Vom 20. bis 24. Juni 2005 wird in Ulsan, Republik Korea, die 57.
Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) stattfinden.
Im Rahmen dieser Veranstaltung dürfte sich - wie in den letzten Jahren auch
- die Aufmerksamkeit der internationalen Öffentlichkeit wieder auf die
kontroverse Frage des Walfangs richten. Neues aus Japan nimmt dies zum
Anlass, im Vorfeld der oben genannten Zusammenkunft der Vertragsstaaten der
IWC die Position Japans in dieser Frage kurz zu umreißen.
Position Japans
Japan vertritt - unter strenger Beachtung der nachfolgend genannten vier
Prinzipien - den Standpunkt, dass nur solche Walarten nachhaltig und im
Rahmen einer angemessen Bewirtschaftung genutzt werden sollten, die in
ausreichenden Beständen vorhanden sind.
1. Prinzip der nachhaltigen Entwicklung:
Die Ressourcen sich reproduzierender wilder Tiere einschließlich der Wale
müssen angemessen bewirtschaftet werden.
2. Berücksichtigung der wissenschaftlichen
Tatsachen:
Die Frage des Walfangs muss - wie alle Fragen im Zusammenhang mit der
Bewirtschaftung der Meeresressourcen und dem Schutz des Ökosystems der Meere
- auf der Grundlage wissenschaftlicher und objektiver Tatsachen gelöst
werden.
3. Langfristige Maßnahmen zur Lösung des
Nahrungsproblems:
Angesichts der Prognosen, die eine dramatische Zunahme der Weltbevölkerung
(2010: 6,9 Mrd. Menschen, 2025: 8,0 Mrd. Menschen) vorhersagen, nimmt die
Bedeutung der Meere als Produktionsstätten für Nahrungsmittel stetig zu. Bei
der Erhaltung und Bewirtschaftung der Nahrungsmittelressourcen aus dem Meer
möchte Japan eine führende Rolle übernehmen.
4. Koexistenz der verschiedenen, den jeweiligen
Regionen eigenen Kulturen und Traditionen:
Die sich in den einzelnen Regionen im Laufe der Geschichte ausgeprägten
Essgewohnheiten und Esskulturen sind im Geiste gegenseitigen Verständnisses
zu achten.
Walfang zu Forschungszwecken
Aufgrund des 1982 von der Vollversammlung der IWC beschlossenen Moratoriums
des kommerziellen Walfangs hat auch Japan ab 1987 ein umfassendes Verbot des
kommerziellen Walfangs erlassen. Das Moratorium wurde eingeführt, obwohl
keine eindeutigen wissenschaftlichen Grundlagen über die Walbestände und ihr
Ökosystem existierten. Das Recht auf Walfang zu Forschungszwecken ist eine
legale Maßnahme, die in Artikel 8 des Internationalen Walfangabkommens
ausdrücklich gestattet wird. Artikel 2 des Abkommens bestimmt zudem, dass
die gefangenen Wale nach Möglichkeit zu verarbeiten und zu verwerten sind.
Das Walfleisch wird nach Abschluss der Forschungen unter strenger Aufsicht
der Regierung von Japan auf dem Markt veräußert. Die daraus stammenden
Finanzmittel werden zur Deckung der weiteren wissenschaftlichen Forschung
verwendet. In Japan existiert kein illegaler Markt für Walfleisch, wie dies
von einigen Naturschutzorganisationen behauptet wird.
Es gibt rund achtzig verschiedene Walarten, von denen einige in ihrem
Bestand so stark zurückgegangen sind, dass sie vom Aussterben bedroht sind.
Allerdings gibt es auch viele Walarten, die in außerordentlich großen
Beständen vorkommen.
Die Wale, die von Japan im Rahmen des Walfangs zu Forschungszwecken gefangen
werden, sind solche, deren Bestände international als ausreichend groß
anerkannt sind. Japan beabsichtigt, ausschließlich Walarten, die in
ausreichenden Beständen vorkommen, nachhaltig zu nutzen, ohne diese in ihrem
Bestand zu gefährden. Hingegen setzt sich Japan aktiv für den Schutz von
Walarten wie den Blauwal ein, deren Bestände erheblich zurückgegangen sind.
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