VISA/ Konsularischer Service – VISA/ Consular service
1. VISA
1.1. Allgemeine Information1.2. Beantragung und Gebühren
1.3. Visakategorien und erforderliche Unterlagen
2. Konsularischer Service
3. Reise nach Japan
1. VISA
1.1. Allgemeine Information
○ Deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige weiterer Länder und Regionen können für Kurzaufenthalte bis 90 Tage visafrei einreisen:Liste aller Länder und Regionen für visafreie Einreisen (Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage)
○ Als visafreie Kurzaufenthalte gelten z.B.: touristische Reisen, Geschäftsreisen, Besuch von Konferenzen, remote Arbeit für Arbeitgeber außerhalb Japans,
Besuch von Verwandten/ Freunden, Besuch von Sprachschulen, unbezahlte Praktika, unbezahlte Forschungsarbeiten etc.
○ Für alle anderen Nationalitäten sowie für in Japan bezahlte und langfristige Aufenthalte besteht Visumspflicht.
○ Weitere Informationen zur Einreise nach Japan
○ Allgemeine Visa Hotline
1.2. Beantragung und Gebühren
Für Visumsbeantragung in der Botschaft von Japan in Berlin gilt:
- Bitte stellen Sie den Antrag in dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Konsulat oder Botschaft.
- Anträge außerhalb des Konsularbereichs der Botschaft in Berlin werden abgelehnt
- Anträge können frühestens 3 Monate vor der Abreise gestellt werden.
- Bearbeitungszeit: mindestens 5 Arbeitstage (vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig und korrekt), ggfs. länger. Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein.
Beantragung
- in der Botschaft: Ohne Termin während der Öffnungszeiten; entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten.
- per Post: Adresse: Botschaft von Japan, Konsularabteilung, Hiroshimastr. 6, 10785 Berlin
Bitte nicht den original Reisepass/ original Aufenthaltsgenehmigung mitschicken, sondern nur die Kopien. Spätestens bei der Abholung des Visums muss dann der Originalreisepass vorgelegt werden. Nach Erhalt der Unterlagen werden Sie per Email benachrichtigt, bitte schreiben Sie Ihre Email-Adresse deutlich auf das Antragsformular.
- per E-Mail: Nicht möglich.
○ Visagebühr
○ Allgemeiner Kontakt und Öffnungszeiten der Botschaft
1.3. Visa-Kategorien und erforderliche Unterlagen
1. Temporärer Aufenthalt ("single-entry" bis max. 90 Tage)○ Tourismus
○ Business (Geschäftsreisen, Teilnahme an Konferenzen, kurze Studienreisen, etc.)
○ Besuch von Verwandten/ Freunden
2. Visa mit Certificate of Eligibility CoE --- Infos für Künstler und Orchester
3. Working Holiday --- FAQ
4. Praktikumsvisum
5. Visa für JSPS- und MEXT-Stipendium
6. J-Skip/ J-Find
7. Digital Nomad Visa
Bei Fragen oder Unsicherheiten zum Visum kontaktieren Sie bitte die Konsularabteilung:
Tel: +49 (0) 30 210 94 0
Email: taishikan-ryoujibu@bo.mofa.go.jp
Wichtige Informationen
Über die endgültige Erlaubnis zur Einreise nach Japan entscheiden die Behörden an den See- und Flughäfen in Japan. Bitte beachten Sie, dass der Besitz eines gültigen Visums keine Garantie für die Einreise nach Japan ist, sondern eine – aber nicht die einzige – Voraussetzung dafür.Für allgemeine Fragen zum Einreise- und Aufenthaltsverfahren hat die japanische Einwanderungsbehörde ein Informationscenter eingerichtet:
Immigration Services Agency of Japan "Foreign Residents Information Center”
Tel. Inland/ Domestic: 0570-013904
Tel. Ausland/ Overseas: +81-3-5796-7112
Email: info-tokyo@i.moj.go.jp
URL: https://www.moj.go.jp//isa/consultation/center/index.html
2. Konsularischer Service
○ Beantragung eines Führungszeugnis
○ Informationen für japanische Staatsangehörige
Zu den Formalitäten und den nötigen Dokumenten für Dienste der Konsularabteilung wie z.B. die Passbeantragung, Heirats-, Geburts- oder Scheidungsmeldung bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Informationen für in Deutschland lebende japanische Staatsangehörige auf der Homepage der Botschaft von Japan in Berlin
Japanischer Reisepass (für nicht-japanische Elternteile)