Temporärvisum: Tourismus

2025/4/29
[English Version]
 

Allgemeine Informationen:

Bitte stellen Sie den Antrag in dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Konsulat oder Botschaft.
Anträge außerhalb des Konsularbereichs der Botschaft in Berlin werden abgelehnt.

Infos zur Visumsbeantragung in der Botschaft von Japan in Berlin siehe hier.
 
Aufenthaltsdauer für ein Temporärvisum: 15, 30 oder max. 90 Tage
 

Einzureichende Unterlagen: 

Bitte reichen Sie bei der Beantragung in Berlin alle nicht im Original eingeforderten Unterlagen als Kopie (in DIN-A4 Format) ein.
Die Antragsdokumente sollten grundsätzlich nicht getackert oder geheftet sein!

1. Gültiger Reisepass im Original und Kopie
- Kopie von Seite mit persönlichen Daten ausreichend.
HINWEIS: Inhaber eines von der deutschen Regierung ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reiseausweis für Ausländer müssen in jedem Fall ein Visum beantragen.

2. Ausgefülltes Antragsformular im Original mit Foto
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Antragsformulare und 2 Fotos ein.
- Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten anzugeben (Email, Telefonnummer),  Ihre Unterschrift sowie die Kreuze bei den Fragen auf der 2. Seite zu setzen.
- Foto: Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder; 45mm x 35mm; nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt

3. Gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland im Original und Kopie (Ggf. grünes Zusatzblatt)
- Der deutsche Aufenthaltstitel soll min. gültig bis zur Rückreise nach Deutschland sein.
- Fiktionsbescheinigung wird ebenfalls akzeptiert (bitte darauf achten, dass man damit Deutschland verlassen darf)

4. Flugplan
- Flugbuchung ODER ein (unverbindlicher) Vorschlag für einen Flug (ausgedruckter Screenshot von geplanter Flugverbindung). 

5. Schedule of Stay (Aufenthaltsplan): auf Englisch mit Angaben über Ein- und Ausreisedatum, Aufenthaltsorte und –gründe (Stichwortartig) sowie Adresse und Telefonnummer der Hotels in denen Sie übernachten werden. Diese müssen nicht gebucht oder reserviert sein. Bitte geben Sie so viele Details wie möglich über die geplanten Aktivitäten und/oder Orte an, die Sie besuchen möchten. Es reicht nicht aus, nur Namen von Städten oder z. B. "Sightseeing" anzugeben.

6. Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
 
Antragsteller/in trägt die Reisekosten selbst Reisekosten werden von einer anderen Person getragen
- Kontoauszug/Sparbuch etc., (aktuell, nicht älter als einen Monat; Name des Kontoinhabers, Endsaldo und Ausstellungsdatum müssen ersichtlich sein!) mit ausreichenden Mitteln um alle Kosten der Reise zu decken.
- und (falls zutreffend) Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate
- Bürgschaftserklärung (Englisch / Japanisch)
- Kontoauszug des Bürgen (aktuell, nicht älter als einen Monat; Name des Kontoinhabers, Endsaldo und Ausstellungsdatum müssen ersichtlich sein)
- Nachweis über Beziehung, z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde mit Übersetzung
- Passkopie


Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um allgemeine Informationen handelt. Die Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente anzufordern.