Konsularisches

2019/3/28

FAQ

Ich möchte nach Japan reisen, habe jedoch bemerkt, dass mein Reisepass nicht mehr sechs Monate gültig ist. Kann ich trotzdem mit meinem Reisepass einreisen?

 

  Ja, Ihr Reisepass muss keine Gültigkeit von sechs Monaten besitzen, sondern muss lediglich so lange gültig sein, wie Sie sich in Japan aufhalten.

 

 

Ich halte mich derzeit als Tourist in Japan auf und möchte ein Visum für Japan beantragen. Ist dies in Japan möglich?

 

  Die Beantragung des Visums muss in Deutschland/im Ausland geschehen. Visastatusänderungen in Japan sind gegebenenfalls möglich, sofern Sie noch im Besitz eines gültigen Visastatus sind (NICHT: Temporary Visitor). Kontaktieren Sie hierfür bitte die regionale Einwanderungsbehörde.

 

 

Ich bin derzeit im Ausland und möchte ein Working Holiday Visum beantragen. Kann ich dieses Visum auch im Ausland oder über den Postweg beantragen?

 

  Nein, ein Working Holiday Visum kann nur persönlich in Deutschland beantragt werden. Eine Bewerbung auf dem Postweg ist nicht möglich.

 

 

Kann eine dritte Person mit Vollmacht ein Visum für mich beantragen?

 

  Ja, mit einer Vollmacht kann eine dritte Person ein Visum für Sie beantragen (Ausnahme: Working Holiday).

 

 

Kann ich mit einem vorläufigen Reisepass in Japan einreisen?

 

  Ja.