›150 Jahre Deutschland-Japan‹
Richtlinien und Verfahren zur Anerkennung der Veranstaltungen
1. Richtlinien für die Anerkennung der Veranstaltungen
Um als Veranstaltung im Rahmen von ›150 Jahre Deutschland-Japan‹ anerkannt werden zu können, muss die Veranstaltung grundsätzlich als Pre-Event ab der zweiten Jahreshälfte 2010 bzw. zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. März 2012 in Japan oder in Deutschland stattfinden und zu den nachfolgend genannten Zielen beitragen:
(1) Die Veranstaltung findet grundsätzlich als Pre-Event ab der zweiten Jahreshälfte 2010 bzw. zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2011 in Japan bzw. in Deutschland statt. Die Durchführung der Veranstaltung trägt zu den nachfolgend genannten Zielen bei:
- Ausbildung eines gemeinsamen Bewusstseins zwischen beiden Ländern (z.B. Jugendaustausch, Tourismus)
- Stärkung und Intensivierung der bilateralen Beziehungen (z.B. kulturelle Aktivitäten)
- Ausweitung und Vertiefung der bilateralen kooperativen Beziehungen (z.B. Wissenschaft und Forschung, Wirtschaftsbereich)
Bezüglich der Kosten für die Durchführung der Veranstaltung liegt die Verantwortung ausschließlich beim Veranstalter.
(3) Findet nach erfolgter Anerkennung eine weitreichende Änderung der Inhalte der betreffenden Veranstaltung statt, ist dies umgehend mitzuteilen. In Fällen, in denen eine Veranstaltung abgesagt wird oder bei denen sich herausstellt, dass eine Veranstaltung in unangemessener Weise durchgeführt wird, kann die Anerkennung rückgängig gemacht werden.
Privilegien der anerkannten Veranstaltung im Rahmen von ›150 Jahre Deutschland-Japan‹
(1) Die anerkannte Veranstaltung darf für die verschiedenen Werbeträger (Poster, Broschüren, Webseite, Werbetafeln, Werbebanner usw.) die Bezeichnung ›Anerkannte Veranstaltung 150 Jahre Deutschland-Japan 2011‹ oder ›Anerkanntes Pre-Event 150 Jahre Deutschland-Japan‹ sowie das entsprechende Logo verwenden.
(2) Die anerkannte Veranstaltung wird im offiziellen Veranstaltungskalender ›150 Jahre Deutschland-Japan‹ aufgeführt. (Bei Veranstaltungen in Deutschland werden diese im offiziellen Veranstaltungskalender ›150 Jahre Deutschland-Japan‹ auf der offiziellen Webseite der Botschaft von Japan aufgeführt.)
3. Verfahren für die Anerkennung
(1) erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung
(deutsch | japanisch) - Unterlagen, aus denen die Inhalte der Veranstaltung eindeutig hervorgehen (Umriss der Veranstaltung, Kostenplanung usw.)
- Unterlagen, aus denen die Inhalte der Aktivitäten des Veranstalters hervorgehen, der die Anerkennung beantragt (Umriss der als Veranstalter auftretenden Organisation, Satzung, Aktivitäten in der Vergangenheit usw.)
Die erforderlichen Unterlagen sind mindestens einen Monat vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung einzureichen.
Die Anträge können ab 1. Januar 2010 eingereicht werden.
(3) Empfänger
Je nach Sitz der als Veranstalter auftretenden Organisation sowie des Veranstaltungsorts sind die erforderlichen Unterlagen per eMail, Fax oder per Post an die nachfolgend angeführten Anschriften zu richten
Anträge in Deutschland
Botschaft von Japan
Veranstaltungsort: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Hiroshimastraße 6
10785 Berlin
Tel. +49 (0)30/210 94-0
Fax +49 (0)30/210 94-228
dj2011@bo.mofa.go.jp
Japanisches Generalkonsulat Hamburg
Veranstaltungsort: Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg
Rathausmarkt 5
20095 Hamburg
Tel. +49 (0)40/33 30 17-0
Fax +49 (0)40/30 39 99 15
mail@jgk-hh.de
Japanisches Generalkonsulat Düsseldorf
Veranstaltungsort: Nordrhein-Westfalen
Immermannstr. 45
40210 Düsseldorf
Tel. +49 (0)211/16 48 20
Fax +49 (0)211/35 76 50
kultur@jgk-dus.de
Japanisches Generalkonsulat Frankfurt am Main
Veranstaltungsort: Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
MesseTurm 34. OG
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60308 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0)69/23 85-730
Fax +49 (0)69/23 05 31
kultur@japangk-fra.de
Japanisches Generalkonsulat München
Veranstaltungsort: Bayern und Baden-Württemberg
Karl-Scharnagl-Ring 7
80539 München
Tel. +49 (0)89/417 60 40
Fax +49 (0)89/470 57 10
german-japan150@japangk-munich.de
Anträge in Japan
Für die Anerkennung von in Japan stattfindenden Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Webseite der Deutschen Botschaft in Toyko.
4. Ablauf der Beantragung und Anerkennung
Grundsätzlich teilt die den Antrag entgegennehmende diplomatische Vertretung entsprechend den Richtlinien für die Anerkennung dem Antragssteller mit, ob eine Anerkennung möglich ist oder nicht. Des Weiteren wird dem Antragsteller nach erfolgter Anerkennung das Logo per eMail als elektronische Datei zugesendet.
「日独交流150周年」
事業認定のためのガイドラインおよび手続き
1. 事業認定のためのガイドライン
(1) 「日独交流150周年事業」として認定できるのは、原則として、2011年1月から2012年3月までの期間、およびプレイベントとして2010年後半から、日本またはドイツにおいて実施される事業であって、事業の実施が以下の目的に資する事業です。
- 両国の共通認識の醸成(例:青少年交流、観光等)
- 二国間関係の強化及び活性化(例:文化活動等)
- 両国の協力関係の拡大及び深化(例:科学技術、経済分野等)
(3) 事業認定後、事業内容に大幅な変更がある場合には、直ちに届出を行ってください。もし事業の中止もくしは不適当な事業実施となることが判明した際には、事業認定を取り消すことがあります。
2.「日独交流150周年」事業として認定されると
(1) 認定された事業は、その広報活動(ポスター、パンフレット、ウェブサイト、広告板、広告バナー等)において「日独交流150周年認定事業(Anerkannte Veranstaltung 150 Jahre Deutschland-Japan)」、若しくは「日独交流150周年プレイベント(Anerkanntes Pre-Event 150 Jahre Deutschland-Japan)」の名称及びロゴマークを使用することができます。
(2) 認定された事業は、日独交流150周年の公式事業予定表に掲載されます。(ドイツでの実施事業は在ドイツ日本大使館の日独交流150周年公式ウェブサイト上の公式事業予定表に掲載されます)
3. 認定方法
(1) 必要書類
(2) 認定申請期限
事業の実施の1ヶ月前までに必要書類を提出してください。申請は2010年1月から受け付けています。
(3) 提出先
事業実施場所の別により、必要書類を以下の申請先にメール、ファックスまたは郵送にて提出してください。
《ドイツ国内で行われる事業の申請先》
在ドイツ日本大使館 // Botschaft von Japan
(事業実施地:ベルリン州・ブランデンブルク州・メクレンブルク=フォアポメルン州・ザクセン州・ザクセン=アンハルト州・テューリンゲン州)
住所:Hiroshimastr. 6, 10785 Berlin
電話: +49-(0)30-21094-0 (代)
FAX: +49-(0)30-21094-228
dj2011@bo.mofa.go.jp
在ハンブルク総領事館 //
Japanisches Generalkonsulat Hamburg
住所:Rathausmarkt 5, 20095 Hamburg
電話: +49-(0)40-333 0170
FAX: +49-(0)40-3039 9915
mail@jgk-hh.de
在デュッセルドルフ総領事館 //
Japanisches Generalkonsulat Düsseldorf
住所:Immermannstr. 45, 40210 Düsseldorf
電話: +49-(0)211-16 4820
FAX: +49-(0)211-35 7650
kultur@jgk-dus.de
在フランクフルト総領事館 //
Japanisches Generalkonsulat Frankfurt
住所:MesseTurm 34. OG, Friedrich-Ebert-Anlage 49
60308 Frankfurt am Main
電話: +49-(0)69-238 5730
FAX: +49-(0)69-23 0531
kultur@japangk-fra.de
在ミュンヘン総領事館 //
Japanisches Generalkonsulat München
住所:Karl-Scharnagl-Ring 7, 80539 München
電話: +49-(0)89-417 6040
FAX: +49-(0)89-470 5710
german-japan150@japangk-munich.de
《日本で行われる事業の申請先》
日本で行われる事業に関する申請は、在京ドイツ大使館のホームページを御参照ください。
4. 申請・認定の流れ
原則として、申請を受理した公館が、事業認定のガイドラインに従って、認定の可否を申請者に通知します。また、事業認定を受けた申請者に対し、メールでロゴマーク等の電子データを送付します。



