Stellenangebot/在ドイツ日本国大使館 職員募集(1名)
2025/5/23
Stellenangebot
Die Botschaft von Japan sucht eine/n Angestellte/n (m/w/d) wie folgt:
1. Aufgabenfelder: Aufgaben im konsularischen Bereich sowie Assistieren in sicherheitsrelevanten Angelegenheiten der Botschaft
2. Grundlegende Voraussetzungen:
- Bei nicht deutschen und nicht EU Staatsangehörigen: Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis, die Erwerbstätigkeit als Angestellte*r zulässt
- Hochschulabschluss
- Sehr gute Kenntnisse in den Sprachen Deutsch (C1 oder höher) und Japanisch (muttersprachliches Niveau)
- Gute Kenntnisse der englischen Sprache (verhandlungssicheres Niveau)
- Gute MS-Office-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook, Power Point) sowie gute Kenntnisse und Erfahrungen in Textformulierung, Datenverarbeitung und -verwaltung
- ausgeprägte Teamfähigkeit und eine selbstständige Arbeitsweise
3. Aufgabenbereich: Konsular- und Sicherheitsangelegenheit
- Bedienen am Schalter der Konsularabteilung (Pässe, Bescheinigungen und Visa)
- Bearbeitung von Pässen, Bescheinigungen und Visa (in japanischer, deutscher und englischer Sprache)
- Bearbeitung von Personstands- sowie Staatsangehörigkeitsmeldungen
- Verwaltung der Website der Botschaft (Erstellung und Überarbeitung der Website sowie Veröffentlichung verschiedener Informationen)
- Verschiedene Recherchen
- Kontaktaufnahme mit verschiedenen Unternehmen sowie Institutionen
4. Arbeitsantritt: September 2025 (verhandelbar). Die Stelle ist zunächst befristet, es besteht die Möglichkeit der Verlängerung.
5. Beschäftigungszeit: Vollzeit (38,75 Stunde pro Woche) mit einer Probezeit von 6 Monaten.
6. Arbeitstage und -zeit
Montag bis Freitag, fünf Tage in der Woche (außer Schließtage der Botschaft)
Arbeitszeit: 8:30 bis 17:30 (Mittagspause 12:30-13:45)
7. Gehalt: Die Höhe des Gehalts wird auf Grundlage des beruflichen Werdegangs und anderer Bedingungen bestimmt.
8. Arbeitsort: Botschaft von Japan, Hiroshimastraße 6, 10785 Berlin
9. Auswahlverfahren:
Erstes Auswahlverfahren durch Bewerbungsunterlagen: Mitte Juni 2025
Zweites Auswahlverfahren durch einen schriftlichen Test (Übersetzungen aus dem Japanischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Japanische) sowie ein mündliches Bewerbungsgespräch: Ende Juni 2025
*Nach dem ersten Auswahlverfahren werden ausschließlich Bewerber*innen benachrichtigt, die für ein weiteres Auswahlverfahren eingeladen werden.
10. Bewerbungsfrist: 06. Juni 2025
11. Bewerbungsunterlagen: Richten Sie bitte folgende Unterlagen als PDF-Format an taishikan-ryoujibu@bo.mofa.go.jp
- Lebenslauf mit einem Lichtbild (japanisch)
- Eine Kopie des Reisepasses
- Falls eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erforderlich ist, eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis, die Erwerbstätigkeit als Angestellte*r zulässt
Die Bewerber*innen, die zum schriftlichen und mündlichen Auswahlverfahren in der Botschaft eingeladen werden, werden darum gebeten, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Aufenthaltserlaubnis, die Erwerbstätigkeit als Angestellte*r zulässt (bei nicht deutschen und nicht EU Staatsangehörigen)
- Zertifikate sowie (falls vorhanden) Arbeitszeugnisse bisheriger Arbeitsgeber
12. Sonstiges:
- Bei dem schriftlichen und mündlichen Auswahlverfahren in der Botschaft können weder für diesen Zeitraum ausfallender Lohn noch Reisekosten erstattet werden.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die o.g. E-Mail Adresse (in japanischer, deutscher oder englischer Sprache, telefonische Auskunft ist nicht möglich)