteht aus vier Einzelgruppen, die wie folgt zusammengestellt werden:

Deutsche Delegation
Japanische Delegation
Gruppe A (7+1 Personen)
Mitgliedsverbände des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR)
Gruppe A (7 Personen)
Mitgliedsverbände des japanischen Jugendrats (Chuseiren)
Gruppe B (6+1 Personen)
Deutsche Sportjugend
Gruppe B (8 Personen)
Japanese Sports Association
Gruppe C (5+1 Personen)
Bundeszentrale für kulturelle Jugendbildung (BKJ)
Gruppe C (5 Personen)
WYVEA/Japanische Kulturgruppe
Gruppe D (8+1 Personen)
Kommunale Jugendbehörden
Organisation der Trägergruppe "Politische Jugendbildung"
Fachorganisationen der Jugendarbeit
Gruppe D (9 Personen)
Monbukagakusho, Kommunale Jugendbehörden

Die Programmstruktur ist für beide Delegationen die gleiche. Zu Beginn und zum Ende des Aufenthaltes findet jeweils zwei bis drei Tage ein Einführungs- bzw. Abschlußprogramm für die Gesamtdelegationen statt, dazwischen werden vierzehntägige Regionalprogramme der vier Einzelgruppen in der Verantwortung der jeweiligen Partnerorganisationen durchgeführt.

Das deutsch-japanische Studienprogramm für Fachkräfte der Jugendarbeit wird aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes finanziell gefördert. Aufgrund einer Festlegung durch das BMFSFJ ist eine Eigenbeteiligung der deutschen Teilnehmer erforderlich. Unter Einbeziehung dieses Betrages erstrecken sich die Leistungen im Rahmen des Programms auf Unterkunft und Verpflegung während des Vorbereitungsseminars und während des Aufenthalts in Japan, auf die Flugkosten sowie An- und Abreisekosten vom Heimatort zum Flughafen. Darüber hinaus sind auch die Kosten für Fahrten, Besichtigungen, Vorträge usw. im Rahmen des offiziellen Programs gedeckt. Die Leistungen beinhalten zudem einen Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) für die gesamte Dauer des Programms.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Teilnehmer müssen beim IJAB die vollständig ausgefüllten und von der Entsendestelle/IJAB-Mitgliedsverband unterzeichneten Anmeldeformulare mit einem Paßfoto einreichen, in denen besonders ausführlich die fachlichen Erwartungen beschrieben werden sollten, da diese die Grundlage für die inhaltliche Gestaltung der Regionalprogramme bilden. Des weiteren sind das Blatt "To my Japanese host" vorzulegen, das dem japanischen Programmpartner WYVEA zugesandt wird, der die darin enthaltenen Informationen an die Gastfamilien und die Betreuer weiterleitet.

Zur Teilnahme an dem Programm werden haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte und Multiplikatoren aus unterschiedlichen Bereichen der Jugendarbeit in beiden Ländern eingeladen. Ihre Auswahl und Nominierung orientiert sich an den vereinbarten Programmthemen. Das Alter der Teilnehmer sollte zwischen zwanzig und vierzig Jahren liegen. Von ihnen wird erwartet, daß sie als Vertreter ihres Verbandes, ihrer Organisation, ihrer Jugendbehörde über umfassende Kenntnisse der Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland sowie des zu behandelnden Programmthemas verfügen, und daß sie sich durch länderkundliches Selbststudium auf den Aufenthalt in Japan vorbereitet haben. Die Teilnehmer sollten über ausreichende Konversationskenntnisse in der englischen Sprache verfügen.

Der IJAB bittet die deutschen Entsendestellen für die Einzelgruppen, ein zahlenmäßig ausgeglichenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Teilnehmern anzustreben. Außerdem werden die Entsendestellen gebeten, ihre Teilnehmer darauf hinzuweisen, daß von ihnen unter Umständen eine teil- oder tageweise Teilnahme an dem Regionalprogramm ihrer Partnergruppe im Inland erwartet wird.

Das deutsch-japanische Studienprogramm für Fachkräfte der Jugendarbeit gilt als staatspolitisch und jugendpflegerisch förderungswürdig im Sinne der Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes. Die Teilnahmevoraussetzungen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder für die Gewährung von Arbeitsbefreiung für Jugendpflegezwecke sind erfüllt. Entsprechende Bescheinigungen zur Vorlage bei Arbeitgebern, Ausbildungsstätten usw. können den fest angemeldeten Teilnehmern auf Anforderung ausgestellt werden.

Weitere ergänzende Informationen erteilt der

Internationale Jugendaustausch und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB)
Hochkreuzallee 20
53175 Bonn
Tel.: 0228-9506-105/109, Fax: 0228-9506-199

2. Deutsch-Japanischer Simultanaustausch

Ziel des Deutsch-Japanischen Sportjugend-Simultanaustauschs ist es, die überfachliche Jugendbildung in den Bereichen Kultur, Sport, Wirtschaft, Gesellschaft und Soziales zu fördern. Der Jugendaustausch soll durch die beiderseitigen Programme und das Kennen lernen der aktuellen Situation der Jugend und des Sportes im Gastland dazu beitragen, die Teilnehmenden für sportliche Jugendarbeit zu motivieren.

Inhalte und Methoden:
Deutsche und japanische Jugendliche besuchen im gleichen Zeitraum jeweils das andere Land. Programmpunkte sind:
- Besichtigungen, Rundreisen, Ausflüge
- Empfänge (von Gastgebern und kommunalen Stellen)
- Sportprogramm mit deutschen/japanischen Jugendlichen
- Diskussionen zu verschiedenen Lebensbereichen
- Programmpunkte zum jeweiligen Jahresthema
- Familienaufenthalte

Finanzierung:
Kinder- und Jugendplan des Bundes

Kontakt:
Deutsche Sportjugend
Noriko Takahashi
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt/Main
Tel: 069-6702691
email: takahashi@dsj.de
http://www.dsj.de


3. Deutsch-Japanisches Studienprogramm für Fachkräfte der Jugendarbeit

Das Programm richtet sich an Fachkräfte, die in der Jugendarbeit tätig sind. Jedes Jahr werden zwei Fachdelegationen zu unterschiedlichen Themen nach Japan bzw. Deutschland eingeladen. Im jeweils anderen Land werden diesen Multiplikatoren die Rahmenbedingungen der Jugendarbeit vorgestellt. Die Teilnehmenden besuchen Einrichtungen der Jugendarbeit, treffen Jugendliche vor Ort, können deren Probleme kennen lernen und haben so die Möglichkeit, daraus Erkenntnisse für die Arbeit im eigenen Land zu ziehen und die nationale Jugendarbeit weiter zu entwickeln. Auf deutscher Seite organisiert dieses Studienprogramm der Internationale Jugendaustausch- und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland (IJAB) e. V. und das JDZB.

Bewerbung und Auskünfte:
Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin
http://www.jdzb.de/index.php?option=com_content&task=view&id=13&Itemid=18


4. Deutsch-Japanischer Jugendleiteraustausch

Dieses Programm richtet sich an Jugendleiter im Alter zwischen 18 und 26 Jahren, die ehrenamtlich in Jugendverbänden tätig sind. Ihnen soll während des zweiwöchigen Besuches im Partnerland die Möglichkeit gegeben werden, über den eigenen Tellerrand zu schauen, sich Anregungen zu holen und die gewonnenen neuen Ideen in die eigene Arbeit einfließen zu lassen. Denn wer sich ehrenamtlich engagiert, soll auch gefördert werden.

Bewerbung und Auskünfte:
Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin
http://www.jdzb.de/index.php?option=com_content&task=view&id=15&Itemid=20

 

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PROGRAMM ZUR UNTERSTÜTZUNG VON GRUPPENSTUDIENREISEN

Die staatliche Japanische Fremdenverkehrszentrale mit ihrer Niederlassung in Frankfurt a. Main fördert seit vielen Jahren den Tourismus nach Japan, indem sie z.B. Informationen zum Reisen in Japan (Verkehrsmittel, Übernachtungsmöglichkeiten etc.) gibt.

Darüber hinaus unterstützt sie auch spezielle Gruppenstudienreisen und den internationalen Austausch nach Japan.

Deutsche Gruppen von an Japan Interessierten, die eine Japanreise planen und dort mit japanischen Gruppen, Institutionen oder Organisationen in Kontakt treten oder Austauschbeziehungen aufbauen möchten, haben die Möglichkeit, die Hilfe der Japanischen Fremdenverkehrszentrale beim Knüpfen von Kontakten, beim Finden von Ansprechpartnern der gewünschten Gruppe, Institution oder Organisation, aber auch bei der Organisation von Homestays und der Vermittlung preiswerter Unterkünfte in Anspruch zu nehmen.

Zudem ist eine Unterstützung für Japanischschüler an deutschen Gymnasien und Volkshochschulen, die Studienreisen nach Japan unternehmen möchten, geplant.

Weitere Informationen erteilt die
Japanische Fremdenverkehrszentrale
http://www.jnto.go.jp

 

SCHÜLERAUSTAUSCH

Der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA) umfasst die vier Mitgliedsorganisationen AFS Interkulturelle Begegnungen e.V., Deutsches Youth For Understanding Komitee e.V., Experiment e.V. und Partnership International e.V. und führt seit Jahren seriöse und gut betreute Schüleraustauschprogramme mit Japan durch.

http://www.aja-org.de/


1. Takenoko-Fonds für den deutsch-japanischen Schüleraustausch

Viele deutsche und japanische Schulen haben partnerschaftliche Beziehungen in das jeweils andere Land. Ein Schüleraustausch scheitert aber oft an den finanziellen Mitteln, denn vor allem die Reisekosten sind hoch. Diese bereits vorhandenen Initiativen will der „TAKENOKO-Fonds für den deutsch-japanischen Schüleraustausch“ unterstützen. „Takenoko“ ist die japanische Bezeichnung für junge Bambussprösslinge; so soll der Fonds dazu beitragen, dass die geförderten Schülerinnen und Schüler wie junge Bambussprösslinge schnell ein dichtes, solides Netzwerk bilden.

Leider seit 2014 eingestellt!

Bewerbung und Auskünfte:
Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin
http://www.jdzb.de/index.php?option=com_content&task=view&id=16&Itemid=21

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SPRACH- UND REDEWETTBEWERBE

1. Japanischer Redewettbewerb - Japanischer Redewettbewerb

Der japanische Redewettbewerb, der jährlich von den Japanischen Botschaften und Generalkonsulaten in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich sowie dem Japanischen Kulturinstitut Köln durchgeführt wurde, musste leider eingestellt werden.

Seit 2013 wurde aber erneut ein bundesweiter Redewettbewerb von der Botschaft von Japan in Berlin durchgeführt.

Genauere Infos unter http://www.de.emb-japan.go.jp/austausch/index.html

 

2. The Japanese Language Proficiency Test (Nihongo Noryoku Shiken)

Die Prüfung wird in vielen Teilen der Welt veranstaltet, um allen, die Japanisch als Fremdsprache gelernt haben, die Möglichkeit zu geben, ihren derzeitigen Kenntnisstand objektiv - nach einheitlichen Bewertungskriterien - festzustellen und in einem anerkannten Zertifikat bescheinigen zu lassen. In dieser Form wird der Japanese Language Proficiency Test seit 1984 einmal jährlich inzwischen sogar zum Teil zweimal jährlich veranstaltet.

Die Prüfung kann - je nach Kenntnisstand - auf inzwischen fünf verschiedenen Schwierigkeitsstufen absolviert werden. Auf Stufe 5 werden die geringsten, auf Stufe 1 die höchsten Anforderungen gestellt. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Stufen sind erheblich, und die Entscheidung für eine bestimmte Stufe muss bei der Anmeldung getroffen werden.

Die Sprachprüfung wird von offizieller japanischer Seite - d.h. vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und vom Ministerium für Erziehung - anerkannt und unterstützt.
Die bestandene Stufe 1 wird von den japanischen Universitäten und Hochschulen als Nachweis ausreichender Japanischkenntnisse für ein Fachstudium in Japan anerkannt.

Veranstalter der Sprachprüfung außerhalb Japans ist die Japan Foundation, deren Zweigstelle in Deutschland ist das Japanische Kulturinstitut in Köln, das die Prüfung in Kooperation mit den Volkshochschulen Düsseldorf und Stuttgart und der Humboldt-Universität Berlin bzw. der Universität Hamburg durchführt.

Für das Anmeldeverfahren sind ausschließlich die von der Japan Foundation herausgegebenen - aktuellen - Vordrucke zu verwenden. Mit der Anmeldung wird eine Prüfungsgebühr fällig.

Genauere Informationen erteilt u.a. das Japanische Kulturinstitut (s.o.)

 

3. Bundeswettbewerb Fremdsprachen (Japan-Sonderwettbewerb)

Für Schülerinnen und Schüler der einzelnen Alters- und Jahrgangsstufen besteht jährlich die Möglichkeit, an den verschiedenen Fremdsprachenwettbewerben des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen teilzunehmen.

Den sogenannten Japan-Sonderwettbewerb gibt es seit 2014 leider nicht mehr.

Japanisch kann aber künftig im Programm "Solo für Schüler ab Klasse 10" als Zweitsprache gewählt werden!

Infos beim Bundeswettbewerb Fremdsprachen in Bonn
Tel.: 0228-9591530
http://www.bundeswettbewerb-fremdsprachen.de/
http://www.bundeswettbewerb-fremdsprachen.de/mitmachen/schuljahr-2013-14/kategorie-solo/solo-ab-10

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4. Studienreise nach Japan - Aufsatzwettbewerb

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Japans führte mehr als 25 Jahre lang einen Aufsatzwettbewerb für junge Europäer durch und ludt die etwa 75 Gewinner zu einem 10-tägigen bis zweiwöchigen Besuchsprogramm nach Japan ein.

Das Programm wurde leider eingestellt.


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JAPANISCH-INTENSIVKURS IN TÜBINGEN UND KYOTO

Einen Japanisch-Intensivkurs in Tübingen und Kyoto bietet die Universität Tübingen an. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Postgraduierte. Der Sprachkurs von 20 Wochenstunden findet in den Wintersemestern in Tübingen und in den Sommersemestern in Kyoto statt. Daneben ist keine Berufs- bzw. Forschungstätigkeit möglich. Der Japanaufenthalt wird z.Zt. noch von der Krupp-Stiftung unterstützt.

Nähere Informationen sind über die folgende Kontaktadresse zu beziehen:

Universität Tübingen
Japanologie
http://www.uni-tuebingen.de
e-mail: antoni@japanologie.uni-tuebingen.de
 

JAPAN ... MEINE SICHT

Das Landesspracheninstitut Nordrhein-Westfalen und der DAAD beteiligen sich am "Deutschlandjahr in Japan 2005/2006" mit dem Wettbewerb "Japan ... Meine Sicht", der sich an alle Studierenden deutscher Hochschulen wendet.

Aufgabe:
Einen Text (Essay, Abhandlung, Dokumentation u.a.) von 10 bis 12 Seiten zu einem Japan-bezogenen Thema in japanischer oder deutscher Sprache verfassen.

Preise:
Sommerkursstipendien in Japan
Flug nach Japan
Sprachkursstipendien/Praktikum
Sachpreise

Termine:
Anmeldung: bis 14. Januar 2005
Abgabe der Beiträge: bis 8. April 2005

Kontakt:
www.jams.lsi-nrw.de



 


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(c) Botschaft von Japan in Deutschland, Hiroshimastr. 6, 10785 Berlin, Tel: 030/21094-0, Fax: 030/21094-222