Visabeantragung mit Certificate of Eligibility (CoE)
2024/11/11
For English click HERE
Wann muss ein Certificate of Eligibility CoE (在留資格認定証明書) beantragt werden?
- Langfristige Aufenthalte in Japan (mindestens 6 Monate), z.B. Versetzung nach Japan, Auslandsstudium, Familienzusammenführung, etc.- bezahlte Aktivitäten*, auch wenn sie kürzer als 90 Tage sind
*bezahlte Aktivitäten: Aktivitäten, für die Antragstellende von japanischer Seite Geld erhalten für die in Japan ausgeübte Tätigkeit. Aufwandsentschädigungen werden ggfs. nicht als Bezahlung betrachtet, die Entscheidung darüber obliegt allerdings allein der Japanischen Botschaft bzw. den Generalkonsulaten.
Wer beantragt ein CoE und wo?
Beantragung erfolgt in der Regel durch einen Bürgen in Japan, z.B. Arbeitsstelle, Ehepartner*in, Universität, etc.Bürgen müssen das CoE bei der nächsten Immigration Services Agency beantragen. Die Ausstellung dauert in der Regel 2-3 Monate. Nach Erhalt des CoE muss damit ein Visumsantrag in der japanischen Auslandsvertretung gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Bitte stellen Sie den Antrag in dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Konsulat oder Botschaft.Infos zur Visumsbeantragung in der Botschaft von Japan in Berlin siehe hier.
Bitte reichen Sie bei der Beantragung alle nicht im Original eingeforderten Unterlagen als Kopie (in DIN-A4 Format) ein.
Die Antragsdokumente sollten grundsätzlich nicht getackert oder geheftet sein!
Vom Bürgen in Japan
1. Certificate of Eligibility CoE (*): Ausdruck vom Scan oder vom digitalen CoE, im Original optional
Vom Antragstellenden:
1. Reisepass (Original und Kopie)
2. Nicht-Deutsche und Nicht-EU Bürger: gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland
3. Visaantragsformular mit Passfoto
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Antragsformulare und 2 Fotos ein.
- Foto: Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder; 45mm x 35mm; nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt
- Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten anzugeben (Email, Telefonnummer), Ihre Unterschrift sowie die Kreuze bei den Fragen auf der 2. Seite zu setzen.
(*) Hinweise zum CoE:
- Ab dem Ausstellungsdatum des CoEs muss innerhalb von 3 Monaten ein Visum beantragt und damit nach Japan eingereist werden! Ansonsten verliert das CoE seine Gültigkeit und kann nicht mehr verwendet werden.
- Die Antragsbedingungen für Visa mit CoE wurden erleichtert: Sowohl Visabeantragung als auch die Einreise nach Japan können nur mit der Kopie des CoEs gemacht werden. Gleichzeitig werden CoEs teilweise rein digital ausgestellt. Visabeantragung und Einreise nach Japan müssen mit einem Ausdruck der digitalen Version gemacht werden.
Antragstellende, die das CoE dennoch in original Papierform erhalten haben, sollten dieses nach Möglichkeit spätestens bei der Einreise nach Japan so vorlegen.
Informationen für Künstler*innen und Orchester
- Die oben genannten Unterlagen müssen auch bei Gruppen für jedes Mitglied einzeln vorbereitet werden.
- Beantragung und Abholung können stellvertretend mit formloser Vollmacht durchgeführt werden; auch für Gruppen möglich.
- Alle Reisepässe sollten im Original eingereicht werden. Es sollten wenigstens 2 freie Seiten vorhanden sein.
- Bei Doppelstaatsbürgerschaft: der eingereichte Reisepass muss mit der Nationalität auf dem CoE übereinstimmen
- Die Bearbeitung kann 2-3 Wochen dauern. Es wird daher um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme vorab mit der Botschaft gebeten.
- Bitte zusätzlich eine alphabetisch geordnete Liste mit Namen und Nationalität aller Antragssteller*innen einreichen.
Die Botschaft behält sich vor, zusätzliche Unterlagen zu verlangen.