Spenden im Zusammenhang mit dem Erdbeben auf der Noto-Halbinsel im Jahr 2024
2024/1/25
Wir nehmen Spenden zur Hilfe im Zusammenhang mit dem Erdbeben auf der Noto-Halbinsel im Jahr 2024 von ausländischen Regierungen, ausländischen Einzelpersonen/Unternehmen und im Ausland lebenden Japanern usw. auf folgende Weise entgegen.
1. Spendenannahme durch die Botschaft von Japan in Deutschland
a) Wir haben für die Spendenannahme das untenstehende Bankkonto eröffnet. Die eingegangenen Spenden werden gesammelt, an die japanische Regierung überwiesen und von ihr an die Katastrophenopfer verteilt.
Sie können auch an das Japanische Rote Kreuz spenden. In diesem Fall schreiben Sie bitte „An das Japanische Rote Kreuz“ in den Abschnitt Verwendungszweck der Überweisung (ohne Ausgabe wird die Überweisung als an die japanische Regierung gerichtet angesehen).
Bankkonto für Überweisungen in EURO:
2. Auch die Kommunen im Katastrophengebiet haben Bankkonten für Spenden eröffnet. Bitte prüfen Sie daher auch die Webseiten der jeweiligen Kommunalverwaltung. Informationen zu Spenden für die Katastrophenhilfe in der Präfektur Ishikawa finden Sie unter dem folgenden Link:
▶ https://www.pref.ishikawa.lg.jp/suitou/gienkinr0601.html
1. Spendenannahme durch die Botschaft von Japan in Deutschland
a) Wir haben für die Spendenannahme das untenstehende Bankkonto eröffnet. Die eingegangenen Spenden werden gesammelt, an die japanische Regierung überwiesen und von ihr an die Katastrophenopfer verteilt.
Sie können auch an das Japanische Rote Kreuz spenden. In diesem Fall schreiben Sie bitte „An das Japanische Rote Kreuz“ in den Abschnitt Verwendungszweck der Überweisung (ohne Ausgabe wird die Überweisung als an die japanische Regierung gerichtet angesehen).
Bankkonto für Überweisungen in EURO:
COMMERZBANK
Kontoinhaber: Botschaft von Japan, Gienkin
IBAN: DE13100400000266761610
SWIFT: COBADEFFXXX
b) Wenn Sie eine Quittung wünschen, wenden Sie sich bitte nach der Überweisung der Spende an die Botschaft von Japan (info@bo.mofa.go.jp (Deutsch) / japanese-info@bo.mofa.go.jp (Japanisch)) mit den folgenden Informationen. Bitte beachten Sie, dass Spenden an die japanische Regierung und auch an das Japanische Rote Kreuz in Deutschland steuerlich nicht absetzbar sind.
Erforderliche Informationen:
b) Wenn Sie eine Quittung wünschen, wenden Sie sich bitte nach der Überweisung der Spende an die Botschaft von Japan (info@bo.mofa.go.jp (Deutsch) / japanese-info@bo.mofa.go.jp (Japanisch)) mit den folgenden Informationen. Bitte beachten Sie, dass Spenden an die japanische Regierung und auch an das Japanische Rote Kreuz in Deutschland steuerlich nicht absetzbar sind.
Erforderliche Informationen:
- Bitte tragen Sie in die Betreffzeile Ihrer E-Mail das Wort „Spendenquittung“ ein.
- Name des Kontoinhabers
- Kontaktinformationen (Adresse oder E-Mail-Adresse)
- Spendenbetrag
- Überweisungsdatum
- Name der Bank, die die Überweisung ausgeführt hat
2. Auch die Kommunen im Katastrophengebiet haben Bankkonten für Spenden eröffnet. Bitte prüfen Sie daher auch die Webseiten der jeweiligen Kommunalverwaltung. Informationen zu Spenden für die Katastrophenhilfe in der Präfektur Ishikawa finden Sie unter dem folgenden Link:
▶ https://www.pref.ishikawa.lg.jp/suitou/gienkinr0601.html