Temporärvisum: Business
Allgemeine Informationen:
Bitte stellen Sie den Antrag in dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Konsulat oder Botschaft.
Anträge außerhalb des Konsularbereichs der Botschaft in Berlin werden abgelehnt.
Infos zur Visumsbeantragung in der Botschaft von Japan in Berlin siehe hier.
Aufenthaltsdauer für ein Temporärvisum: 15, 30 oder max. 90 Tage
Einzureichende Unterlagen:
Bitte reichen Sie bei der Beantragung in Berlin alle nicht im Original eingeforderten Unterlagen als Kopie (in DIN-A4 Format) ein.
Die Antragsdokumente sollten grundsätzlich nicht getackert oder geheftet sein!
1. Gültiger Reisepass im Original und Kopie
- Kopie von Seite mit persönlichen Daten ausreichend.
HINWEIS: Inhaber eines von der deutschen Regierung ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reiseausweis für Ausländer müssen in jedem Fall ein Visum beantragen.
2. Ausgefülltes Antragsformular im Original mit Foto
- Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Antragsformulare und 2 Fotos ein.
- Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten anzugeben (Email, Telefonnummer), Ihre Unterschrift sowie die Kreuze bei den Fragen auf der 2. Seite zu setzen.
- Foto: Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder; 45mm x 35mm; nicht älter als 6 Monate und nicht beschädigt
3. Gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland im Original und Kopie (Ggf. grünes Zusatzblatt)
- Der deutsche Aufenthaltstitel soll min. gültig bis zur Rückreise nach Deutschland sein.
- Fiktionsbescheinigung wird ebenfalls akzeptiert (bitte darauf achten, dass man damit Deutschland verlassen darf)
4. Flugplan
- Flugbuchungen ODER ein (unverbindlicher) Vorschlag für einen Flug (ausgedruckter Screenshot von geplanter Flugverbindung)
5. Einladungsschreiben von einladender Seite in Japan (Englisch / Japanisch)
- Sollte es schwierig sein, ein Einladungsschreiben zu bekommen, bitten wir Sie so viele offizielle Informationen wie möglich zu der Messe/Konferenz/Workshop etc. einzureichen, z. Bsp. Registrierungsbestätigung o.ä.
6. Schedule of Stay (Aufenthaltsplan) (Englisch / Japanisch)
- kann auch von der einladenden Seite ausgefüllt werden
7. Nachweis über Finanzierung der Reise
Arbeitgebende Seite trägt die Reisekosten | Einladende Seite in Japan trägt die Reisekosten | Antragsstellende Person trägt die Reisekosten selbst |
Entsendungsschreiben des Arbeitgebers (auf Englisch) mit folgendem Inhalt: - Bestätigung über bestehendes Beschäftigungsverhältnis - Zweck der Reise nach Japan - Reisedaten - Bestätigung der Übernahme aller anfallenden Kosten der Reise |
- Bürgschaftserklärung (Englisch / Japanisch) - Kopie vom Handelsregisterauszug (Toukibo) - falls einladende Seite eine Einzelperson innerhalb der Institution ist: Arbeitgeberbescheinigung |
- Gehaltsbescheingungen der letzten 3 Monate - Kontoauszug (aktuell, nicht älter als einen Monat; Name des Kontoinhabers und Ausstellungsdatum müssen ersichtlich sein) mit ausreichenden Mitteln um alle Kosten der Reise zu decken. |
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um allgemeine Informationen handelt. Die Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente anzufordern.