Botschaft von Japan
.Neues aus Japan Nr.10                                 September 2005

 

Home
  Nukleare Abrüstung
  Deutschland in Japan"
  Zeit für den Ruhestand
  Japan-Lexikon
  Kabuki
  Japanisch lernen
  Filme aus Japan
Kalender des Monats

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Japans führende Rolle bei der nuklearen Abrüstung und Nicht- verbreitung
 


 

 

 

 

 

 

von Takeshi Nakane

Die Spaltung der NPT-Überprüfungskonferenz überwinden

Es ist außerordentlich bedauerlich, dass die vom 2. bis 27. Mai 2005 am Sitz der Vereinten Nationen in New York stattfindende Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (engl. Non-Proliferation Treaty, NPT) trotz vierwöchiger Debatte letztendlich ohne eine schriftliche Übereinkunft zu konkreten Punkten zu Ende ging. (…)
Japan hatte während der Konferenz einen schriftlichen Vorschlag mit dem Titel „21 Maßnahmen für das 21. Jahrhundert“ vorgelegt. Dieser Vorschlag umfasste die drei Säulen des Nichtverbreitungsvertrags, nämlich nukleare Abrüstung, nukleare Nichtverbreitung sowie die friedliche Nutzung der Kernenergie. Sein Inhalt orientierte sich an praktischen Vorgaben und hätte ohne Änderungen als Textfassung der Ergebnisse dieser Konferenz angenommen werden können. Nachdem Außenminister Machimura in der Schlussphase der Konferenz vergeblich an die Vertragsstaaten appelliert hatte, gemeinsam für den Erfolg der Konferenz zu wirken, versuchte Japan bis zuletzt, die Staaten, die eine ähnliche Position wie unser Land einnehmen, davon zu überzeugen, auf der Grundlage dieses Textes über 21 Maßnahmen ein einfaches Abschlussdokument zu erstellen, z.B. in Form einer Erklärung des Vorsitzenden. (...)
Bereits im Vorfeld der Konferenz hatte der japanische Außenminister auf dem Gebiet der nuklearen Abrüstung einen weiteren Abbau der Kernwaffen gefordert und darüber hinaus an die Staaten, die den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (engl. Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT) noch nicht ratifiziert haben, deren Ratifikation aber Voraussetzung für das Inkrafttreten ist, ein Schreiben gesandt, in dem er die umgehende Ratifizierung forderte. Dazu zählten auch die Vereinigten Staaten. (...)

Künftige Politik Japans auf dem Gebiet der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung

(1) Die Spaltung der NPT-Überprüfungskonferenz überwinden
Der Nichtverbreitungsvertrag soll das Auftreten neuer Kernwaffenstaaten verhindern und verpflichtet die Kernwaffenstaaten, die im Besitz von Kernwaffen sind, zur nuklearen Abrüstung bis hin zur vollständigen Abschaffung von Kernwaffen. Damit bildet er den grundlegenden internationalen Rahmen für die Wahrung von Frieden und Sicherheit in der internationalen Gemeinschaft. Zugleich ist der Vertrag auch der grundlegende Rahmen dafür, die Verpflichtung, keine militärische Konversion der Kernenergie zu betreiben, einzuhalten und die friedliche Nutzung der Kernenergie z.B. durch Kernkraftwerke zu verfolgen. Für Japan, das sich mit Nachdruck für die nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung einsetzt, ist die Erhaltung und der Ausbau des Nichtverbreitungsvertrags auch mit Blick auf die kontinuierliche friedliche Nutzung der Kernenergie, die für das wirtschaftliche Gedeihen Japans eine sehr große Rolle spielt, von außerordentlicher Bedeutung. In diesem Sinne ist es bedauerlich, dass bei der Überprüfungskonferenz im Mai kein eindeutiges Signal ausging, mit dem das Vertrauen in das Nichtverbreitungsregime bestätigt werden konnte.
Wie aber die Beiträge der einzelnen Vertragsstaaten am letzten Tag der Konferenz deutlich machten, verneinte kein Staat die Bedeutung des Nichtverbreitungsvertrags an sich, und das Ziel, das Nichtverbreitungsregime zu erhalten und auszubauen, erfährt international weitverbreitete Zustimmung. Bei der Konferenz legten Japan und zahlreiche andere Staaten verschiedene Vorschläge vor, die für die künftige Wahrung und den Ausbau des Nichtverbreitungsregimes wertvolles Material darstellen können. Hätte die Überprüfungskonferenz in Form eines Abschlussdokuments ein eindeutiges Signal ausgesandt, wäre dies für die Bewältigung der verschiedenen Herausforderungen, denen sich das Nichtverbreitungsregime gegenwärtig gegenüber sieht - z.B. für die Lösung der Probleme in Nordkorea und Iran - gewiss eine große Unterstützung gewesen. Auch für die von Japan angestrebte allgemeine Gültigkeit des Zusatzprotokolls der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie für das rasche Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) wäre dies ohne Zweifel ein starker Impuls gewesen. Allerdings müssen wir uns gerade wegen der Tatsache, dass ein solches Signal nicht gesendet werden konnte, weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die negativen Auswirkungen der auf der Konferenz deutlich gewordenen Spaltung sich nicht noch mehr auf die einzelnen Schritte, die wir unternehmen, auswirken. Mit Blick auf die Problematik der Entwicklung von Kernwaffen durch Nordkorea müssen wir uns im Rahmen der Sechsparteien-Gespräche verstärkt für eine diplomatische Lösung einsetzen. Zugleich ist es bezüglich des Streits mit Iran wichtig, darauf zu drängen, dass dieser die verschiedenen Resolutionen des Gouverneursrats der IAEO aufrichtig befolgt und eine Übereinkunft mit Großbritannien, Frankreich und Deutschland vereinbart, die „objektive Beweise“ beinhaltet, dass das iranische Atomprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient.
Nach Abschluss der Überprüfungskonferenz sind bezüglich der Sicherungsmaßnahmen der IAEO, die das Nichtverbreitungssystem auf praktischer Ebene unterstützen, sowie im Bereich der Exportkontrolle der wichtigsten nuklearen Lieferländer (engl. Nuclear Suppliers Group, NSG) gewisse Fortschritte zu erkennen. Auf der Sitzung des IAEO-Gouverneursrats im Juni einigte man sich auf die Gründung eines Sonderausschusses über Schutz- und Kontrollmaßnahmen zum Zwecke der Stärkung des Systems der Sicherungsmaßnahmen. Bei der im gleichen Monat in Ottawa stattfindenden Generalkonferenz der NSG wurde zwar keine Einigung über den Technologietransfer in den Bereichen Anreicherung und Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen sowie über die Lieferbedingungen im Rahmen des Zusatzprotokolls erreicht und daher die Debatte verschoben, jedoch konnte bei einer Reihe von Punkten, wie das Einfrieren der Zusammenarbeit gegenüber Staaten, die ihre Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag nicht erfüllen, Übereinkunft erzielt werden. Darüber hinaus wurde auch beim im Juli stattfindenden G8-Gipfel im schottischen Gleneagles eine Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G8 zur Nichtverbreitung herausgegeben, die u.a. eine Verstärkung der Anstrengungen für die Wahrung und den Ausbau des Nichtverbreitungsregimes beinhaltet. Im Bereich der nuklearen Sicherheit wurde am 8. Juli in Wien die Änderung der Konvention zum Schutz von spaltbarem Material im Konsens verabschiedet. Der Umfang der zu schützenden Substanzen wurde über den bisherigen Rahmen von spaltbarem Material bei internationalen Transporten hinaus auch auf die innerstaatliche Nutzung und Lagerung, den Transport sowie auch auf Einrichtungen der Kernenergie ausgeweitet. Auf diese Weise konnten die Maßnahmen gegen nuklearen Terror verstärkt werden. Es steht zu hoffen, dass diese positive Entwicklung sich auch beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Vereinten Nationen im September fortsetzt und dass unter den Kommuniqués, die auf diesem Gipfel voraussichtlich verabschiedet werden, auch eine deutliche Botschaft in Bezug auf die nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung zu finden ist.

(2) Nukleare Abrüstung
Die nukleare Abrüstung ist sowohl für die Aufhebung der dem Nichtverbreitungsvertrag immanenten Ungerechtigkeit - nämlich dass nur den fünf Kernwaffenstaaten der Besitz von Kernwaffen zugestanden wird - als auch für die Wahrung der Glaubwürdigkeit dieses Vertrags außerordentlich wichtig. Blickt man auf die verschiedenen Aufgaben, denen sich das Nichtverbreitungsregime derzeit gegenübersieht, etwa die Probleme in Nordkorea und Iran sowie die Gefahr des nuklearen Terrors und der Bildung von verborgenen Netzwerken, so hat die Bedeutung des Nichtverbreitungsregimes ohne Zweifel zugenommen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die nukleare Abrüstung nicht mehr wichtig wäre. Solange die Kernwaffenstaaten keine umfangreiche nukleare Abrüstung betreiben, wird stets ein Teil der blockfreien Staaten behaupten, dass keine Notwendigkeit dafür besteht, das Nichtverbreitungsregime weiter zu stärken. Auch wenn dem nicht zugestimmt werden kann, müssen doch für die Aufrechterhaltung sowie für den Ausbau des Nichtverbreitungsregimes insgesamt Fortschritte sowohl im Bereich nukleare Abrüstung als auch nukleare Nichtverbreitung angestrebt werden.
Japan hat als einziges Land die Schrecken der Kernwaffen selbst erfahren. Es ist daher von einem starken Gefühl der Verpflichtung erfüllt und hat sich nach dem Krieg konsequent für die nukleare Abrüstung stark gemacht. Seit 1994 legt Japan zudem der Generalversammlung der VN einen Resolutionsentwurf zur nuklearen Abrüstung vor, der stets mit überwältigender Mehrheit angenommen wird. Angesichts der derzeitigen internationalen Lage ist Japan in Bezug auf die Bedrohung durch Kernwaffen nach wie vor auf das Abschreckungspotential der Vereinigten Staaten angewiesen. Zugleich aber strebt es langfristig danach, so rasch wie möglich eine friedliche und sichere Welt ohne Kernwaffen zu realisieren. Dafür verfolgt es einen realistischen und behutsamen Ansatz, indem Japan eine Vielzahl von realistischen Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung unternimmt. Der Versuch, Übereinkommen über die Abschaffung von Kernwaffen sowie ihre Nichtverwendung mit konkreten Fristvorgaben zu vereinbaren, ist dagegen unrealistisch. Auch wenn diese Vorgehensweise umständlich erscheint, gibt es keinen anderen Weg als den, im Rahmen der sich wandelnden internationalen Situation einen praktikablen Schritt nach dem anderen zu machen. Diese grundlegende Position Japans spiegelt sich auch in den Resolutionen zur nuklearen Abrüstung wider. Natürlich gibt es auch kritische Stimmen, die darauf verweisen, dass diese trotz ihrer Annahme nicht unmittelbar zu konkreten Schritten bei der nuklearen Abrüstung führen. Allerdings stimmen diesen Resolutionen sowohl Kernwaffenstaaten als auch zahlreiche blockfreie Staaten zu, und als Ausdruck des gemeinsamen Willens der Staatengemeinschaft betonen sie jedes Jahr die große Bedeutung der nuklearen Abrüstung. Diese Tendenz weiter zu verstärken ist bereits für sich genommen sinnvoll, und diese Resolutionen zur nuklearen Abrüstung werden auch innerhalb der VN als Symbol für Japans aktives Engagement im Bereich Abrüstung außerordentlich gewürdigt. Der Ausgang der Überprüfungskonferenz im Mai lässt die Bedeutung dieser VN-Resolutionen noch wachsen, und Japan wird sich auch in diesem Jahr dafür stark machen, dass die Resolution zur nuklearen Abrüstung angenommen wird.
Im Bereich der Stärkung der Normen der nuklearen Abrüstung sind das möglichst rasche Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) sowie die sofortige Aufnahme von Verhandlungen über ein Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke (engl. Fissile Material Cut-off Treaty, FMCT) wichtig. Der CTBT-Vertrag verbietet die Durchführung von Nuklearversuchen einschließlich unterirdischer Tests. Er wurde bereits 1996 verabschiedet; da aber von den 44 Staaten, deren Ratifikation Voraussetzung für das Inkrafttreten ist, elf Staaten, darunter die Vereinigten Staaten, China, Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea ihn noch nicht ratifiziert haben, kann er derzeit nicht in Kraft treten. Angesichts der Zusammensetzung der genannten Staatengruppe muss ein Inkrafttreten in naher Zukunft als schwierig bezeichnet werden. Wenn aber ein oder zwei Staaten mehr die Ratifikation vornähmen, würde dies die allgemeine Gültigkeit dieses Vertrags stärken und bedeutete eine breite internationale Front gegen die Durchführung von Nuklearversuchen. Tatsächlich waren die Nuklearversuche Indiens und Pakistans 1998 die bislang letzten Versuche. Sollte heute ein Staat einen Nuklearversuch durchführen, so müsste er, auch wenn er den CTBT-Vertrag nicht ratifiziert hat, mit einer starken Ablehnung durch die weltweite Öffentlichkeit rechnen. Von daher gewinnt dieser Vertrag als internationale Norm immer mehr an Bedeutung, auch wenn er selbst noch nicht in Kraft getreten ist. Japan steht beim Engagement für das rasche Inkrafttreten des CTBT-Vertrags nach wie vor an der Spitze der internationalen Gemeinschaft und wird auch bei der Konferenz zur Förderung des Inkrafttretens im September dieses Jahres eine aktive Rolle übernehmen.
Im Bereich der nuklearen Abrüstung kommt insbesondere der Reduzierung der tatsächlich vorhandenen Kernwaffen im Besitz der Kernwaffenstaaten große Bedeutung zu. Japan hat im Rahmen der Resolutionen zur nuklearen Abrüstung sowie auch in den bei der Überprüfungskonferenz im Mai vorgeschlagenen „21 Maßnahmen für das 21. Jahrhundert“ die Kernwaffenstaaten aufgefordert, alle Typen von Kernwaffen einschließlich nichtstrategischer Kernwaffen zu reduzieren. Bei einer Reduzierung der Kernwaffen fällt angereichertes Uran und Plutonium an, für deren Behandlung Finanzmittel und bestimmte Technologien erforderlich sind. Zwar sind grundsätzlich die Kernwaffenstaaten selbst für diese Behandlung verantwortlich, allerdings gibt es auch Staaten mit finanziellen Problemen. Ohne Unterstützung dieser Länder kann es jedoch zu einer Verbreitung von Nuklearmaterial sowie zu Umweltproblemen von internationalem Ausmaß kommen. Daher einigte man sich 2002 auf dem G8-Gipfel von Kananaskis in Kanada auf die Globale Partnerschaft der G8. Dieser internationale Rahmen unterstützt zunächst Russland bei der Behandlung seiner Kernwaffen. Auch Japan arbeitet in diesem Rahmen mit Russland zusammen. Dabei liegt der Schwerpunkt seiner Kooperation auf dem Zerlegen von nuklearen Unterseebooten sowie der Beseitigung überschüssigen Plutoniums.

(3) Nichtverbreitung
Im Bereich der Nichtverbreitung richtet Japan sein Augenmerk auf die angestrebte allgemeine Gültigkeit des Zusatzprotokolls der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Dieses Zusatzprotokoll ist eine Vereinbarung, die strengere Sicherheitsmaßnahmen als die bislang gültigen festlegt. Das bisherige umfassende Übereinkommen über Sicherheitsmaßnahmen der IAEO beruht auf der Überlegung, dass die zu kontrollierenden Nichtkernwaffenstaaten ihre Einrichtungen mit spaltbarem Material anmelden und diese dann von der IAEO überprüft werden. Durch das Zusatzprotokoll werden die Staaten verpflichtet, auch alle im weitesten Sinne mit den genannten Einrichtungen für spaltbares Material im Zusammenhang stehende Einrichtungen anzumelden. Die IAEO ist zu stichprobenartigen Inspektionen sowie auch zur Inspektion nicht gemeldeter Einrichtungen berechtigt. Damit wird es leichter, im Verborgenen betriebene Nuklearprogramme, die bisher nur schwer zu entdecken waren, aufzuspüren. Auch für die Verhinderung der nuklearen Verbreitung sind diese Maßnahmen realistisch und effizient.
Japan hat 1999 als erster Staat, der umfassende Aktivitäten im Bereich der Kernenergie unterhält, das Zusatzabkommen unterzeichnet. 2004 kam die IAEO nach eingehender Überprüfung zu dem Schluss, dass „Japan ausschließlich Aktivitäten zu friedlichen Zwecken unternimmt.“
Zudem hat Japan auf der Grundlage der Überlegung, dass die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls durch möglichst viele Staaten auch zur Stärkung des nuklearen Nichtverbreitungsregimes beiträgt, 2001 und 2002 in Tokyo internationale Konferenzen zum Zusatzprotokoll veranstaltet und wirkt darüber hinaus bei zahlreichen Gelegenheiten auf einzelne Staaten ein, das Zusatzabkommen zu unterzeichnen. Dass Japan dem Iran seine Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Zusatzabkommen erläutert hat, war ein Grund dafür, dass Iran im November 2003 das Zusatzprotokoll unterschrieben hat. Auch dank dieses Engagements hatten bis Juli dieses Jahres 67 Staaten das Zusatzprotokoll unterzeichnet. Es ist nun erforderlich, dass die einzelnen Staaten in Bezug auf die Sicherheitsmaßnahmen, die bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie eingehalten werden müssen, zusätzlich zu den bisherigen umfassenden Maßnahmen auch die im Zusatzprotokoll aufgeführten Maßnahmen akzeptieren und so zur Stärkung des Nichtverbreitungsregimes beitragen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird Japan weitere Anstrengungen für die Förderung der allgemeinen Gültigkeit des Zusatzprotokolls unternehmen.
Als Unterstützung bei der Erhaltung des Nichtverbreitungsregimes spielt auch die Exportkontrolle eine wichtige Rolle. Die Exportkontrolle ist der Rahmen, mit dem die so genannten Anbieterländer dafür Sorge tragen, dass verdächtige Staaten sowie Terrororganisationen nicht an Massenvernichtungswaffen und damit zusammenhängende Substanzen gelangen. Im Bereich der Kernwaffen spielen dabei die wichtigsten nuklearen Lieferländer (engl. Nuclear Suppliers Group, NSG) eine wichtige Rolle. Die NSG erstellen nach den Ergebnissen der Generalkonferenz von Ottawa im Juni derzeit Richtlinien für den Technologietransfer in den Bereichen Anreicherung sowie Wiederaufarbeitung und diskutieren über Lieferbedingungen im Rahmen des Zusatzprotokolls. Konkret würde dies bedeuten, dass ein Transfer von Produkten und Technologien aus dem Bereich Kernenergie nur dann erfolgen darf, wenn das Empfängerland das Zusatzprotokoll der IAEO unterzeichnet hat. Japan wird sich auch weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass diese Regelung zur Anwendung gelangt.
Darüber hinaus bildet auch die stetige Umsetzung der Resolution 1540 des VN-Sicherheitsrates vom April 2004 eine wichtige Aufgabe. Die Resolution 1540 dringt darauf, nichtstaatlichen Akteuren wie etwa Terroristen sowie verdächtigen Staaten den illegalen Zugriff auf Materialien im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen wie z.B. Kernwaffen zu verwehren und fordert die VN-Mitgliedsstaaten auf, entsprechende innerstaatliche Rechtsvorschriften zu erlassen und diese umzusetzen sowie eine strenge Exportkontrolle zu gewährleisten. Für die Stärkung des Nichtverbreitungsregimes ist es wichtig, dass alle Staaten die in dieser Resolution angeführten Schritte unternehmen. Japan unterstützt die Staaten, die entsprechende Maßnahmen vorbereiten.
Im Rahmen der von den Vereinigten Staaten vorgeschlagenen Proliferation Security Initiative (PSI) arbeiten Staaten auf freiwilliger Basis zusammen, um den Export von Substanzen, die mit Massenvernichtungswaffen im Zusammenhang stehen, zu verhindern. Ursprünglich hatten sich elf Staaten zur Zusammenarbeit im Rahmen der PSI bereit erklärt; inzwischen ist ihre Zahl auf über sechzig angestiegen, und die Initiative wird von der Staatengemeinschaft umfassend unterstützt. Die PSI stellt für die tatsächliche Garantie des Nichtverbreitungsregimes eine wichtige Maßnahme dar, und Japan wird sich daran auch künftig z.B. im Rahmen von Konsultationen und Übungen zur Inspektion von Schiffen beteiligen.

(4) Dialog und Konsultation mit führenden Staaten
Japan unterhält mit führenden Staaten wie den fünf Kernwaffenstaaten, Deutschland, Australien, und Iran auf bilateraler Ebene Konsultationen über Abrüstung und Nichtverbreitung. Im Zusammenhang mit der Überprüfungskonferenz im Mai ist besonders hervorzuheben, dass es der EU vor dem Hintergrund der Stärkung ihrer gemeinsamen Politik im Bereich Abrüstung und Nichtverbreitung gelang, eine einheitliche Position aller 25 Mitgliedsstaaten, darunter auch die Kernwaffenstaaten Großbritannien und Frankreich, zu formulieren, die zudem der japanischen Position außerordentlich nahe steht. Japan und die EU haben im vergangenen Jahr auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs die „Gemeinsame Erklärung über Abrüstung und Nichtverbreitung“ veröffentlicht, und Japan wird sich dafür einsetzen, die Beziehungen zur EU in diesem Bereich künftig weiter zu vertiefen.
Darüber hinaus nutzt Japan jede sich bietende Gelegenheit, um auch Israel, Indien und Pakistan, die dem Nichtverbreitungsvertrag noch nicht beigetreten sind, im Rahmen von Konsultationen oder eines sicherheitspolitischen Dialogs dazu aufzurufen, dem Vertrag als Nichtkernwaffenstaaten beizutreten. Angesichts des sicherheitspolitischen Umfelds, in dem sich diese drei Staaten befinden, erscheint ein Beitritt in naher Zukunft sicherlich schwierig. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, weiterhin auf diese Staaten einzuwirken, um das Ansehen des Nichtverbreitungsvertrags zu erhöhen, der mit 189 Mitgliedsstaaten bereits jetzt die Vereinbarung im Bereich Abrüstung ist, der die umfassendste Gültigkeit zukommt.
Im November 2003 lud Japan die Verantwortlichen für Nichtverbreitung auf Ebene der Abteilungsleiter aus den ASEAN-Staaten, Südkorea sowie aus Australien und den Vereinigten Staaten, die gemeinsame Sicherheitsinteressen in Bezug auf die Region Asien haben, zu den Asian Senior-Level Talks on Non-Proliferation (ASTOP) ein. Es war dies die erste Zusammenkunft der Verantwortlichen für den Bereich Nichtverbreitung in Asien zum Zwecke umfassender Konsultationen. Im Februar 2005 fand die zweite Runde dieser Gespräche stand, an der sich auch China, das zunächst gezögert hatte, beteiligte. Damit gewannen diese Konsultationen erheblich an Bedeutung. Japan wird sich auch künftig im Rahmen dieser Gespräche und weiterer Foren für die Abrüstung sowie Stärkung des Nichtverbreitungsregimes in Asien an führender Stelle einsetzen.
Wie das Verhalten Ägyptens bei der Überprüfungskonferenz im Mai erneut deutlich gemacht hat, kommt den Fortschritten beim Friedensprozess im Nahen Osten für die Staatengemeinschaft insgesamt eine große Bedeutung zu. Japan hat sich bereits bisher mit verschiedenen Beiträgen in diesem Friedensprozess engagiert. Zusätzlich dazu wird es künftig für notwendig gehalten, den Dialog im Bereich nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung nicht nur mit Israel, sondern auch mit den anderen Staaten in dieser Region zu intensivieren.

(Das japanische Originalmanuskript erschien in Gaiko Forum, September 2005. Für die hier vorliegende Übersetzung wurde der Text gekürzt.)


Takeshi Nakane
Nach Studienabschluss an der juristischen Fakultät der Universität Kyoto Eintritt in das Außenministerium. U. a. Botschaftsrat an der Ständigen Vertretung Japans bei der Abrüstungskonferenz in Genf, Leiter des Referats Abrüstung, Leiter des Referats Rüstungskontrolle und Abrüstung. Seit Januar 2005 stellv. Leiter und seit August 2005 Leiter der Abteilung für Abrüstung, Nichtverbreitung und Wissenschaften im Außenministerium von Japan.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Druckversion
 

Home | Kalender des Monats

Nukleare Abrüstung | Deutschland in Japan" | Zeit für den Ruhestand

5 6 Japan-Lexikon | Kabuki | 5 8 Japanisch lernen | 5 9 Filme aus Japan