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Neues aus Japan Nr.62 Januar 2010

Internationale Kommission für nukleare Nichtverbreitung und Abrüstung legt ihren Bericht vor

Derzeit erfährt die nukleare Abrüstung innerhalb der internationalen Gemeinschaft eine positive Dynamik. Um dieser positiven Entwicklung weiteren Schwung zu verleihen, um darüber hinaus den Erfolg der Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Nichtverbreitungsvertrag, engl. NPT) in diesem Jahr sicherzustellen und um das Engagement der Staatengemeinschaft für eine Welt ohne Kernwaffen zu unterstützen, wurde auf der Grundlage einer Übereinkunft der Regierungschefs Japans und Australiens im Juli 2008 die „Internationale Kommission für nukleare Nichtverbreitung und Abrüstung (ICNND)“ ins Leben gerufen. Als gemeinsame Vorsitzende wirken die frühere Außenministerin von Japan, Yoriko Kawaguchi, und der frühere australische Außenminister Gareth Evans. Ihnen stehen als Kommissionsmitglieder und Berater eine Reihe führender Persönlichkeiten zur Seite, die eine gründliche Diskussion zur Thematik der nuklearen Nichtverbreitung und Abrüstung führten. Zu den Mitgliedern der Kommission zählt auch der deutsche Ex-General Klaus Naumann. Die Kommission für nukleare Nichtverbreitung und Abrüstung hat nun am 15. Dezember 2009 ihren Bericht „Eliminierung nuklearer Bedrohungen“ dem japanischen Premierminister Yukio Hatoyama und dem australischen Premier Kevin Rudd vorgelegt.

Japan misst der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung große Bedeutung bei und spielt innerhalb der internationalen Gemeinschaft eine führende Rolle in diesem Bereich. Zusätzlich zu den Erfahrungen als einziges Land, das den Einsatz von Kernwaffen selbst erlitten hat, gründet sich dieses Engagement auf dem Bewusstsein, dass der internationale Frieden und die Stabilität auch für Japan sehr wichtig sind und dass es daher auch selbst einen aktiven Beitrag leisten sollte.

Der oben genannte Bericht strebt u.a. (1) als kurzfristige Ziele bis 2012 den raschen Abschluss der Verhandlungen über die Reduzierung strategischer Waffen durch die Vereinigten Staaten und Russland, das Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) sowie die Lösung der Probleme in Bezug auf die Nuklearprogramme Nordkoreas und Irans an. (2) Als mittelfristige Ziele werden bis 2025 u.a. die Reduzierung aller nuklearen Gefechtsköpfe auf unter 2.000 (jeweils 500 für die Vereinigten Staaten und Russland) sowie die verbindliche Zusage aller Kernwaffenstaaten angestrebt, Kernwaffen nicht als Erste einzusetzen. (3) Als Ziel für die Zeit nach 2025 wird die Eliminierung aller Kernwaffen propagiert. Auch die Regierung von Japan wird den Bericht dahingehend nutzen, ihre Politik im Bereich nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung weiter zu gestalten. Ausführliche Angaben finden Sie auf der Webseite der Internationalen Kommission für nukleare Nichtverbreitung und Abrüstung.

 

Ein umfassender Aktionsplan

 

Aktionsplan

 

Kurzfristiger Aktionsplan bis 2012: Erreichen erster Zielvorgaben

Im Bereich Abrüstung

- Eine rasche Einigung auf ein Nachfolgeabkommen zum Vertrag über die Reduzierung strategischer Waffen (START), in dessen Rahmen die Vereinigten Staaten und Russland eine weitgehende Reduzierung ihrer stationierten strategischen Kernwaffen vereinbaren, die Frage der strategischen Raketenabwehr behandeln und Verhandlungen über weitere tiefe Einschnitte in allen Waffenkategorien aufnehmen.

- Rasche Fortschritte in Bezug auf die Nukleardoktrin, in deren Rahmen alle Kernwaffenstaaten zumindest erklären, dass der einzige Zweck für das Festhalten an den Kernwaffen in ihrem Besitz darin besteht, andere vom Einsatz solcher Waffen gegen sich selbst oder gegen Verbündete abzuschrecken. (Dabei wird den jeweiligen Verbündeten fest zugesichert, dass sie nicht inakzeptablen Risiken durch andere Mittel, insbesondere durch chemische und biologische Waffen, ausgesetzt werden.)

- Sämtliche Kernwaffenstaaten geben den Nichtkernwaffenstaaten und Vertragsstaaten des NPT feste passive Sicherheitsgarantieren – unterstützt durch eine verbindliche Resolution des VN-Sicherheitsrates – dass sie keine Kernwaffen gegen Letztere einsetzen werden.

- Rasches Handeln in Bezug auf die Kernwaffenpotenziale unter besonderer Berücksichtigung des zu verhandelnden größtmöglichen Abzugs der Waffensysteme, die sich im „Alarmstart-Status“ befinden.

- Eine umgehende Verpflichtung aller Kernwaffenstaaten, ihre nuklearen Arsenale nicht zu erweitern.

- Vorbereitungen für einen multilateralen Abrüstungsprozess  aller Kernwaffenstaaten, die entsprechende Studien durchführen. Engagement im Rahmen eines strategischen Dialogs mit den Vereinigten Staaten, Russland und untereinander. Und schließlich der Beginn eines gemeinsamen Dialogs im Rahmen des Arbeitsprogramms der Abrüstungskonferenz.

 

Im Bereich Nichtverbreitung

- Ein positives Ergebnis der NPT-Überprüfungskonferenz im Mai 2010, in dessen Rahmen die Vertragsstaaten eine Übereinkunft in Bezug auf Maßnahmen zur Stärkung des Nichtverbreitungsregimes erzielen, einschließlich verbesserter Maßnahmen hinsichtlich Sicherheit, Verifizierung, Erfüllung und Durchsetzung. Maßnahmen für eine erhöhte Effizienz der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA). Eine Erklärung zu Abrüstungsfragen („Ein neuer internationaler Konsens in Bezug auf das Engagement im Bereich nukleare Abrüstung“) sowie schließlich Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung einer kernwaffenfreien Zone im Mittleren Osten und weiterer bestehender und vorgeschlagener kernwaffenfreier Zonen.

- Zufriedenstellende zu verhandelnde Lösungen für die Probleme in Bezug auf die Nuklearprogramme Nordkoreas und Irans.

- Entwicklung hin zu einer Stärkung der Nichtverbreitungsregimes außerhalb des NPT sowie Anwendung gleichwertiger Vorschriften auf Nichtmitglieder des NPT.

 

Gemeinsam in den Bereichen Abrüstung und Nichtverbreitung

- Inkraftsetzen des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT).

- Abschluss der Verhandlungen über einen Vertrag zum Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Kernwaffen (FMCT).

 

Im Bereich nukleare Sicherheit

- Inkraftsetzen der Ergänzung der Konvention über den physikalischen Schutz von Spaltmaterial aus dem Jahr 2005, Beschleunigung der Umsetzung der Reduzierung von Bedrohungen sowie der beteiligten kooperativen Programme, die zur Sicherung gefährlicher Kernwaffen, Materialien und Technologien weltweit erstellt wurden sowie schließlich das Erreichen einer größeren Verpflichtung zum internationalen Aufbau von Kapazitäten und zur Weitergabe von Informationen.

 

Im Bereich friedliche Nutzung von Kernenergie

- Entwicklung hin zu einer verstärkten Multilateralisierung des nuklearen Brennstoffkreislaufes sowie zu einer Kooperation zwischen Regierungen und Industrie über proliferationsresistente Technologien sowie weitere Maßnahmen, die so gestaltet sind, dass sie jedwede Risiken im Zusammenhang mit der Ausweitung der zivilen Kernenergie minimieren.

- Förderung der internationalen Kooperation in Bezug auf die Infrastruktur im Bereich Kernenergie, um das weltweite Bewusstsein über die Bedeutung der „3S“ (Safeguards – Security – Safety) zu vermehren und die Staaten bei der Entwicklung entsprechender Maßnahmen zu unterstützen.

 

Mittelfristiger Aktionsplan bis 2025: Entwicklung hin zum Minimierungspunkt

- Progressives Erreichen von vorübergehenden Zielen im Abrüstungsbereich, die bis 2025 in einem „Minimierungspunkt“ kulminieren. Dieser Minimierungspunkt ist wie folgt charakterisiert:

- Progressive Lösung parallel existierender Sicherheitsfragen, die womöglich Auswirkungen auf nukleare Abrüstungsverhandlungen haben:

- Entwicklung und Gestaltung von Unterstützungsmechanismen für ein umfassendes Abkommen über Kernwaffen, um den letztendlichen Übergang zu einer kernwaffenfreien Welt rechtlich zu untermauern.

- Vollständige Umsetzung (bis zu dem Ausmaß, das bis 2012 noch nicht erreicht wurde) kurzfristiger Ziele, die sowohl für die Abrüstung als auch für die Nichtverbreitung von wesentlicher Bedeutung sind:

 

Langfristiger Aktionsplan nach 2025: Für die Realisierung der „Null“

- Gestaltung politischer Rahmenbedingungen auf regionaler und globaler Ebene, die mit Blick auf einen größeren kriegerischen Konflikt oder eine Aggression so kooperativ und stabil sind, dass Kernwaffen keinerlei abschreckende Wirkung mehr beigemessen würde.

- Gestaltung militärischer Rahmenbedingungen, die in Bezug auf Ungleichgewichte bei konventionellen Waffen, Raketenabwehrsysteme oder jedwede andere Fähigkeiten im nationalen Rahmen oder im Rahmen transnationaler Organisationen nicht als so inhärent destabilisierend aufgefasst werden, dass sie die Beibehaltung eines nuklearen Abschreckungspotentials rechtfertigen würden.

- Gestaltung von Rahmenbedingungen im Bereich der Verifizierung, die vertrauensvoll garantieren, dass jedwede Verletzung des Verbots von Kernwaffen umgehend aufgedeckt würde.

- Gestaltung eines internationalen rechtlichen Rahmens sowie von Rahmenbedingungen für die Durchsetzung, die garantieren, dass jeder Staat, der seine Verbotsverpflichtungen in Bezug auf die Beibehaltung, den Erwerb oder die Entwicklung von Kernwaffen verletzt, effektiv bestraft würde.

- Gestaltung der Rahmenbedingungen für das Management eines nuklearen Brennstoffkreislaufs, die vollständig und vertrauensvoll garantieren, dass kein Staat über die Fähigkeit verfügt, die Anreicherung von Uran oder die Wiederaufbereitung von Plutonium zum Zwecke der Entwicklung von Kernwaffen zu missbrauchen.

- Gestaltung der Rahmenbedingungen im Bereich der personellen Kontrolle, die vertrauensvoll garantieren, dass das Know-how von Einzelpersonen in Bezug auf den  Entwurf und die Herstellung von Kernwaffen nicht für die Verletzung der Verbotsverpflichtungen missbraucht wird.

 


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