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Soziale Sicherung
Vorwort: Deutsch-Japanische Beziehungen in der Sozialen Sicherung
Deutschland, das 1871 unter der Führung Preußens seine Einheit erlangte, war einer der Staaten, die als Vorbild für die Modernisierung Japans fungierten. Japan hat – angefangen bei den Rechtswissenschaften, der Medizin und den Künsten – auf zahlreichen Gebieten vieles von Deutschland gelernt. Besonders erwähnt werden sollte, dass beide Länder im Hinblick auf das Thema dieser Seite, also die Soziale Sicherung, in den Bereichen Gesundheit und Sozialversicherung einschließlich Wohlfahrt eng miteinander verbunden sind. Mit Blick auf den gesetzlichen Rahmen nahm sich Japan die unter Bismarck erlassenen Sozialgesetze zum Vorbild und schuf mit der Einführung der Sozialversicherung ein erstes Modell der Sozialen Sicherheit. Heute nun nehmen Japan und Deutschland eine weltweite Spitzenstellung ein, was das Niveau der medizinischen Versorgung und der Sozialsysteme angeht.
Auf der anderen Seite stellen der Geburtenrückgang und die alternde Gesellschaft für beide Länder ein drängendes Problem dar. Im Oktober 2010 lag der Anteil der über 65-jährigen an der Gesamtbevölkerung in Japan bei 23,1 Prozent. Dies ist der höchste Wert weltweit. In Deutschland beträgt der Anteil ebenfalls über 20 Prozent. Zugleich stagniert die Geburtenrate in beiden Ländern bei 1,3, so dass die Situation weiterhin kritisch ist.
In beiden Ländern werden der Geburtenrückgang und der Prozess der alternden Gesellschaft weiter voranschreiten. Daher ist es wichtig zu fragen, wie auf diese Entwicklung reagiert werden kann. Damit trotz des demografischen Wandels Wirtschaft und Gesellschaft ihre Vitalität nicht verlieren und nachhaltige Sozialsysteme gestaltet werden können, ist es von großer Bedeutung, den Blick darauf zu richten, wie ein Umfeld geschaffen werden kann, in dem auch ältere Menschen einen Beitrag für die Gesellschaft leisten können.
Japan möchte die Zusammenarbeit mit Deutschland weiter vertiefen, damit beide Länder die Herausforderungen gemeinsam bewältigen können. Unten finden Sie grundlegende Informationen zur Sozialen Sicherung in Japan. Seit vielen Jahren nehmen sich japanische Forscher, Regierungsbeamte usw. das deutsche System zum Vorbild, um das japanische Modell beständig weiter zu entwickeln. Deutschland hat sich bislang jedoch im Wesentlichen an anderen EU-Ländern orientiert, da es Informationen zum japanischen System meist nur in japanischer Sprache gibt. Ich bin der Überzeugung, dass die Erfahrungen, die Japan mit seinem Modell der Sozialen Sicherung gemacht hat, auch für die Optimierung des deutschen Systems von Nutzen sein können. Beispielsweise hat Japan ein eigenes „Case Management“ in der Pflegeversicherung entwickelt und konnte damit auch der deutschen Pflegereform positive Impulse liefern.
Ich hoffe, dass die folgenden Informationen hilfreich sind und sich die deutsch-japanische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialen Sicherung weiter vertiefen wird.
Im August 2013
Yuki IWAMA (Amtszeit 10. August 2011 bis 2014)
I. Botschaftssekretär
Gesundheits- und Sozialattaché der Botschaft von Japan
Demografischer Wandel in Deutschland und Japan
Deutschland | Japan | |
---|---|---|
Gesamtbevölkerung 2010 (gemäßigte Schätzung) 2060 |
81,80 Mill. 70,12 Mill. |
128,06 Mill. 86,74 Mill. |
Bevölkerungsalterungsrate 2010 (gemäßigte Schätzung) 2060 |
21% 34% |
23,1% 39,9% |
Durchschnittl. Lebensdauer 2010 (Jahre) Männer Frauen |
77,51 82,51 |
79,64 86,39 |
Geburtsrate 2011 | 1,36 | 1,39 |
Beitragssätze für Arbeitnehmer,Angestellte usw.(Stand Jan.2013)
Deutschland | Japan | |
---|---|---|
Rentenversicherung | 18,9% | 16,41% |
Krankenversicherung | 15,5% | 10,00% (durchschnittlicher Satz der Japan Health Insurance Association) |
Pflegeversicherung | 2,05% | 1,55% |
Arbeitslosenversicherung | 3,0% | 1,35% |
Gesamt | 39,45% | 29,31% |
Merkmale der Sozialen Sicherung in Japan
- Renten-, Kranken- und Pflegeleistungen: Alle japanischen Bürger sind gesetzlich versichert
(Bürgerversicherung , sog. „Kokumin Kai Hoken“ bzw. „Kokumin Kai Nenkin“) - Renten-, Kranken- sowie Pflegeleistungen werden vom Sozialversicherungsträger übernommen.
- das japanische Rentensystem sieht Leistungen in angemessener Höhe vor, die ein finanziell unabhängiges Leben ermöglichen.
- das japanische Krankenversicherungssystem gewährleistet mit der Versichertenkarte allen Mitgliedern jederzeit und überall Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung
- die japanische Pflegeversicherung gewährleistet die notwendigen Pflege- und Betreuungsleistungen, damit pflegebedürftige Personen ein selbständiges Leben führen können
- Duales Finanzierungssystem aus Beiträgen und Steuermitteln: Die japanische Regierung und die lokalen öffentlichen Körperschaften (Präfekturen und Kommunen) unterstützen die Sozialversicherung aus Steuermitteln
- Die Ausgaben in der Sozialen Sicherung werden aus Beiträgen (ca. 60%), Steuermitteln (ca. 30%) sowie Kapitaleinkommen etc. (ca. 10%) finanziert
- Die Versicherten lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen: „Arbeitnehmer, Angestellte sowie Beamte“ („Kenko Hoken“ bzw. “Kosei Nenkin“) und „Selbstständige, Landwirte und nicht erwerbstätige ältere Personen“ („Kokumin Kenko Hoken“ bzw. „Kokumin Nenkin“)
- Staat (Regierung), Präfekturen und Kommunen sind verantwortlich für jeweils unterschiedliche Maßnahmen, arbeiten aber gleichzeitig eng zusammen.
- Wohlfahrtsdienst, Pflege und medizinische Versorgung werden häufig von privaten Organisationen (Privatpersonen oder private Unternehmen) übernommen
Rentenversicherung
(Stand: Feb. 2013)
Krankenversicherung sowie medizinische Versorgung
(Stand: Feb. 2013)
Das japanische Krankenversicherungssystem ist in den letzten Jahren stark umgebaut geworden. Ein Beispiel ist die Einführung des „Medizinischen Versorgungssystems für Hochbetagte (über 75-jährige)“ im Jahr 2008. Die von der Regierung verwaltete Krankenkasse (die sogenannte „Seikan Kenpo“) wurde 2008 abgeschafft; an ihre Stelle trat die Japan Health Insurance Association (”Kyokai Kenpo”). Um die Struktur der japanischen GKV besser verstehen zu können, sind auch Informationen zum vergangenen System von Nutzen. Mit freundlicher Genehmigung des japanischen „Zentralverbands der Krankenversicherungsträger“(Kemporen) können Sie daher den Aufbau der „KRANKENVERSICHEUNG; PFLEGEVERSICHERUNG UND KRANKENVERSICHERUNGSTRÄGER IN JAPAN 2007 (Kemporen)“ hier einsehen.
Gesetz zur Sicherung umfassender Verbesserungen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung
(Stand: April 2014)
Japanische empirische Theorie des sog. „Nagase-Effekts“: Entwicklung der tatsächlichen medizinischen Gesamtkosten nach einer Leistungsminderung (etwa durch Anhebung der Praxisgebühr)
(Stand: Mai 2012)
Arzneimittel-Preisfindung
(Stand: März 2013)
Generative medizinische Versorgung
Japanisches Gesetz zur Gewährleistung einer schnellen und sicheren regenerativen medizinischen Versorgung der Bürger
(Stand: Juni 2013)
Gesetz zur Gewährleistung der Sicherheit in der regenerativen medizinischen Versorgung usw.
(Stand: Juni 2013)
Pflegeversicherung
(Stand: Feb 2013)
Kindergeld
(Stand: April 2013)
Weitere Informationen für deutsche Arbeitnehmer in Japan finden Sie hier: