Konsularisches
Autofahren in Japan
Wenn Sie in Japan Auto fahren möchten, müssen Sie Ihren deutschen Führerschein ins Japanische übersetzen lassen. Mit der Übersetzung und Ihrem Original-Führerschein dürfen Sie in Japan Auto fahren. Die Übersetzung können wir jedoch nicht für Sie anfertigen. Sie können die Übersetzung bei folgenden Institutionen anfertigen lassen.
▷ Japan Automobile Federation (JAF)
Einen Überblick zur Fahrerlaubnis in Japan bieten auch die Deutschen Vertretungen in Japan auf ihrer Homepage.
Weitere Informationen über das Übersetzungsverfahren bekommen Sie hier. (Link zur Japan Automobile Federation)
Aufträge werden direkt vor Ort angenommen. Bitte schauen Sie in der Zweigstellen-Auflistung der JAF, welcher Standort für Sie in Frage kommt.