Botschaft von Japan
.Neues aus Japan Nr.7                              Juni 2005
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Japan und der Walfang


 

 

Vom 20. bis 24. Juni 2005 wird in Ulsan, Republik Korea, die 57. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) stattfinden.
Im Rahmen dieser Veranstaltung dürfte sich - wie in den letzten Jahren auch - die Aufmerksamkeit der internationalen Öffentlichkeit wieder auf die kontroverse Frage des Walfangs richten. Neues aus Japan nimmt dies zum Anlass, im Vorfeld der oben genannten Zusammenkunft der Vertragsstaaten der IWC die Position Japans in dieser Frage kurz zu umreißen.
 
 


Position Japans
Japan vertritt - unter strenger Beachtung der nachfolgend genannten vier Prinzipien - den Standpunkt, dass nur solche Walarten nachhaltig und im Rahmen einer angemessen Bewirtschaftung genutzt werden sollten, die in ausreichenden Beständen vorhanden sind.

1. Prinzip der nachhaltigen Entwicklung:
Die Ressourcen sich reproduzierender wilder Tiere einschließlich der Wale müssen angemessen bewirtschaftet werden.

2. Berücksichtigung der wissenschaftlichen Tatsachen:
Die Frage des Walfangs muss - wie alle Fragen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Meeresressourcen und dem Schutz des Ökosystems der Meere - auf der Grundlage wissenschaftlicher und objektiver Tatsachen gelöst werden.

3. Langfristige Maßnahmen zur Lösung des Nahrungsproblems:
Angesichts der Prognosen, die eine dramatische Zunahme der Weltbevölkerung (2010: 6,9 Mrd. Menschen, 2025: 8,0 Mrd. Menschen) vorhersagen, nimmt die Bedeutung der Meere als Produktionsstätten für Nahrungsmittel stetig zu. Bei der Erhaltung und Bewirtschaftung der Nahrungsmittelressourcen aus dem Meer möchte Japan eine führende Rolle übernehmen.

4. Koexistenz der verschiedenen, den jeweiligen Regionen eigenen Kulturen und Traditionen:
Die sich in den einzelnen Regionen im Laufe der Geschichte ausgeprägten Essgewohnheiten und Esskulturen sind im Geiste gegenseitigen Verständnisses zu achten.

Walfang zu Forschungszwecken
Aufgrund des 1982 von der Vollversammlung der IWC beschlossenen Moratoriums des kommerziellen Walfangs hat auch Japan ab 1987 ein umfassendes Verbot des kommerziellen Walfangs erlassen. Das Moratorium wurde eingeführt, obwohl keine eindeutigen wissenschaftlichen Grundlagen über die Walbestände und ihr Ökosystem existierten. Das Recht auf Walfang zu Forschungszwecken ist eine legale Maßnahme, die in Artikel 8 des Internationalen Walfangabkommens ausdrücklich gestattet wird. Artikel 2 des Abkommens bestimmt zudem, dass die gefangenen Wale nach Möglichkeit zu verarbeiten und zu verwerten sind. Das Walfleisch wird nach Abschluss der Forschungen unter strenger Aufsicht der Regierung von Japan auf dem Markt veräußert. Die daraus stammenden Finanzmittel werden zur Deckung der weiteren wissenschaftlichen Forschung verwendet. In Japan existiert kein illegaler Markt für Walfleisch, wie dies von einigen Naturschutzorganisationen behauptet wird.

Es gibt rund achtzig verschiedene Walarten, von denen einige in ihrem Bestand so stark zurückgegangen sind, dass sie vom Aussterben bedroht sind. Allerdings gibt es auch viele Walarten, die in außerordentlich großen Beständen vorkommen.
Die Wale, die von Japan im Rahmen des Walfangs zu Forschungszwecken gefangen werden, sind solche, deren Bestände international als ausreichend groß anerkannt sind. Japan beabsichtigt, ausschließlich Walarten, die in ausreichenden Beständen vorkommen, nachhaltig zu nutzen, ohne diese in ihrem Bestand zu gefährden. Hingegen setzt sich Japan aktiv für den Schutz von Walarten wie den Blauwal ein, deren Bestände erheblich zurückgegangen sind.
                                                       

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