
Am 9. Juni nahm der stellvertretende Außenminister Japans, WAKAMIYA Kenji, an einer Ministerkonferenz der Stockholm-Initiative für nukleare Abrüstung und den Nichtverbreitungsvertrag (NVV; englisch: Non-Proliferation Treaty, NPT) teil, die als Videokonferenz durchgeführt wurde. Die Konferenz fand auf Initiative des deutschen Außenministers Heiko Maas und der schwedischen Außenministerin Ann Linde statt.
Im Rahmen der Konferenz erläuterte der designierte Präsident der Überprüfungskonferenz für den Nichtverbreitungsvertrag, Botschafter Gustavo Zlauvinen, zunächst die Aussichten für die anstehende 10. Überprüfungskonferenz. Im Anschluss diskutierten die Teilnehmer über Punkte in Bezug auf das Engagement für diese Konferenz.

Mit Blick darauf, dass die Positionen der einzelnen Staaten in Bezug auf die nukleare Abrüstung immer weiter auseinandergehen, hob Vizeaußenminister Wakamiya hervor, dass es wichtig sei, in kontinuierlicher Weise realistische und konkrete Schritte zu unternehmen, während zugleich das gegenseitige Vertrauen gestärkt wird. Er führte aus, dass Japan sich u.a. im Rahmen der Initiative für Nukleare Nichtverbreitung und Abrüstung (NPDI), der Zusammenkünfte der „Expertenrunde für realistische Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung“ sowie mittels Resolutionen zur Abschaffung der Kernwaffen in der Vollversammlung der VN dafür einsetzt, der Überprüfungskonferenz konkreten Input zu geben. Zur Situation in Bezug auf Nordkorea wurde bekräftigt, für eine vollständige Denuklearisierung Nordkoreas zusammenzuwirken.
Die Stockholm-Initiative für nukleare Abrüstung und den Nichtverbreitungsvertrag
Am 11. Juni 2019 fand in Schweden die „Konferenz von Stockholm zur nuklearen Abrüstung und zum Nichtverbreitungsvertrag“ statt, an der 16 gleichgesinnte Nichtkernwaffenstaaten teilnahmen, die mit Blick auf die anstehende 10. Überprüfungskonferenz des NVV einen aktiven Beitrag auf Ministerebene leisten wollen und die ein Handeln in diesem Bereich für dringend geboten halten. Auf japanischer Seite nahm daran der damalige Außenminister KONO Taro teil. Im Anschluss daran fand im Februar dieses Jahres in Berlin die zweite Zusammenkunft statt, bei der Japan von Botschafter OGASAWARA Ichiro bei der VN-Konferenz für Abrüstung in Genf vertreten wurde. (Die 16 teilnehmenden Staaten sind: Äthiopien, Argentinien, Deutschland, Finnland, Indonesien, Japan, Jordanien, Kanada, Kasachstan, Republik Korea, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz und Spanien.)
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV)
Der NVV wurde 1968 zur Unterzeichnung freigegeben und trat (mit einer Gültigkeitsdauer von 25 Jahren) 1970 in Kraft. Japan unterzeichnete den NVV im Jahr 1970; die Ratifizierung durch das Parlament erfolgte 1976. 1995 einigten sich die Vertragsparteien auf eine unbefristete Verlängerung des NVV. Der Vertrag bildet die Grundlage des internationalen Regimes für nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung und stellt zugleich den umfassendsten und wichtigsten Vertrag auf diesem Gebiet dar, der auch die Kernwaffenstaaten miteinschließt.
Der NVV legt die fünf Staaten Vereinigte Staaten, Russland, Großbritannien, Frankreich und China als „Kernwaffenstaaten“ fest und verfolgt das Ziel der Verhinderung einer Verbreitung von Kernwaffen außerhalb der Kernwaffenstaaten. In Artikel 9 Absatz (3) des Vertrags heißt es: „Für die Zwecke dieses Vertrags gilt als Kernwaffenstaat jeder Staat, der vor dem 1. Januar 1967 eine Kernwaffe oder einen sonstigen Kernsprengkörper hergestellt und gezündet hat.“ Artikel 6 legt fest, dass jede Vertragspartei sich verpflichtet, in redlicher Absicht Verhandlungen zur nuklearen Abrüstung zu führen. In Bezug auf die friedliche Verwendung der Kernenergie heißt es in Artikel 4 Absatz (1), dass diese das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien ist. Um eine Zweckentfremdung der friedlichen Verwendung der Kernenergie für militärische Technologien zu verhindern, verpflichten sich die Nichtkernwaffenstaaten dazu, Sicherungsmaßnahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) anzunehmen (Artikel 3).
Derzeit (Juni 2020) gehören dem Vertrag 191 Staaten und Regionen an. Nichtvertragsparteien sind Indien, Pakistan, Israel und Südsudan.