Presse & Publikationen
2021/3/22
Pressemitteilung: Unterzeichnung des japanisch-deutschen Geheimschutzabkommens



(Fotos: Ministry of Foreign Affairs of Japan)
Am 22. März wurde in Tokyo das „Abkommen zwischen der Regierung von Japan und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Geheimschutz“ vom Außenminister von Japan, Herrn MOTEGI Toshimitsu, und der Außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland in Japan, Frau Ina LEPEL, unterzeichnet.
1.
Das Abkommen bestimmt u.a. Maßnahmen zum Schutz von zwischen den Regierungen Japans und Deutschlands übermittelten, aus sicherheitspolitischen Aspekten heraus zu schützenden Verschlusssachen, die von der empfangenden Vertragspartei entsprechend ihrer innerstaatlichen Gesetze und Vorschriften ergriffen werden.
2.
Infolge des Abschlusses des Abkommens steht zu erwarten, dass die zwischen beiden Regierungen übermittelten Verschlusssachen angemessen geschützt werden sowie dass zwischen beiden Regierungen in verstärkter Weise ein nützlicher Informationsaustausch stattfindet.
3.
Im Anschluss an die Unterzeichnung des Abkommens kamen Außenminister Motegi und Botschafterin Lepel zu einem kurzen Gespräch zusammen. Der Außenminister begrüßte die Beschließung der Leitlinien zum Indo-Pazifik durch Deutschland sowie die Entscheidung, eine Fregatte in diese Region zu entsenden. Zudem tauschten sich beide Seiten über verschiedene Angelegenheiten in Bezug auf die bilateralen Beziehungen aus.
Anmerkung:
Staaten und Organisationen, mit denen die japanische Regierung bislang Geheimschutzabkommen abgeschlossen hat (in Klammern Zeitpunkt des Inkrafttretens).
- Vereinigte Staaten (August 2007)
- NATO (Juni 2010)
- Frankreich (Oktober 2011)
- Australien (März 2013)
- Vereinigtes Königreich (Januar 2014)
- Indien (Dezember 2015)
- Italien (Juni 2016)
- Südkorea (November 2016)