Austauschmöglichkeiten
Sprachstipendium für Studierende der Japanologie / der japanischen Sprache (MEXT)
Dieses Programm richtet sich an Studierende der Japanologie oder/und der japanischen Sprache.
Die Bewerber müssen im Zeitraum von 2. April 1995 und 1. April 2007 geboren sein sowie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Sie dürfen ihr Studium der Japanologie oder/und japanischen Sprache noch nicht abgeschlossen haben und müssen mit dem 1. September 2025 ein Jahr lang am Japanisch-Sprachunterricht teilgenommen haben.
Die Stipendiaten haben die Möglichkeit, ein Jahr an einer japanischen Universität zu studieren. Die Bewerber können fünf Wunsch-Universitäten angeben, die Auswahl der Universität wird aber letztlich vom Monbukagakusho getroffen. Die Stipendiaten werden Kurse und Vorlesungen in japanischer Sprache, Gesellschaft und Kultur belegen und an allen Aspekten des universitären Lebens teilhaben. Dies bietet eine einzigartige Gelegenheit, bestehende Kenntnisse der japanischen Sprache und Kultur vor Ort zu vertiefen.
Ein schriftlicher Test (JLPT-2-Niveau erforderlich) und Interviews in der Botschaft oder in dem zuständigen Generalkonsulat (Bitte siehe unten) abgehalten. Im August 2025 gibt das Monbukagakusho die endgültige Entscheidung bekannt, im September oder Oktober 2025 erfolgt die Abreise der ausgewählten Kandidaten nach Japan. Die japanische Regierung gewährt ein monatliches Stipendium in der Höhe von 117.000 Yen (Richtwert) und übernimmt Universitätsgebühren und Flugkosten (Hin- und Rückflug von/nach Deutschland). Eine zusätzliche Zahlung von 2.000 Yen oder 3.000 Yen monatlich wird Studierenden und Graduierten gewährt, die an Universitäten bestimmter Regionen eingeschrieben sind.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens bis 5. Februar 2025 in der Botschaft/dem Generalkonsulat von Japan, die/das für das jeweilige Bundesland zuständig ist, in dem sich die Universität der Bewerber/Bewerberinnen befindet, ein.
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Botschaft von Japan:
Frau Celine Groß, Tel: 030-21094-0, E-mail: kultur@bo.mofa.go.jp
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Generalkonsulat in Hamburg:
Frau Marika Osawa, Tel.: 040-3330170, E-Mail: marika.osawa@hb.mofa.go.jp
Nordrhein-Westfalen
Generalkonsulat in Düsseldorf:
Frau Lena Holzapfel, Tel.: 0211-164820, E-Mail: lena.holzapfel@ds.mofa.go.jp
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Generalkonsulat in Frankfurt am Main:
Frau Carolin Scholz, Tel.: 069-23857321, E-Mail: carolin.scholz@fu.mofa.go.jp
Baden-Württemberg, Bayern
Generalkonsulat in München:
Herr Julian Helbich, Tel.: 089-4176040, E-Mail: kultur@mu.mofa.go.jp
Bewerbungsrichtlinien und Bewerbungsunterlagen (sowohl in Englisch als auch japanisch):
Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
⇨ https://www.studyinjapan.go.jp/en/smap-stopj-applications-japanese.html
Zu diesem Thema
- Überblick zu den Stipendien- und Austauschangeboten der Botschaft von Japan
- Sprach- und Forschungsstipendien des MEXT
- JET-Programm - Das Japanische Austausch- und Unterrichtsprogramm
- Japanisch-Redewettbewerb
- Weitere Austausch-, Forschungs- und Bildungsprogramme nicht-kommerzieller Träger - Wege nach Japan