Presse & Publikationen
2022/11/7
Pressemitteilung: Konsultationen der Außen- und Verteidigungsminister („2+2“) Japans und Deutschlands


Fotos: Ministry of Foreign Affairs of Japan
Am 3. November ab 10 Uhr Ortszeit (18 Uhr japanischer Zeit) fanden für die Dauer von ca. 90 Minuten die zweiten Konsultationen der Außen- und Verteidigungsminister („2+2“) Japans und Deutschlands zwischen Außenminister HAYASHI Yoshimasa und Verteidigungsminister HAMADA Yasukazu sowie Bundesaußenministerin Annalena BAERBOCK und Bundesverteidigungsministerin Christine LAMBRECHT statt. Es folgt eine Zusammenfassung der Konsultationen.
1. Überblick
Beide Seiten teilten die Auffassung, dass angesichts der Erschütterung der Grundlagen der internationalen Ordnung durch die russische Aggression gegenüber der Ukraine die Geschlossenheit gleichgesinnter Staaten, angefangen mit Japan und Deutschland, stärker gefordert sei als je zuvor. Sie begrüßten die Durchführung der zweiten japanisch-deutschen „2+2-Konsultationen“ seit April 2021 und kamen überein, das konkrete Engagement für die Vertiefung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern unter Einschluss der Verstärkung der Kooperation bei der Verwirklichung eines „Freien und Offenen Indo-Pazifiks“ sowie bei der wirtschaftlichen Sicherheit voranzutreiben. Zudem bestätigten sie, auch mit Blick auf die Übergabe des G7-Vorsitzes im kommenden Jahr von Deutschland an Japan das Teilen der Auffassungen in Bezug auf die Lage in den Regionen einschließlich Ukraine und Ostasien sowie die Zusammenarbeit auf internationaler Bühne weiterhin in enger Weise durchzuführen. Darüber hinaus begrüßten sie, dass die Kooperation unter Einschluss eines Meinungsaustausches in Bezug auf die von den Regierungen Japans und Deutschlands derzeit erstellten bzw. überarbeiteten nationalen Sicherheitsstrategien fortgesetzt wird.
2. Situation in Bezug auf die Ukraine
(1) Beide Seiten bestätigten, dass die einseitige Veränderung des Status quo in Gestalt der russischen Aggression gegenüber der Ukraine keineswegs hingenommen werden könne sowie dass man in engem Zusammenwirken mit der Staatengemeinschaft an den scharfen Sanktionen gegen Russland festhalten sowie die Unterstützung für die Ukraine fortsetzen werde.
(2) Außenminister Hayashi erklärte, dass die Andeutung eines Einsatzes von Kernwaffen in der Ukraine durch Russland äußerst besorgniserregend sei und betonte, in der Zeitspanne von 77 Jahren, die seit den Atombombenabwürfen von Hiroshima und Nagasaki vergangen seien, sei es zu keinem weiteren Einsatz von Kernwaffen gekommen und diese Tatsache dürfe nicht missachtet werden.. Beide Seiten teilten die Auffassung, dass die Drohung Russlands mit dem Einsatz von Kernwaffen eine gravierende sowie nicht inakzeptable Bedrohung von Frieden und Sicherheit der internationalen Gemeinschaft sei sowie dass man jeglichem Einsatz von Kernwaffen klar und deutlich mit internationaler Kritik sowie einer entschiedenen Reaktion begegnen werde.
(2) Außenminister Hayashi erklärte, dass die Andeutung eines Einsatzes von Kernwaffen in der Ukraine durch Russland äußerst besorgniserregend sei und betonte, in der Zeitspanne von 77 Jahren, die seit den Atombombenabwürfen von Hiroshima und Nagasaki vergangen seien, sei es zu keinem weiteren Einsatz von Kernwaffen gekommen und diese Tatsache dürfe nicht missachtet werden.. Beide Seiten teilten die Auffassung, dass die Drohung Russlands mit dem Einsatz von Kernwaffen eine gravierende sowie nicht inakzeptable Bedrohung von Frieden und Sicherheit der internationalen Gemeinschaft sei sowie dass man jeglichem Einsatz von Kernwaffen klar und deutlich mit internationaler Kritik sowie einer entschiedenen Reaktion begegnen werde.
3. Zusammenarbeit in der Region Indo-Pazifik
(1) Beide Seiten waren sich erneut einig darüber, dass der „Freie und Offene Indo-Pazifik“ (FOIP) und die deutschen Leitlinien zum Indo-Pazifik denselben Kurs verfolgen. Die japanische Seite teilte die große Besorgnis in Bezug auf die Lage im Ost- und Südchinesischen Meer und wandte sich entschieden gegen das Fortsetzen und die Zunahme einseitiger Versuche zur Änderung des Status quo mittels Gewalt. Beide Seiten stimmten darin überein, dass der verstärkten Kooperation und dem Zusammenwirken ihrer Länder für den Erhalt und Ausbau der internationalen Ordnung, die sich auf rechtsstaatlichen Prinzipien gründet, große Bedeutung zukomme. Die deutsche Seite führte aus, bei gemeinsamen Aufgaben wie dem Klimawandel sei auch die Zusammenarbeit Chinas erforderlich und man wolle auch mit Japan zusammenwirken.
(2) Beide Seiten kritisierten nachdrücklich die von Nordkorea mit sehr großer Häufigkeit unternommenen Starts ballistischer Raketen unter Einschluss der Reihe ballistischer Raketenstarts am 2. und 3. November und kamen überein, bei der Reaktion in Bezug auf Nordkorea einschließlich der Nuklear- und Raketenproblematik sowie der Problematik der entführten japanischen Staatsangehörigen weiterhin in enger Weise zusammenzuwirken.
(2) Beide Seiten kritisierten nachdrücklich die von Nordkorea mit sehr großer Häufigkeit unternommenen Starts ballistischer Raketen unter Einschluss der Reihe ballistischer Raketenstarts am 2. und 3. November und kamen überein, bei der Reaktion in Bezug auf Nordkorea einschließlich der Nuklear- und Raketenproblematik sowie der Problematik der entführten japanischen Staatsangehörigen weiterhin in enger Weise zusammenzuwirken.
4. Sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen Japan und Deutschland
Beide Seiten begrüßten den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Selbstverteidigungsstreitkräften und der Bundeswehr, beispielsweise die Entsendung von Eurofighter im September dieses Jahres, und vereinbarten für eine weitere Vertiefung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Kooperation zwischen Japan und Deutschland die folgenden drei Punkte:
(1) Die Prüfung der Möglichkeit gemeinsamer Übungen sowie von Truppenbesuchen in Japan u.a. ab nächstem Jahr,
(2) das Vorantreiben der weiteren Kooperation in Bezug auf Verteidigungsgüter und technologische Zusammenarbeit zwischen Japan und Deutschland sowie
(3) das Vorantreiben der Abstimmung zur Aufnahme von Verhandlungen über einen rechtlichen Rahmen zur Förderung gemeinsamer Aktivitäten der Selbstverteidigungsstreitkräfte und der Bundeswehr.
(2) das Vorantreiben der weiteren Kooperation in Bezug auf Verteidigungsgüter und technologische Zusammenarbeit zwischen Japan und Deutschland sowie
(3) das Vorantreiben der Abstimmung zur Aufnahme von Verhandlungen über einen rechtlichen Rahmen zur Förderung gemeinsamer Aktivitäten der Selbstverteidigungsstreitkräfte und der Bundeswehr.
5. Multilaterale Kooperation
(1) Beide Seiten stimmten in die große Bedeutung überein, zur Bewahrung der auf rechtsstaatlichen Prinzipien beruhenden internationalen Ordnung die Zusammenarbeit zwischen Japan und der NATO auszubauen sowie die Kooperation zwischen Japan und der NATO in Bereichen wie Cyber und maritime Sicherheit weiter zu konkretisieren und auszuweiten
(2) Beide Seiten nahmen Bezug darauf, dass der im März dieses Jahres von der EU veröffentlichte „Strategische Kompass“ die Zusammenarbeit mit Partnern unter Einschluss Japans anführt, und sie stimmten in der großen Bedeutung überein, die der weiteren Entwicklung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Kooperation zwischen Japan und der EU zukomme.
(2) Beide Seiten nahmen Bezug darauf, dass der im März dieses Jahres von der EU veröffentlichte „Strategische Kompass“ die Zusammenarbeit mit Partnern unter Einschluss Japans anführt, und sie stimmten in der großen Bedeutung überein, die der weiteren Entwicklung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Kooperation zwischen Japan und der EU zukomme.
5. Sonstiges
Beide Seiten bestätigten ihre Absicht, sich für die rasche Durchführung der nächsten „2+2-Konsultationen“ untereinander abzustimmen.