von Takeshi Nakane
Die Spaltung der NPT-Überprüfungskonferenz überwinden
Es ist außerordentlich bedauerlich, dass die vom 2. bis 27. Mai 2005 am Sitz
der Vereinten Nationen in New York stattfindende Überprüfungskonferenz zum
Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (engl. Non-Proliferation
Treaty, NPT) trotz vierwöchiger Debatte letztendlich ohne eine schriftliche
Übereinkunft zu konkreten Punkten zu Ende ging. (…)
Japan hatte während der Konferenz einen schriftlichen Vorschlag mit dem
Titel „21 Maßnahmen für das 21. Jahrhundert“ vorgelegt. Dieser Vorschlag
umfasste die drei Säulen des Nichtverbreitungsvertrags, nämlich nukleare
Abrüstung, nukleare Nichtverbreitung sowie die friedliche Nutzung der
Kernenergie. Sein Inhalt orientierte sich an praktischen Vorgaben und hätte
ohne Änderungen als Textfassung der Ergebnisse dieser Konferenz angenommen
werden können. Nachdem Außenminister Machimura in der Schlussphase der
Konferenz vergeblich an die Vertragsstaaten appelliert hatte, gemeinsam für
den Erfolg der Konferenz zu wirken, versuchte Japan bis zuletzt, die
Staaten, die eine ähnliche Position wie unser Land einnehmen, davon zu
überzeugen, auf der Grundlage dieses Textes über 21 Maßnahmen ein einfaches
Abschlussdokument zu erstellen, z.B. in Form einer Erklärung des
Vorsitzenden. (...)
Bereits im Vorfeld der Konferenz hatte der japanische Außenminister auf dem
Gebiet der nuklearen Abrüstung einen weiteren Abbau der Kernwaffen gefordert
und darüber hinaus an die Staaten, die den Vertrag über das umfassende
Verbot von Nuklearversuchen (engl. Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty,
CTBT) noch nicht ratifiziert haben, deren Ratifikation aber Voraussetzung
für das Inkrafttreten ist, ein Schreiben gesandt, in dem er die umgehende
Ratifizierung forderte. Dazu zählten auch die Vereinigten Staaten. (...)
Künftige Politik Japans auf dem Gebiet der nuklearen Abrüstung und
Nichtverbreitung
(1) Die Spaltung der NPT-Überprüfungskonferenz überwinden
Der Nichtverbreitungsvertrag soll das Auftreten neuer Kernwaffenstaaten
verhindern und verpflichtet die Kernwaffenstaaten, die im Besitz von
Kernwaffen sind, zur nuklearen Abrüstung bis hin zur vollständigen
Abschaffung von Kernwaffen. Damit bildet er den grundlegenden
internationalen Rahmen für die Wahrung von Frieden und Sicherheit in der
internationalen Gemeinschaft. Zugleich ist der Vertrag auch der grundlegende
Rahmen dafür, die Verpflichtung, keine militärische Konversion der
Kernenergie zu betreiben, einzuhalten und die friedliche Nutzung der
Kernenergie z.B. durch Kernkraftwerke zu verfolgen. Für Japan, das sich mit
Nachdruck für die nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung einsetzt, ist die
Erhaltung und der Ausbau des Nichtverbreitungsvertrags auch mit Blick auf
die kontinuierliche friedliche Nutzung der Kernenergie, die für das
wirtschaftliche Gedeihen Japans eine sehr große Rolle spielt, von
außerordentlicher Bedeutung. In diesem Sinne ist es bedauerlich, dass bei
der Überprüfungskonferenz im Mai kein eindeutiges Signal ausging, mit dem
das Vertrauen in das Nichtverbreitungsregime bestätigt werden konnte.
Wie aber die Beiträge der einzelnen Vertragsstaaten am letzten Tag der
Konferenz deutlich machten, verneinte kein Staat die Bedeutung des
Nichtverbreitungsvertrags an sich, und das Ziel, das Nichtverbreitungsregime
zu erhalten und auszubauen, erfährt international weitverbreitete
Zustimmung. Bei der Konferenz legten Japan und zahlreiche andere Staaten
verschiedene Vorschläge vor, die für die künftige Wahrung und den Ausbau des
Nichtverbreitungsregimes wertvolles Material darstellen können. Hätte die
Überprüfungskonferenz in Form eines Abschlussdokuments ein eindeutiges
Signal ausgesandt, wäre dies für die Bewältigung der verschiedenen
Herausforderungen, denen sich das Nichtverbreitungsregime gegenwärtig
gegenüber sieht - z.B. für die Lösung der Probleme in Nordkorea und Iran -
gewiss eine große Unterstützung gewesen. Auch für die von Japan angestrebte
allgemeine Gültigkeit des Zusatzprotokolls der Internationalen
Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie für das rasche Inkrafttreten des
Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) wäre dies
ohne Zweifel ein starker Impuls gewesen. Allerdings müssen wir uns gerade
wegen der Tatsache, dass ein solches Signal nicht gesendet werden konnte,
weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die negativen Auswirkungen der
auf der Konferenz deutlich gewordenen Spaltung sich nicht noch mehr auf die
einzelnen Schritte, die wir unternehmen, auswirken. Mit Blick auf die
Problematik der Entwicklung von Kernwaffen durch Nordkorea müssen wir uns im
Rahmen der Sechsparteien-Gespräche verstärkt für eine diplomatische Lösung
einsetzen. Zugleich ist es bezüglich des Streits mit Iran wichtig, darauf zu
drängen, dass dieser die verschiedenen Resolutionen des Gouverneursrats der
IAEO aufrichtig befolgt und eine Übereinkunft mit Großbritannien, Frankreich
und Deutschland vereinbart, die „objektive Beweise“ beinhaltet, dass das
iranische Atomprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient.
Nach Abschluss der Überprüfungskonferenz sind bezüglich der
Sicherungsmaßnahmen der IAEO, die das Nichtverbreitungssystem auf
praktischer Ebene unterstützen, sowie im Bereich der Exportkontrolle der
wichtigsten nuklearen Lieferländer (engl. Nuclear Suppliers Group, NSG)
gewisse Fortschritte zu erkennen. Auf der Sitzung des IAEO-Gouverneursrats
im Juni einigte man sich auf die Gründung eines Sonderausschusses über
Schutz- und Kontrollmaßnahmen zum Zwecke der Stärkung des Systems der
Sicherungsmaßnahmen. Bei der im gleichen Monat in Ottawa stattfindenden
Generalkonferenz der NSG wurde zwar keine Einigung über den
Technologietransfer in den Bereichen Anreicherung und Wiederaufarbeitung von
Kernbrennstoffen sowie über die Lieferbedingungen im Rahmen des
Zusatzprotokolls erreicht und daher die Debatte verschoben, jedoch konnte
bei einer Reihe von Punkten, wie das Einfrieren der Zusammenarbeit gegenüber
Staaten, die ihre Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag nicht
erfüllen, Übereinkunft erzielt werden. Darüber hinaus wurde auch beim im
Juli stattfindenden G8-Gipfel im schottischen Gleneagles eine Erklärung der
Staats- und Regierungschefs der G8 zur Nichtverbreitung herausgegeben, die
u.a. eine Verstärkung der Anstrengungen für die Wahrung und den Ausbau des
Nichtverbreitungsregimes beinhaltet. Im Bereich der nuklearen Sicherheit
wurde am 8. Juli in Wien die Änderung der Konvention zum Schutz von
spaltbarem Material im Konsens verabschiedet. Der Umfang der zu schützenden
Substanzen wurde über den bisherigen Rahmen von spaltbarem Material bei
internationalen Transporten hinaus auch auf die innerstaatliche Nutzung und
Lagerung, den Transport sowie auch auf Einrichtungen der Kernenergie
ausgeweitet. Auf diese Weise konnten die Maßnahmen gegen nuklearen Terror
verstärkt werden. Es steht zu hoffen, dass diese positive Entwicklung sich
auch beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Vereinten Nationen im
September fortsetzt und dass unter den Kommuniqués, die auf diesem Gipfel
voraussichtlich verabschiedet werden, auch eine deutliche Botschaft in Bezug
auf die nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung zu finden ist.
(2) Nukleare Abrüstung
Die nukleare Abrüstung ist sowohl für die Aufhebung der dem
Nichtverbreitungsvertrag immanenten Ungerechtigkeit - nämlich dass nur den
fünf Kernwaffenstaaten der Besitz von Kernwaffen zugestanden wird - als auch
für die Wahrung der Glaubwürdigkeit dieses Vertrags außerordentlich wichtig.
Blickt man auf die verschiedenen Aufgaben, denen sich das
Nichtverbreitungsregime derzeit gegenübersieht, etwa die Probleme in
Nordkorea und Iran sowie die Gefahr des nuklearen Terrors und der Bildung
von verborgenen Netzwerken, so hat die Bedeutung des
Nichtverbreitungsregimes ohne Zweifel zugenommen. Das bedeutet allerdings
nicht, dass die nukleare Abrüstung nicht mehr wichtig wäre. Solange die
Kernwaffenstaaten keine umfangreiche nukleare Abrüstung betreiben, wird
stets ein Teil der blockfreien Staaten behaupten, dass keine Notwendigkeit
dafür besteht, das Nichtverbreitungsregime weiter zu stärken. Auch wenn dem
nicht zugestimmt werden kann, müssen doch für die Aufrechterhaltung sowie
für den Ausbau des Nichtverbreitungsregimes insgesamt Fortschritte sowohl im
Bereich nukleare Abrüstung als auch nukleare Nichtverbreitung angestrebt
werden.
Japan hat als einziges Land die Schrecken der Kernwaffen selbst erfahren. Es
ist daher von einem starken Gefühl der Verpflichtung erfüllt und hat sich
nach dem Krieg konsequent für die nukleare Abrüstung stark gemacht. Seit
1994 legt Japan zudem der Generalversammlung der VN einen Resolutionsentwurf
zur nuklearen Abrüstung vor, der stets mit überwältigender Mehrheit
angenommen wird. Angesichts der derzeitigen internationalen Lage ist Japan
in Bezug auf die Bedrohung durch Kernwaffen nach wie vor auf das
Abschreckungspotential der Vereinigten Staaten angewiesen. Zugleich aber
strebt es langfristig danach, so rasch wie möglich eine friedliche und
sichere Welt ohne Kernwaffen zu realisieren. Dafür verfolgt es einen
realistischen und behutsamen Ansatz, indem Japan eine Vielzahl von
realistischen Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung unternimmt. Der Versuch,
Übereinkommen über die Abschaffung von Kernwaffen sowie ihre Nichtverwendung
mit konkreten Fristvorgaben zu vereinbaren, ist dagegen unrealistisch. Auch
wenn diese Vorgehensweise umständlich erscheint, gibt es keinen anderen Weg
als den, im Rahmen der sich wandelnden internationalen Situation einen
praktikablen Schritt nach dem anderen zu machen. Diese grundlegende Position
Japans spiegelt sich auch in den Resolutionen zur nuklearen Abrüstung wider.
Natürlich gibt es auch kritische Stimmen, die darauf verweisen, dass diese
trotz ihrer Annahme nicht unmittelbar zu konkreten Schritten bei der
nuklearen Abrüstung führen. Allerdings stimmen diesen Resolutionen sowohl
Kernwaffenstaaten als auch zahlreiche blockfreie Staaten zu, und als
Ausdruck des gemeinsamen Willens der Staatengemeinschaft betonen sie jedes
Jahr die große Bedeutung der nuklearen Abrüstung. Diese Tendenz weiter zu
verstärken ist bereits für sich genommen sinnvoll, und diese Resolutionen
zur nuklearen Abrüstung werden auch innerhalb der VN als Symbol für Japans
aktives Engagement im Bereich Abrüstung außerordentlich gewürdigt. Der
Ausgang der Überprüfungskonferenz im Mai lässt die Bedeutung dieser
VN-Resolutionen noch wachsen, und Japan wird sich auch in diesem Jahr dafür
stark machen, dass die Resolution zur nuklearen Abrüstung angenommen wird.
Im Bereich der Stärkung der Normen der nuklearen Abrüstung sind das
möglichst rasche Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende Verbot von
Nuklearversuchen (CTBT) sowie die sofortige Aufnahme von Verhandlungen über
ein Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke (engl.
Fissile Material Cut-off Treaty, FMCT) wichtig. Der CTBT-Vertrag verbietet
die Durchführung von Nuklearversuchen einschließlich unterirdischer Tests.
Er wurde bereits 1996 verabschiedet; da aber von den 44 Staaten, deren
Ratifikation Voraussetzung für das Inkrafttreten ist, elf Staaten, darunter
die Vereinigten Staaten, China, Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea ihn
noch nicht ratifiziert haben, kann er derzeit nicht in Kraft treten.
Angesichts der Zusammensetzung der genannten Staatengruppe muss ein
Inkrafttreten in naher Zukunft als schwierig bezeichnet werden. Wenn aber
ein oder zwei Staaten mehr die Ratifikation vornähmen, würde dies die
allgemeine Gültigkeit dieses Vertrags stärken und bedeutete eine breite
internationale Front gegen die Durchführung von Nuklearversuchen.
Tatsächlich waren die Nuklearversuche Indiens und Pakistans 1998 die bislang
letzten Versuche. Sollte heute ein Staat einen Nuklearversuch durchführen,
so müsste er, auch wenn er den CTBT-Vertrag nicht ratifiziert hat, mit einer
starken Ablehnung durch die weltweite Öffentlichkeit rechnen. Von daher
gewinnt dieser Vertrag als internationale Norm immer mehr an Bedeutung, auch
wenn er selbst noch nicht in Kraft getreten ist. Japan steht beim Engagement
für das rasche Inkrafttreten des CTBT-Vertrags nach wie vor an der Spitze
der internationalen Gemeinschaft und wird auch bei der Konferenz zur
Förderung des Inkrafttretens im September dieses Jahres eine aktive Rolle
übernehmen.
Im Bereich der nuklearen Abrüstung kommt insbesondere der Reduzierung der
tatsächlich vorhandenen Kernwaffen im Besitz der Kernwaffenstaaten große
Bedeutung zu. Japan hat im Rahmen der Resolutionen zur nuklearen Abrüstung
sowie auch in den bei der Überprüfungskonferenz im Mai vorgeschlagenen „21
Maßnahmen für das 21. Jahrhundert“ die Kernwaffenstaaten aufgefordert, alle
Typen von Kernwaffen einschließlich nichtstrategischer Kernwaffen zu
reduzieren. Bei einer Reduzierung der Kernwaffen fällt angereichertes Uran
und Plutonium an, für deren Behandlung Finanzmittel und bestimmte
Technologien erforderlich sind. Zwar sind grundsätzlich die
Kernwaffenstaaten selbst für diese Behandlung verantwortlich, allerdings
gibt es auch Staaten mit finanziellen Problemen. Ohne Unterstützung dieser
Länder kann es jedoch zu einer Verbreitung von Nuklearmaterial sowie zu
Umweltproblemen von internationalem Ausmaß kommen. Daher einigte man sich
2002 auf dem G8-Gipfel von Kananaskis in Kanada auf die Globale
Partnerschaft der G8. Dieser internationale Rahmen unterstützt zunächst
Russland bei der Behandlung seiner Kernwaffen. Auch Japan arbeitet in diesem
Rahmen mit Russland zusammen. Dabei liegt der Schwerpunkt seiner Kooperation
auf dem Zerlegen von nuklearen Unterseebooten sowie der Beseitigung
überschüssigen Plutoniums.
(3) Nichtverbreitung
Im Bereich der Nichtverbreitung richtet Japan sein Augenmerk auf die
angestrebte allgemeine Gültigkeit des Zusatzprotokolls der Internationalen
Atomenergie-Organisation (IAEO). Dieses Zusatzprotokoll ist eine
Vereinbarung, die strengere Sicherheitsmaßnahmen als die bislang gültigen
festlegt. Das bisherige umfassende Übereinkommen über Sicherheitsmaßnahmen
der IAEO beruht auf der Überlegung, dass die zu kontrollierenden
Nichtkernwaffenstaaten ihre Einrichtungen mit spaltbarem Material anmelden
und diese dann von der IAEO überprüft werden. Durch das Zusatzprotokoll
werden die Staaten verpflichtet, auch alle im weitesten Sinne mit den
genannten Einrichtungen für spaltbares Material im Zusammenhang stehende
Einrichtungen anzumelden. Die IAEO ist zu stichprobenartigen Inspektionen
sowie auch zur Inspektion nicht gemeldeter Einrichtungen berechtigt. Damit
wird es leichter, im Verborgenen betriebene Nuklearprogramme, die bisher nur
schwer zu entdecken waren, aufzuspüren. Auch für die Verhinderung der
nuklearen Verbreitung sind diese Maßnahmen realistisch und effizient.
Japan hat 1999 als erster Staat, der umfassende Aktivitäten im Bereich der
Kernenergie unterhält, das Zusatzabkommen unterzeichnet. 2004 kam die IAEO
nach eingehender Überprüfung zu dem Schluss, dass „Japan ausschließlich
Aktivitäten zu friedlichen Zwecken unternimmt.“
Zudem hat Japan auf der Grundlage der Überlegung, dass die Unterzeichnung
des Zusatzprotokolls durch möglichst viele Staaten auch zur Stärkung des
nuklearen Nichtverbreitungsregimes beiträgt, 2001 und 2002 in Tokyo
internationale Konferenzen zum Zusatzprotokoll veranstaltet und wirkt
darüber hinaus bei zahlreichen Gelegenheiten auf einzelne Staaten ein, das
Zusatzabkommen zu unterzeichnen. Dass Japan dem Iran seine Erfahrungen im
Zusammenhang mit dem Zusatzabkommen erläutert hat, war ein Grund dafür, dass
Iran im November 2003 das Zusatzprotokoll unterschrieben hat. Auch dank
dieses Engagements hatten bis Juli dieses Jahres 67 Staaten das
Zusatzprotokoll unterzeichnet. Es ist nun erforderlich, dass die einzelnen
Staaten in Bezug auf die Sicherheitsmaßnahmen, die bei der friedlichen
Nutzung der Kernenergie eingehalten werden müssen, zusätzlich zu den
bisherigen umfassenden Maßnahmen auch die im Zusatzprotokoll aufgeführten
Maßnahmen akzeptieren und so zur Stärkung des Nichtverbreitungsregimes
beitragen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird Japan weitere Anstrengungen für
die Förderung der allgemeinen Gültigkeit des Zusatzprotokolls unternehmen.
Als Unterstützung bei der Erhaltung des Nichtverbreitungsregimes spielt auch
die Exportkontrolle eine wichtige Rolle. Die Exportkontrolle ist der Rahmen,
mit dem die so genannten Anbieterländer dafür Sorge tragen, dass verdächtige
Staaten sowie Terrororganisationen nicht an Massenvernichtungswaffen und
damit zusammenhängende Substanzen gelangen. Im Bereich der Kernwaffen
spielen dabei die wichtigsten nuklearen Lieferländer (engl. Nuclear
Suppliers Group, NSG) eine wichtige Rolle. Die NSG erstellen nach den
Ergebnissen der Generalkonferenz von Ottawa im Juni derzeit Richtlinien für
den Technologietransfer in den Bereichen Anreicherung sowie
Wiederaufarbeitung und diskutieren über Lieferbedingungen im Rahmen des
Zusatzprotokolls. Konkret würde dies bedeuten, dass ein Transfer von
Produkten und Technologien aus dem Bereich Kernenergie nur dann erfolgen
darf, wenn das Empfängerland das Zusatzprotokoll der IAEO unterzeichnet hat.
Japan wird sich auch weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass diese Regelung
zur Anwendung gelangt.
Darüber hinaus bildet auch die stetige Umsetzung der Resolution 1540 des
VN-Sicherheitsrates vom April 2004 eine wichtige Aufgabe. Die Resolution
1540 dringt darauf, nichtstaatlichen Akteuren wie etwa Terroristen sowie
verdächtigen Staaten den illegalen Zugriff auf Materialien im Zusammenhang
mit Massenvernichtungswaffen wie z.B. Kernwaffen zu verwehren und fordert
die VN-Mitgliedsstaaten auf, entsprechende innerstaatliche
Rechtsvorschriften zu erlassen und diese umzusetzen sowie eine strenge
Exportkontrolle zu gewährleisten. Für die Stärkung des
Nichtverbreitungsregimes ist es wichtig, dass alle Staaten die in dieser
Resolution angeführten Schritte unternehmen. Japan unterstützt die Staaten,
die entsprechende Maßnahmen vorbereiten.
Im Rahmen der von den Vereinigten Staaten vorgeschlagenen Proliferation
Security Initiative (PSI) arbeiten Staaten auf freiwilliger Basis zusammen,
um den Export von Substanzen, die mit Massenvernichtungswaffen im
Zusammenhang stehen, zu verhindern. Ursprünglich hatten sich elf Staaten zur
Zusammenarbeit im Rahmen der PSI bereit erklärt; inzwischen ist ihre Zahl
auf über sechzig angestiegen, und die Initiative wird von der
Staatengemeinschaft umfassend unterstützt. Die PSI stellt für die
tatsächliche Garantie des Nichtverbreitungsregimes eine wichtige Maßnahme
dar, und Japan wird sich daran auch künftig z.B. im Rahmen von
Konsultationen und Übungen zur Inspektion von Schiffen beteiligen.
(4) Dialog und Konsultation mit führenden Staaten
Japan unterhält mit führenden Staaten wie den fünf Kernwaffenstaaten,
Deutschland, Australien, und Iran auf bilateraler Ebene Konsultationen über
Abrüstung und Nichtverbreitung. Im Zusammenhang mit der
Überprüfungskonferenz im Mai ist besonders hervorzuheben, dass es der EU vor
dem Hintergrund der Stärkung ihrer gemeinsamen Politik im Bereich Abrüstung
und Nichtverbreitung gelang, eine einheitliche Position aller 25
Mitgliedsstaaten, darunter auch die Kernwaffenstaaten Großbritannien und
Frankreich, zu formulieren, die zudem der japanischen Position
außerordentlich nahe steht. Japan und die EU haben im vergangenen Jahr auf
der Ebene der Staats- und Regierungschefs die „Gemeinsame Erklärung über
Abrüstung und Nichtverbreitung“ veröffentlicht, und Japan wird sich dafür
einsetzen, die Beziehungen zur EU in diesem Bereich künftig weiter zu
vertiefen.
Darüber hinaus nutzt Japan jede sich bietende Gelegenheit, um auch Israel,
Indien und Pakistan, die dem Nichtverbreitungsvertrag noch nicht beigetreten
sind, im Rahmen von Konsultationen oder eines sicherheitspolitischen Dialogs
dazu aufzurufen, dem Vertrag als Nichtkernwaffenstaaten beizutreten.
Angesichts des sicherheitspolitischen Umfelds, in dem sich diese drei
Staaten befinden, erscheint ein Beitritt in naher Zukunft sicherlich
schwierig. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, weiterhin auf diese Staaten
einzuwirken, um das Ansehen des Nichtverbreitungsvertrags zu erhöhen, der
mit 189 Mitgliedsstaaten bereits jetzt die Vereinbarung im Bereich Abrüstung
ist, der die umfassendste Gültigkeit zukommt.
Im November 2003 lud Japan die Verantwortlichen für Nichtverbreitung auf
Ebene der Abteilungsleiter aus den ASEAN-Staaten, Südkorea sowie aus
Australien und den Vereinigten Staaten, die gemeinsame Sicherheitsinteressen
in Bezug auf die Region Asien haben, zu den Asian Senior-Level Talks on
Non-Proliferation (ASTOP) ein. Es war dies die erste Zusammenkunft der
Verantwortlichen für den Bereich Nichtverbreitung in Asien zum Zwecke
umfassender Konsultationen. Im Februar 2005 fand die zweite Runde dieser
Gespräche stand, an der sich auch China, das zunächst gezögert hatte,
beteiligte. Damit gewannen diese Konsultationen erheblich an Bedeutung.
Japan wird sich auch künftig im Rahmen dieser Gespräche und weiterer Foren
für die Abrüstung sowie Stärkung des Nichtverbreitungsregimes in Asien an
führender Stelle einsetzen.
Wie das Verhalten Ägyptens bei der Überprüfungskonferenz im Mai erneut
deutlich gemacht hat, kommt den Fortschritten beim Friedensprozess im Nahen
Osten für die Staatengemeinschaft insgesamt eine große Bedeutung zu. Japan
hat sich bereits bisher mit verschiedenen Beiträgen in diesem
Friedensprozess engagiert. Zusätzlich dazu wird es künftig für notwendig
gehalten, den Dialog im Bereich nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung
nicht nur mit Israel, sondern auch mit den anderen Staaten in dieser Region
zu intensivieren.
(Das japanische Originalmanuskript erschien in Gaiko Forum, September 2005.
Für die hier vorliegende Übersetzung wurde der Text gekürzt.)
Takeshi Nakane
Nach Studienabschluss an der juristischen Fakultät der Universität Kyoto
Eintritt in das Außenministerium. U. a. Botschaftsrat an der Ständigen
Vertretung Japans bei der Abrüstungskonferenz in Genf, Leiter des Referats
Abrüstung, Leiter des Referats Rüstungskontrolle und Abrüstung. Seit Januar
2005 stellv. Leiter und seit August 2005 Leiter der Abteilung für
Abrüstung, Nichtverbreitung und Wissenschaften im Außenministerium von
Japan.
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