Presse & Publikationen
2022/2/22
Pressemitteilung: Russlands Anerkennung der „Unabhängigkeit“ der „Volksrepublik Donezk“ und der „Volksrepublik Luhansk“ (Erklärung von Außenminister Hayashi)
1.
Am 21. Februar unterzeichnete Russland einen Präsidialerlass zur Anerkennung der „Unabhängigkeit“ der „Volksrepublik Donezk“ ("Donetsk People's Republic") und der „Volksrepublik Luhansk“ ("Luhansk People's Republic"); zugleich wurde das „Abkommen über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung“ ("Treaty on Friendship, Cooperation and Mutual Assistance") unterzeichnet, das den russischen Streitkräften das Recht gewährt, u.a. Militärstützpunkte zu errichten und zu nutzen.
2.
Diese Handlungen stellen eine Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine sowie einen Bruch des Völkerrechts dar. Sie können unter keinen Umständen hingenommen werden und Japan verurteilt sie mit Nachdruck.
3.
Japan beobachtet die weitere Entwicklung der Situation erneut mit großer Sorge und wird sich mit der internationalen Gemeinschaft, angefangen bei den G7, für eine harte Antwort unter Einschluss von Sanktionen abstimmen.
Am 21. Februar unterzeichnete Russland einen Präsidialerlass zur Anerkennung der „Unabhängigkeit“ der „Volksrepublik Donezk“ ("Donetsk People's Republic") und der „Volksrepublik Luhansk“ ("Luhansk People's Republic"); zugleich wurde das „Abkommen über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung“ ("Treaty on Friendship, Cooperation and Mutual Assistance") unterzeichnet, das den russischen Streitkräften das Recht gewährt, u.a. Militärstützpunkte zu errichten und zu nutzen.
2.
Diese Handlungen stellen eine Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine sowie einen Bruch des Völkerrechts dar. Sie können unter keinen Umständen hingenommen werden und Japan verurteilt sie mit Nachdruck.
3.
Japan beobachtet die weitere Entwicklung der Situation erneut mit großer Sorge und wird sich mit der internationalen Gemeinschaft, angefangen bei den G7, für eine harte Antwort unter Einschluss von Sanktionen abstimmen.