Presse & Publikationen
2024/1/29
Pressemitteilung: Unterzeichnung des Abkommens über die gegenseitige Bereitstellung von Sach- und Dienstleistungen zwischen den Streitkräften Japans und Deutschlands (Japanisch-Deutsches ACSA)



Fotos: Ministry of Foreign Affairs of Japan
Am 29. Januar fand in Tokyo zwischen Außenministerin KAMIKAWA Yoko und dem Außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Japan, S.E. Dr. Clemens VON GOETZE, die Unterzeichnung des „Abkommens zwischen der Regierung von Japan und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Bereitstellung von Sach- und Dienstleistungen zwischen den Selbstverteidigungsstreitkräften Japans und den Streitkräften der Bundesrepublik Deutschland“ (Japanisch-Deutsches Acquisition and Cross-Servicing Agreement, ACSA) statt.
1.
Das Japanisch-Deutsche ACSA ist ein Abkommen, das den Rahmen u.a. für Genehmigungsverfahren zur gegenseitigen Bereitstellung von Sach- und Dienstleistungen zwischen den Japan Self-Defense Forces (JSDF) und der deutschen Bundeswehr festlegt.
2.
Durch dieses Abkommen wird eine Bereitstellung von Sach- und Dienstleistungen zwischen den JSDF und der Bundeswehr in reibungsloser und rascher Weise ermöglicht. Zusammen mit der Förderung einer engen Zusammenarbeit zwischen den beiden Streitkräften leistet es einen aktiven Beitrag zu Frieden und Sicherheit der internationalen Gemeinschaft
*Anlage:
Japanisch-Deutsches Acquisition and Cross-Servicing Agreement (ACSA)
Japanischer Text: https://www.mofa.go.jp/mofaj/files/100613458.pdf
Deutscher Text: https://www.mofa.go.jp/mofaj/files/100613459.pdf