Erklärung von Premierminister Abe anlässlich der Ausrufung des Notstands am 07. 04. 2020
Die wichtigsten Punkte der Erklärung von Premierminister Abe vom 7. April 2020
Ø Das Gesundheitssystem sieht sich im wahrsten Sinne des Worts vor eine schwierige Situation gestellt. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass wir keine Zeit mehr verlieren dürfen. Ich schätze die aktuelle Situation, in der wir uns befinden, so ein, dass sie „schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen der Öffentlichkeit und auf die Wirtschaft haben kann.“
Ø Nachdem ich die Zustimmung des Beratungsgremiums erhalten habe, rufe ich hiermit gemäß Artikel 32 der Verordnung über Sondermaßnahmen zur Vorbereitung sowie zur Bekämpfung von pandemischer Influenza und neuartigen Infektionskrankheiten (nachfolgend „Verordnung über Sondermaßnahmen“) den Notstand aus.
Ø Diese Ausrufung erstreckt sich auf die Präfekturen Tokyo, Kanagawa, Chiba, Saitama in der Kanto-Region, auf die Präfekturen Osaka und Hyogo in der Kansai-Region sowie auf die Präfektur Fukuoka in Kyushu.
Ø Die jeweiligen Gouverneure der Präfekturen werden entsprechend der Verordnung über Sondermaßnahmen besondere Befugnisse ausüben. Ich bin der Auffassung, dass die Regierung die Bürgerinnen und Bürger in den sieben genannten Präfekturen dazu aufrufen sollte, nicht auszugehen, sofern dies nicht notwendig ist, um ihre Lebensgrundlagen aufrechtzuerhalten.
Ø Die Situation ist von großer Dringlichkeit. Die Ausrufung des Notstands gilt für den Zeitraum von einem Monat bis zum 6. Mai, dem Ende der „Goldenen Woche“. Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf möglichst zuhause zu bleiben, um auf diese Weise die sozialen Kontakte um 70 – 80 % zu verringern. Um diese Krise innerhalb eines Monats überwinden zu können, ist die Reduzierung der sozialen Kontakte um 70 – 80 % unbedingt notwendig.
- Arbeiten soll grundsätzlich von zuhause aus erfolgen.
- Beim Öffnen von Restaurants u.a. ist auf gründliches Lüften zu achten sowie sicherzustellen, dass die Kunden ausreichend Abstand voneinander halten.
- Wie bisher ist es kein Problem, draußen spazieren zu gehen oder zu joggen. Bitte sehen Sie aber vom Besuch von Bars, Nachtklubs, Karaoke- und Live-Auftritten ab, auf die die sogenannten „3C-Kriterien“ (closed spaces, crowded places, close-contact setting) besonders zutreffen.
- Wenn Sie nach draußen gehen, meiden Sie Menschenansammlungen und halten Sie Abstand zu anderen Menschen.
Ø Die heutige Ausrufung des Notstands bedeutet keineswegs, dass ein sogenannter „Lockdown“ von Städten wie im Ausland durchgesetzt werden soll. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind weiterhin in Betrieb, einschließlich Busse und Bahnen. Wir werden keine Straßensperrungen vornehmen. Tatsächlich sind die Experten der Auffassung, dass keinerlei Notwendigkeit besteht, derartige Maßnahmen zu ergreifen.
Ø Den Experten zufolge ist selbst jetzt das Risiko einer Infektion in Tokyo oder in Osaka keineswegs hoch, solange Sie ihr normales Alltagsleben führen und davon Abstand nehmen nach draußen zu gehen. Ich rufe Sie alle dazu auf sicherzustellen, dass Sie die Städte nicht verlassen, um sich in ländliche Regionen in anderen Teilen Japans zu begeben. In diesen ländlichen Regionen lebt eine große Zahl älterer Bürgerinnen und Bürger, die bei einer Erkrankung an COVID-19 eine höhere Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs besitzen.
Ø Selbstverständlich werden die grundlegenden Funktionen unserer Gesellschaft strikt aufrechterhalten. In Zusammenarbeit mit den Präfekturen und Kommunen wird die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen weiterhin normal fortgesetzt werden, wie z.B. Strom, Gas, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Müllabfuhr und Müllverbrennung.
Ø Ich werde sicherstellen, dass sowohl diejenigen, die in der Herstellung und Verarbeitung lebensnotwendiger Güter einschließlich Lebensmittel involviert sind, als auch diejenigen, die im Vertrieb von Produkten sowie im Einzelhandel beschäftigt sind, weiterhin wie gewohnt ihren Tätigkeiten nachgehen. Bitte bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nur auf der Grundlage zutreffender Informationen.
Für nähere Einzelheiten sehen Sie bitte die Ankündigungen der einzelnen Präfekturen. Die Übersetzung der Erklärung des Premierministers ist auf der offiziellen Webseite des Amts des Premierministers nachzulesen unter https://japan.kantei.go.jp/98_abe/statement/index_e.html.